Gutachten bestätigt – BerlBVAnpG 2021 vorsätzlich verfassungswidrig!

Das nunmehr veröffentlichte Gutachten des unabhängigen Sachverständigen Dr. Schwan (Osnabrück) zeigt im Detail, wie der Senat beim Berliner Besoldungsanpassungsgesetz 2021 willkürlich und auch gezielt vorsätzlich die höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet.

Die insgesamt 52 Seiten umfassende Abhandlung betrachtet die Begründung des Gesetzesentwurfes (BE-Drs. 18/3285 vom 06.01.2021, S. 31-43) auf ihren formellen und materiellen Gehalt. Letztendlich kommt der Gutachter Dr. Schwan zu dem Schluss, dass die Beschlussvorlage des Senats weder den materiellen Anforderungen des Alimentationsprinzips noch den an sie zu stellenden prozeduralen genügt.

Dr. Schwan dazu: „Sie ist im Sinne der zu beachtenden bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven evident sachwidrig, unzureichend und unangemessen, also nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen. Da das Abgeordnetenhaus nach Art. 20 Abs. 3 GG an diese gebunden ist, kann über die Gesetzesvorlage in vorliegender Form keine Schlussabstimmung erfolgen.“ 

Die Fraktionsvorsitzenden der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien wurde das Gutachten übersandt und gebeten, dieses vor dem 28. Januar (2. Lesung) ihren Mitgliedern zukommen zu lassen. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Jede/r Abgeordnete/r, die/der diesem Entwurf zustimmt, handelt bewusst gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes!

 

Dr. Schwan (Osnabrück): „Willkürliche Bemessungsverfahren als Zukunft deutscher Beamtenbesoldung? Die Vorlage des Berliner Senats zur Beschlussfassung über BerlBVAnpG 2021 im Spiegel der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik zum Alimentationsprinzip“

25 Gedanken zu „Gutachten bestätigt – BerlBVAnpG 2021 vorsätzlich verfassungswidrig!“

  1. Würde gerne einen gewissen Betrag spenden, ohne in diesem Zusammenhang auch gleich ein PayPal Konto eröffnen zu müssen.
    Die Angabe einer klassischen Bankverbindung (sprich ohne PayPal Bezug) in eurem Beitrag wäre da vielleicht auch hilfreich.
    ….aber echt erfreulich euer Einsatz hier in dieser Sache…weiter so 🙂

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  2. Meine 100 Euros sind raus. Ich hoffe das PayPal Konto wird nun kräftig beworben. Es können ja auch kleinere Beträge gespendet werden. Ich wünsche euch viel Erfolg!

    PS: Soweit ich weiß bezahlt ja der Verlierer den größten Teil der Verfahrenskosten. Sollten wir gewinnen, kommt ja ein bisschen was zurück. Davon könntet ihr beiden eine Curry ausgeben ;-))

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    • Nach der ganzen Arie – so in 5-10 Jahren – 😉 gibt es eine „Alimentations-Party“. So schon mit André besprochen. Wer kommt der kommt und bis dahin spielt Corona gewiss auch keine Rolle mehr. BG Mirko

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  3. Und wenn er hundertmal Recht hat … was hilft einem das, wenn niemand den Gesetzgeber dazu zwingt, sich an das Recht zu halten?
    Die Regierungsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus machen, was sie wollen. Da nutzt es nichts, mit großen traurigen Augen zuzuschauen und zu wissen, dass man Recht hat.

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    • Hey Arno,
      wir schauen nicht nur zu, aber unsere Möglichkeiten als rechtstreue Mitarbeitende sind arg begrenzt. Das hervorragende Gutachten des Dr. Schwan liegt unserem RA vor. Wir warten noch auf das Nachzahlungsgesetz für die Richter, welches sicherlich auch wieder sehr – sagen wir mal… einzigartig (wie wir es mittlerweile von diesem Senat gewohnt sind) – ausfallen wird. Dann erstellt unser RA eine Stellungnahme, die beide Aspekte bewerten wird. Diese Arbeit wird dann dem BVerfG übersandt, zu der noch nicht entschiedenen Klage des Feuerwehrmannes, die dort vorliegt. Die Finanzierung dieser absolut notwendigen Stellungnahme des RA befindet sich noch in Klärung. Der letzte Stand, den uns das BVerfG mitteilte war, dass Ende diesen Jahres ein Beschluss dazu kommen soll. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Beschluss auch erst Anfang 2022 kommt. Da sind wir absolut abhängig vom BVerfG und deren Terminierungen…. Wir können nicht mehr als hoffen, dass das BVerfG seinen letzten Beschluss zur R-Besoldung konkretisiert, nachdem sie erkennen, wie unfassbar dreist im Land Berlin mit dem Beschluss zur R-Besoldung umgegangen wird. Eine Vollstreckungsanordnung wäre dann das Größte seitens des BVerfG, was wir uns erhoffen könnten. Schauen wir mal…… beste Grüße, André

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      • Hallo André,
        es besteht meines Erachtens die Möglichkeit, via PayPal eine Sammlung von Geld für den RA zu initiieren.
        Ich würde umgehend 100 EUR beisteuern.

        Entsprechend publiziert, dürften wieder einige EURO zusammen kommen. So kurz vor der Ziellinie dürfen wir unter keinen Umständen aufgeben. Das werden mit Sicherheit viele der Mitarbeitenden des öD so sehen,

        Viele Grüße

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          • Ein Hallo in die Runde! Die Paypal-Spendenseite habe ich eingerichtet. Die Spenden landen zweckgebunden auf dem Konto des Berufsverbandes „Unabhängige in der Polizei e.V.“ und werden von dort aus an den Rechtsanwalt weitergeleitet.

  4. In wieweit sind Klagen gegen Abgeordnete möglich die sich nicht an Recht u. Gesetz halten? Würde gerne eine Klagewelle gegen den Justizsenator u.a. auslösen bzw. in zweiter Linie, dass diese Abgeordneten ihren Amtsposten wegen Rechtsbruch verlieren.

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  5. Stimmt ! Und bei mir lösen solche Meldungen immer wieder einen Brechreiz aus ! Wenn ich diese Fratze schon sehe….
    Okay, wer finanziert das wohl und wie ? na drei mal dürft ihr raten…. frohes Schaffen gewünscht

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  6. Das vorliegende Gutachten – ich habe es mir komplett durchgelesen – mag vielleicht die Sichtweise von Herrn Dr. Schwan darstellen. In der Rechtsprechung heißt es allerdings so schön: zwei Juristen = drei Meinungen.

    ABER: das Gutachten ist dermaßen detailliert und die Schlussfolgerungen nachvollziebar begründet, sodass ich – nicht zuletzt mangels anders lautender rechtlicher Betrachtungen, die ähnlich in die Tiefe gehend die Problematik untersuchen – von dessen inhaltlicher Richtigkeit ausgehe.
    Der Berliner Gesetzgeber, also der Senat, hat es bisher versäumt, den eigenen, zwar sich begünstigenden Standpunkt in gleicher Art und Weise zu erklären. Die im Besoldungsanpassungsgesetz formulierte „Alternativlosigkeit“ betreffs der darin enthaltenen Regulierungen des Berliner Besoldungsrechts ist letztlich nur eine wohlfeile Phrase.

    Ob das Besoldungsanpassungsgesetz aufgrund des Gutachtens gestoppt werden kann, bezweifle ich. Viel zu abgeschirmt sitzen die Damen und Herren Abgeordneten in ihrer Wohlfühlblase und wähnen sich als die Guten.

    Interessant wird sein, wie die Vertretenden der sog. Besoldungsallianz mit diesem Gutachten umgehen werden. Wird es den angekündigten Druck auf den Berliner Senat geben? Wird man gemeinsam öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführen, um das auf das vorsätzliche Fehlverhalten aufmerksam zu machen? Ob dies angesichts so mancher Verflechtungen zwischen Politik und Gewerkschaften möglich ist, wird sich zeigen. Gerade im Wahljahr dürfte es bei den Politikern den ein oder anderen wunden Punkt geben, den man nur zu reizen braucht. Denn diesen Damen und Herren ist nichts wichtiger als der Machterhalt – der eigene Posten, der einem ein auskömmliches Dasein beschehrt.

    Eins dürfte klar sein: weiterhin ist es zwingend erforderlich, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Weiterhin müssen Präzedenzklagen geführt werden.
    Warum? Der Gerechtigkeit wegen… Aufgeben ist keine Option.

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  7. Und nun ?
    Glaubt denn wirklich irgendwer dass dieses Gutachten die politisch Verantwortlichen zu wesentlichen Nachbesserungen veranlasst?
    Wer das glaubt der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
    Vielleicht wird eine Kleinigkeit nachgebessert als Alibi.
    Unsere sogenannten Volksvertreter interessieren nur Gutachten die ihren Wünschen entsprechen.

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    • Die Hoffnung stirb zuletzt ;). Einfach nichts machen, ist auch keine Option. Und der Erfolg vor dem BVerfG gibt uns Recht … früher oder später.

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      • Hallo!

        Ist denn das Gutachten auch schon in den Presseverteiler in Berlin (MoPo, BZ, Tagesspiegel, etc.) gegangen? Ohne öffentlichen Druck passiert sonst nix 😉

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  8. Vielen Dank Herr Dr. Schwan!!!
    Eine sensationell akribische Arbeit, die absolut nachvollziehbar und jeweils mittels der Fußnoten begründet ist. Wir dürfen alle sehr gespannt sein, wie die Politiker auf dieses Gutachten reagieren. Das wird sich in Kürze zeigen.
    Alles Gute,
    André Grashof

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    • Ja, das Gutachten ist verständlich geschrieben und in jedem Falle sehr gut nachvollziehbar.

      Inwieweit ist diese Arbeit an Medienvertreter versandt worden? Wichtig ist ja, die Allgemeinheit von unserem Anliegen in Kenntnis zu setzen.

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      • Es wurden entsprechende E-Mail-Verteiler bedient, was jedoch euch nicht davon abhalten sollte, das Schriftstück auch an eure Kontakte weiter zu schicken.

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