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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Prof. em. Dr. Dr. h. c. Battis – Ein länderübergreifender Verfassungsbruch!

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27. Oktober 2022 5 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Neue gutachterliche Stellungnahme des Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis (Humboldt-Universität zu Berlin) vom 07. Oktober 2022 bezüglich Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes belegt erneut vorsätzliche Verfassungswidrigkeit! (unter folgendem Link als Anlage aufzurufen: https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/ )

Parallelen zu dem ebenfalls offensichtlich verfassungswidrigen Besoldungsgesetzentwurf 2022 vom Land Berlin sind nicht von der Hand zu weisen, zumal Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis in seiner Stellungnahme teils auf dieselben Quellen zurückgreift, wie wir (Vgl. hierzu auch: Schwan, Das Alimentationsniveau der Besoldungsordnung A 2008 bis 2020 – eine „teilweise drastische Abkopplung der Besoldung“ als dauerhafte Wirklichkeit? Und: Vgl. zum Ganzen: Stuttmann, NVwZ-Beilage 2020, 83 (83), der von einer „Besoldungsrevolution“ spricht … und weitere).

Insbesondere das Fazit dieser gutachterlichen Stellungnahme ist bemerkenswert, denn dieses lässt sich absolut identisch anwenden auf die Vorgehensweise im Land Berlin (Fettdruck und Unterstrich nicht im Original):

„Völlig unterschätzt wird dabei offenbar die Symbolwirkung einer derartigen Besoldungsgesetzgebung. Darin kommt nicht nur eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, sondern nicht zuletzt auch eine Missachtung der hiervon unmittelbar betroffenen Beamtinnen und Beamten.

Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist.

Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.“

Hoffen wir mal, dass sich zukünftig die Landesbesoldungsgesetzgeber wieder Ihrer Verpflichtung erinnern, die Verfassung zu achten und sich bei der Gesetzgebung auch daran zu halten.

Beste Grüße, André

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Aktuelles
Kurz überschlagen – immer noch vorsätzlich verfassungswidrig!
Gespräch mit der CDU – Lebensarbeitszeitverlängerung und fortgesetzte verfassungswidrige Besoldung

5 Kommentare

  1. Väterchen Frost
    25. November 2022    

    Das Land Berlin wird ab Dezember nur noch Unternehmen beauftragen, deren Angestellte Gehälter bekommen, die den gelteneden Tarifen ensprechen. Uns wird weiterhin eine verfassungsgemäße Besoldung verwehrt.

    Bei allen anderen sorgt man sich um einen Inflationsausgleich, bei uns ist das völlig egal.

    Deutlicher und zynischer kann einem die negative Wertschätzung des Dienstherrn wohl kaum noch vor Augen geführt werden.

    Ich hoffe inständig, dass das BVerfG dies mit einem Urteil quittiert, dass allen Beamten unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben, vollkommen schadlos stellt, ab Tag 1 des Verfassungsbruchs, und zwar mit einer kurzen Frist zur Nachzahlung.

    Reply
  2. Thomas Stein
    27. Oktober 2022    

    Hallo André, Hallo Mirko, an dieser Stelle auch nochmal meinen Dank für eure Bemühungen ! Mir fällt gerade das Treffen mit Frau Dr. Brinker ein. Seitdem gab es ja nun einigen Neuigkeiten, s. die aktuellen Einstellungen eurerseits, außerdem der ahnungslose, fast schon herabwürdigende Kommentar des Finanzsenators in der Presse zu dem erfolgten Gesetzentwurf. Nun meine Frage : steht ihr weiterhin mit der Dame in Kontakt, bzw. werden diese News auch an sie weitergeleitet, damit sie auch aktuelles „Futter“ hat um unsere Vorhaben zu unterstützen ! Dank für eure Antwort, mit freundschaftlichem Gruß

    Reply
    • André Grashof
      27. Oktober 2022    

      Hey Thomas, alle Neuigkeiten wurden an Frau Dr. Brinker, Herrn Czaja, einem Vertrauten bei der CDU und dem Deutschen Richterbund Berlin weitergeleitet. Wir können nur informieren. Alles andere liegt in deren Ermessen. Mal schauen, was geschieht… Beste Grüße, André

      Reply
  3. André Grashof
    27. Oktober 2022    

    Hey Fragender,
    Hoffnung ist immer da … egal wie aussichtslos sie auch scheinen mag … 🙂 – Wir haben gemeinsam bereits viel erreicht. Das darf man immer nicht vergessen, auch wenn es im Moment noch nicht in der A-Besoldung umgesetzt ist. Die klagenden bzw. zeitgerecht widersprechenden Richter/Richterinnen haben bereits eine Auszahlung erhalten, die erquicklich war. Ja, auch sie müssen vermutlich erneut klagen, aber es hat etwas gebracht… Absolut übereinstimmend mit Dir bin ich in puncto der Arroganz und Willkür der verantwortlichen Politiker. Aber daran wird ebenfalls gearbeitet. Es dürfte für niemanden von rot-grün-rot im Berliner Abgeordnetenhaus schön sein, dass alles, was von dort kommt, durch uns und andere auseinandergenommen und öffentlich kritisiert wird. JA, auch wir würden uns wünschen, wenn der Rückhalt in den Gewerkschaften größer wäre, aber auch dort hat sich in der Vergangenheit etwas bewegt, Nicht so viel, wie wir uns wünschen würden, aber wenigstens geht es in die richtige Richtung. Gerade der dbb agiert in Richtung Wiedereinführung der bundeseinheitlichen Besoldung. Auch das ist ein Fortschritt. Und das uns die Öffentlichkeit nicht unterstützt, die zum Teil von den Medien fehlerhaft unterrichtet und durch einzelne Politiker mit bekannten Vorurteilen gefüttert wurde, damit müssen wir wohl auch weiterhin leben. Wichtig ist, die Hoffnung nicht zu verlieren, auch wenn das Ziel leider nicht so schnell erreicht wird, wie wir uns alle gewünscht hätten… Uns ALLEN alles Gute, André

    Reply
  4. Fragender
    27. Oktober 2022    

    Auch wenn bekanntermaßen die Hoffnung zuletzt stirbt… in puncto Besoldungspolitik ist Hoffnung fehl am Platze. Es bedarf eines weiteren, noch enger gefassten Beschlusses des BVerfG, auf welches sich die Beamtenschaft berufen kann, um zu klagen.
    Nur so zwingen wir die Besoldungsgesetzgeber in die Knie.
    Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, da
    – die Öffentlichkeit uns nicht unterstützen wird,
    – die Medien kein Interesse an diesem Thema haben,
    – die Gewerkschaften wie ver.di und DGB eher beamtenunfreundlich sind
    – wir nicht streiken dürfen und somit keinen harten Arbeitskampf führen können.

    Reply

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