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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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4. Offener Brief – Besoldungsgesetzentwurf ist katastrophal – Lügenserie wird fortgesetzt

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  • 4. Offener Brief – Besoldungsgesetzentwurf ist katastrophal – Lügenserie wird fortgesetzt
7. Juni 2017 Kommentieren Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Abgeordnete,

ungeachtet aller Warnzeichen hält der Berliner Senat an seiner ignoranten Haltung mit dem Besoldungsgesetzentwurf für 2017/2018 fest und schafft damit den Nährboden für Korruption und Werteverfall in dieser Stadt. Infos hierzu z.B. unter: Korruption – Risikofaktor Mensch ISBN 978-3-531-18712-9

Nachweislich wird die Beamtenschaft seit dem Jahr 2008 systematisch und fortwährend hintergangen und belogen. Z.B. S 13 zu

https://www.parlament-berlin.de/ados/17/InnSichO/protokoll/iso17-070-wp.pdf, http://bln.bdr-online.de/index.php/archiv,

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0077.pdf,

Die „Perspektive zur Reduzierung des Besoldungsabstandes“ wurde in den fünf Jahren der letzten Regierungskoalition NICHT geschaffen. Der Abstand wurde zum Teil  noch vergrößert u.a. S 10 zu:

http://www.dgb.de/themen/++co++ad93a896-15c8-11e6-8a2b-52540023ef1a

Auch das Versprechen in der neuen Koalitionsvereinbarung für 2016-2021: „Die Beamt*innenbesoldung wird in Berlin bis 2021 auf den Durchschnitt aller Länder angepasst“ – entbehrt jeder Grundlage. Die Besoldung wird in Berlin erst ab dem achten Monat des Jahres erhöht (in diesem Jahr als letztes Bundesland Deutschlands), um weitere Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Beamten durchzuführen und diese damit finanziell zu benachteiligen. Andere Bundesländer übernehmen i.d.R. die Tariferhöhungen zu Beginn eines Jahres und zum Teil mit erheblichen Einmalzahlungen. Berlin ist und bleibt damit Deutschlands Besoldungsschlusslicht!

Letztmalig wurde im März 2017 von Sen Fin zugesagt, dass die Besoldung 1 % über der Tariflohnsteigerung angehoben würde. Der Besoldungsgesetzentwurf weist nur noch 0,5 % auf.  https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-004-wp.pdf

 Da ist schon eine bemerkenswerte Negativleistung des Berliner Senats seit dem Jahr 2008! Welchen Wert haben denn überhaupt noch Versprechen von Senat und Abgeordneten?

 Auch die beabsichtigten leichten Erhöhungen der Sonderzahlungen im Besoldungsgesetzentwurf können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Land Berlin nach wie vor eine unangemessene, wenn nicht gar verfassungswidrige Besoldung aufweist. Zudem wiegt eine Erhöhung der Sonderzahlung nicht die pensionsrechtlichen Nachteile auf, die durch die inadäquate Besoldungserhöhung verursacht wird. Mittlerweile beträgt die Besoldungsabweichung z.B. zwischen Berlin und Bayern bei 35 Dienstjahren insgesamt 315.000 €!!!

http://www.dbb.berlin/fileadmin/user_upload/www_dbb_berlin/pdf/2017/Broschuere_Besoldungsrueckstaende_2017.pdf

Der Besoldungsgesetzentwurf des Berliner Senats ist demzufolge absolut ungeeignet, um für die Beamten und die Berliner Bevölkerung endlich eine zukunftsweisende Richtungsänderung aufzuzeigen, um den Kollaps des öffentlichen Dienstes abzuwenden.

 Vollkommen unbeeindruckt von zunehmenden Korruptionsfällen, katastrophalen Zuständen in den Behörden, mangelnder qualifizierter Bewerberzahlen und den diversen Brandbriefen der Kollegenschaft entschließt sich der Berliner Senat, die Beamtenschaft weiterhin zu demotivieren und die Leistungen nicht in angemessener Weise zu würdigen. Z.B.:

https://www.morgenpost.de/berlin/article210136055/Zahl-der-Korruptionsfaelle-in-Berlin-gestiegen.html,

https://www.welt.de/politik/deutschland/article158827035/Der-Rekord-sind-sieben-Wochen-ohne-einen-freien-Tag.html

In zahllosen Medienberichten wurde dokumentiert, dass offene Stellen in den verschiedensten Behörden nicht mehr besetzt werden können, trotzdem die Einstellungsvoraussetzungen teilweise inflationär vereinfacht wurden. Zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte sind bereit, sich im Land Berlin mit der deutschlandweit schlechtesten Besoldung zu bewerben. Denn die Arbeit in der Hauptstadt ist erheblich umfangreicher und gefährlicher als in anderen Ländern, wofür man dann aber etwa 500 Euro MONATLICH NETTO weniger Lohn erhält als beispielsweise beim Bund oder in manchen Flächenländern. Damit ist Berlin nicht konkurrenzfähig, was der Berliner Senat selbst feststellte. https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.433770.php – PDF Personalentwicklung u.a. S. 16

Und die großen Pensionierungswellen stehen erst bevor. Bereits jetzt sind aber die Aufgaben durch die verbliebenen arbeitsfähigen Mitarbeiter nicht zu bewältigen. Das belegt u.a. die hohe Zahl von Liegevorgängen (nicht zeitgerecht zu erledigende Arbeit) und die immensen Wartezeiten in den Behörden und der Justiz!

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15982.pdf, https://www.morgenpost.de/berlin/article207475605/Anklagen-bleiben-in-Berlin-jahrelang-unbearbeitet.html

Diese schädigenden Auswirkungen für die Bundeshauptstadt und die Bevölkerung dürfen nicht länger toleriert werden! Denn noch mehr als die Beamtenschaft, ist die Berliner Bevölkerung selbst betroffen, wenn Korruption weiter um sich greift, die Behörden Anträge und Anzeigen nicht zeitnah bearbeiten können, die Justiz in der Aktenflut zu ertrinken droht, Hab und Gut und vor allen Dingen körperliche Unversehrtheit nicht mehr wie gewohnt geschützt werden kann, da die Handlungsfähigkeit des gesamten öffentlichen Dienstes in Berlin „auf dem Spiel steht“!

 Dabei scheint die Herleitung der Misere in Berlin ganz einfach zu sein:

 „Eine Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung sei auch aufgrund der gestiegenen Kosten für Parlamentarier gerechtfertigt“ sagte der Abgeordnete Thiedemann bereits im Jahr 2012, meinte damit aber nicht die Beamtenbesoldung, sondern nur seine eigene Entlohnung.

Daher erhöhten sich die Berliner Politiker Ihre Diäten im Zeitraum 2010 – 2014 um insgesamt 25,8 %-punkte, um sich dem allgemeinen Lebensstandard anzupassen (§ 6 Abs. 1 Landesabgeordnetengesetz (LabgG) orientiert an Verdienstentwicklung (Abs. 3) + § 7 Abs. 2 LabgG orientiert an Verbraucherpreisindex (Abs. 6) – Berechnung erfolgte OHNE Berücksichtig. der 1.000,00 Euro Pauschale für ein eigenes Büro, die seit dem Jahr 2014 zusätzlich gezahlt wird – Daten übermittelt durch Bund der Steuerzahler Berlin u. eigene Berechnung)

Dieselben Kriterien gelten jedoch auch für die Beamtenbesoldung! S. hierzu insbes. Abs. 37 zu:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20070320_2bvl001104

Betrachten wir nun die real für die Beamten erfolgten Besoldungserhöhungen im selben Zeitraum: Jahr 2010: 0,6 % – Jahr 2011: 1,7 % – Jahr 2012: 2,0 % – Jahr 2013: 2,0 % – Jahr 2014: 2,4 % macht zusammen: 8,7 %-punkte (aufgrund der jeweils erst zum August eines jeden Jahres von den Abgeordneten genehmigten Besoldungsanhebungen reduzieren sich diese faktisch im Kalenderjahr – bestätigt durch Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 45 vom 30.03.2017).

Davon ausgehend, dass die Besoldungsgesetzgeber des Landes Berlin bei der Verabschiedung Ihrer Diäten keinen vorsätzlichen Rechtsbruch begangen haben, muss demzufolge die Orientierung für die Beamtenbesoldung eine zumindest ähnliche Anhebung im genannten 5-Jahreszeitraum aufweisen. Da dies nicht geschehen ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Beamtenbesoldung nicht verfassungskonform angehoben wurde! Denn es dürfte nun vollkommen außer Frage stehen, dass den Beamten eben KEIN ANGEMESSENER Unterhalt gewährt wurde, wenn ein um 17,1 %-punkte HÖHERER Verdienst im Zeitraum 2010 – 2014 erforderlich war, um genau das für die Abgeordneten zu gewährleisten, deren Erhöhung an denselben Kriterien ausgerichtet war und ist.

 Das Ziel muss dementsprechend sein, UMGEHEND die vielen Fehler der Vergangenheit zum Nachteil der gesamten Beamtenschaft in Berlin zu beseitigen, was der vorliegende Entwurf des Besoldungsgesetzes 2017/2018 NICHT ANSATZWEISE gewährleistet!

Hier sind die Abgeordneten gefordert, ENDLICH eine Kehrtwende bei der Besoldung einzuleiten. Leider ist dies seit dem Jahr 2003 – trotz vieler Versprechungen – nicht geleistet worden und eine Tendenz zur Besserung ist auch derzeit nicht erkennbar.

Der Berliner Senat ist auch nach den klaren Worten der Gewerkschaften offensichtlich nicht gewillt, eine für das Land Berlin korrekte und wegweisende Entscheidung zu treffen.

Daher gebe ich diese Faktenauflistung in Form eines offenen Briefes der Öffentlichkeit zur Kenntnis, um zum einen zu informieren und zum anderen die Abgeordneten zu sensibilisieren.

Die  Berlinerinnen und Berliner wählen ihre Volksvertreter, die u.a. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in dieser Stadt, die richtigen Entscheidungen zu treffen haben. Es ist dringend notwendig, das Land Berlin vor dem Kollaps der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu bewahren. Handeln Sie SOFORT, denn weitere Versäumnisse sind nicht mehr aufzuholen.

Hätten die Beamten ein Streikrecht, wäre die derzeit miserable Situation niemals eingetreten, da sich Senat und Abgeordnete weitaus kooperativer hätten verhalten müssen!

Es ist schon eine traurige Entwicklung, dass sich die Beamtenschaft über ein Jahrzehnt auf den Klageweg begeben muss, um Recht und Gesetz gegenüber dem eigenen Dienstherren beim Bundesverfassungsgericht einzufordern – so, wie es z.B. im Land Sachsen war und so, wie dies mittlerweile in vielen anderen Bundesländern auch der Fall ist. Hier würde langfristig nur die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Beamtenbesoldung helfen, die unglaublichen Ungerechtigkeiten und katastrophalen Auswirkungen für die Bevölkerung zu vermeiden.

Kurzfristig helfen dem Land Berlin und damit auch allen Berlinerinnen und Berlinern nur eine sofortige adäquate Besoldungserhöhung rückwirkend zum 01. Januar 2017 von MINDESTENS 5 % jährlich für den Zeitraum der nächsten 5 Jahre! Zusätzlich muss entschieden werden, die Sonderzahlungen wie vor dem Jahr 2003 wieder einzuführen, wie dies auch in anderen Bundesländern der Fall ist. Nur auf diese Weise wird das Interesse qualifizierter Nachwuchskräfte geweckt, sich wieder bei Berliner Behörden zu bewerben und die Gefahr der Fortentwicklung von Korruption verringert! Bei der Professorenbesoldung in Berlin war es im Jahr 2015 möglich, die Grundgehälter rückwirkend bis Januar 2013 kräftig zu erhöhen, um die Konkurrenzfähigkeit Berlins zu sichern. Zumindest ähnliches muss auch für die Beamten erfolgen UND damit auch für das Wohl dieser Stadt.

Und nur so lässt sich das neuerliche Versprechen der Regierungskoalition halten, die Besoldungsangleichung an den Länderdurchschnitt durchzuführen und bleibt nicht erneut eine leere Worthülse, die im Jahr 2021 zu einer weiteren Lüge wird.

Gerne erläutere ich die Einzelheiten – insbesondere zu statistischen Berechnungsmodalitäten – (die hier den Rahmen sprengen würden) auch in einem persönlichen Gespräch.

Mit besten Grüßen

André Grashof (einer der Kläger für eine verfassungsgemäße Besoldung in Berlin – s.a.: https://www.leetchi.com/c/noch-ohne)

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Briefe an die Abgeordneten
Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats des BVerfG vom 23. Mai 2017
5. Offener Brief – Berliner Besoldung wirklich nur 5 % vom Länderdurchschnitt entfernt?

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