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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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3. Offener Brief an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses

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  • 3. Offener Brief an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses
9. Februar 2016 Kommentieren Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Abgeordnete,

über 20 000 Berlinerinnen und Berliner, die in nur vier Wochen unsere Volksinitiative unterzeichnet hatten, forderten die Politiker dieser Stadt auf, umgehend die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern und eine amtsangemessene Besoldung zu schaffen, um auch neue qualifizierte Bewerber zu gewinnen. Dieser Auftrag wurde jedoch aus Sicht der Volksinitiative klar missachtet!

Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes beträgt mittlerweile etwa 50 Jahre und die Behörden werden in den nächsten 5 Jahren bereits ca. 25 % der Belegschaft durch Pensionierungen verlieren. In den kommenden 10 Jahren werden es in einigen Bereichen bis zu 50 % sein. Bereits jetzt sind die Ämter vollkommen überfordert und müssen für sachfremde Aufgaben herhalten, um die politischen Fehlplanungen im personellen Bereich auszugleichen. Dies bekommt die Bevölkerung tagtäglich zu spüren. Endlos lange Wartezeiten in den Behörden, Termine stehen kurzfristig nicht zur Verfügung, teilweise können Vorgänge nicht fristgerecht bearbeitet werden, usw. Dieser Zustand ist unhaltbar und auch nicht im Interesse der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Der Berliner Senat stellt mit der Presseveröffentlichung vom 14.01.2016 selbst fest, „…dass vor allem hochqualifiziertes Personal von Bundesbehörden abgeworben wird.“ Darüber hinaus wäre die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes Berlins von besonderer Bedeutung.

Gleichzeitig wird berechnet „Der durchschnittliche Abstand der Berliner Besoldung zur Besoldung des Bundes beträgt derzeit rd. 11 %.“ Allein zum Besoldungsdurchschnitt der Länder räumt der Senat einen 5-prozentigen Abstand ein, der jedoch laut DGB-Besoldungsreport wesentlich höher ausfällt. Hierbei spielen unterschiedliche Bewertungen und Berechnungen eine Rolle, so dass letztendlich nur ein Richter beim Bundesverfassungsgericht den Politikern aufzeigen kann, wie eine korrekte Berech-nung zu erfolgen hat.

Trotz dieser Diagnose des Berliner Senats waren die Abgeordneten der Regierungsparteien des Innen- und Hauptausschusses nur bereit, jährlich eine 0,5 %-ige Erhöhung über der durchschnittlichen Besoldungsentwicklung der Länder für die Berliner Beamtinnen und Beamten zu empfehlen. Leider hatten auch die Minderheiten des Abgeordnetenhauses nur marginal andere Vorschläge aufzuweisen.

Dies bedeutet aber, dass die Beamten noch weitere MINDESTENS 10 Jahre auf die Angleichung an das durchschnittliche Besoldungsniveau der Länder warten müssten. Nachdem die Politiker diese aber bereits seit 12 Jahren zur Haushaltskonsolidierung herangezogen haben, würden über einen Zeitraum von insgesamt mindestens 22 Jahren Gehaltskürzungenfür die Beamten bestehen.

Aber dies sind noch nicht genug Ungerechtigkeiten, die den Beamten zugemutet werden. Zum 01.03.2016 erhalten die Angestellten 2,3% mehr Lohn. Wie auch in den Vorjahren werden die Beamten zeitlich von der Erhöhung abgekoppelt, da erst im August 2016 eine Besoldungserhöhung gewährt werden soll. Durch diesen Zahlungsverzug spart der Senat wieder einmal an den Beamten etwa ein Prozent ein, so dass dieser angekündigte Zuschlag von 0,5% ad absurdum geführt wird. Das ist ein unfassbarer Beschluss seitens der Politiker und zeigt, welcher Stellenwert dem öffentlichen Dienst und gerade den Beamten tatsächlich beigemessen wird.

Zusätzlich verärgert reagieren die Beamten, da sich die Abgeordneten, die jetzt ein Plus von 0,5% beschlossen haben, in den letzten 12 Jahren bereits eine über 50 prozentige Erhöhung der Diäten inklusive der vollen Kostenpauschalen genehmigt haben (3.896 € im Jahre 2003 zu 6.044 € im Jahre 2015 im Halbtagsparlament).

Welchen Anreiz sollten qualifizierte Nachwuchskräfte haben, sich in Berlin zu bewerben, wenn sie alleine in Brandenburg und beim Bund mit Dienststellen in Berlin zwischen 200-500 Euro monatlich mehr verdienen können?

Selbst wenn Berlin zigtausend Stellen im öffentlichen Dienst schafft, so müssen diese auch besetzt werden können. Bei der Feuerwehr konnten in der Vergangenheit bereits offene Stellen nicht nachbesetzt werden, da qualifizierte Bewerber fehlten. Zusätzlich müssen Neubewerber erst eine langjährige Ausbildungszeit durchlaufen, so dass potentielle Neueinstellungen auch in naher Zukunft die Verluste durch Pensionierungen kaum auffangen werden.

Aus Sicht der Volksinitiative ist die Entscheidung der Politiker nicht nachvollziehbar und ein Schlag ins Gesicht für jeden Beamten dieser Stadt. Zwar wird anerkannt, dass wir einen enormen Sparbeitrag geleistet haben und dass die Besoldung die schlechteste aus ganz Deutschland ist, jedoch zeigen unsere Politiker mit ihren Entscheidungen gerade auch bei der zeitlichen Abkopplung der Besoldungs-entwicklung der Beamten im Verhältnis zur Steigerung der Tariflöhne, dass sie gar nicht daran interessiert sind, den  unhaltbaren Zustand bei der Beamtenbesoldung zeitnah zu beseitigen. Wenigstens hätte man hier eine zeitgleiche Übernahme der 2,3% Tariflohnsteigerung plus 0,5% Zuschlag gewähren müssen! Mit dieser rechtlich fragwürdigen Abkopplung schafft man eher ein Besoldungsminus, als eine Angleichung an das Besoldungsniveau der Länder!

Eine reale Zukunftsperspektive sieht anders aus, die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist nicht verbessert und ein Anreiz für qualifizierte Neubewerber ist nicht geschaffen worden!!! 

Zusätzlich wurde der klare Auftrag von mindestens 20.000 Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt vollkommen missachtet. Dies ist jedoch leider nichts ungewöhnliches, da die Politiker auch im Umgang mit dem Volksentscheid zur Bebauung des Tempelhofer Felds deutlich zeigen, dass diese des Volkes Willen nicht beachten.

Es geht nicht darum, den Beamten einen Gefallen zu tun, es geht darum, diese Stadt vor dem drohenden Kollaps des öffentlichen Dienstes zu bewahren und eine amtsangemessene Besoldung zu gewährleisten.

Bereits jetzt kann der Dienstbetrieb nur noch mit dem unglaublichen Engagement der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aufrechterhalten werden, die für diese Stadt arbeiten und nach Leibeskräften die öffentliche Sicherheit und Ordnung versuchen, aufrecht zu erhalten. Es ist nicht sehr vorausschauend, diese Situation durch eine lächerliche Maßnahme seitens der Politiker weiter auf die Spitze zu treiben und damit diese Stadt einer potentiellen Gefahr auszusetzen, die man durchaus verhindern könnte.

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Briefe an die Abgeordneten
2. Offener Brief an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses
Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats des BVerfG vom 23. Mai 2017

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