Ein verfassungsrechtliches Erdbeben hat die Berliner Landesverwaltung erfasst. Mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Besoldung der Berliner Beamten für den Zeitraum von 2008 bis 2020 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Doch während Karlsruhe klare Maßstäbe setzt, zeigt die Antwort des Berliner Senats auf eine aktuelle schriftliche Anfrage der AfD-Abgeordneten Dr. Kristin Brinker aus dem März 2026 erhebliche Umsetzungsdefizite und inhaltliche Widersprüche zur Rechtsprechung der Verfassungsrichter.
Die Botschaft aus Karlsruhe ist unmissverständlich: Das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz wurde systematisch verletzt. Was folgt, ist jedoch kein entschlossenes politisches Handeln, sondern ein Lehrstück administrativer Trägheit.
Das Gericht hat die Maßstäbe verschärft und zugleich präzisiert: Wer Beamte beschäftigt, muss ihnen auch ein Einkommen sichern, das nicht an der Schwelle zur Prekarität kratzt. Mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens sind Pflicht – nicht Kür. Dass Berlin diese Schwelle über Jahre hinweg in ganzen Besoldungsgruppen unterschritten hat, ist kein Betriebsunfall, sondern politisches Versagen mit Ansage. Die Richter sprechen offen von einem „vollständigen Ausfall der Gestaltungsverantwortung“ – eine Ohrfeige für den Gesetzgeber, die kaum deutlicher hätte ausfallen können.
Und wie reagiert der Senat? Mit Ankündigungen. Ein „Reparaturgesetz“ sei in Arbeit – irgendwann. Konkrete Zeitpläne? Fehlanzeige. Während das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich Eile anmahnt, weil es um die Sicherung existenzieller Bedürfnisse geht, verweist die Verwaltung auf fehlende „valide Angaben“. Übersetzt heißt das: Man weiß es nicht, man sagt es nicht – oder man will sich nicht festlegen. In jedem Fall steht diese Haltung im offenen Widerspruch zur verfassungsgerichtlich eingeforderten Dringlichkeit.
Noch gravierender wird es beim Blick auf die praktische Umsetzung. Rund 100.000 Widersprüche, tausende Klagen – ein Berg von Verfahren, der abgearbeitet werden muss. Und der Senat? Plant keine zusätzlichen Personalkapazitäten. Die Botschaft ist so simpel wie beunruhigend: Ein strukturelles Versagen historischen Ausmaßes soll mit den Mitteln des Alltagsgeschäfts korrigiert werden. Wer glaubt, dass dies ohne massive Verzögerungen oder Fehler gelingt, glaubt auch an Wunder.
Besonders brisant ist die Frage nach der politischen Verantwortung. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Gesetzgeber „sehenden Auges“ eine verfassungswidrige Unteralimentation in Kauf genommen hat. Mit anderen Worten: Man wusste, was man tat – und tat es trotzdem. Der Senat hingegen behauptet heute, es habe keinerlei Hinweise auf diese Verfassungswidrigkeit gegeben. Diese Schutzbehauptung steht nicht nur im Widerspruch zur Rechtsprechung, sie wirft auch ein grelles Licht auf die mangelnde Bereitschaft zur Aufarbeitung. Wer sich an nichts erinnert, muss auch keine Verantwortung übernehmen.
Strukturell setzt sich dieses Bild fort. Keine ressortübergreifende Steuerung, keine erkennbare Gesamtstrategie – stattdessen Zuständigkeiten im Silodenken. Dabei betrifft die Frage der Besoldung den Kern staatlicher Funktionsfähigkeit. Doch der Senat behandelt sie wie ein isoliertes Fachproblem der Finanzverwaltung. Das ist nicht nur kurzsichtig, sondern angesichts der Dimension des Verfassungsverstoßes schlicht unangemessen.
Und auch inhaltlich zeigt sich wenig Einsicht. Am sogenannten Hinzuverdienermodell hält der Senat unbeirrt fest – obwohl das Gericht klar das Alleinverdienermodell als Maßstab bestätigt hat. Die implizite Botschaft: Wenn die Besoldung nicht reicht, sollen es eben die Angehörigen richten. Das ist keine Lösung, sondern eine Verlagerung des Problems – weg vom Staat, hin zu den Familien der Beamten.
Finanziell wirkt das Vorgehen kaum überzeugender. 493 Millionen Euro sollen genügen, um ein über Jahre gewachsenes strukturelles Defizit zu beheben. Ob diese Summe auch nur annähernd ausreicht, bleibt offen – selbst der Senat kann die künftigen Kosten nicht beziffern. Zwischen der gerichtlich festgestellten flächendeckenden Verfassungswidrigkeit und der demonstrativen Haushaltsgelassenheit klafft eine Lücke, die vor allem eines erzeugt: Unsicherheit.
Am Ende bleibt ein widersprüchliches Bild: Ein Senat, der die Notwendigkeit eines Reparaturgesetzes rhetorisch anerkennt, praktisch aber auf Zeit spielt. Der Dringlichkeit beschwört, ohne sie umzusetzen. Der Verantwortung ausweicht, statt sie zu übernehmen. Für die betroffenen Beamten bedeutet das: Ihr Anspruch auf amtsangemessene Besoldung ist zwar höchstrichterlich bestätigt – doch im politischen Alltag Berlins weiterhin auf Bewährung.
Der Fragenkatalog kommt mir irgendwie bekannt vor. 😉
Die Antworten des Senats sind schon teils dreist…
Auf jeden Fall weiß ich nun aber, wen ich demnächst eher als andere wähle, denn es ist natürlich erfreulich, zu sehen, dass es Abgeordnete gibt, die sich für meine Interessen einsetzen und selber ein Interesse an der Umsetzung von höchstrichterlichen Urteilen haben.
Ich danke Frau Dr. Brinker.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die es anders machen würden. Wo ein riesiges Haushaltsloch klafft gibt es immer einen Kapitän ( oder ..in) der die Klippen umschiffen wird und notfalls den Anker wirft. Die Politik wird den Kindern des Staates immer Steine in den Weg werfen, sei es schlechte Bezahlung oder mehr Arbeit in Form von höherer Arbeitszeit. Rund 50 Tausend Beamte sind doch keine wahlentscheidende Zielgruppe. Da gibt es viel mehr Rentner, Arbeitslose, Bürgergeldempfänger , ja sogar „Kulturinteressierte“. Dort wird der Haushalt verteilt und nicht im ÖD. Erst wenn es richtig Konsequenzen von ganz oben geben würde, dann passiert was . Solange winden sich die Aale da oben wie es nur geht. Und da ist die Farbe der Aale völlig egal. Nur der Oppositions-Aal wird dann kurz zum Hai, mutiert nach der Wahl aber ganz schnell wieder zurück.
Vielen Dank für die tolle Arbeit. Das Ergebnis macht einen jedoch erneut fassungslos.
Das BVerfG kann gemäß $ 35 BVerfGG anordnen, wie sein Urteil zu vollstrecken ist. Wenn Berlin die Vorgaben aus dem Urteil vom November 2025 (Frist 31.03.2027) ignoriert oder bewusst umgeht, können die Beschwerdeführer beim BVerfG einen Antrag auf Vollstreckungsanordnung stellen. Das Gericht könnte dann dem Land Berlin sehr detailliert vorschreiben. wie die Tabellen auszusehen haben – ohne dass ein neues jahrelanges Hauptverfahren nötig ware.
Obiges Vorgehen wäre dann das finale rechtliche Mittel.
Das klingt interessant!
Wäre ein guter nächster Schritt wenn sich in geraumer Zeit abzeichnet wie bzw. ob der Berliner Senat tätig wird.
Ich sehe uns zwar auf der Zielgeraden 🏁 aber wenn der Senat die Ziellinie ständig nach hinten verschiebt sollten wir unbedingt was dagegen tun.
Sensationell auf den Punkt gebracht. Vielen Dank Mirko!!!
Diese fortgesetzte Ignoranz macht mich betroffen und niemals hätte ich es früher für möglich gehalten, dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist. Auch NACH der klaren Ohrfeige des BVerfG (zum zweiten Mal!) handelt keiner dieser verantwortlichen Politiker rechtschaffend. Niemand fühlt sich an die Vorgaben, des BVerfG gebunden, auch NACH dem Beschlusszeitraum verfassungsgemäß zu agieren. Keinerlei Entschuldigung für jahrzehntelanges vorsätzliches Unrecht – im Gegenteil, man macht weiter wie gewohnt… Sollte dieses fortgesetzte Vorgehen nicht dazu führen, dass den Beamten das Streikrecht zugesprochen wird? Wenn sich der Dienstherr nicht an die Fürsorgepflicht hält, die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ignoriert, darf dies nicht immer wieder zum Nachteil der Beamtenschaft führen. Einen effektiven Rechtsschutz gibt es derzeit faktisch nicht, so dass nur ein Streik – beispielsweise am ersten Mai eines Jahres – von Feuerwehr und Polizei diesem Senat vor Augen führt, welche Priorität der öffentliche Dienst tatsächlich für diese Stadt hat!!! DAS wäre doch eine adäquate Antwort des BVerfG an den Berliner Senat … Aufhebung des Streikverbots für die Beamtenschaft… oder???
Danke für die Zusammenfassung.
Am besten ist die Aussage „es habe keinerlei Hinweise auf diese Verfassungswidrigkeit gegeben.“ 🤣
Also wenn tausende Beamte gegen ihre Besoldung widersprechen und klagen sollte das Hinweis genug sein, oder?
Das der Berliner Senat ausgerechnet im Wahljahr uns Landesbeamten mit solchen Antworten zeigt wie unwichtig oder nebensächlich eine zeitnahe ordentliche Erledigung ist, macht mich fassungslos. Glauben die tatsächlich mit Schulterzucken und Ahnungslosigkeit nochmal Zeit gewinnen zu können?
Mein Dank geht an Frau Dr. Brinker die sich dem Thema für uns angenommen hat. Bin gespannt ob auch andere Abgeordnete sich dazu äußern werden….
Wir dürfen gespannt sein.
H
Kann gar nicht nachvollziehen wie es möglich sein kann, dass der „Tennisspieler“ in der aktuellen Umfrage zur Abgeordnetenhauswahl noch 23 % erhalten kann ??? Wenn Frau Brinker und ihre AfD, es klug anstellen, dann zerlegen sie die CDU mit Hilfe des ÖD….