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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Gespräch mit der CDU – Lebensarbeitszeitverlängerung und fortgesetzte verfassungswidrige Besoldung

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  • Gespräch mit der CDU – Lebensarbeitszeitverlängerung und fortgesetzte verfassungswidrige Besoldung
4. November 2022 15 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Als Vertreter des Aktionsbündnisses „Berliner-Besoldung.de“ suchte ich am heutigen Tag auf Einladung von Herrn Frank Balzer (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion) das Berliner Abgeordnetenhaus auf. Herr Balzer nahm sich Zeit für das Gespräch, das in einer freundlichen Atmosphäre geführt wurde, sehr anregend und ergebnisreich war.

Zur beabsichtigten Lebensarbeitszeitverlängerung (auf Initiative von Sen Fin) teilte Herr Balzer mit, dass auch er der Auffassung ist, dass dieses Jahr keinerlei Entscheidung mehr zu erwarten sein dürfte. Sollte das Thema im kommenden Jahr neu zur Diskussion gestellt werden, wird er sich dafür einsetzen, dass die Eckpunkte (insbesondere der beabsichtigte Einstieg ab dem Geburtsjahr 1962) neu zu verhandeln sein müssen. Ebenso wird er sich dafür verwenden, dass es auch weiterhin eine gesonderte Regelung für die Feuerwehr und die Polizei geben wird, was die Altersgrenze bei der erweiterten Lebensarbeitszeit der gesamten Beamtenschaft betrifft.

Zum Thema verfassungswidrige Unteralimentation wurde Herrn Balzer umfangreiches Informationsmaterial übergeben, welches er in den Kreisen seiner Fraktion auszuwerten versprach. Vorab hatte sich Herr Balzer bereits belesen und auf unserer Homepage informiert, so dass unsere Zweifel zur verfassungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben des BVerfG zu dem derzeitigen Besoldungsgesetzentwurf von ihm geteilt wurden. Betont wurde meinerseits, dass die Beamtenschaft angesichts eines fast 15 Jahre andauernden Rechtsstreits, der besoldungsrechtlichen Willkür des Dienstherrn „ausgeliefert“ ist. Ein effektiver Rechtsschutz ist angesichts dieser Verfahrensdauer nicht gegeben, womit auch das beamtenrechtliche Streikverbot konterkariert wird.

Meine Anregung, seitens der CDU Herrn Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis (Humboldt-Universität zu Berlin) mit einem Gutachten zu beauftragen, welches den Besoldungsgesetzentwurf des Landes Berlin für das Jahr 2022 auf seine verfassungsgemäße Umsetzung hin untersucht, wurde sehr positiv aufgenommen. Mit Herrn Wegner (Fraktionsvorsitzender der CDU) und Herrn Goiny (haushaltspolitischer Sprecher der CDU) wird er eine mögliche kurzfristige Beauftragung erörtern.

Der intensive Austausch zwischen Herrn Balzer und mir führte dazu, dass der vom Berliner Senat vorgelegte Besoldungsgesetzentwurfs durchaus einer kritischeren Betrachtung unterzogen werden wird. Insbesondere die Tatsache, dass das Bundesministerium des Innern mit Datum des 14.06.2021 bereits in einem Rundschreiben eingeräumt hatte, dass bei der Bundesbesoldung die Vorgaben des BVerfG aus dem Beschluss zu 2 BvL 4/18 NICHT befolgt werden, wird seitens der CDU näher betrachtet. Da die Bundesbesoldung wesentlich höher ist, als die Berliner Besoldung und die bundesbeamteten Mitarbeitenden zusätzlich freie Heilfürsorge erhalten, ist davon auszugehen, dass die Berliner Besoldung nach wie vor nicht den Vorgaben des BVerfG entspricht und damit auch im Jahr 2022 verfassungswidrig zu niedrig ist.

Herr Balzer versicherte mir, dass das Thema öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land Berlin bei der gesamten CDU einen sehr hohen Stellenwert genießt und er mit seiner Fraktion zur Stärkung beitragen wird.

Na dann schauen wir mal, was zukünftig geschieht, uns Allen alles Gute,

André Grashof – Berlin, den 03.11.2022

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Aktuelles
Prof. em. Dr. Dr. h. c. Battis – Ein länderübergreifender Verfassungsbruch!
22 Fragen an den Finanzsenator Wesener

15 Kommentare

  1. Heiko_Kraft
    10. November 2022    

    Die Diskussion im gestrigen Hauptausschuss sprach doch mal wieder Bände. Da sitzt ein Senator und erklärt allen ernstes, dass es gar keine andere Option gibt, als den Beschluss des BVerfG abzuwarten. Als wäre es eine Todsünde dem Urteil vorzugreifen und Anpassungen bereits jetzt vorzunehmen. Auf die Anmerkungen der Opposition, die ganzen Zulagen seien nichts weiter als kurzfristige Placebos kommt die sinnbildliche Reaktion: „Na na na, wir können die Zulagen auch ganz schnell wieder einkassieren. Wollen Sie das?“. Auf die Verweise, dass man seine Bediensteten in den Rechtsstreit zwinge, man wegen der Hauptstadtzulage fast aus der Tarifgemeinschaft geflogen wäre und auf den ungeheueren Verwaltungsaufwand, die die neuerliche Widerspruchsrunde 2022 mit sich bringt, wurde gar nicht mehr eingegangen. Alles in allem gab der Senator gestern in der Angelegenheit ein schreckliches Bild ab. Traurige Höhepunkte: „Ihr (die CDU) habt doch damals auch nichts gemacht. Ätschi Bätsch.“ und „Ich danke dem AGH, dass es so schnell ging!“ Da kann man eigentlich nur noch resignieren und auf Dienst nach Vorschrift runterfahren.

    Reply
    • Fragender
      10. November 2022    

      In derartigen Äußerungen wie, man könne die Zulagen einfach einkassieren, zeigt sich die Denke der Politik.

      Diese Menschen haben lediglich ihr eigenes Wohl im Sinne.

      Das Schlimme ist, dass diesen Leuten kein nennenswerter Widerstand entgegen gesetzt wird.

      Reply
  2. Finanzmensch
    9. November 2022    

    Es ist ansich gut, dass Politiker bereit sind, überhaupt darüber zu reden.
    Weniger gut ist, dass insbesondere in der aktuellen Situation nicht einmal von sich aus das Problem der Besoldung nach dem Streitzeitraum insbesondere zu der heutigen Zeit angesprochen wird. Erst recht finde ich seine Aussagen sehr schwach, wenn man bedenkt, dass er sich hier eingelesen hat und trotzdem nichts konkretes gesagt hat, sondern mehr oder minder, dass dies und jenes erörtert wird, als sei es ein neues Problem.

    Die Inflation ist zweistellig, der Mindestlohn wurde erheblich erhöht (das ist super!) und unser Senator feiert sich für die Besoldungserhöhung, die endlich im Dezember kommt (sofern das Abgeordnetenhaus mit der Sache mal durch ist).

    Es ist bemerkenswert, dass das keine Partei so wirklich mal thematisiert hat.

    Letztlich sieht man an der Bewerberzahl und an der Durchschnittsquailität der Bewerber, dass das Geld kein „Für“ Argument ist.

    Ich ziehe auf jeden Fall meinen Hut für die ganze Leistung hier und erst recht für diesen Zeitraum!

    LG ein Finanzkollege als stiller Leser

    Reply
    • André Grashof
      10. November 2022    

      Hey Finanzmensch,
      es ist ein sehr heißes Eisen, denn es hat damit zu tun, dass sehr viel Geld locker gemacht werden muss. Vollkommen egal, wer die Regierungsmacht hat. Es lässt sich dem Wählerklientel auch nicht sehr leicht verkaufen. Von daher sind unsere Gesprächspartner/innen darauf angewiesen, VOR einer öffentlichen klaren Aussage, erst mit der Fraktion Rücksprache zu halten. Das läuft hoffentlich in die richtige Richtung. Mal sehen…
      Beste Grüße, André

      Reply
      • Finanzmensch
        11. November 2022    

        Hey André,

        ja das ist mir bewusst und auch vollkommen in Ordnung.
        Aber die Thematik ist ja nicht so neu, dass das in der Fraktion komplett unbekannt sein kann. Und dass es innerhalb dieser Fraktion(en) nichts klares gibt, was man nach außenhin sagen kann (egal was), ist für mich persönlich kein gutes Zeichen.

        Gerade wenn ein solches Gespräch geplant wird, sollte man doch aufgrund der Historie in der Thematik seitens einer Partei irgendwas Klares, wofür man einsteht, sagen können. Diese Kritik geht auch nicht an deinen Gesprächspartner, denn er kann im Zweifel (geh ich mal von aus) nichs dafür, sondern das geht an die gesamte Partei, die dann inhaltlich hier immer noch nichts zu „bieten“ hat.
        Aber ich denk da wahrscheinlich zu einfach…oder so.

        Ich bleib positiv, obwohl es ernüchternd ist, dass man trotz den Krisen in diesem Jahr im Stich gelassen wird.

        Schon ein schöens Wochenende!

        LG

        Reply
  3. Stephan
    8. November 2022    

    Ich finde das Rundschreiben vom Bund interessant. Es gibt also offenbar noch Arbeitgeber im ÖD, die das BVerfG und dessen Entscheidungen ernst nehmen und als verbindlich betrachten. Auch der Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung ist beachtenswert.

    Reply
  4. Herbert Müller
    7. November 2022    

    Es ist richtig, Verbündete in der Opposition zu finden. Nichtsdestotrotz ist auffällig und ernüchternd, dass in vielen Ländern Oppositionsparteien viel Verständnis äußern während deren Parteigenossen in anderen Ländern den gleichen Mist machen.

    Reply
    • Fragender
      7. November 2022    

      Das.nennt sich politisches Kalkül. Wenn man sich als Politiker am fetten Trog sättigen kann, ist die Welt in Ordnung und es kümmert einen nicht fremdes Leid.

      Sobald aber der Platz am Trog verloren gegangen ist, muss man sich diesen irgendwie zurückerobern. Deswegen denken Politiker stets nur in Wahlperioden.

      Reply
  5. Teilender
    5. November 2022    

    Hallo alle,
    Mittlerweile gibt es ein YouTube Video vom hessischen Rundfunk bezüglich der unterallimentation der Beamten in Hessen:
    https://youtu.be/p1qh4-_uCYM

    Reply
    • Fragender
      5. November 2022    

      Treffender hätte man die Problematik nicht darstellen können. Chapeau

      Reply
    • André Grashof
      7. November 2022    

      Hallo Teilender,
      vielen Dank für den Link. Ja, eine recht gute Darstellung. Insbesondere die Krankenversicherungskosten spielen aber bei dem Vergleich eine Rolle, die die Beamtenschaft vom Monatsnetto zahlt. Das hat man vergessen, darzustellen. Und bei uns in Berlin waren es die Kürzungen im Jahr 2003 (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) mit etwa minus 4,5 % und die nicht korrekt vorgenommenen Anpassungen an die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2010 bis 2014 = 17,1 % zu wenig, die bis zum heutigen Tag nicht ausgeglichen wurden! Diese fehlenden 21,6 % entsprechen auch in etwa dem, was Dr. Schwan für unsere Besoldung als realen Fehlbetrag 2021/2022 errechnet hatte……
      Beste Grüße, André

      Reply
  6. Hotte
    5. November 2022    

    Danke Dir André!!!!
    Klar ist aber auch, dass das alles auch für die CDU keine neuen Informationen waren…
    s. vergangene Mailingaktionen etc.

    Reply
    • André Grashof
      5. November 2022    

      Hey Hotte,
      sicherlich hast Du Recht… aber wie bei so vielen Vorhaben ist es wichtig, zur richtigen Zeit, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Vielleicht war jetzt eine gute Zeit, um sich Gehör zu verschaffen und vielleicht haben wir dieses Mal auch die geeigneten Zuhörer/innen gefunden. Das werden wir in Kürze sehen, sofern es zu Reaktionen kommt, die in unser aller Interesse sind.
      Beste Grüße, André

      Reply
  7. Brinker Frank
    4. November 2022    

    Interessant wäre die Aussage der CDU wie sie sich im Falle einer künftigen Regierungsbeteiligung aufstellt. Dass man das Urteil des BuBerfGE akzeptiert, wäre zu dünn. Man könnte klare Aussagen erbitten.
    1. wer bekommt die Nachzahlung? Nur mit oder auch ohne eingelegten Widerspruch.
    2. werden die Jahre 2016 bis 2022 auch nachberechnet oder müssen auch hier wieder Klagen angestrengt werden, die bis 1,5 Jahrzehnte dauern.

    Reply
    • André Grashof
      5. November 2022    

      Hey Frank,
      unsere Interessengemeinschaft sehe ich eher als Vereinigung einiger engagierter Vertreter für eine verfassungsgemäße Besoldung, die die vorrangige Aufgabe hat, zu informieren. Wir sind keine Gewerkschaft und haben keine Mitglieder, die uns mit regelmäßigen Monatsbeiträgen finanziell unterstützen oder zu einem politischen Schwergewicht werden lassen könnten. Diese Homepage wird von einigen tausend Nutzern regelmäßig besucht und erreicht gelegentlich auch die 10 000er-Besucher-Marke, was uns sehr freut. Dass einige politische Führer/innen einzelner Fraktionen den Kontakt zu uns suchen, resultiert aus deren Interesse an der Wahrheit und u.a. um sich zum Thema verfassungsgemäßer Besoldung informieren zu lassen. Das empfinde ich als überaus erfreulich und zeigt, dass wir als Interessenverband ernst genommen werden. Auch wenn ich Deine Forderungen nachvollziehen kann, ist es – meiner Ansicht nach – Aufgabe der Personalräte, des GPR, des HPR und insbesondere der Gewerkschaften diese Aussagen der Parteien einzufordern. Teilweise wird es ja auch vor anstehenden Wahlen getan.
      Dass sich einzelne Parteien mit unseren Informationen auseinandersetzen und unsere Anregungen in ihrem Kreis diskutieren ist ein wesentlicher Schritt der Meinungsbildung. Wenn wir dahingehend etwas positives für die Beamtenschaft und mittelbar auch für die Bevölkerung erreichen können, hat diese Interessengemeinschaft – neben der Information aller Interessierten – meiner Auffassung nach, sehr viel erreicht. Hoffen wir mal das Beste für uns und diese Stadt. Beste Grüße, André

      Reply

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