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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Nachbetrachtung zur Verabschiedung des Thüringer Alimentationsgesetzes

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  • Nachbetrachtung zur Verabschiedung des Thüringer Alimentationsgesetzes
1. November 2021 6 Kommentare Geschrieben von Torsten Schwan

Am 22. Oktober hat der Thüringer Landtag in seiner 62. Plenarsitzung das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährleistung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts mit den Stimmen der Regierungsparteien und bei Enthaltung der Opposition verabschiedet. In dem beigefügten Dokument wird die Sitzung noch einmal in den maßgeblichen Ausschnitten betrachtet, um so zugleich die Positionen der verschiedenen Fraktionen in Augenschein zu nehmen, wie sie sich offensichtlich in der Landtagsdebatte gezeigt haben.

Nachbetrachtung zur Verabschiedung des Thüringer Alimentationsgesetzes

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Aktuelles
Wider aller Vernunft. Auch Thüringen steht vor der Verabschiedung einer evident verfassungswidrigen Besoldungsanpassung
Neujahrsgrüße an das Abgeordnetenhaus

6 Kommentare

  1. Tommy
    28. Dezember 2021    

    Hier spricht purer Frust. Und dieser ist zumindest für mich auch absolut nachvollziehbar. Ich kann auch nicht verstehen, warum da schlichtweg nichts passiert. Hier geht es um Menschen, die unter anderem Familie haben und die schon lange am oberen Limit angekommen sind und trotzdem pflichtbewusst ihrer Arbeit nachgehen. Das wird eiskalt ausgenutzt von den politischen Vertretern.

    Reply
  2. Nell
    26. Dezember 2021    

    So oft ich überall nach Neuigkeiten und Infos zum Thema Besoldung suche; nüscht passiert- überall gähnende Leere, totgeschwiegen das Thema. Ach stimmt, wir ham ja Corona! Ist das jetzt der Vorwand für alle Pleiten und Pannen in diesem Land? Leute, das ist doch alles nur noch krank hier…
    Will nicht wissen, wieviel Kläger/Widersprüchler inzwischen wegsterben!
    So langsam bin ich raus. Es ist wirklich Zeit, für sich die Konsequenzen zu ziehen. Wie auch immer das aussehen mag. Schönen Jahreswechsel noch – auf ins Jahr 2022, wo wieder nix passieren wird…. „Egaaal“ (singt auch der Wendler)….

    Reply
  3. Jan A.
    1. Dezember 2021    

    Sehr interessant. Danke für die Meldungen. Und Hans, ich klopfe 3x auf Holz für Dich. 🙂

    Gruß aus der MLS
    Jan

    Reply
  4. Mario
    30. November 2021    

    Auch in Hessen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der Besoldung festgestellt.

    https://www.zeit.de/news/2021-11/30/beamtenbesoldung-urteil-erwartet?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

    Reply
  5. Hans
    23. November 2021    

    https://openjur.de/u/2374444.html
    Hallo
    Geht zwar um die B 5 !Find das aber sehr interessant.
    Hoffen auf nächstes Jahr ,dann sind es bei mir schon mal 12 Jahre Widerspruch…
    Gruß Hans
    Hoffe bin bis zum Urteil der A-Besoldung vom BVerfG noch nicht verstorben 😉

    Reply
  6. Robert
    17. November 2021    

    Berlin erwartet dieses Jahr 1,4 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen.
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/11/steuerschaetzung-berlin-mehr-einnahmen-als-erwartet-kollatz.html

    Reply

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