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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Kalkulierte Dyskalkulie – ein Kommentar

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25. Oktober 2018 4 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Man könnte meinen in Sachen Besoldung wird derzeit nicht nur eine Sau durchs Dorf getrieben, sondern mehrere Säue  immer wieder durch das „besoldungstechnische Hauptstadtdorf“.

Das Thema scheint die Regierungsfraktionen arg zu beschäftigten. Wahrscheinlich getrieben von den Umfragewerten in der Wählerschaft und der drohenden Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig war und immer noch ist, werden Pläne geschmiedet, um  das verfassungsrechtliche Mindestmaß zu schaffen und der offensichtlichen Besoldungsillegalität zu entfliehen.

Unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit werden Sonderzahlungen kreiert, die Besoldungsgruppen unterschiedlich berücksichtigen und letztendlich wieder ein Prüfkriterium des BVerfG in Hinblick auf das Abstandsgebot verletzen. Den „noblen“ Vorstoß nur die unteren Besoldungsgruppen mit einer höheren Sonderzahlung zu beglücken, dürfte eine schlichte Motivation zu Grunde liegen. Einerseits müssen Mitarbeitende der Landesverwaltung in der Besoldungsgruppe A4 nicht mehr mit dem Leistungen der Sozialhilfeempfänger konkurrieren und andererseits kann die vom BVerfG vorgegebene Grenze (15% über Sozialhilfesatz) eingehalten werden. Nebenbei entsteht der positive Effekt, dass die nicht pensionsrelevanten Sonderzahlungen keine Folgekosten verursachen.

Anstatt dem Beschlussantrag der Basis für den kommenden SPD-Parteitag zu folgen und die Berliner Besoldung in Anbetracht der regionalen Konkurrenz (Bundesbehörden, Land Brandenburg) an das Bundesniveau anzupassen, wird die SPD-Spitze nicht müde neue Kalkulationen für eine Besoldungsanpassung zu erfinden. Eine „Berlin-Zulage“ in Höhe von 150 Euro soll das Mittel zum Zweck sein. Kurzum ein Sockelbetrag, der nach Anpassung an den Besoldungsdurchschnitt geeignet ist, das Besoldungsgefüge weiter einzuebnen. In der Gesamtschau ist dies mit dem Vorteil verbunden, dass nur die Hälfte des Geldes in die Hand genommen werden muss, welches für die Anpassung an das Bundesniveau notwendig wäre.

Hinzu kommt noch die Ankündigung, dass ein einheitliches Besoldungsgesetz geschaffen wird, welches vermutlich die Besoldungsbestandteile weiter „verschwubbeln“  wird und bestimmt noch andere Überraschungen beinhaltet. Hier sei an die leidliche Erfahrung mit der Umstellung auf Erfahrungsstufen im Jahre 2011 erinnert, bei der etliche lebensältere Beschäftigte den Kürzeren zogen.

Liebe Genossinnen, liebe Genossen der Berliner Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, es gilt darum, nicht weiter auf Zeit zu spielen. Die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin sind es leid, dass ständig Besoldungsverbesserungen  durch mehrfache Pressemeldungen angekündigt und im Nachhinein wieder „kassiert“ werden.

Am 16./17.11.2018 besteht die Chance ein deutliches Zeichen für die Wertschätzung der Beamtenschaft zu setzen und den Antrag 35/II/2018 zu unterstützen.

https://parteitag.spd-berlin.de/antraege/you-get-what-you-pay-berliner-verwaltung-konkurrenzfaehig-und-attraktiv-zum-bund-und-anderen-laendern-machen/

Und falls es noch an Ideen mangelt, könnte der Antrag dahingehend modifiziert werden, dass eine sofortige Anpassung erfolgt, um die Schmach einer Verurteilung durch das BVerfG zu mindern.

Zukünftig wäre auch eine dynamische Anpassung – ähnlich wie im § 6 Abs. 3 des Landesabgeordnetengesetzes geregelt-  wünschenswert. Die zeitgleiche Anpassung der Besoldung mit den Entschädigungszahlungen der Abgeordneten hätte eine super Außenwirkung, würde das Vertrauen in die Politik stärken und bestimmt einige Wählerstimmen generieren.

Darum „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch für Beamtinnen und Beamten!

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4 Kommentare

  1. Hanzenbanzen
    1. November 2018    

    Grundgehalt A8 in Niedersachsen brutto gut 130 Euro mehr als in Berlin! Wann wird endlich für das Land Berlin entschieden und dem ganzen Spuk ein Ende?

    Reply
  2. A. V.
    31. Oktober 2018    

    Ganz aktuelle Entscheidung des BVerwG zur Beamtenbesoldung im Land Niedersachsen…

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Beamte-in-Niedersachsen-erhalten-zu-wenig-Geld,beamte174.html

    Es erübrigt sich wohl jeder Kommentar.

    Reply
  3. A. V.
    30. Oktober 2018    

    Der Berliner Senat hält trotz rekordverdächtiger Steuereinnahmen und der niedrigsten Arbeitslosenquote seit den 90iger an seinem verfassungswidrigen Kurs fest.

    Nicht nur der RBM hat gem. neuester Umfragen fertig. Die SPD ist nahe am politischen K.O.

    Wer solche Besoldungserhöhungen als Erfolg verkauft, hat jeglichen Bezug zu seiner Mitarbeiterschaft verloren.

    https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.753081.php

    Reply
  4. Felix H.
    26. Oktober 2018    

    Danke für deine Mühen…Top wie immer

    Reply

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