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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Liebe Dachverbände und SenFin: Wieso geht das in Berlin nicht?

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  • Liebe Dachverbände und SenFin: Wieso geht das in Berlin nicht?
16. März 2018 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist veröffentlicht. Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen blieb jedoch die bereits letztes Jahr angekündigte Reaktion aus. Das leichte zeitliche Vorziehen der Besoldungsanpassung und der Wegfall der Kostendämpfungspauschale – vorgesehen im Haushaltsumsetzungsgesetz – dürften wohl kaum dem entsprechen, was die Betroffenen derzeit erwarten. Der große Wurf bleibt aus und eine verfassungskonforme Anpassung der Berliner Besoldung wird wahrscheinlich bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesessen.

Schon jetzt ist absehbar, dass das Land Berlin nach einer Entscheidung des BVerfG – sofern dieses der Auffassung des BVerwG folgt – erhebliche Nachzahlungen zu leisten hat. Dies wahrscheinlich mit der Folge, dass lediglich die Anspruchssteller, d.h. diejenigen die Widerspruch eingelegt oder Feststellungsklage erhoben hatten (so die Verfahrensweise in Brandenburg), von einer Nachzahlung profitieren werden.

Dass – wie z.B. in Sachsen – alle verbeamteten Landesbediensteten per Gesetz rückwirkend bedacht werden, ist eher unwahrscheinlich, da sich das Sonderopfer der Berliner Beamten anhand des BVerwG-Urteils für die betreffenden Jahre 2008 – 2015 auf rund 1,5 Mrd. € (ca. 10% über 10 Jahre zu wenig Sold) beziffern lässt. Hinzu kommen dann noch die Nachzahlungen aus den Folgejahren 2016, 2017 und 2018 in denen die Anzahl der Widersprüche um ein Vielfaches höher ist.

Die Hemmschwelle der Berliner Beamtinnen und Beamten ihren Dienstherrn zu verklagen dürfte angesichts des in puncto Besoldung einseitig aufgekündigten Dienst- und Treueverhältnis massiv sinken, da die Alimentation derzeit immer noch der haushaltspolitischen Beliebigkeit unterliegt.

So wird sich der nun schon halbjährliche Besoldungswiderspruch zu einem immer wiederkehrenden Ritual entwickeln und notfalls wird auch in eine Klage investiert. Dies mit der Gewissheit, dass eine Refinanzierung durch Gerichtsurteil erfolgt und dann das ganze Spiel wieder von vorne beginnen kann.

Dies wäre vermeidbar, wenn der Dienstherr verfassungsgemäß alimentieren würde. Bis dahin wäre es sinnig den Verwaltungsaufwand zu minimieren und die Personalstellen als auch die Gerichte durch Musterstreitvereinbarungen zu entlasten.

Es böte sich an, Musterverfahren zu führen und die Widersprüche in selber Angelegenheit bis zur Entscheidung ruhend zu stellen. So geschehen im Land Brandenburg in Bezug auf die Sonderzahlung 2008. Hier trafen die Dachverbände, die auch in Berlin wirken, eine Vereinbarung, die den Verwaltungs- und Kostenaufwand erheblich minimierte.

Warum dies in Berlin für die laufenden Verfahren in Sachen amtangemessener Alimentation nicht möglich sein sollte, erschließt sich nicht. Aber vielleicht ergreifen wider Erwarten die Dachverbände oder Herr Dr. Kollatz-Ahnen doch noch die Initiative.

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