Kommentar: Zwischen wohlfeiler Oppositionspolitik und kollektiver Amnesie – Die LINKSFRAKTION im Faktencheck

Kommentar by Hardy zur E-Mail der Fraktion LINKE

Der Antwortbrief der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf den Vorschlag einer indexgebundenen Besoldung liest sich auf den ersten Blick wie eine solidarische Unterstützungserklärung für die Berliner Beamtenschaft. Bei genauerer juristischer und historischer Betrachtung entpuppt sich das Schreiben jedoch als ein Paradebeispiel für politische Doppelbödigkeit und den gezielten Versuch, sich von einer jahrelangen Mitverantwortung für die verfassungswidrige Alimentation in Berlin reinzuwaschen.

Besonders nach dem historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. November 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) bricht die Argumentation der Linksfraktion wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Teil 1: Das „Unschuldsargument“ und die historische Mitverantwortung
Besonders kühn ist der Satz der Fraktion: „Für uns als Linke ist klar, Recht muss gelten […] Insofern stehen wir an Ihrer Seite hinsichtlich der rückwirkenden Besoldungsanpassung ab dem Jahr 2008 für alle Beamtinnen im Land Berlin.“* Hier wird so getan, als sei die verfassungswidrige Besoldung ein vom Himmel gefallenes Naturereignis, gegen das DIE LINKE nun heldenhaft ankämpft. Die historische Wahrheit sieht völlig anders aus.

Die nackten Jahreszahlen der Regierungsbeteiligung:
2002 – 2011 (Senat Wowereit II und III): DIE LINKE (bis 2007 als PDS) regierte fast ein Jahrzehnt lang in einer Koalition mit der SPD.

Der Sündenfall: Unter dem rot-roten Senat trat Berlin aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus.

Die Abkopplung: In genau dieser Regierungszeit der LINKEN wurde die Besoldung der Berliner Beamten bewusst und drastisch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den anderen Bundesländern abgekoppelt. Das Jahr 2008 – das das BVerfG nun als verfassungswidrig eingestuft hat und für das die Fraktion heute großzügig Nachzahlungen fordert – fällt mitten in die Regierungszeit von SPD und LINKEN!

2016 – 2023 (Senat Müller II und Senat Giffey): DIE LINKE war als Teil der rot-grün-roten Koalition erneut über sechs Jahre in der direkten Regierungsverantwortung.

Anstatt die Alimentation nach den ersten Rügen aus Karlsruhe sofort und umfassend im Grundgehalt zu reparieren, flüchtete sich auch dieser Senat unter Beteiligung der LINKEN in untaugliche Alibi-Gesetze (wie das Reparaturgesetz zur Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge), die das Grundproblem der zu niedrigen Grundgehälter verschleppten.

Fazit zur Mitschuld: Die verfassungswidrigen Gesetze, die das Bundesverfassungsgericht Ende 2025 kassiert hat, tragen die historischen Unterschriften und die parlamentarische Zustimmung der LINKEN. Sich heute hinzustellen und zu sagen „Wir sind an eurer Seite für Rückzahlungen ab 2008“ ist blanker Zynismus. Sie verkaufen den Beamten die Reparatur eines Schadens, den sie selbst verursacht haben, als Akt der Solidarität.

Teil 2: Der juristische Offenbarungseid nach dem BVerfG-Urteil vom November 2025
Mit dem Beschluss vom 19. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Berliner Besoldung von 2008 bis 2020 in rund 95 % aller geprüften Fälle verfassungswidrig zu niedrig war. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine harte Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund offenbart der Brief der Linksfraktion ein erschreckendes Fehlverständnis der Rechtslage:

1. Das vorgeschobene „Wahljahr-Argument“ als Verzögerungstaktik
Die Fraktion schreibt: „Insofern befürworten wir, dass bei dieser Reform keine Schnellschüsse in einem Wahljahr unternommen werden…“

Der Faktencheck: Es geht hier nicht mehr um ein politisches Wahlprogramm oder um unverbindliche Vorschläge, die man nach einer Wahl gemütlich debattieren kann. Seit dem Karlsruher Urteil läuft eine gerichtliche Frist bis März 2027. Berlin befindet sich seit fast zwei Jahrzehnten im fortlaufenden Verfassungsbruch gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Angesichts einer tickenden richterlichen Frist von „Schnellschüssen“ zu sprechen und die Umsetzung auf die Zeit nach der Wahl zu vertagen, ist eine glatte Verweigerung des Verfassungsauftrags.

2. Das vorgeschobene Argument des „Betriebsfriedens“
Die Fraktion sorgt sich, dass eine indexgebundene Besoldung „zu einer erheblichen Besserstellung der Beamten gegenüber den Tarifkräften des Landes führen würde“ und gefährdet den „Betriebsfrieden“.

Der Faktencheck: Das BVerfG hat im November 2025 seine Rechtsprechung nochmals verschärft und einen dreistufigen Prüfungsmaßstab definiert. Die Amtsangemessenheit ist eine systemunabhängige, verfassungsrechtliche Pflicht aus Art. 33 Abs. 5 GG. Das Gericht bindet die Besoldung zwingend an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung (Nominallohnindex) und die Inflation – fordert also im Kern genau die Dynamisierung, die einer Indexierung gleicht!

Karlsruhe hat unmissverständlich klar eingeordnet: Ein schwaches Tarifgefüge im Land Berlin darf niemals als verfassungsrechtliche Ausrede genutzt werden, um Beamten die ihnen zustehende Alimentation vorzuenthalten. Das Argument des „Betriebsfriedens“ versucht lediglich, zwei Statusgruppen im öffentlichen Dienst gegeneinander auszuspielen, um vom eigenen politischen Versagen abzulenken.

3. Die ideologische Ablehnung des Abstandsgebots
Die Fraktion erklärt: „Den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der besonders die oberen Besoldungsgruppen durch größere Abstände zwischen den Besoldungsgruppen deutlich besser stellt, lehnen wir ab.“

Der Faktencheck: Das innerdienstliche Abstandsgebot ist keine Erfindung des Bundesinnenministeriums, sondern ein vom BVerfG zwingend vorgeschriebenes, grundgesetzgleiches Kriterium. Wenn die unterste Besoldungsgruppe angehoben werden muss, um den Mindestabstand zur Sozialhilfe (115 %) einzuhalten, müssen die oberen Gruppen proportional mitverdienen, damit das Leistungs- und Verantwortungsgefüge gewahrt bleibt. Die pauschale Ablehnung dieses Prinzips zeigt, dass die Linksfraktion die dogmatischen Grundlagen des Berufsbeamtentums aus rein ideologischen Gründen blockiert.

4. Das Ablenkungsmanöver: Gesetzliche Rente
Die Offenheit für Vorschläge wie die „Überführung der Beamtinnen in die gesetzliche Rente“* ist ein klassisches linkes Ablenkungsmanöver. Es löst das akute Problem der verfassungswidrigen Unteralimentation im Hier und Jetzt für die aktiven Beamten in keiner Weise, ist rechtlich für Bestandsbeamte aufgrund des Lebenszeitprinzips kaum umsetzbar und dient in diesem Brief nur als Nebelkerze.

Teil 3: Die schamlose Doppelmoral – Diäten-Explosion im Expresstempo vs. Sparzwang bei Beamten
Die absolute Krönung der Heuchelei offenbart sich, wenn man den Umgang der Linksfraktion mit der Alimentation der Staatsdiener mit ihrem eigenen Abstimmungsverhalten bei den Abgeordnetenbezügen vergleicht. Während die LINKEN bei den Beamten im selben Atemzug vor einer „Besserstellung gegenüber Tarifkräften“ warnen, den „Betriebsfrieden“ gefährdet sehen und das verfassungsrechtlich verankerte Abstandsgebot blockieren wollen, gilt diese angebliche Sorge um die soziale Gerechtigkeit beim eigenen Portemonnaie plötzlich nicht mehr.

Der historische Fakt: Die Diäten-Anhebung von 2019
Ein Paradebeispiel für diese Doppelmoral fand im Jahr 2019 statt – also mitten in der Regierungszeit von Rot-Rot-Grün unter direkter Beteiligung der LINKEN. Damals beschloss das Abgeordnetenhaus im Eilverfahren eine der drastischsten Diätenerhöhungen der Berliner Geschichte:

Die Grundentschädigung der Abgeordneten wurde in zwei Schritten um fast 60 % angehoben – von knapp 3.900 Euro auf rund 6.250 Euro im Monat.

Das Argument der LINKEN damals: Die massive Erhöhung sei notwendig, um die Attraktivität des Mandats zu sichern und das Berliner Parlament an das Niveau anderer Bundesländer anzupassen.

Die Gerechtigkeitsfrage an die Linksfraktion:
Wenn es um die eigenen Taschen geht, stimmte DIE LINKE in Regierungsverantwortung also freudig für eine 60-Prozent-Anhebung, um „das Niveau an andere Bundesländer anzupassen“. Wenn es aber um die Berliner Beamten, Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute geht, die im bundesweiten Vergleich seit 2008 am absolut schlechtesten bezahlt wurden, wird mit zweierlei Maß gemessen:

Bei den Beamten wird im Brief gewarnt, dass eine Anpassung an die Realität den „Betriebsfrieden“ gefährden könnte, weil sie dann besser dastünden als die Angestellten.

Frage an die Linksfraktion: Wo war eigentlich Ihre Sorge um den „Betriebsfrieden“ im Landesdienst, als Sie Ihre eigenen Diäten um fast 60 % nach oben geschraubt und sich damit meilenweit von jedem Tarifangestellten im Berliner öffentlichen Dienst distanziert haben? Warum gefährdet die verfassungskonforme Anpassung der Beamtenbesoldung an die Inflation den Betriebsfrieden, die massive Erhöhung der Politiker-Bezüge aber nicht?

Hier zeigt sich der moralische Bankrott dieser Argumentation: Für die politische Elite gelten Marktüblichkeit und der Bundesländer-Vergleich als legitime Argumente; für die Beamten, die jeden Tag den Kopf für diesen Staat hinhalten und die Verwaltung am Laufen halten, wird die verfassungskonforme Alimentation mit sozialneidischen Scheindebatten auf die lange Bank geschoben.

Gesamtfazit:
Der Brief der Linksfraktion ist eine juristische, historische und moralische Mogelpackung. Er suggeriert parlamentarische Unterstützung, verweigert sich aber den harten rechtlichen Realitäten, die das Bundesverfassungsgericht dem Berliner Gesetzgeber im November 2025 unmissverständlich ins Stammbuch geschrieben hat.

Wer die verfassungswidrige Abkopplung der Berliner Besoldung ab 2003 politisch mitbeschlossen hat, von 2016 bis 2023 die verfassungskonforme Reparatur verschleppt hat, bei den eigenen Diäten aber im Expresstempo saftige Erhöhungen durchwinkt, hat jede moralische Legitimation für diese Debatte verloren. Wer heute im Angesicht einer höchstrichterlichen Frist (März 2027) immer noch das verbotene Argument des „Tarifabstands“ bemüht und vor „Schnellschüssen im Wahljahr“ warnt, betreibt Arbeitsverweigerung auf dem Rücken der Beschäftigten.

Urteil: Rhetorisch freundlich, rechtlich unhaltbar, historisch unaufrichtig und von einer unerträglichen Doppelmoral geprägt. Verfassungskonformität ist kein politisches Verhandlungsobjekt nach Wahlausgang – sie ist sofort herzustellen!

7 Kommentare zu „Kommentar: Zwischen wohlfeiler Oppositionspolitik und kollektiver Amnesie – Die LINKSFRAKTION im Faktencheck“

  1. Alles Verbrecher, siehe meinen Kommentar von 2024….
    Unfassbar was hier abgeht….
    Ich schäme mich, 45 Jahre für dieses Pack den Kopf hingehalten zu haben….

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  2. Diesen sehr gut erklärten Kommentar inkl. der Email der LINKEN sollte man ins öffentliche Netz stellen!!!, damit vielleicht die ganze Bevölkerung/ Wähler sehen, wie die Partei der Linken wirklich tickt.

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  3. Schön geschrieben, aber: Soweit mir bekannt, erfolgte die erwähnte Diätenerhöhung im Zuge des Umbaus des AGH vom „Teilzeit-“ zum „Vollzeitparlament“. Die Erhöhung war also nicht wohlfeil, sondern hatte reelle und, vielleicht sogar, gerechtfertigte Hintergründe.
    Ansonsten gehe ich mit allem konform, gerade auch bzgl. der Verantwortung der LINKEn in der Regierung.

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    • Hallo Tim,
      ​vielen Dank für Deinen wichtigen und völlig berechtigten Hinweis! Du hast vollkommen recht: Die Diätenerhöhung im Jahr 2019 war formal an den strukturellen Umbau des Abgeordnetenhauses von einem Teilzeit- zu einem Vollzeitparlament gekoppelt. Aus dieser Perspektive gab es für die Anhebung eine parlamentarische Begründung, um das Mandat als Hauptberuf auszugestalten.
      ​Der eigentliche Kern des Vergleichs liegt jedoch in der tiefen Ungleichbehandlung und dem bewussten Kalkül, das hier betrieben wird:
      ​Wenn es um die eigenen Bezüge geht, wurde der Schritt zum Vollzeitparlament vollzogen, ohne sich im Geringsten darum zu scheren, ob diese massive Erhöhung nicht zutiefst ungerecht gegenüber den normalen Tarifbeschäftigten des Landes wirkt. Da spielte die Sorge um den „Betriebsfrieden“ im Land Berlin plötzlich überhaupt keine Rolle mehr – obwohl genau diese eklatante Kluft ja real entstanden ist.
      ​Bei den Beamten hingegen handelt es sich um ein über Jahre hinweg bewusst mitgespieltes Spiel. Man hat die verfassungswidrige Unteralimentation sehenden Auges in Kauf genommen, um den Landeshaushalt zu schonen. Und nun wird ausgerechnet das Argument der sozialen Ungerechtigkeit und des Tarifabstands als Schutzschild vorgeschoben, um die höchstrichterlich eingeforderte Reparatur dieses Schadens weiter zu blockieren.
      ​Kurz gesagt: Bei den eigenen Bezügen war die Ungerechtigkeit gegenüber den Tarifkräften kein Hindernis; bei den Beamten wird sie vorgeschoben, um von der eigenen, jahrelangen Mitverantwortung abzulenken. Genau diese Doppelmoral bleibt der eigentliche politische Sündenfall.
      ​Es freut mich aber sehr, dass Du den Beitrag ansonsten teilst und die historische Verantwortung genauso siehst!
      ​Viele Grüße
      Hardy

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  4. Man muss ihnen ganz klar sagen, ihr seid vorsätzliche Verfassungsbrecher, ihr schert euch nicht um das Grundgesetz, ihr ward und seid als Gesetzgeber für eine verfassungsmäßige Beamtenbesoldung zuständig.

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