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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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OVG Berlin-Brandenburg

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11. Oktober 2017 4 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Pressemitteilung Nr. 30/17 des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.10.2017

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Branden­burg hat mit zwei Beschlüs­sen vom heuti­gen Tage dem Bundes­verfas­sungs­gericht jeweils die Frage zur Entschei­dung vorge­legt, ob das für das Land Berlin maß­gebli­che Besol­dungs­recht mit Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes unver­einbar ist, soweit es die Besol­dungs­gruppen A 7 bis A 9 in den Kalender­jah­ren 2009 bis 2016 betrifft. In den zugrunde­liegen­den Beru­fungs­ver­fah­ren bean­stan­den die Kläger, eine Beam­tin der Bezirks­ver­wal­tung und ein Finanz­beam­ter, die Höhe der ihnen in diesem Zeit­raum gezahl­ten Beamten­besol­dung. Ihre auf Fest­stel­lung der Verfas­sungs­widrig­keit der Besol­dung gerichtete Klage war vor dem Verwal­tungsgericht erfolg­los geblieben.

Nach Auffas­sung des Se­nats sind die im streiti­gen Zeit­raum gelten­den gesetz­lichen Rege­lun­gen über die Beamten­besol­dung im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist. Nach der Recht­spre­chung des Bundes­verfas­sungs­gerichts muss sich die Beamten­besol­dung vom Niveau der sozial­recht­lichen Grund­siche­rung jeden­falls um 15 Pro­zent abhe­ben. Diese Anfor­derung ist im Land Berlin in der unter­sten Besol­dungs­gruppe (A 4) nicht einge­hal­ten worden. Die Fehler­haftig­keit des Besol­dungs­niveaus in dieser Besol­dungs­gruppe führt zwangs­läufig auch zu einem Mangel der hier in Rede stehen­den Besol­dungs­gruppen. Da der Gesetz­geber keine bewuss­te Entschei­dung zur Neu­struktu­rie­rung des Ab­stands zwischen den Besol­dungs­gruppen getrof­fen hat, führt die erfor­der­liche Anpas­sung der unter­sten Besol­dungs­gruppe not­wendiger­weise zu einer Verschie­bung des Gesamt­gefü­ges. Darüber hinaus erweist sich die Besol­dung nach dem Berli­ner Besol­dungs­gesetz für 2016 nach Ansicht des Senats deshalb als verfas­sungs­widrig, weil der Gesetz­geber die Höhe der von ihm fest­geleg­ten Besol­dung nicht nach­voll­zieh­bar begrün­det hat. Er hat sich nicht mit der Frage befasst, ob sich die Beam­ten­besol­dung vom Niveau der sozial­recht­lichen Grund­siche­rung jeden­falls um 15 Pro­zent abhebt.

Da der Senat nicht selbst über die Gültig­keit der maß­gebli­chen Besol­dungs­ge­setze entschei­den kann, hat er die Ver­fahren ausge­setzt, um jeweils eine Entschei­dung des Bundes­verfas­sungs­gerichts einzu­holen.

Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 – OVG 4 B 33.12 und OVG 4 B 34.12 –

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Rechtliches
OVG Berlin-Brandenburg – Bericht aus der Verhandlung am 11.10.2017
Hauptpersonalrat führt Gespräch mit der Finanzverwaltung

4 Kommentare

  1. Wundersee
    1. November 2017    

    Bitte die Fehler, die aus der Flüchtigkeit hervorgerufen worden sind, zu entschuldigen. Hier* *“Polizeischulen“*

    Reply
  2. Wundersee
    1. November 2017    

    Im Übrigen wurde heute, am 01. 11. 2017, in der „Berliner Abendschau“ ein Bericht über die Personalmisere in der Polizeischaulen gesendet. Es deutet sich an, dass die Polizei von z.<T. arabischen Clans unterwandert und damit in deren Sinn ausgerichtet werden soll. Wo sind wir eigentlich schon gelandet?

    Reply
  3. Wundersee
    1. November 2017    

    Habe einen Fehler eingeschrieben: ..*(vergeblich)hoffen, dass sich das einmal ändert.*…

    Reply
  4. Wundersee
    1. November 2017    

    Schon mal etwas vom sogenannten „Hornberger Schiessen“ gehört?
    Die Berliner Politik, damit ist auch der vergangene Henkel gemeint, bemühte sich doch gar nicht, die Besoldung der Berliner Beamten auf ein angemessenes Niveau anzuheben. Wichtig ist dem jetzigen Senat unter Führung des offensichtlich noch immer Wowereit hörigen Müller, ja die Vertreibung der Fa. Wall und die Installation neuer, in Behördenhand befindlicher, öffentlicher Toiletten. Ein „Hoch“ auf diese neuen, noch nie da gewesenen Senatserfindungen. Wo sind wir denn heute hier in Berlin??? In Absurdistan, oder wo? Wollen (vergeblich) hoffen, rassisch das einmal ändert. Nur wann das sein wird ist ungewiss.

    Reply

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