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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

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"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

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"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Demokratiegefährdende Verhaltensweise des Berliner Senats und der Politik! – Vergleichen Sie auch: Protestaktion des DGB, des dbb, des HPR und des DRB

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  • Demokratiegefährdende Verhaltensweise des Berliner Senats und der Politik! – Vergleichen Sie auch: Protestaktion des DGB, des dbb, des HPR und des DRB
10. Juni 2021 7 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Sehr geehrter Herr Wieland, Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,

mit dieser E-Mail appelliere ich an Sie dafür Sorge zu tragen, dass im Land Berlin das demokratische Gefüge nicht weiter zerstört wird und sich Ihre Kolleginnen und Kollegen – auch SIE selbst – wieder besinnen, einer verfassungsgemäßen Ordnung zu folgen.

DGB, dbb, BDVR, der HPR mit Schreiben vom 13.04.21 und der DRB Berlin mit Schreiben vom 15.04.21 teilten übereinstimmend mit, dass die Ausgestaltung des Reparaturgesetzes zur R-Besoldung im Land Berlin NICHT den bestehenden Verfassungsbruch beseitigt, der vom BVerfG mit überaus eindeutigen Worten festgestellt wurde. Auch nicht den nachgewiesenen Verfassungsbruch in der A-Besoldung! Ebenfalls erhielten Sie einen detaillierten Nachweis des Dr. Schwan, der den fortgesetzten Rechtsbruch nachvollziehbar dokumentiert! Eine umfassende Anhebung der Grundbesoldung und NICHT ausschließlich von Zulagen ist erforderlich, um rechtsstaatlich einwandfrei zu handeln.

Zitat aus der Stellungnahme des DRB Berlin: „Der Gesetzentwurf lässt durch seinen zu engen Fokus zudem den gebotenen Respekt gegenüber der Verfassung und dem BVerfG vermissen. Die Missachtung der aus der Entscheidung des BVerfG zwingend zu ziehenden Schlüsse empfinden wir als demokratiegefährdend.“ Weiteres Zitat: „Mit dem allein auf den Streitgegenstand der BVerfG-Entscheidung beschränkten Gesetzentwurf unterlässt das Land in Kenntnis der Verfassungswidrigkeit – und damit vorsätzlich – den bestätigten Verfassungsverstoß gegenüber den Widerspruchsführern und Klägern in anderen Jahren und anderen Besoldungsgruppen zu beseitigen.“ (Fettdruck und Unterstrich nicht im Original)

Unter Ihrer Leitung, Herr Wieland, verkommt das Abgeordnetenhaus zu einem willfährigen Gehilfen für fortgesetzten Verfassungsbruch in einem sich entwickelnden Unrechtsstaat, da SIE und Ihre Mitarbeitenden die rechtswidrigen Gesetze beschließen, die Ihnen von SenFin vorgelegt werden. Sie missachten mit Vorsatz die grundgesetzlichen Pflichten, die Ihr Handeln diktieren sollten, wie auch der Dienstherr diese Missachtung gegenüber der gesamten Beamtenschaft des Landes Berlin vorlebt.

Dieses Verhalten ist rechtsstaatlich mehr als bedenklich und gefährdet das demokratische Gefüge des Staates. Daher wird dieses Schriftstück auch dem Bundesrat und Bundestag übersandt, um aufzuzeigen, dass staatsgefährdende Auswirkungen durch das Verhalten von Ihnen und den agierenden Politikern drohen. Kehren Sie SOFORT zu einem verfassungsgemäßen Handeln zurück! Beheben Sie umgehend den Verfassungsbruch durch Verabschiedung tatsächlich rechtmäßiger Besoldungsgesetze und Nachzahlungsgesetze für sämtliche Besoldungsgruppen sowohl rückwirkend für die Vergangenheit, als auch in der Gegenwart und zukünftig!

André Grashof

Quellen u.a.:

2021-04-14 DGB-Stellungnahe zum RichterBesoldungsReparaturgesetz.pdf  https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/senat-missachtet-verfassungsgebot/ –

http://s400603590.online.de/resources/2021-04-14+Schreiben+an+SenFin+wegen+RBesRepG.pdf –

https://www.drb-berlin.de/mitgliedschaft/votum/votum/news/berliner-besoldungsallianz-1 –

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BBVAnpÄndG 2021/2022 am gestrigen Tage verabschiedet

7 Kommentare

  1. Thomas Stein
    17. Juli 2021    

    … wenn ich diesen Beitrag lese, wird mir übel, speiübel ! Steuergelder für Volksvertreter 3. Klasse ! ich muss mich beherrschen mit meinen Worten, deswegen lediglich ein : Pfui Teufel

    Reply
  2. Fragender
    15. Juli 2021    

    Hallo André,

    hat Herr Wieland eigentlich geantwortet?

    Angesichts solcher Nachrichten…

    https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/politik/beitrag/2021/07/geldsegen-parlament-gelder-entschaedigung-abgeordnetenhaus-berlin.html

    …prophezeie ich mal, dass er dies nicht für nötig erachtet hat. Wahrscheinlich ist der gute Herr viel zu beschäftigt. Immerhin ist das Berliner Abgeordnetenhaus seit gut 18 Monaten ein Vollzeitparlament. Da bleibt wahrscheinlich keine Zeit für das Anliegen dummer Stastsbüttel, die anstatt brav ihren Dienst zu versehen es wagen, in puncto Besoldung den Rechtsweg zu bestreiten.

    Letzteres hat der Herr W. jedenfalls nicht nötig… denn er kann ja wie die anderen Volksvertreter über sein Salär selbst bestimmen.

    Reply
    • Väterchen Frost
      16. Juli 2021    

      Sehr interessanter Bericht. Habe ihn gestern in der Abenschau gesehen. Für mich sind das jedenfalls keine Volksvertreter, sondern einfach besonders dreiste Strolche, angesichts dieses Verhaltens.

      Ich kann nur hoffen, dass das BVerfG das Verhalten des Senats endlich berücksichtigt, also ein für ALLE Beamten rückwirkend und sofort die vollständige Behebung der verfassungswidrigen Besoldung anordnet, und die Wähler wiederum die Abgeordneten für ihre unverschämte und verfassungswidrige Dreistigkeit abstrafen. Wir haben die Leistung erbracht und uns steht eine leistungs- und verfassungsgemäße Besoldung zu.

      Mit der bisherigen Linie des BVerfG ist diesem Berliner Senat offensichtlich nicht Einhalt zu gebieten. Darüber hinaus kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen, warum sich das BVerfG das bieten lässt (s. Richterbesoldung).

      Wir haben einen gesetzlichen Anspruch auf verfassungsgemäße Besoldung. Wenn wir uns schon nicht angemessen wehren können (z.B. durch Streik), dann sollte uns wenigsten das BVerfG beistehen, und zwar effektiv und für alle, zumal wir in besonderem Maße dem Dienstherrn ausgeliefert und benachteiligt sind. Ein Widerspruch kann ja immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr eingelegt werden, was im Zusammenhang mit der nachträglichen Feststellung der verfassungswidrigkeit des Besoldungsgesetzes (dauert bekasnntlich Jahre) dazu führt, dass der Gesetzgeber ohne das Risiko einer Nachzahlung eine Ausbeutung betreiben kann, indem er seine favorisierten Projekte mit dem Geld finanziert, dass er mit diesem Trick seinen Beamten rechtswidrig vorenthällt.

      Gerade deshalb muss die vollständige Wiedergutmachung für ALLE über den VOLLEN ZEITRAUM kommen, egal, was die Folgen für den Senat sind. Diese Besoldungspolitik ist menschenverachtend („Gleiches Geld für gleiche Arbeit“), verfassungswidrig und hochgradig diskriminierend.

      Ps.:
      Besteht eigentlich die Möglichkeit, unser Anliegen auf EU-Ebene zu heben?

      Reply
      • Fragender
        16. Juli 2021    

        Wohlfeile Worte der Politik sind ja derzeit wieder vermehrt zu vernehmen.
        Ja, Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei, THW und viele, viele freiwillige Helfende sind angesichts der Tragödie in Rheinland-Pfalz und NRW unermüdlich im Einsatz.
        Und dabei leisten sie ihren Dienst aus Überzeugung und mit dem Willen, zu helfen. Genau in solchen Situationen stehen die Genannten mit völliger Selbverständlichkeit ihre Frau bzw. ihren Mann.
        Die Dankesworte der Politik klingen toll, sind aber im Endeffekt nur eine Selbstinszenierung der politisch Verantwortlichen. Eine wirkliche Wertschätzung der geleisteten Arbeit wäre es, wenn die Retter und Helfer nicht vor Gericht für eine amtsangemessene Besoldung und bessere Ausstattung kämpfen müssten. Solange dies nicht der Fall ist, können alle dieser fürstlich entlohnten Politiker ihren Mund halten.

        Reply
    • André Grashof
      2. August 2021    

      …selbstverständlich hat er nicht geantwortet, was aber auch nicht zu erwarten war. Was sollte er auch sagen, schließlich wissen alle dieser „Volksvertreter“, dass sie sich bewusst gegen die Verfassung stellen. Absolut gespannt bin ich, wie sich dann in 2022 die Richter* innen des BVerfG dazu stellen. Hoffen wir mal das Beste für diesen Rechtsstaat…

      Reply
  3. Thomas Stein
    11. Juni 2021    

    Hallo Andre, ich kann meinem Vorredner nur zustimmen ! Gut von dir zu lesen ! Man sieht aber auch eindeutig an deinem Text : das ganze freundliche Reden, dass Bitten, nette Hinweise, alles wurde von denen da oben ( und ich bleibe dabei : Berlin hat nur 3. Klasse-Politiker ohne A…. in der Hose ) ignoriert… der Ton wird rauer, ob es kurz vor der Wahl etwas nutzt, keine Ahnung ! möchte aber prognostizieren, dass mindestens 80 % derjenigen, die es da oben gerade so richtig versauen, im November nicht mehr da sind ! Fazit : weiter machen, kämpfen !!!

    Reply
  4. Fragender
    10. Juni 2021    

    Hallo André,
    erstmal… schön, wieder von dir zu lesen.

    Und vielen Dank für deine wieder einmal klaren und zutreffenden Worte.

    Viele Grüße

    Reply

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