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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?

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2. Juni 2022 37 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 258/15 vom 29.04.2022

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit seiner erst jüngst im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 29.04.2022, Az.: 26 K 258/15 einen besonderen Weg beschritten. In der Vergangenheit wurde durch die Verwaltungsgerichte in der Regel vorrangig geprüft, ob das Besoldungs- bzw. das Besoldungsreparatur – Gesetz den materiellen Anforderungen des Alimentationsprinzips genügt.

(Vergl. „Steht danach fest, dass die zur Prüfung gestellte Besoldung den materiellen Anforderungen des Alimentationsprinzips nicht genügte, bedarf die Frage nach der Beachtung der prozeduralen Anforderungen keiner weiteren Betrachtung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18  – Juris Rn. 180).“ Hiernach wurden die prozeduralen Anforderungen des Alimentationsprinzips an die jeweiligen Besoldungsgesetzgeber regelmäßig gar nicht in Augenschein genommen!

Das VG Düsseldorf zäumt nun das Pferd genau anders herum auf, indem es in seiner o. a. Entscheidung feststellt, dass das streitgegenständliche Besoldungsgesetz verfassungswidrig ist, weil „der Gesetzgeber … seiner Begründungspflicht, die zu den aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. Februar 2012 – 2 BvL 4/10 -, BVerfGE 130, 263 ff.) folgenden Prozeduralisierungspflichten gehört, nicht hinreichend gerecht geworden ist “ ((Faktisch „Einziger“) Leitsatz der Entscheidung). Vergl. Rn. 162 und Rn 163 der eingangs angeführten Entscheidung: „Die Prozeduralisierung zielt auf die Herstellung von Entscheidungen und nicht auf ihre Darstellung, das heißt nachträgliche Begründung. Vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 – 2 BvL 4/10 -, a.a.O., Rn. 163 ff., sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 2018 – 2 BvL 2/17 -, a.a.O., Rn. 20 f., und vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 -, a.a.O., Rn. 96 f. b. Gemessen an diesen Vorgaben ergibt sich die Verfassungswidrigkeit der im Tenor bezeichneten Regelung bereits daraus, dass der Landesgesetzgeber den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten prozeduralen Anforderungen, insbesondere den Begründungspflichten im diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahren nicht in zureichendem Maße Genüge getan hat. Keiner Entscheidung bedarf angesichts dessen, ob darüber hinaus die im Tenor bezeichnete Regelung … materiell nicht den sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.“

Vergl. Rn. 269 der eingangs angeführten Entscheidung „Zwar lassen die Gesetzgebungsmaterialien beider Gesetzgebungsverfahren erkennen, dass sich der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Prozeduralisierung bewusst war. Im Ergebnis ist er den sich hieraus ergebenden Anforderungen jedoch nicht vollständig gerecht geworden. Es fehlt in allen Gesetzgebungsmaterialien aus beiden vorgenannten Gesetzgebungsverfahren sowohl an der Darlegung oder zumindest Erkennbarkeit einer nachvollziehbaren Methode zur Ermittlung der Fortschreibung der Besoldungshöhe als auch – in unmittelbarem Zusammenhang hiermit stehend – an der hinreichenden Dokumentation, dass die für die Fortschreibung der Besoldungshöhe jedenfalls im Mindestmaß erforderlichen Tatsachen erhoben wurden. Angesichts dessen fehlt es prozedural bereits an der hinreichenden Tatsachengrundlage für die darüber hinaus vorzunehmende Darstellung der vom Gesetzgeber getroffenen Abwägungsentscheidung. Ob die Darstellung der Abwägungsentscheidung im Übrigen den an sie gestellten prozeduralen Anforderungen gerecht wird, ist deshalb nicht entscheidungserheblich.“

Die o. a. Entscheidung dürfte – nach meiner persönlichen Einschätzung – zukünftig eventuell stärker dazu führen, dass die für alle 17 Besoldungsgesetzgeber zuständigen Verwaltungsgerichte sich verstärkt die Rechtsauffassung des VG Düsseldorf in der genannten Entscheidung zu eigen machen werden, nicht zuletzt deshalb, weil per dato kein einziges aktuell gültiges Besoldungsgesetz den vorgenannten zwingenden Vorgaben vollumfänglich entspricht, wodurch die Verfassungswidrigkeit sämtlicher Besoldungsgesetze sehr plastisch belegt ist. Hierdurch bedarf es dann eines „verhältnismäßig“ geringen Aufwandes (im Vergleich zur bisher gängigen Verfahrensweise) um einen Vorlagebeschluss bezüglich des zu überprüfenden Besoldungs- bzw. das Besoldungsreparatur – Gesetzes zu fertigen. Die Verfahrenslängen werden sich generell zukünftig durch die 2020er-Entscheidung des BVerfG, welche die o. a. Entscheidung des VG Düsseldorf erst ermöglicht hat, deutlich verkürzen, weil allein durch die Verletzung des Mindestabstandsgebots sogleich ein Vorlagebeschluss bereits in der ersten Instanz gefasst werden kann/gefasst wird, wodurch sich die Gesamtverfahrensdauer der künftigen Verfahren deutlich verkürzen werden wird. Aus den dargelegten Gründen stellt die o. a. Entscheidung des VG Düsseldorf nach meiner persönlichen Einschätzung einen weiteren sehr gewichtigen Schritt, um nicht zu sagen einen Meilenstein, hin zu einer zeitnah amtsangemessenen Alimentation aller Beamten Deutschlands dar.

 

Jürgen Schmitt

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Aktuelles
Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
Pressemeldung der Senatskanzlei vom 06.09.2022

37 Kommentare

  1. Fragender
    11. September 2022    

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article240992191/Zwischen-Lindner-und-Faeser-bricht-Konflikt-um-Polizei-Pensionen-aus.html

    Wertschätzung?

    Reply
  2. Fragender
    6. September 2022    

    https://www.welt.de/wirtschaft/article240895045/Tarifstreit-Piloten-und-Lufthansa-einigen-sich-Kein-Streik-am-Mittwoch.html

    Ich bin gespannt, was Verdi für die nächstes Jahr anstehenden Tarifverhandlungen für den öD erreicht.

    Reply
  3. Frsgender
    6. September 2022    

    https://www.welt.de/wirtschaft/article240895045/Tarifstreit-Piloten-und-Lufthansa-einigen-sich-Kein-Streik-am-Mittwoch.html

    Ich bin gespannt, was Verdi für die nächstes Jahr anstehenden Tarifverhandlungen für den öD erreicht.

    Reply
  4. Sangerhausen
    5. September 2022    

    Ich weiß nicht ob es schon gepostet wurde.

    https://www.welt.de/regionales/hamburg/article238254089/Beamtenbesoldung-Darum-gibt-es-eine-Millionennachzahlung-fuer-Hamburgs-Beamte.html

    Reply
  5. Fragender
    4. September 2022    

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article240852565/Entlastungspaket-von-65-Milliarden-Euro-Ampel-Koalition-will-Strompreis-fuer-Basisverbrauch-verguenstigen-Rentner-bekommen-einmalig-300-Euro.html

    Ich zitiere hieraus:

    „Mit der geplanten Einführung des Bürgergelds Anfang kommenden Jahres wollen SPD, Grüne und FDP die Regelsätze für Bedürftige auf rund 500 Euro erhöhen. Heute erhalten Alleinstehende in der Grundsicherung 449 Euro pro Monat.“

    Das muss unmittelbare Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung haben, wenn dem Beschluss des BVerfG Rechnung getragen werden soll.

    Reply
    • HighTower
      4. September 2022    

      Sollte….

      Abwarten
      Eines ist zu vermuten, ein Urteil wird sich dann dadurch weiter verschieben.

      So meine Gedanken.

      Reply
      • Fragender
        4. September 2022    

        Naja… zunächst… Die Tarifverhandlungen für den Bund und die Kommunen dürften im 1. Quartal 2023 starten.
        Für die Länder läuft der aktuelle Tarivertrag Ende September 2023 aus.

        Angesichts bereits deutlicher Tariferhöhungen in anderen Branchen und zum Teil rekordverdächtiger Steuereinnahmen sowie zunehmender Nachwuchsprobleme müssten die Arbeitgeber im Zugzwang sein.
        Man kann nur hoffen, dass die Gewerkschaften sich das zu eigen machen und entsprechend verhandeln.

        Was das BVerfG betrifft… ein weiteres Aufschieben der anstehenden Beschlüsse macht keinen Sinn. Die Parameter sind 2020 vorgegeben worden. Die Anzahl der Vorlagebeschlüsse nimmt stetig zu, weshalb man meinen sollte, dass das BVerfG schon aus eigenem Interesse der unsäglichen Besoldungspolitik ein Ende setzen wird.
        In Hessen ist man zumindest schon so weit, dass es erste Nachbesserungen gibt. Berlin wird sich mit einem Mrd-Überschuss schwerlich weigern können, geltendes Recht umzusetzen. Ein Haushaltsnotstand liegt nicht vor. Dafür macht die Berliner Politik zu viele Geschenke, von denen allerdings bisher nur die eigene Klientel profitiert.

        Auch wenn es schwer fällt… Bleiben wir optimistisch und warten auf den für dieses Jahr angekündigten Beschluss zur Bremer Besoldung. Und 2023 wird Karlsruhe dann über die A-Besoldung in Berlin befinden.

        Reply
  6. Thomas Stein
    3. September 2022    

    Hallo in die Runde, hab mal bitte zwei Fragen, eventuell kann das hier jemand auf dem kurzen Weg beantworten, wäre nett ! 1. es sollte ja im September eine Einmalzahlung des Staates in Höhe von 300 Euro gebe, dass sogenannte Energiegeld, ist das bei euch gebucht worden ? 2. Könnt ihr das bestätigen, dass die Beihilfestelle momentan eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen hat ? Und wenn ja, ist jemanden von euch bekannt ob es da Bemühungen gibt, diese Zeit zu reduzieren ? Danke und Gruß

    Reply
    • Fragender
      3. September 2022    

      Hallo und guten Morgen,
      das Energiegeld soll mit der nächsten Besoldungszahlung, also Ende September für 10/2022, ausgezahlt werden.

      Die Beihilfe benötigt laut App aktuell 35! Werktage für die Bearbeitung. Auf der Homepage der Beihilfestelle auf berlin.de wird derzeit bezüglich des Bearbeitungsstandes nur grob die Kalenderwoche angegeben, in welcher der Antrag einging.
      Das Problem ist bekannt. Entsprechende Infos steuert regelmäßig der PersR sowie vereinzelt auch die Gewerkschaften.
      Das Problem lautet Personalmangel. Wie überall übrigens. Selbst Wegstreckenentschädigungen können nur noch zeitverzögert erstattet werden.

      Es wird nicht besser. Für den Herbst zeichnet man bereits ein düsteres Bild… akute Personalnot infolge einer evtl. neuen Pandemiewelle. Und hinzu kommen die Befürchtungen, dass es zu Massendemonstrationen oder gar Unruhen kommt, da ein Energiemangel bevorsteht oder es gar zu Blackouts kommt. Es geht nicht mehr nur um Gas.
      Man will sich nicht ausdenken, was sich daraus entwickeln könnte.
      Ich hoffe inständig, dass uns dies alles erspart belieben wird.

      Reply
      • Fragender
        3. September 2022    

        Ergänzung:
        Im Jahr 2022 reden wir über einen möglichen Zusammenbruch von Lieferketten und der kritischen Infrastruktur. Man stelle sich vor, wenn aufgrund Kraftstoffmangel Pflegedienste nicht mehr arbeiten und Speditionen nicht mehr Lebensmittel liefern können.
        Hinzu kommen „Aktivisten“, die sich auf Autobahnen oder an Gemälde kleben, sofort auf alle fossilen Energieträger verzichten wollen oder Extremisten, die unsere Rechtsordnung umstürzen wollen.

        Und unsere Politiker labern rum, fordern vom hart arbeitenden Teil der Bevölkerung immer mehr Entbehrungen und machen sich Gedanken über den Rückbau von NS2 oder das Gendern.

        Aber man hat ja die Polizei und notfalls die Bundeswehr, um das System am laufen zu halten. Das ist prinzipiell auch richtig und dafür haben wir unseren Amtseid geleistet. Aber wenn man bedenkt, wie leichtfertig die Politik die jahrzehntelang erwirtschaften Errungenschaften aufs Spiel setzt, Menschen in Existenznot bringt und ihren öD abfällig behandelt, fällt es einem nicht leicht, diesen Politikern den Arsch zu retten.

        Reply
      • Thomas Stein
        4. September 2022    

        Hallo Fragender, vielen Dank für die gesamten Antworten ! Hoffen wir das Beste für die Zukunft !

        Reply
    • Matthias K.
      3. September 2022    

      Die 300 Euro kommen für Beamte mit der Zahlung in Oktober Für Angestellten mit dem Gehalt von Mitte September.

      https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Keine-Angst-300-Euro-Energiepreispaus-kommt-Ende-September?open&ccm=000

      Die Beihilfestelle bearbeitet gerade die Anträge der 27 Kalenderwoche. Also ca. 8 Wochen brauchen sie.

      Das Problem wurde erkannt:

      https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/aktuelles/2/artikel.1214358.php

      Abhilfe kommt – irgendwann.

      Reply
      • Hanzen
        5. September 2022    

        Ich denke mal das Pensionäre und Versorgungsempfänger das nicht bekommen?

        Reply
        • Thomas Stein
          6. September 2022    

          Korrekt ! Wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Interessant wäre nun ob denn diese Personengruppe ( Pensionäre ) zu den Rentnern gezählt wird, denn dann dürften sie von dem 3. Entlastungspaket der Regierung partizipieren und am 1.1.2023 ebenfalls mit 300 Euro brutto bedacht werden… wobei, machen wir uns nichts vor, 300 Brutto, ca 180 – 220 Euro Netto, eigentlich nicht wert hier diskutiert zu werden, schließlich geht es hier ja um weitaus größere Dinge !

          Reply
          • Fragender
            7. September 2022    

            Hallo,

            wie der dbb in einem heute versandten Newsletter mitgeteilt hat, sollen auch die Berliner Pensionäre die Einmalzahlung der 300 EUR erhalten. Entsprechend hat sich wohl der Finanzsenator in einem Interview mit der Zeitung WELT geäußert.

  7. Peuker
    1. September 2022    

    Weseners Sorgenpunkte:

    Personal: Für die inzwischen 130.000 Beschäftigten sind über zehn Milliarden Euro im Jahr fällig, ein Drittel des Etats. „Nach einer Aufholjagd werden wir die Kurve jetzt begradigen müssen“, so Wesener.

    https://www.bz-berlin.de/berlin/warnung-vom-finanzsenator-berlin-muss-reserven-bilden

    Ich erwarte nicht mehr viel.

    Reply
  8. Hans
    26. August 2022    

    Mal schauen was der Freitag bringt ..
    Schönes Wochenende

    https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/dbb-berlin-verfassungsgemaesse-bezahlung-der-beamtinnen-und-beamten-in-der-a-besoldung-jetzt/

    Reply
    • Interessierter
      26. August 2022    

      Regen……mehr nicht

      Reply
    • Thomas Stein
      27. August 2022    

      Schön am Ball bleiben Hans ! Bist du Optimist ? Okay dann schön diese Verlautbarung des DBB hinter den Spiegel klemmen und in 10 Monaten nochmal anschauen und du wirst erkennen….. Ups, dass war ja mal wieder nur bla bla bla ! Nicht vergessen : die stecken alle unter einem Hut, schau dir die Verbrecher vom RBB an, alles korrupte Egoisten ! Schau dir die Mitglieder des Abgeordnetenhauses an, medial gut aussehen, nur keine Schrittfehler begehen, letztlich hinter verschlossenen Türen hauen sie sich gegenseitig auf die Schulter ! Oder wo sind die Oppositionsparteien, die gerade jetzt für uns ein Fass aufmachen könnten ? Was hörst und liest du da von FDP, CDU, AfD ??? Richtig NIchts, gar Nichts,,,, alles Waschlappen ohne Arsch in der Hose !!! Hauptsache die Diäten werden zum 1.1.23 wieder auf Inflationsniveau angehoben !!! Meinst du, diese Pfeifen interessieren irgendwelche Preisanhebungen ? Nein ! Meinst du diese Pfeifen interessiert, dass die Beihilfestelle mittlerweile ca 8-9 Wochen benötigt um Anträge zu bearbeiten ? Nein
      Und letztlich noch eine Bitte : zeige mir konkret auf, wie unsere großen Gewerkschaften hinter uns stehen ?! zeige mir konkret was sie in den letzten na ich sag mal nur locker 10 Jahren für uns geschaffen haben ?!
      Recherchiere bitte selber wie viele Gewerkschafts- und Personalratsmitglieder gleichzeitig auch Parteimitglieder in den „großen“ Parteien sind !!! Dann schliesst sich der Kreis, schönes Wochenende noch und frohe Weihnachten ( denn vorher wirst du hier mal wieder nichts Neues von unseren Politikern hören, lediglich ein : ach ihr seid ja so toll ! )

      Reply
      • Mirko Prinz
        27. August 2022    

        Sehe ich ähnlich, hier sollte der Rechnungshof nochmal den Hinweis geben, dass ggf. Besoldungsnachzahlungen von 1,4 Mrd. € noch offen sind. Ich orakel mal und prophezeie, dass damit der Nachfolger des 9 Euro-Tickets finanziert wird. An die Beamten denkt man zuletzt. Die 2,8 Prozent im Dezember sind ein Witz angesichts der Inflation.

        Reply
  9. Fragender
    25. August 2022    

    https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/dbb-berlin-verfassungsgemaesse-bezahlung-der-beamtinnen-und-beamten-in-der-a-besoldung-jetzt/

    Berlin mit 2 Mrd Überschuss…

    Reply
  10. Fragender
    24. August 2022    

    https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++943f2920-22f9-11ed-93b0-001a4a16012a

    Bald stehen ja die Verhandlungen für den öffentlichen öD des Bundes und der Kommunen an.
    Das erzielte und durchaus beachtliche Ergebnis bei den Beschäftigten der Seehäfen dient hoffentlich als Referenz.

    Reply
  11. Thomas Stein
    12. August 2022    

    … Hallo mal wieder ! Fragt doch mal beim RBB nach, evtl. liegen denen ja nähere Erkenntnisse vor wann in Deutschland wieder Gerechtigkeit einkehren wird ? mit diesem kleinen Schmankerl darf ich allen „Senatsknechten“ ein schönes Wochenende wünschen….

    Reply
  12. Fragender
    9. August 2022    

    https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/evg-und-dgb-konzept-fuer-verfassungskonforme-besoldung-gefordert-9961/

    Der letzte Satz sagt alles…
    Mit solchen Gewerkschaften gewinnt man keinen Blumentopf.

    Reply
  13. Matthias K.
    5. August 2022    

    Hessen macht es vor:

    https://www.hessenschau.de/politik/reaktion-auf-gerichtsurteile-hessen-erhoeht-bezuege-und-kinderzuschlaege-fuer-beamte,beamtenbesoldung-hessen-plan-landesregierung-100.html

    Reply
    • Fragender
      5. August 2022    

      Es kommt Bewegung in die Sache. Gut so.

      Reply
      • Mario
        5. August 2022    

        Völlig unzureichend um eine verfassungsgemäße Besoldung zu erreichen. Eher ein Placebo zum Ruhigstellen.

        Reply
        • Fragender
          5. August 2022    

          Naja… 6% mehr Besoldung, unabhängig von den bereits vereinbarten Tarifabschluss, sind zumindest ein erster Schritt. Und auch die Erhöhung der Kinderzuschläge ab dem 1. Kind und unabhängig der Besoldungsstufe ist positiv zu bewerten.

          Man muss bedenken, dass Berlin hier gänzlich ignorant ist und nur erhöhte Kinderzuschläge für die untersten Besoldungsstufen zahlt, weshalb das Abstandsgebot auf gröbste Art und Weise missachtet wird. Berlin wird seinen „besonderen“ Weg so nicht fortführen können. Die Grundgehaltssätze blieben ja sogar unverändert.

          Der Beschluss sei BVerfG zur Bremer Besoldung steht dieses Jahr an. Für Berlin wird hoffentlich nächstes Jahr Karlsruhe ein Machtwort sprechen. Und spätestens mit der Einführung des Bürgergeldes und der damit einhergehenden deutlichen Erhöhung der Transferleistungen ändern sich die Bezugsgrößen für eine verfasungsmäßige Besoldung.
          Das wird noch spannend und. 2020 war in der Tat ein Zäsur für die Besoldungspolitik.

          Reply
  14. ursus
    2. August 2022    

    Was wiederum unterstreicht, wie nötig es ist persönlich aktiv zu werden und selbst zu Klagen. Es ist zwar bequem darauf zu warten, dass die Kastanien von anderen aus dem Feuer geholt werden, jedoch kann dies unendlich dauern. Nur zu viele Hunde sind des Hasen Tod. Wenn jedoch die große Mehrheit die Faust lediglich in der Hosentasche macht, wird sich auch in naher Zukunft Nichts ändern. Der Kampf der „wenigen Aufrechten“ wird bewusst systematisch in die Länge gezogen, weil wie zuvor beschrieben, verstrichene Zeit dem Dienstherrn Geld bringt, sprich Personalausgaben erspart!
    Würde amtsangemessen Alimentiert, bräuchte man sich über „Nebenkriegsschauplätze“, wie Beförderungsbudget, Heizkostenzuschüsse, Prämien u. ä. zumindest vorläufig nicht zu unterhalten.

    Reply
  15. Ali
    1. August 2022    

    Angesichts der Inflation hat das Spiel auf Zeit auch seinen Sinn. Verzugszinsen sind ja per Gesetz ausgeschlossen.

    Reply
  16. Hanzen
    28. Juli 2022    

    Ganz schön ruhig hier!
    Grüße gehen raus.
    H

    Reply
    • Mirko Prinz
      28. Juli 2022    

      Bereiten uns alle auf den kalten Winter vor. (Holzhacken etc.) Auf den Inflationsausgleich können wir ja nicht hoffen. 😉

      Reply
  17. Jürgen Schmitt
    3. Juni 2022    

    Hallo Thomas,
    ein Feuerwehrmann aus Berlin wartet im Rechtsstaat Deutschland, mindestens seit dem Jahr 2008, immer noch, auf seine amtsangemessene und qualitätssichernde Alimentation, weil das BVerfG über den diesbezüglichen Vorlagebeschluss des BVerwG zur A – Besoldung des Feuerwehrmannes bis dato immer noch nicht entschieden hat. Das Abschiedsgeschenk des damals zeitnah scheidenden Präsidenten des BVerfG, Herrn Prof. Dr. Dr. Vosskuhle, der Beschluss 2 BvL 4/18 vom 04.052020 ist nun auch schon älter als 2 Jahre. Dr. Torsten Schwan hat in seiner Veröffentlichung in der Zeitschrift DÖV (Die öffentliche Verwaltung) Heft 5 – März 2022 belegt, dass alle 17 deutschen Besoldungsgesetzgeber ihre Beamten in der untersten im Landeshaushalt ausgewiesenen Besoldungsgruppe, mindestens seit dem Jahr 2008, also bereits im 15. Jahr, mit monatlich ca. rund 500,- Euro (netto) zu niedrig alimentieren. Alle deutschen Beamten bis hinein in die Besoldungsgruppe A10 werden hiernach, mindestens seit dem Jahr 2008, unterhalb des Sozialhilfeniveaus alimentiert!
    Was ist von den „Gremien“ zu tun? Diese sollten sich ein Beispiel am dbb – Thüringen nehmen und ihren Mitgliedern Rechtschutz gewähren. (https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/tbb-macht-ernst-klage-gegen-beamtenbesoldung-eingereicht/)
    Was sollte ein Jeder persönlich tun? Er sollte sich ein Beispiel an den Hamburger Beamten nehmen und persönlich Klage einreichen (https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/sachstand-zu-den-widerspruchs-und-klageverfahren-zur-amtsangemessenen-alimentation-der-beamtinnen-und-beamten/#:~:text=f%C3%BCr%20unser%20Hamburg-,Sachstand%20zu%20den%20Widerspruchs%2D%20und%20Klageverfahren%20zur,Alimentation%20der%20Beamtinnen%20und%20Beamten&text=Wie%20hinl%C3%A4nglich%20bekannt%20haben%20rund,die%20Bez%C3%BCgemitteilung%20Dezember%202020%20eingelegt.)
    22.550 Widersprüche nur für das Jahr 2020, denen zumindest 7. 500 Klagen, nur in Hamburg, folgten. Dies obwohl, oder gerade weil der Hamburger Senat – übrigens als einziger der 17 Besoldungsgesetzgeber – bereits Rückstellungen im Haushalt gebildet hat. („Der Senat hat die Bürgerschaft mit der Drucksache 22/3821 am 6. April darüber informiert, dass im Abschluss des Haushaltsjahres 2020 Rückstellungen in Höhe von 460,6 Mio. Euro für das Risiko von Besoldungs- und Versorgungszahlungen im Zusammenhang mit Klageverfahren auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zu bilden sind. Weitere Hintergründe unter diesem Link. (https://hamburg.dgb.de/++co++5de648e0-9d1c-11eb-a42d-001a4a160123)
    Die übrigen 16 Besoldungsgesetzgeber verstoßen in ihren Haushalten, zumindest grob fahrlässig, gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit!
    Ruhende Verfahren bringen, wie bereits a. a. O. geschrieben lediglich Eines: dem Dienstherrn Ruhe.

    Reply
    • geregelte Armut
      16. August 2022    

      Zitat „Ruhende Verfahren bringen, wie bereits a. a. O. geschrieben lediglich Eines: dem Dienstherrn Ruhe“

      Frage dazu: Ich habe Widerspruch eingelegt und dann gegen den angeforderten Feststellungsbescheid geklagt. Die Klage wurde jetzt ausgesetzt, bis das BVerfG eine Entscheidung getroffen hat.

      Frage: Ist das jetzt ein solches ruhendes Verfahren oder war das irgendwie anders gemeint? Denn eins darf nicht sein: Dass der Dienstherr Ruhe hat.

      Reply
      • ursus
        23. August 2022    

        N. m. E. ist dies genau solch ein beschriebenes Verfahren. Wie kam das Ruhen des Verfahrens zu Stande? Wurdest Du diesbezüglich angehört, oder wurde das Ruhen von Amts wegen angeordnet oder war es (nur) ein Vorschlag des Gerichts? Hast Du Dich gegen diese Anordnung zur Wehr gesetzt, bzw. wirst Du/ kannst Du dies (noch) veranlassen?
        Die 17 Besoldungsgesetzgeber handeln, nach meiner Erfahrung, frühestens erst dann, wenn das BVerfG genau für sie, also nicht für die anderen 16 Besoldungsgesetzgeber, für das konkrete Haushalts- und Kalenderjahr und für die konkrete Besoldungsgruppe festgestellt hat, dass die gewährte Alimentation evident unzureichend war! N. m. E. (!) betrifft Deine Aussetzung einen (verhältnismäßig) aktuellen Zeitraum, das für die Aussetzung angeführte Verfahren jedoch einen „älteren“ Zeitraum, sprich ein anderes Haushalts- und Kalenderjahr, u. U. eine andere Besoldungsgruppe, u. U. einen anderen Besoldungsgesetzgeber. Die Aussetzung entbehrt daher ( n. m. E.!!!) einer tragfähigen Rechtsgrundlage. Art. 33 Abs. V GG ist „unmittelbar geltendes Recht“ (Vergl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ). Die Aussetzung ist (n. m. E.!) insoweit rechts- und verfassungswidrig! In der Vergangenheit wurde dies jedoch stets so gehandhabt, da sich i. d. R. auch keiner gewehrt hat: Wo kein Kläger, da kein Richter! Dies sollte sich aus den dargelegten Gründen nun ändern. „Unmittelbar“ heißt nach meinem Rechtsverständnis sofort. Da aufgrund der einseitigen Besoldungsrechtskompetenz der 17 Besoldungsgesetzgeber einzig und allein das BVerfG die evident unzureichende Alimentation für Deinen konkreten Fall (für Deinen Besoldungsgesetzgeber, für Deine Besoldungsgruppe und für das von Dir angegriffene Haushalts- und Kalenderjahr) feststellen und abstellen (!) kann, besteht n. m. E. für eine Aussetzung keinerlei Raum. Du solltest dagegen vorgehen, zumindest eine Fortführung des Verfahrens, aus den von mir angeführten Gründen, beantragen. Ich hoffe, dass ich Dir weiter helfen konnte und würde mich darüber freuen, wenn Du uns an dieser Stelle über Deinen Erfolg informieren würdest.

        Reply
      • Jürgen Schmitt
        24. August 2022    

        Hallo „geregelte Armut“,

        „Ruhende Verfahren bringen, wie bereits a. a. O. geschrieben lediglich Eines: dem Dienstherrn Ruhe.“
        „Ist das jetzt ein solches ruhendes Verfahren oder war das irgendwie anders gemeint?“

        Sorry, dass ich auf Deine Frage erst jetzt reagiere. Ich habe derzeit Urlaub und besuche das Forum „lediglich einmal täglich“. Darüber hinaus ist mir Deine Frage auch deshalb entgangen, weil sie chronologisch nicht am Ende des Themas steht.
        Ja, genau solche, wie von Dir beschriebene Verfahren, habe ich gemeint. „ursus“ hat Deine Frage eigentlich bereits vollumfänglich (für mich) beantwortet. Lediglich das Eine möchte ich argumentativ noch hinzufügen: Die Alimentation ist lediglich zur Deckung des „gegenwärtigen Bedarfes“ bestimmt (vergl. Urteil des BVerwG vom 13.11.2008 – 2 C 16.07; Rn. 10ff). Ein „ruhendes Verfahren“ steht zu dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung in einem krassen Widerspruch, zumal eine Umsetzung der Vorgaben des BVerfG seit mindestens einem Jahrzehnt rechts- und verfassungswidriger Weise aussteht! Im Übrigen stehe ich mit meiner Einschätzung keinesfalls alleine da. Immerhin der namhafte Landesverband des DRB Berlin hat ebenfalls in diese Richtung gehandelt, indem er Muster für Besoldungsklagen erstellt hat – und geht noch darüber hinaus, indem er ebenso bereits für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Muster für einen Vorlagebeschluss erstellt hat,
        https://www.drb-berlin.de/mitgliedschaft/votum/votum/news/besoldung-musterklage.
        Ich kann Dich daher nur in Deinem Ansinnen unterstützen und Dich zu Deinem Entschluss, dem Dienstherrn kein ruhendes Verfahren zu ermöglichen, beglückwünschen.
        Das BVerfG wird mutmaßlich „genötigt durch eine Flut von Vorlagebeschlüssen“ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht daran vorbeikommen, Vollstreckungsanordnungen gem. §35 BVerfGG, für Alimentationsansprüche in vorgelegten Verfahren zu erlassen, um seine Rechtsprechung auch tatsächlich in der Wirklichkeit des Rechtsstaates und der Demokratie ankommen zu lassen.

        BG und gutes Gelingen!

        Reply
  18. Thomas Stein
    3. Juni 2022    

    Hallo Jürgen, vielen Dank für deine Information und Darstellung der Situation ! Fazit : was ist nun von gewissen Gremien oder persönlich zu veranlassen ? Gibt es Vorgehensweisen der Gewerkschaften ?
    Danke für eure weiteren Bemühungen ! Gruß

    Reply

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