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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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DRB Berlin mit konkreten Berechnungen zur BVerfG-Entscheidung

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  • DRB Berlin mit konkreten Berechnungen zur BVerfG-Entscheidung
23. Oktober 2020 5 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

In der neuen Mitgliederzeitschrift „Votum“, Ausgabe 3/20, des Landesverbandes Berlin des Deutschen Richterbundes wird erstmals anhand von konkreten Berechnungen Zahlenmaterial veröffentlicht, welches anhand der Vorgaben des BVerfG darlegt, mit welchen Nachzahlungen im Rahmen eines Reparaturgesetzes zu rechnen ist.

Zugleich wird auch deutlich, welches Sonderopfer die Beamtenschaft des Landes Berlin durch die verfassungswidrige Unteralimentierung in den vergangenen Jahren erbracht hat. Dies nur durch einen höchstrichterlich bescheinigten, nachweislich-vorsätzlich begangenen Verfassungsbruch!

 

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Aktuelles
Sind über 10 Jahre verfassungswidrige Besoldung noch nicht genug?
Wenig beachtet, aber wichtig bei drei und mehr Kindern

5 Kommentare

  1. Thomas Stein
    30. Oktober 2020    

    Alles gut aufgeführt !
    Deswegen ja auch der Start der Aktion am 09.11.2020 ! Denkt daran, macht Werbung dafür, seid dabei !!! Und notfalls wöchentlich bis hin zu täglich, damit sie in den Mail’s ( siehe Verteiler ) „ersticken“ mögen…..

    Reply
  2. Väterchen Frost
    29. Oktober 2020    

    Sehr interessant, was in der Mitgliederzeitschrift Votum geschrieben wurde. Vielleicht kann man ja Richtern zumuten, sich zeitnah ggf. wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung effektiv zu wehren. Schließlich verfügen Richter, verglichen mit durchschnittlichen Beamten (ohne Jurastudium), über weitreichende Rechtskenntnisse.

    Ein durchschnittlicher Beamter ist in derartigen Fällen ohne jede effektive Rechtsschutzmöglichkeit. Diese wird vom Land Berlin seit vielen Jahren effektiv, systematisch und absichtlich ausgehebelt.

    Dabei sehe ich hier den Dienstherren eindeutig in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass ALLE Beamten eine verfassungsgemäße Alimentation bekommen, also auch diejenigen, die keinen oder verspätet Widerspruch eingelegt haben.

    Wir haben unter immer schwierigeren Umständen trotz eines unglaublichen Personalabbaus unsere Leistung gebracht. Dafür steht uns ALLEN eine angemessene Besoldung (ohne Taschenspielertricks) zu, die ggf. zu korrigieren ist, falls es zu „Fehlern“ gekommen sein sollte, und erst recht wenn (wie von Berlin beabsichtigt) jahrelang Geld aus der Besoldung für andere, politisch motivierte Zwecke abgezweigt, also veruntreut, wurde.

    Ansonsten würde hierdurch m.E. das Gleichheitsprinzip durchbrochen und es dürfte zu enormen Spannungen innerhalb der Beamtenschaft kommen. Weiter ist zu befürchten, dass das Land Berlin dadurch auch nicht seiner Verpflichtung nachkommt, geeignetes Personal zu bekommen, das mit Sicherheit gewarnt sein dürfte, falls Berlin unser Geld behalten darf.

    Ich hoffe sehr, dass das Land Berlin, jedenfalls in Bezug auf die A-Besoldung, zur zeitnahen und vollständigen Nachzahlung verurteilt wird. Das ist leider die einzige Möglichkeit, Berlin zur Einhaltung der Verfassung zu „motivieren“.

    Da helfen auch keine Tricks wie die Berlinzulage, die zum offensichtlich von Berlin beabsichtigten Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft der Länder führen soll und eben nicht Ruhegehaltsfähig ist, also weder Bestandteil einer verfassungkonformen Besoldung sein kann, noch den Anspruch einer angemessenen Alimentation für Pensionäre erfüllt.

    Reply
  3. Hanzenbanzen
    23. Oktober 2020    

    Bei diesen Zahlen wird mir ganz schwindelig!
    Kann man diese Zahlen hinsichtlich der A Besoldung wo das Urteil noch aussteht ungefähr mit dem vergleichen?
    Danke für Infos
    Hans

    Reply
    • André Grashof
      23. Oktober 2020    

      Hey Hanzenbanzen,
      eine sehr schwierige Frage. Leider war das BVerfG in vielen Bereich noch zu ungenau. Und der Besoldungsgesetzgeber zieht sich auf überwiegend eine einzige Aussage zurück: Er habe weiterhin große Entscheidungsfreiheit, wie er die Verfassungswidrigkeit behebt. Zum Beispiel mit der Anhebung der Familienzuschläge, etc. Auf diese Weise versucht er, das Grundeinkommen nicht so stark erhöhen zu müssen. Also wieder ein Taschenspielertrick um uns zu veralbern. Richtig ist aber, dass die Besoldungsgruppe A 4 irgendwie mit diesem gigantischen Prozentsatz erhöht werden muss. Es wird interessant, wie der Gesetzgeber das Problem regelt und auch von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe weitergibt OHNE die verfassungsgemäß zugesicherten Abstandsgrenzen zwischen den Gruppen aufzuweichen. Dazu hat aber das BVerfG leider auch zu wenig konkretes geliefert. Um diesen werten Abgeordneten zu zeigen, dass wir bereit sind, weiter zu kämpfen, sollte dem Aufruf, Herrn Wieland Post zu schicken, gefolgt werden. In Größtmöglicher Anzahl. Hoffen wir mal das Beste… Alles Gute, André

      Reply
      • Ich nehms da genau
        24. Oktober 2020    

        Hey, André, die hier ausgeschnittene Tabelle gibt ja die errechneten Prozentwerte aus dem Beschluss 2 bvl 4/18, Randnr. 153 wieder, allerdings im Verhältnis zur Mindestalimentation (115%). Wenn ich also die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe für 2009 UM „nur“ 23,82% erhöhe, lande ich ja nicht bei der geforderten Mindestalimentation laut Beschluss Rdnr153, sondern einem geringeren Betrag….(erhöht werden müsste um ~31%)
        Hoffentlich drückt sich der Richterbund nur ungeschickt aus, und es liegt kein (Anfänger-)Rechenfehler vor 🙂

        Reply

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