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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Entscheidung Berliner A-Besoldung nicht 2022

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  • Entscheidung Berliner A-Besoldung nicht 2022
11. März 2022 8 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Mit einer Entscheidung zur Berliner A-Besoldung ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Dies teilte nunmehr die Geschäftsstelle des 2. Senates des BVerfG mit. Der Kläger hatte erstmals die Höhe seiner Besoldung im Jahre 2008 gerügt. Die Tatsache, dass ein Berliner Staatsdiener 15 Jahre (!) lang sein Grundrecht auf amtsangemessene Besoldung einklagen muss, spricht für sich und nicht für einen effektiven Rechtsschutz im Sinne unserer Verfassung.

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Aktuelles
Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren – 2 BvL 4 bis 9/18
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8 Kommentare

  1. Frank Brinker
    31. März 2022    

    Eigentlich hätten die Richter auf den Beschluss der R-Besoldung nur eine Blaupause rauflegen müssen.
    Ich vermute ganz stark, dass das BuVerfGE von diesen Verfahren die Nase voll hat und irgendwie mal
    grundsätzliche Regularien definiert werden, damit die Verfahrensflut gestoppt wird

    Reply
  2. Andreas
    24. März 2022    

    Auch ich glaube so langsam an eine Verfahrensverschleppung.
    Wie lange schon schreiben wir diese vmtl. sinnlosen Widersprüche.
    So langsam wird es für einige Pensionäre ein wenig eng mit der Zeit.
    Der Hauptschuldige an dieser Gehaltsmisere, lebt heute immer noch in Berlin von seiner
    sehr stattlichen Pension.
    Auch seine Nachfolger wussten was der „Ehemalige“ angerichtet hat, und schweigen.
    War 44 Jahre in Berlin als Polizeibeamter tätig. Nun bin ich seit 5 Jahren Pensionär.
    Habe wie auch die anderen Kollegen unter dem Herrn Wowereit Gehaltseinbußen gehabt.
    Auch der NEUE SENAT benimmt sich unanständig.
    Hat man sich doch eine satte Diätenerhöhung rückwirken zum Jahresanfang 2022 gegönnt.
    Auch die Helden der Gewerkschaften klatschten sich nach dem letzten Tarifabschluss
    kräftig gegenseitig auf die Schultern.
    Dabei haben sie die Pensionäre einfach VERGESSEN.
    NULLRUNDE 2022 für die Pesionäre.
    Diese Helden sollten sich schämen.

    Reply
    • Thomas S
      30. März 2022    

      Nicht vergessen. Ignoriert. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

      Reply
  3. Andreas.D-
    24. März 2022    

    Die Helden der Gewerkschaften klopfen sich gegenseitig auf die Schulter für den Tarifabschluss, wobei sie die Pensionäre übersehen haben. 2022 NULLRUNDE für Pensionäre. Habe 44 Jahre als Polizeibeamter in Berlin meinen Dienstversehen. Habe unter Wowereit auch die Gehaltseinbußen erfahren dürfen. Dann der Tarifabschluss wo sich unsere HELDEN der Gewerkschaft sich gegenseitig feiern lassen, auf Kosten der Pensionäre. Und als BONBON erlaubt sich der Senat auch noch rückwirkend zum Januar 2022 eine satte Diätenerhöhung.
    Ob ich durch diese Verfahrensverschleppungng noch irgendwann mal Gerechtigkeit erfahren werde ?

    Reply
  4. Thomas Stein
    24. März 2022    

    Hey „HighTower“, Mirko, Andre,
    das Reparaturgesetz für Richter und Staatsanwälte wurde ja nun seitens des Berliner Senats bereits im Juli letzten Jahres verabschiedet ! Sprich die R-Besoldung wurde entsprechend angepasst und von dortiger Seite gibt es keine Forderungen mehr ?
    Neun Monate später gibt es für den Bereich der A-Besoldung aber auch nicht den geringsten zeitlichen Silberstreif am Horizont ! Ich behaupte einfach mal ganz dezent : „Das stinkt extrem zum Himmel“ , da läuft hinter den Kulissen ein Deal zwischen den Beteiligten und es gibt für mich nur einen erklärlichen Grund !
    Senat Berlin zum BVerfG : Liebes BVerfG, bitte tut uns einen Gefallen, bitte entscheidet nur für eure Kameraden, die Richter und Staatsanwälte, dass können wir uns gerade noch finanziell leisten !!! Aber in Gottes Namen bitte bitte entscheidet in den nächsten 10 Jahren nichts für die A-Besoldung dann gehen wir hier pleite….
    BVerfG zum Senat Berlin : Au ja, lieber Senat, tolle Idee, dann haben wir wenigstens unsere „Leidensgefährten“ aus der Judikatur „beglückt“, A-Besoldung, was ist das ? Geht uns am „Allerwertesten“ vorbei…. man liest sich in 10 Jahren…..

    Sorry dieser Staat ist zum k…..

    btw : Wie lange klagt der Feuerwehrmann bereits ?

    Wo sind die „Helden“ von GdP, DPolG, DBB ??? wo verstecken sie sich anstatt Kreuz zu zeigen ? Pfui Teufel, ein Hoch auf diese korrupte Gesellschaft !!!

    Reply
  5. HighTower
    12. März 2022    

    Ich als Laie bekomme das Wort „Verfahrensverschleppung“ in den Kopf.

    Könnte da nicht das EuGH für mehr Ansporn sorgen ?

    Reply
  6. Fragender
    12. März 2022    

    Prekär und besorgniserregend empfinde ich die Ignoranz der Politik, insbesondere wenn man bedenkt, dass es angesichts des aktuellen Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Flüchtlingswelle sowie der explodierenden Energiepreise und steigenden Lebensmittelpreise langsam der deutschen Wohlstandsgesellschaft an den Kragen geht.
    Wer Erdgas beziehen muss, um daheim die Heizung betreiben zu können und warmes Wasser zu haben, sollte einfach mal einen Preisvergleich auf den einschlägigen Portalen im Internet machen. Da kommen Mehrkosten von monatlich 150 bis 300 EUR auf durchschnittliche Verbraucher zu.

    Und die Beamtenschaft, respektive der gesamte öffentliche Dienst wird dann aber dafür Sorge tragen müssen, dass der ganze Verwaltungsapparat trotzdem funktioniert und die öffentliche Sicherheit gewährleistet bleibt.

    Reply
  7. Interessierter
    12. März 2022    

    Habe auch Antwort erhalten (per Mail am 23.02.2022 angeschrieben). Darin teilt man mir mit (längere Antwort als bei André), dass…..

    „Wie Sie der Jahresvorschau 2022, welche auf der Homepage…….., könnten ggf. die Vorlageverfahren aus dem Jahr 2016 zur Entscheidung anstehen. Ob der jeweilige Verfahrensablkauf jedoch tatsächlich zu einer Entscheidung führt, ist derzeit noch nicht absehabr. Ergänzend wird daruf hingewiesen, dass Normkontrollverfahren auch ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege entschieden werden können. Ob es zu einer konkreten Terminierung von Normenkontrollverfahren zum Thema Beamtenbesoldung kommen wird, entscheidet der Senat in seiner Beratung. Ein eventueller Verhandlungstermin würde ca. 6-8 Wochen vor dem Termin bekannt gegeben werden“.

    Reply

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