2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Hamburg bildet Rückstellungen für Nachzahlung

Der Senat von Hamburg hat seiner Bürgerschaft über die Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2020 für das Risiko von Besoldungs- und Versorgungszahlungen im Zusammenhang mit Klageverfahren auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2011 und 2012, 2013 bis 2019 sowie 2020[1] in Höhe von 460,6 Mio. Euro informiert. Erfüllungsjahr soll 2025 sein.

Hintergrund: In der Besoldungsrechtsprechung gilt der Grundsatz der „zeitnahen Geltendmachung“. Nach der Rechtsprechung ist die Wirkung eines Widerspruchs gegen die Höhe der Besoldung auf das Haushaltsjahr beschränkt, in dem Widerspruch eingelegt worden ist. Dies wird damit begründet, dass der Dienstherr andernfalls nicht die Möglichkeit habe, Rückstellungen für geltend gemachte Nachzahlungen zu bilden.[2]

[1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/75130/bildung_von_rueckstellungen_im _jahresabschluss_2020_fuer_das_risiko_von_besoldungs_und_versorgungszahlungen_im_zusammenhang_mit_klageverfahren_auf_gew.pdf

[2] BVerwG 2 C 16.07, BVerwG 2 C 33.09

1 Kommentar zu „Hamburg bildet Rückstellungen für Nachzahlung“

  1. Hamburg hat den Hafen und steht finanziell sehr gut da.

    Berlin hat den BER, Diese eG und sonstige klientelbedienende Prestigeobjekte und ist arm, aber sexy.

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