2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Wer klagt denn so alles? – Auskunft des BVerfG

Auf Anfrage des Aktionsbündnisses beim Bundesverfassungsgericht zu den bestehenden Verfahren/Vorlagebeschlüssen zum Thema amtsangemessene Besoldung erhielten wir folgende Antwort:

 

Antwort des BVerfG: „Normenkontrollverfahren zu dem Themenbereich amtsangemessene Besoldung von Beamten.“

 

Demnach sind Entscheidungen für sieben  Bundesländer noch offen. Der Vorlagebeschluss zur Brandenburger Richterbesoldung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016 – OVG 4 B 1.09 findet jedoch keine Erwähnung.

 

 

4 Kommentare zu „Wer klagt denn so alles? – Auskunft des BVerfG“

    • Aus meiner Sicht ist das kein schlechtes Zeichen. Tatsächlich sind alle Bundesländer, die zur Mitte des Jahres die Besoldung erhöhen beim BVerfG vorgelegt worden. Zusätzlich noch weitere Bundesländer. Das wissen wir nun. Das BVerwG hat sensationell zu unseren Gunsten entschieden. In dem Streik-Urteil des BVerfG wurde an diversen Stellen darauf hingewiesen, dass Beamte zwar nicht streiken dürfen, ABER der Gesetzgeber dafür sehr genau beachten muss, dass die Besoldung amtsangemessen ist, denn das ist ein WESENTLICHER Aspekt des Berufsbeamtentums. Das ist ein gutes Zeichen…würde ich sagen.

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  1. Was bedeutet das, dass der Vorlagebeschluss zur Brandenburger Richterbesoldung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016 – OVG 4 B 1.09 jedoch keine Erwähnung findet?

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    • Hallo Felix,
      das Aktenzeichen des Vorlageverfahrens aus Brandenburg ist u.M. nach nicht in der tabellarischen Aufstellung dabei. Entweder ist das Verfahren vergessen worden aufzulisten oder noch nicht anhängig entgegen anders lautender Pressemeldungen.

      mfG Mirko Prinz

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