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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Wer klagt denn so alles? – Auskunft des BVerfG

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  • Wer klagt denn so alles? – Auskunft des BVerfG
10. Juli 2018 4 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Auf Anfrage des Aktionsbündnisses beim Bundesverfassungsgericht zu den bestehenden Verfahren/Vorlagebeschlüssen zum Thema amtsangemessene Besoldung erhielten wir folgende Antwort:

 

Antwort des BVerfG: „Normenkontrollverfahren zu dem Themenbereich amtsangemessene Besoldung von Beamten.“

 

Demnach sind Entscheidungen für sieben  Bundesländer noch offen. Der Vorlagebeschluss zur Brandenburger Richterbesoldung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016 – OVG 4 B 1.09 findet jedoch keine Erwähnung.

 

 

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Aktuelles
Dr. Stuttmann – Beck-Online Artikel exklusiv
Pressemitteilung GdP – Klageverfahren verfassungswidrige Besoldung

4 Kommentare

  1. Der Abschnitt
    16. Juli 2018    

    Das klingt nach einem schlechten Zeichen, oder?

    Reply
    • André Grashof
      18. Juli 2018    

      Aus meiner Sicht ist das kein schlechtes Zeichen. Tatsächlich sind alle Bundesländer, die zur Mitte des Jahres die Besoldung erhöhen beim BVerfG vorgelegt worden. Zusätzlich noch weitere Bundesländer. Das wissen wir nun. Das BVerwG hat sensationell zu unseren Gunsten entschieden. In dem Streik-Urteil des BVerfG wurde an diversen Stellen darauf hingewiesen, dass Beamte zwar nicht streiken dürfen, ABER der Gesetzgeber dafür sehr genau beachten muss, dass die Besoldung amtsangemessen ist, denn das ist ein WESENTLICHER Aspekt des Berufsbeamtentums. Das ist ein gutes Zeichen…würde ich sagen.

      Reply
  2. Felix
    15. Juli 2018    

    Was bedeutet das, dass der Vorlagebeschluss zur Brandenburger Richterbesoldung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016 – OVG 4 B 1.09 jedoch keine Erwähnung findet?

    Reply
    • Mirko Prinz
      15. Juli 2018    

      Hallo Felix,
      das Aktenzeichen des Vorlageverfahrens aus Brandenburg ist u.M. nach nicht in der tabellarischen Aufstellung dabei. Entweder ist das Verfahren vergessen worden aufzulisten oder noch nicht anhängig entgegen anders lautender Pressemeldungen.

      mfG Mirko Prinz

      Reply

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  • Hanzen zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweitePünktlich zum Jahresbericht der Berliner Feuerwehr bei Twitter X nochmal das Thema amtsangemessene Besoldung als Erinnerung gepostet 😉 https://x.com/Hanzen1970/status/1940336398034485338?t=NSSJIEpcx3lI1rpz9UHVYg&s=19
  • Marc zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteGibt es eigentlich Erkenntnisse, ob es dieses Jahr noch was wird mit der Rechtssprechung zur Alimentation der Beamten in Berlin?

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