Fraktion LINKE reagiert auf unseren Gesetzentwurf

Sehr geehrter Herr [Hanzen],

vielen Dank für Ihre Nachricht und das Interesse an der Arbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Mit großem Interesse haben wir den von Ihnen übermittelten Gesetzentwurf gelesen. Wir unterstützen Sie in Ihrer Forderung nach einer schnellstmöglichen Reform der Besoldung im Land Berlin. Auch Ihr Vorschlag nach einer dauerhaften Indexierung der Beamtenbesoldung, um eine dauerhaft verfassungskonforme Alimentation zu gewährleisten ist deckungsgleich mit unseren Zielen. Für uns als Linke ist klar, Recht muss gelten, auch für diejenigen Beamt*innen, die im guten Glauben dass ihr Dienstherr sie gesetzeskonform entlohnt, keinen Widerspruch eingelegt haben. Insofern stehen wir an Ihrer Seite hinsichtlich der rückwirkenden Besoldungsanpassung ab dem Jahr 2008 für alle Beamt*innen im Land Berlin.

Wir bitten aber auch zu bedenken, dass die dauerhaft an einen Index gebundene Besoldung jedoch innerhalb weniger Jahre für eine erhebliche Besserstellung der Beamten gegenüber den Tarifkräften des Landes führen würde. Wir machen uns diesbezüglich große Sorgen um den Betriebsfrieden und die allgemeine Zufriedenheit aller Kolleg*innen im Landesdienst. Eine verfassungskonforme Besoldung erfordert also eine weit über die monetäre Alimentation von Beamten hinausgehende Reform, damit die Arbeit für das Land Berlin für alle Mitarbeitenden attraktiv bleibt. Den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der besonders die oberen Besoldungsgruppen durch größere Abstände zwischen den Besoldungsgruppen deutlich besser stellt, lehnen wir ab. Wir sind offen für weitere Reformvorschläge, wie die Schaffung von mehr Besoldungsstufen bei gleichzeitiger Reduktion von Erfahrungsstufen, der lebensnahen Anpassung von Zulagen oder die Überführung der Beamt*innen in die gesetzliche Rente. Insofern befürworten wir, dass bei dieser Reform keine Schnellschüsse in einem Wahljahr unternommen werden und im besten Fall alle demokratischen Parteien so früh wie möglich in den Prozess eingebunden werden, um nach der Wahl eine schnelle Umsetzung garantieren zu können.

Mit weiteren Fragen können Sie sich gern wieder an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Linksfraktion

(i.A. …)

13 Kommentare zu „Fraktion LINKE reagiert auf unseren Gesetzentwurf“

  1. Was für eine Heuchelei, einfach nur zum … wegschauen und nichtwählen. Wieso Schnellschuß ? Das BVerfG hat einen klaren Termin genannt. Und Beamte in die gesetzliche Rente ? Auch von meinen Steuern wird jedes Jahr die gesetzliche Rente mitfinanziert. Das wird aber aus gutem Grund nicht so kommuniziert. Beamten-Bashing ist doch viel einfacher … Was auch kommt, für viele Pensionäre wird es schlicht nach Jahrzehnten zu spät sein …

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  2. Kommentar: Zwischen wohlfeiler Oppositionspolitik und kollektiver Amnesie – Die LINKSFRAKTION im Faktencheck

    Der Antwortbrief der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf den Vorschlag einer indexgebundenen Besoldung liest sich auf den ersten Blick wie eine solidarische Unterstützungserklärung für die Berliner Beamtenschaft. Bei genauerer juristischer und historischer Betrachtung entpuppt sich das Schreiben jedoch als ein Paradebeispiel für politische Doppelbödigkeit und den gezielten Versuch, sich von einer jahrelangen Mitverantwortung für die verfassungswidrige Alimentation in Berlin reinzuwaschen.

    Besonders nach dem historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. November 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) bricht die Argumentation der Linksfraktion wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

    Teil 1: Das „Unschuldsargument“ und die historische Mitverantwortung
    Besonders kühn ist der Satz der Fraktion: „Für uns als Linke ist klar, Recht muss gelten […] Insofern stehen wir an Ihrer Seite hinsichtlich der rückwirkenden Besoldungsanpassung ab dem Jahr 2008 für alle Beamtinnen im Land Berlin.“* Hier wird so getan, als sei die verfassungswidrige Besoldung ein vom Himmel gefallenes Naturereignis, gegen das DIE LINKE nun heldenhaft ankämpft. Die historische Wahrheit sieht völlig anders aus.

    Die nackten Jahreszahlen der Regierungsbeteiligung:
    2002 – 2011 (Senat Wowereit II und III): DIE LINKE (bis 2007 als PDS) regierte fast ein Jahrzehnt lang in einer Koalition mit der SPD.

    Der Sündenfall: Unter dem rot-roten Senat trat Berlin aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus.

    Die Abkopplung: In genau dieser Regierungszeit der LINKEN wurde die Besoldung der Berliner Beamten bewusst und drastisch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den anderen Bundesländern abgekoppelt. Das Jahr 2008 – das das BVerfG nun als verfassungswidrig eingestuft hat und für das die Fraktion heute großzügig Nachzahlungen fordert – fällt mitten in die Regierungszeit von SPD und LINKEN!

    2016 – 2023 (Senat Müller II und Senat Giffey): DIE LINKE war als Teil der rot-grün-roten Koalition erneut über sechs Jahre in der direkten Regierungsverantwortung.

    Anstatt die Alimentation nach den ersten Rügen aus Karlsruhe sofort und umfassend im Grundgehalt zu reparieren, flüchtete sich auch dieser Senat unter Beteiligung der LINKEN in untaugliche Alibi-Gesetze (wie das Reparaturgesetz zur Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge), die das Grundproblem der zu niedrigen Grundgehälter verschleppten.

    Fazit zur Mitschuld: Die verfassungswidrigen Gesetze, die das Bundesverfassungsgericht Ende 2025 kassiert hat, tragen die historischen Unterschriften und die parlamentarische Zustimmung der LINKEN. Sich heute hinzustellen und zu sagen „Wir sind an eurer Seite für Rückzahlungen ab 2008“ ist blanker Zynismus. Sie verkaufen den Beamten die Reparatur eines Schadens, den sie selbst verursacht haben, als Akt der Solidarität.

    Teil 2: Der juristische Offenbarungseid nach dem BVerfG-Urteil vom November 2025
    Mit dem Beschluss vom 19. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Berliner Besoldung von 2008 bis 2020 in rund 95 % aller geprüften Fälle verfassungswidrig zu niedrig war. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine harte Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

    Vor diesem Hintergrund offenbart der Brief der Linksfraktion ein erschreckendes Fehlverständnis der Rechtslage:

    1. Das vorgeschobene „Wahljahr-Argument“ als Verzögerungstaktik
    Die Fraktion schreibt: „Insofern befürworten wir, dass bei dieser Reform keine Schnellschüsse in einem Wahljahr unternommen werden…“

    Der Faktencheck: Es geht hier nicht mehr um ein politisches Wahlprogramm oder um unverbindliche Vorschläge, die man nach einer Wahl gemütlich debattieren kann. Seit dem Karlsruher Urteil läuft eine gerichtliche Frist bis März 2027. Berlin befindet sich seit fast zwei Jahrzehnten im fortlaufenden Verfassungsbruch gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Angesichts einer tickenden richterlichen Frist von „Schnellschüssen“ zu sprechen und die Umsetzung auf die Zeit nach der Wahl zu vertagen, ist eine glatte Verweigerung des Verfassungsauftrags.

    2. Das vorgeschobene Argument des „Betriebsfriedens“
    Die Fraktion sorgt sich, dass eine indexgebundene Besoldung „zu einer erheblichen Besserstellung der Beamten gegenüber den Tarifkräften des Landes führen würde“ und gefährdet den „Betriebsfrieden“.

    Der Faktencheck: Das BVerfG hat im November 2025 seine Rechtsprechung nochmals verschärft und einen dreistufigen Prüfungsmaßstab definiert. Die Amtsangemessenheit ist eine systemunabhängige, verfassungsrechtliche Pflicht aus Art. 33 Abs. 5 GG. Das Gericht bindet die Besoldung zwingend an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung (Nominallohnindex) und die Inflation – fordert also im Kern genau die Dynamisierung, die einer Indexierung gleicht!

    Karlsruhe hat unmissverständlich klar eingeordnet: Ein schwaches Tarifgefüge im Land Berlin darf niemals als verfassungsrechtliche Ausrede genutzt werden, um Beamten die ihnen zustehende Alimentation vorzuenthalten. Das Argument des „Betriebsfriedens“ versucht lediglich, zwei Statusgruppen im öffentlichen Dienst gegeneinander auszuspielen, um vom eigenen politischen Versagen abzulenken.

    3. Die ideologische Ablehnung des Abstandsgebots
    Die Fraktion erklärt: „Den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der besonders die oberen Besoldungsgruppen durch größere Abstände zwischen den Besoldungsgruppen deutlich besser stellt, lehnen wir ab.“

    Der Faktencheck: Das innerdienstliche Abstandsgebot ist keine Erfindung des Bundesinnenministeriums, sondern ein vom BVerfG zwingend vorgeschriebenes, grundgesetzgleiches Kriterium. Wenn die unterste Besoldungsgruppe angehoben werden muss, um den Mindestabstand zur Sozialhilfe (115 %) einzuhalten, müssen die oberen Gruppen proportional mitverdienen, damit das Leistungs- und Verantwortungsgefüge gewahrt bleibt. Die pauschale Ablehnung dieses Prinzips zeigt, dass die Linksfraktion die dogmatischen Grundlagen des Berufsbeamtentums aus rein ideologischen Gründen blockiert.

    4. Das Ablenkungsmanöver: Gesetzliche Rente
    Die Offenheit für Vorschläge wie die „Überführung der Beamtinnen in die gesetzliche Rente“* ist ein klassisches linkes Ablenkungsmanöver. Es löst das akute Problem der verfassungswidrigen Unteralimentation im Hier und Jetzt für die aktiven Beamten in keiner Weise, ist rechtlich für Bestandsbeamte aufgrund des Lebenszeitprinzips kaum umsetzbar und dient in diesem Brief nur als Nebelkerze.

    Teil 3: Die schamlose Doppelmoral – Diäten-Explosion im Expresstempo vs. Sparzwang bei Beamten
    Die absolute Krönung der Heuchelei offenbart sich, wenn man den Umgang der Linksfraktion mit der Alimentation der Staatsdiener mit ihrem eigenen Abstimmungsverhalten bei den Abgeordnetenbezügen vergleicht. Während die LINKEN bei den Beamten im selben Atemzug vor einer „Besserstellung gegenüber Tarifkräften“ warnen, den „Betriebsfrieden“ gefährdet sehen und das verfassungsrechtlich verankerte Abstandsgebot blockieren wollen, gilt diese angebliche Sorge um die soziale Gerechtigkeit beim eigenen Portemonnaie plötzlich nicht mehr.

    Der historische Fakt: Die Diäten-Anhebung von 2019
    Ein Paradebeispiel für diese Doppelmoral fand im Jahr 2019 statt – also mitten in der Regierungszeit von Rot-Rot-Grün unter direkter Beteiligung der LINKEN. Damals beschloss das Abgeordnetenhaus im Eilverfahren eine der drastischsten Diätenerhöhungen der Berliner Geschichte:

    Die Grundentschädigung der Abgeordneten wurde in zwei Schritten um fast 60 % angehoben – von knapp 3.900 Euro auf rund 6.250 Euro im Monat.

    Das Argument der LINKEN damals: Die massive Erhöhung sei notwendig, um die Attraktivität des Mandats zu sichern und das Berliner Parlament an das Niveau anderer Bundesländer anzupassen.

    Die Gerechtigkeitsfrage an die Linksfraktion:
    Wenn es um die eigenen Taschen geht, stimmte DIE LINKE in Regierungsverantwortung also freudig für eine 60-Prozent-Anhebung, um „das Niveau an andere Bundesländer anzupassen“. Wenn es aber um die Berliner Beamten, Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute geht, die im bundesweiten Vergleich seit 2008 am absolut schlechtesten bezahlt wurden, wird mit zweierlei Maß gemessen:

    Bei den Beamten wird im Brief gewarnt, dass eine Anpassung an die Realität den „Betriebsfrieden“ gefährden könnte, weil sie dann besser dastünden als die Angestellten.

    Frage an die Linksfraktion: Wo war eigentlich Ihre Sorge um den „Betriebsfrieden“ im Landesdienst, als Sie Ihre eigenen Diäten um fast 60 % nach oben geschraubt und sich damit meilenweit von jedem Tarifangestellten im Berliner öffentlichen Dienst distanziert haben? Warum gefährdet die verfassungskonforme Anpassung der Beamtenbesoldung an die Inflation den Betriebsfrieden, die massive Erhöhung der Politiker-Bezüge aber nicht?

    Hier zeigt sich der moralische Bankrott dieser Argumentation: Für die politische Elite gelten Marktüblichkeit und der Bundesländer-Vergleich als legitime Argumente; für die Beamten, die jeden Tag den Kopf für diesen Staat hinhalten und die Verwaltung am Laufen halten, wird die verfassungskonforme Alimentation mit sozialneidischen Scheindebatten auf die lange Bank geschoben.

    Gesamtfazit:
    Der Brief der Linksfraktion ist eine juristische, historische und moralische Mogelpackung. Er suggeriert parlamentarische Unterstützung, verweigert sich aber den harten rechtlichen Realitäten, die das Bundesverfassungsgericht dem Berliner Gesetzgeber im November 2025 unmissverständlich ins Stammbuch geschrieben hat.

    Wer die verfassungswidrige Abkopplung der Berliner Besoldung ab 2003 politisch mitbeschlossen hat, von 2016 bis 2023 die verfassungskonforme Reparatur verschleppt hat, bei den eigenen Diäten aber im Expresstempo saftige Erhöhungen durchwinkt, hat jede moralische Legitimation für diese Debatte verloren. Wer heute im Angesicht einer höchstrichterlichen Frist (März 2027) immer noch das verbotene Argument des „Tarifabstands“ bemüht und vor „Schnellschüssen im Wahljahr“ warnt, betreibt Arbeitsverweigerung auf dem Rücken der Beschäftigten.

    Urteil: Rhetorisch freundlich, rechtlich unhaltbar, historisch unaufrichtig und von einer unerträglichen Doppelmoral geprägt. Verfassungskonformität ist kein politisches Verhandlungsobjekt nach Wahlausgang – sie ist sofort herzustellen!

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  3. Ich sehe in diesem Schreiben auch nicht mehr als eine sarkastische Heuchelei.
    Zu viele Jahre haben die die Verantwortung für die jetzige Situation mitgetragen.
    Mein Kreuz erhaschen die damit nicht.

    Und ihre tolle Idee, die gesetzliche Rentenversicherung nun auch noch mit Zahlungen an Beamte belasten zu wollen (wäre ja der Umkehrschluss, wenn die da auch was einzahlen sollen), sollten sie mal durchrechnen (oder die vorhandenen Studien dazu genauer betrachten). Wie viel soll der Bund denn noch an Zuschuss (auch aus unseren Steuergeldern) in die Rentenkasse einzahlen, damit das System noch funktioniert? Aktuell sind es schon 127,8 Mrd im Jahr und somit ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen.

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  4. Guten Morgen, sorry, die hätte ich erst gar nicht angeschrieben…. Schon allein der letzte Satz : „Insofern befürworten wir, dass bei dieser Reform keine Schnellschüsse in einem Wahljahr unternommen werden und im besten Fall alle demokratischen Parteien so früh wie möglich in den Prozess eingebunden werden, um nach der Wahl eine schnelle Umsetzung garantieren zu können.“ ! löst bei mir einen Brechreiz aus….. diese „Linksradikalen“ ( die Erben der RAF ) bezeichnen sich selbst also als demokratische Partei, aha
    Wird noch spaßig in der deutschen Hauptstadt wenn Grün/Schwarz/Rot regieren… dann unterhalten wir uns hier noch locker in 2030 ähm ähm ähm

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    • Hallo Thomas,
      bei dem jetzigen Wahltrend vom
      15.05.26 könnte es auch Grün/Rot/Rot, oder Rot/Grün/Rot
      sowie Rot/Rot/Grün werden.
      Wie gefällt Dir das ?
      Eine Koalition davon hatten wir schon.
      Ich sehe die CDU gar nicht in der Regierung, ist für mich egal, keine Koalition wird für uns etwas SINNVOLLES TUN.

      Gruß
      Olaf

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      • Da hast du schlicht und einfach Recht.
        Keine Koalition wird etwas für uns tun – das haben wir über viele Jahre gelernt.
        Also bleiben uns weiterhin nur Rechtsweg, Urteile und viele Jahre Geduld und am besten Gesundheit, damit man eine Umsetzung noch erlebt.

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  5. Landtag streitet über Reformpläne zur Beamtenbesoldung | hessenschau.de https://share.google/NkG0Kk5YoQtE7hNjP In Hessen aber nicht anders. Hier waren es die Grünen, die bis zur Abwahl alles getan haben, dass gekürzt wird, dass 0 Runden kommen usw.. ind die SPD, bis zur Landtagswahl in der Opposition, ist jetzt begeistert, Minimalreformen als grandioses Reformfeuerwerk darzustellen. Ja, man verliert den Glauben bisweilen an eine funktionierende Demokratie. Solltet ihr den Artikel lesen: Am besten sind die Ausführungen des Innenministers.

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  6. P.S.
    Zudem war sie von 2002 bis 2011 mit
    der SPD an der Macht. Sie trägt also einen großen Teil der Mitverantwort,
    für das was heute ist.
    Gruß
    Olaf

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  7. und nicht zu vergessen, dass durch die Höhe des Weihnachtsgeldes die Tarifbeschäftigten, die auch nicht 40 Wochenstunden arbeiten, ganz sicher nicht schlechter gestellt werden. Aber typisch für diese beamtenbaschende Partei

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  8. Hallo,
    die Linke war von Dez. 2016 bis Dez.
    2021 mit an der Macht. Was haben sie
    in der Zeit für die Beamten getan, NICHTS. Mir ist nichts erinnerlich.
    Es wurde alles mit getragen.
    Und jetzt diese HEUCHELEI.
    Das ist widerlich.
    Gruß
    Olaf

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    • hehe….war da nicht irgendeine Erhöhung, in welcher die Linke für uns satte 0,3 Prozent mehr rausgehandelt hatte?!

      Ich komme hier langsam an meine Grenzen was wählbar und unwählbar ist. Ich befürchte ich kippe gerade….dieser ganze Scheiß geht mir mächtig an die Substanz, hätte nie gedacht, dass mal soviel Mist bei rumkommt….den Rechtstaat hat man scheinbar schon aufgegeben.
      2015 sagte mal jemand (der sich „auskannte“?!) bis 2017 würde die Anpassung kommen, Sachsen heilte schon 2016(?) für alle -auch ohne Widerspruch rückwirkend- und wir in Berlin (arm aber sexy….man lässt sich trotz BER-Debakel feiern) schreiben das Jahr 2026 und man möchte es in die kommende Legislaturperiode verschieben??
      Feuertonne?

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