DRB- Berlin empfiehlt – Widerspruch einlegen!

In der neuesten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift des Deutscher Richterbundes – Bund der Richter und Staatsanwälte – Landesverband Berlin e.V. „VOTUM“ Nr. 3/17 wird empfohlen, dass die Betroffenen gegen ihre Besoldung Widerspruch einlegen sollen.

Der Landesverband fordert ein Nachzahlungsgesetz für alle Berliner Kolleginnen und Kollegen und begründet dies u.a. so:

„Denn der Senat handelt nicht ohne Druck. Und er wird keinen Cent an diejenigen nachzahlen, die der Höhe ihrer Besoldung nicht widersprochen haben.“

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