Mit Schreiben vom 13.05.2025 liegt nunmehr die wenig überraschende Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen vor.
Demnach sei mit der Gesetzesvorlage des vergangenen Jahres (https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-420341) dem Prozeduralisierungsgebot in hinreichender Weise Rechnung getragen worden. Die wirtschaftliche Entwicklung werde selbstverständlich weiter beobachtet.
Dem Antrag, der die Darlegung der Tatsachen betrifft, die die Grundlage für die verfassungsgemäße Besoldung im Haushaltsjahr 2025 bilden, wurde damit nicht entsprochen.
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