Fortschreibungsprüfung für die Berliner Besoldung bis 2024
Mit der Entscheidung des BVerfG (2 BvL 5/18 u. a.) wurden die Modalitäten zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation grundlegend geändert. Die bisherigen Kriterien zur Mindestalimentation – gemessen an der Grundsicherung – sind entfallen. Nunmehr muss die Mindestbesoldung mindestens 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Prekaritätsschwelle) einer vierköpfigen Familie erreichen. Wird dieser Wert …