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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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10. Offener Brief – Manipulative Berechnung des Bundesdurchschnitts durch SenFin

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  • 10. Offener Brief – Manipulative Berechnung des Bundesdurchschnitts durch SenFin
17. Mai 2018 7 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Wichtige Informationen zur neutralen Meinungsbildung zum Thema Beamtenbesoldung in Berlin und angebliche Angleichung an den Durchschnitt der Bundesländer – Petition Gz.: 2349/18

Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, Presse- und Volksvertreter,

seitens verschiedener Gewerkschaften und Personalvertretungen wurde einiges geschrieben zum Beschluss des Berliner Senats vom 15.05.18 und den Berechnungen von Sen Fin.

Mit diesen Zeilen und insbesondere dem beweiserheblichen Anhang möchte das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de Informationen geben, die die Aussagen von Sen Fin in einem anderen Licht darstellen.

Unserer Ansicht nach, werden ganz bewusst manipulative Berechnungen durchgeführt, die auf fiktiven Basiswerten beruhen. Statistisch gesehen mögen diese Werte darstellbar sein, jedoch haben sie mit der Realität schlichtweg nichts zu tun! In den Anhängen ist deutlich erkennbar, dass für sich betrachtet weder im Jahr 2017, noch im Jahr 2018 eine Annäherung an den Besoldungsdurchschnitt der Länder erfolgte, bzw. erfolgen wird.

Die erst im August des Jahres 2017 erfolgte Besoldungserhöhung in Berlin ist genauso ungeeignet gewesen, wie es die im Juni 2018 sein wird, um eine Annäherung an den Besoldungsdurchschnitt darzustellen. Das Gegenteil ist sogar der Fall. In beiden Jahren liegt die effektive Besoldungserhöhung im Land Berlin UNTER dem Durchschnitt.

Das bedeutet demzufolge, dass auch die jetzt behauptete Abstandsberechnung von angeblichen 4,3 % vollkommen unrealistisch ist. Noch im November 2017 wurde von Sen Fin ein Abstand von 5,6 % behauptet (der für sich genommen auch eher irreal ist), der gemäß den beigefügten Anhängen sich also eher noch vergrößert, als verkleinert hat. Im Übrigen haben sowohl das OVG Berlin-Brandenburg, als auch das BVerwG wesentlich höhere Abstände diagnostiziert. Wer interessiert ist an weiteren Informationen findet sie hier: https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/8-offener-brief-modellrechnung-fuer-besoldungsanpassung-bis-2021-von-senfin-und-kritik/

Weiterhin sollte auf folgenden Umstand hingewiesen werden: 3 % auf 100 € sind 3 € – aber nur 2 % auf 200 € sind bereits 4 €. Das bedeutet, dass das Land Berlin, mit dem geringsten Besoldungsdurchschnitt ganz Deutschlands, eine weitaus höhere prozentuale Anhebung durchführen muss, um mit den anderen Bundesländer zumindest gleichzuziehen, die einen wesentlich höheren Grundlohn aufweisen. In diesem Zusammenhang regt das Aktionsbündnis an, Vergleiche anhand der realen Nettoeinkünfte der Beamten in Form von Durchschnittsberechnungen der Jahresbesoldungen durchzuführen. Weitaus einfacher und aus unserer Sicht auch aufgrund der direkten Konkurrenz mit den vielen Bundesdienststellen in Berlin notwendig (s.a. Vorlagebeschluss des BVerwG), ist der Vergleich der Berliner Besoldung mit der Bundesbesoldung und die Anpassung daran (Bundestreue)!

Darüber hinaus ist die jetzt beabsichtigte Besoldungserhöhung ab Juni 2018, die für das Kalenderjahr 1,87 % ausmacht, gerade so geeignet, die derzeitige Inflation in Berlin in Höhe von 1,8 % auszugleichen (https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ und: http://www.fr.de/wirtschaft/preissteigerungen-liegt-die-reale-inflation-in-berlinbei-3-prozent-a-1422081)

Im Land Brandenburg war man auch VOR einer Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht bereit, die Beamtenbesoldung grundlegend zu überarbeiten. Neben adäquaten (und rückwirkenden) Erhöhungen jeweils ab Januar eines Jahres (siehe beigefügte Anhänge), wurden beispielsweise Attraktivitätszuschläge und eine freie Heilfürsorge für Interessierte eingeführt.

Nur im Land Berlin wird das Treueverhältnis offensichtlich einseitig aufgekündigt und offensichtliche Verstöße gegen die Verfassung weiter geführt und noch ausgebaut (siehe Sonderzahlungsregelung/Weihnachtsgeld – (Deutscher Richterbund (DRB) Berlin: http://berliner-verwaltungsjuristen.de/wp-content/uploads/2013/06/Stellungnahme-BesVEsAnpG-2017_2018.pdf).

Aus unserer Sicht sind all diese Nachweise sehr eindeutig.

Uns ALLEN alles Gute,

André Grashof

https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/petition-fuer-wertschaetzung-und-rechtschaffenheit/

Anlagen

Besoldungsdurchschnitt  2017 –  Vergleich Bundesländer
Besoldungdurchschnitt 2018 – Vergleich Bundesländer

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Aktuelles, Briefe an die Abgeordneten
dbb-Berlin – Senatsbeschluss zur Besoldungsangleichung völlig unzureichend
Es dauert noch – Verhandlung beim BVerfG noch nicht terminiert

7 Kommentare

  1. André Grashof
    20. Mai 2018    

    Unser Aktionsbündnis hat schon sehr viel erreicht. Die Vorlagebeschlüsse des BVerwG und unsere Klage- und Revisionsbegründungen haben etliche Übereinstimmungen, so dass deutlich wird, dass UNSERE Arbeit sich gelohnt hat! Wir müssen nur noch weiter kämpfen und benötigen dafür nach wie vor Eure/Ihre Unterstützung.
    Vielen Dank für die vielen Zuschriften über unsere Kontaktseite und auch die hier hinterlassenen Kommentare. Es ist positiv, dass sich immer mehr Kolleg/innen/en bewusst werden, dass jeder für sich handeln muss. Sehr traurig finde ich die Mitteilungen einiger Gewerkschaften, die sich zudem noch für dieses schlechte Ergebnis auf die Schulter klopfen.
    Die Aktion der Berliner Feuerwehr verdient ein dickes Lob, sie war einzigartig und sollte es auch bleiben. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir mit unserer Forderung nach einer anständigen Bezahlung weniger Akzeptanz in der Bevölkerung haben, wofür einige Politiker und teilweise auch die Medien verantwortlich sind. Die fehlerhaften Meldungen einiger Zeitungen (angeblich plus 4,3 % Erhöhung – oder Beamtenbesoldung steigt „schon“ ab Juni) täuschen die Öffentlichkeit. Wer weiß denn schon, dass auch Beamte Steuern zahlen oder die Krankenversicherung vom Nettolohn bezahlt wird.
    Wichtiger wäre es, dass wir geschlossen als Beamte*innen und Pensionäre*innen auftreten könnten. Aber leider erreichen wir mit unseren Informationen nur einen kleinen Teil der etwa 113000 benachteiligten Kolleginnen und Kollegen. Die großen Gewerkschaften halten sich bei der Zusammenarbeit mit unserem Aktionsbündnis sehr zurück, so dass wir nur einen kleinen Kreis erreichen können. Wenn aber jede/r unsere Informationen weiterleitet, dann erreichen wir zumindest eine kleine Schar. Uns ALLEN alles Gute, André Grashof

    Reply
  2. Thomas
    18. Mai 2018    

    1,87% auf die BRUTTO-Besoldung sind m.E. eben genau NICHT geeignet, eine Inflation von 1,8% durch ein entsprechendes Plus beim NETTO-cash auszugleichen..(Steuer.. „kalte Progression“..)
    Gruß, und bitte Weiter so!

    Reply
  3. Cuno, Jörg
    18. Mai 2018    

    Deswegen war es auch sehr wichtig, schon sehr zeitig die Feuertonne am roten Rathaus zu löschen, damit die Herren im roten Rathaus wieder durchschlafen können und keine Angst mehr haben brauchen das sich der gesamte öffentliche Dienst den Protesten der Feuerwehr anschließt.

    Reply
  4. Andreas Veith
    18. Mai 2018    

    Was soll man zu dieser selbstbeweihräuchernden Pressemitteilung der Senatsfinanzverwaltung noch sagen? Die Medien haben den Inhalt leider nahezu unreflektiert übernommen und veröffentlicht.

    Die Mahnwache der Berliner Feuerwehr war die Chance, Bewegung in die Besoldungsentwicklung zu bekommen. Leider wurden die Organisatoren der Mahnwache nicht genügend von den Kolleginnen und Kollegen unterstützt und von den Gewerkschaften Verdi, GdP und DFeuG mit einem recht inhaltslosen Agreement, welches mit dem Berliner Senat geschlossen wurde, torpediert.

    Wir haben nur eine Chance… Gemeinsam im Schulterschluss müssen wir die Tonne wieder zum brennen bringen. Und das so lange, bis dem Senat der Atem ausgeht. Denn schlechte Publicity kann sich der Senat nicht leisten.

    Reply
  5. Rene
    18. Mai 2018    

    Hi,

    wie sieht es denn mit der Arbeitszeit aus? Klar wir bekommen keinen Stundenlohn,
    trotzdem liegen wir da auch weit vom. Danke für die Ausführung!

    Reply
  6. Thomas Grühn
    17. Mai 2018    

    Hallo André, danke für die Beispielrechnungen und die Erläuterungen; wir drehen uns leider immernoch weiter im Kreis; Wertschätzung und Anerkennung ist von diesem Senat, wie von den beiden vorigen, i.S. der amtsangemessenen Alimentation nicht zu erwarten. Die Verfassungswidrigkeit unserer Gehälter „schreit“ zum Himmel und alles geht weiter wie immer, bis der Senat vielleicht vom BVerfG zur (Nach-) Zahlung (für einige, die widersprochen haben) verdonnert wird. Au wei, wie weit haben sich unsere Volksvertreter von uns entfernt, sie vorenthalten uns das zustehende gerechte Gehalt und führen uns an der Nase rum, immer wieder und immer weiter!!! Die Steuern sprudeln, die Kolleginnen und Kollegen rauchen sich auf, weil – wie immer – alles passend gemacht wird. Ein Verkehrskommando hier, eine Alarmhundertschaft dort und es kann doch nicht so schwer sein, ein paar AGK und EBFE und Scouts rauszuleiern; toll macht ihr das ! Die EHu‘s sind deutschlandweit für Ihre besonderen taktischen Vorzüge bekannt und werden gerne genommen. Warum nur bekommen wir eigentlich nicht genügend adäquaten Nachwuchs? Warum gehen sie in andere Berufe? Hat nicht irgendeiner von uns ne kreative Idee??!! Unsere modernen Kampagnen schlagen nicht genug durch , hm…
    Ich kann dieses stereotype Gelaber unserer Volksvertreter nicht mehr hören, geschweige denn, dass ich die mir in den Medien ansehen will.
    Passend zu Sarrazins Spruch: Berlin schafft sich ab – wir sind mittendrin!
    André, bleib gesund und viel Fortune weiterhin !

    Reply
  7. Martina Foote
    17. Mai 2018    

    Danke Andre Grashof für deinen Einsatz.
    Die Diäten unserer Berliner Abgeordneten richten sich im Übrigen nach dem Bundesdurchschnitt.
    Gruß

    Reply

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  • Alex zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo allerseits, in einem anderen Forum wurde Folgendes gepostet (allerdings ohne die Herkunft dieser Information näher zu verifizieren): "Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen." In Anbetracht des drohenden Ruhestands des Hrn. Maidowski könnte dies jedoch u.U. realistisch klingen. Beste Grüße Alex
  • Mirko Prinz zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Thomas, eine Antwort liegt noch nicht vor. Ob die GdP was bekommen hat, weiß ich leider auch nicht. Die sind ja nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Ein "Gentlemen agreement" mit mir gab es auch nicht (die gebotene Summe war zu niedrig ;)). Vermutlich prüfen sie gerade, ob das 2. Schreiben als Widerspruch zu werten ist. Ich bleibe weiter am Ball. BG Mirko
  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Mirko, gibt es denn bereits eine Antwort auf dein Schreiben vom 02.06.25 ? Ich vermute mal NEIN !?!?!? Vielleicht ergeht es dir ja genau so, wie den Herrschaften der GdP ?!?!?! In folgendem Artikel VOM 14. Januar 2025 teilten sie ihren Mitgliedern mit, dass sie nun eine Antwort bezüglich der altersdiskriminierenden Besoldung von Herrn Evers erwarten und diese Antwort dann ihren Mitgliedern mitteilen werden.... https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250114-altersdiskriminierende-besoldung-2006-2011 Nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder haben sie wirklich nie eine Antwort erhalten oder aber es gibt ein "Gentlemen agreement" dieses Thema ganz einfach "totzuschweigen" ! Alternative Zwei ist mein Favorit, ist ja heutzutage Gang und Gebe ! Apropos Agreement : Herr Maidowski, dem ja unser Fall am BVerfG zugeteilt wurde, geht im September in Ruhestand. Ob er sich überhaupt noch im Dienst befindet, wissen wohl nur Insider des BVerfG. Wie viele der Mitstreiter hier, hatten noch zu Jahresbeginn die große Hoffnung auf ein Urteil in diesem Jahr. "Pustekuchen" mit System..... So ist es, wenn Mägde und Knechte des Staates verarscht werden. Aber oh Wunder es keimt Hoffnung auf !!! Noch in diesem Jahr sollen drei neue Richter am BVerfG installiert werden ! Alle drei von der SPD vorgeschlagen und von den "Linken" toleriert.... was für ein krankes Land, was für ein krankes System ( das nennt man dann strikte Trennung von Legislatur und Judikatur ) https://www.vorwaerts.de/inland/wahl-der-verfassungsrichter-warum-spd-kandidaten-stimmen-der-linken-brauchen

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