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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Offener Brief an die Spitzenkandidatin der SPD

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28. Januar 2021 1 Kommentar Geschrieben von Mirko Prinz

Sehr geehrte Frau Giffey,

bevor ich Ihnen als gemeinsame Vorsitzende und Spitzenkandidatin für die kommende Wahl zum Abgeordnetenhaus den Anlass meines offenen Briefs darlege, möchte ich Ihnen meinen Respekt für wichtige Leistungen als Bundesfamilienministerin ausdrücken, so beispielsweise mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Verbesserung des Elterngeldes oder z.B. auch für die mehr und mehr sichtbar werdenden Fortschritten der Konzertierten Aktion Pflege. Hier werden nicht nur wichtige Zeichen in die Gesellschaft hineingetragen, sondern tatsächliche Fortschritte erzielt, und zwar nicht zuletzt auch und gerade für Menschen, deren (Lebens-)Leistungen bislang nicht immer im Mittelpunkt politischen Handelns gestanden haben.

Auch empfinde ich Ihr Eintreten für einen handlungsfähigen Staat, der insbesondere dafür sorgen soll, dass die Schwächsten nicht unter die Räder kommen, als ein wichtiges Thema (https://www.franziska-giffey.de/ich-stehe-fuer-den-starken-staat/). Es ist insofern bedenkenswert und sicherlich zu begrüßen, dass Sie im kommenden Wahlkampf laut Medienberichten dem Thema Sicherheit einiges Gewicht beimessen, es zu einem Ihrer Hauptthemen machen wollen.

Umso mehr bleibt mir aber unverständlich, wie an maßgeblicher Stelle Sozialdemokraten die heute in zweiter Lesung behandelte Gesetzesvorlage in das Abgeordnetenhaus einbringen konnten. Denn deren Gehalt ist, wie ja umfassend nachgewiesen, evident sachwidrig, unzureichend und unangemessen und weist insofern in einige Richtungen hin, aber ganz sicher nicht in die von mehr Sicherheit und schon gar nicht auf ein Mehr an Rechtssicherheit. Denn vielmehr stößt jene Vorlage ob ihres verfassungswidrigen Gehalts die Berliner Beamten in den Zustand vormoderner Rechtsunsicherheit zurück, da die Alimentation in willkürlicher Art und Weise wie ein Privileg verfasst wird, das gewährt werden kann oder eben auch nicht. Mit Sicherheit hat all das aber nichts zu tun und auch nicht mit der Stärkung des Staates und seiner Handlungsfähigkeit.

So verstanden stellt sich mir die Frage, wie die Sozialdemokratische Partei für mehr Sicherheit sorgen will, wenn den verbeamteten Beschäftigten im öffentlichen Dienst – sei es in Krankenhäusern und Altenheimen oder im Polizei- und Justizdienst, im Bildungssektor und in der öffentlichen Verwaltung, in Ämtern und Behörden und öffentlichen Betrieben usw. – ihre grundgesetzgleichen Rechte willkürlich verwehrt, sie nach wie vor vorsätzlich sehr deutlich unteralimentiert werden? Wie will man von sozialdemokratischer Seite darüber hinaus für mehr Sicherheit sorgen, wenn man zugleich die judikative Gewalt beschädigt? Glaubt man in der SPD wirklich, dass man für von staatlicher Seite garantierte größere Sicherheit sorgen könne, wenn man jenen, die für diese an zentraler Stelle mit sorgen sollen, die eigene Sicherheit und also insbesondere auch die Rechtssicherheit nimmt? Und soll eine solche Form der „Sicherheit“ zukünftig durch weitere entsprechend rechtstaatsverletzende Gesetze flankiert werden? Wie also wollte die Sozialdemokratische Partei das Thema am Ende in den Wahlkampf einbringen, wenn sie es bereits vor dessen Beginn für große Teile des öffentlichen Dienstes suspendieren sollte; und wäre es dabei wirklich politisch weiterführend, genau jene so zu behandeln, mit denen man gemeinsam nach der Wahl seine Ziele umsetzen, etwas bewegen will (https://www.tagesspiegel.de/berlin/interview-mit-berliner-spd-spitze-giffey-und-saleh-wir-muessen-auch-beim-linksextremismus-grenzen-deutlich-aufzeigen/26286036.html)?

Diese Fragen stellen sich mir – und mich überzeugende Antworten finde ich so recht keine. Insofern würde ich mich über Ihre freuen, getreu Ihrem Motto: „Ich schaue bei Problemen nicht weg, sondern ganz genau hin.“

Mit freundlichen Grüßen nach Berlin

Torsten Schwan

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Aktuelles
Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten
Sie wussten, was sie taten.

1 Kommentar

  1. Fragender
    28. Januar 2021    

    Ein rhetorisch brillant vorgetragener Brief von Herrn Dr. Schwan, welcher den Finger in die Wunde legt, indem er präzise die Widersprüche zwischen Wollen und Handeln anspricht. Ich bin auf die Antwort von Frau Giffey sehr gespannt.

    Reply

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  • Thomas Stein zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHallo und sorry lieber Fragender.... aber aufgrund von Aussagen deines Anwalts ergibst du dich vor diesem "Betrugsstaat" und akzeptierst das so... hier wurden innerhalb eines Bundesland zwischen unterschiedlichen Resorts unterschiedliche Handlungen durchgeführt ! Denn letztlich sind Justiz- und Polizeibeamte am Ende dann doch Landesbeamte des Landes Berlin. Wie kann man auf diese Wahnsinnsidee kommen und sagen : "ach tut uns leid, dass Verfahren ist abgeschlossen, tut uns leid aber wir nehmen das Verfahren einfach nicht mehr auf !?!?" Und wieder komme ich zu dem Entschluss : was bitte unternehmen die Gewerkschaften in dieser Hinsicht ? speziell für ihre Mitglieder, die monatliche Zahlungen leisten ?! Haben die den gleichen Anwalt wie du, der sich in seinem Schicksal ergibt ??? Auf der Seite der GdP heißt es : WIR haben uns für EUCH gekümmert, WIR haben für EUCH beim Senat angefragt ! WIR werden EUCH über weitere Ergebnisse informieren..... dies ist nun Monate her ! Man bekommt das Gefühl, dass das Thema totgeschwiegen werden solll.....
  • André Grashof zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHey Fragender, da gebe ich Dir absolut Recht ... das ist total ungerecht. Wie leider so vieles bei uns. Schauen wir mal, was die Zukunft uns bringt in Sachen Besoldung. Vielleicht wird uns ja - irgendwann einmal - wenigstens hier Gerechtigkeit zuteil. Alles Gute, André
  • Fragender zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHallo André, liebe Foristen, das Thema Altersdiskriminierung und insbesondere der scheinbar innerhalb von Berliner Behörden völlig unterschiedliche Umgang mit Widersprüchen wurmt auch mich. Ich hatte damals sogar geklagt, die Klage aber aufgrund der Verfristung und Entscheidung des BVerfG, Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BVerwG nicht anzunehmen, zurück genommen. Auf Anraten der Anwaltskanzlei, die mich in dieser Sache vertrat. In meinem Fall ist damit der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen. Natürlich habe ich die Anwaltskanzlei kontaktiert, nachdem ich von den Zahlungen an die Dienstkräfte der Justizverwaltung gehört hatte. Leider - so ist die klare Aussage der Kanzlei - in meinem Fall nichts mehr zu holen. Für alle, deren Klagen oder Widersprüche mit einem rechtswirksamen Bescheid abgeschlossen wurden, wird es nach Meinung des Anwalts keine Chance auf eine Entschädigungsleistung geben, sofern der Dienstherr, also Berlin, nicht freiwillig zahlt. Im Endeffekt hätte man damals nicht die Klagen zurücknehmen dürfen, sondern vor den EuGH ziehen müssen. Dann wäre das Verfahren laufend geblieben. Es fühlt sich ungerecht an. Das ist es auch. Allerdings subjektiv. Objektiv betrachtet ist die Rechtslage klar. Und darauf stellt auch das Schreiben von SenFin deutlich ab. Abgeschlossene Verfahren gelten weiterhin als abgeschlossen. Eine Wiedereröffnung ist nicht vorgesehen. Und angesichts der Haushaltslage wird kaum zu erwarten sein, dass Berlin freiwillig Zahlungen vornimmt.

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  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
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