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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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DRB Berlin – Besoldungswiderspruch 2017, Musterstreitvereinbarung

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  • DRB Berlin – Besoldungswiderspruch 2017, Musterstreitvereinbarung
17. November 2017 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Auch auf der Webseite des Deutschen Richterbundes – Landesverbandes Berlin wurde jetzt ein Vorschlag für eine Besoldungswiderspruch veröffentlicht. Der relativ kurz gehaltenen Entwurf verweist auf eine Musterstreitvereinbarung, die im Jahre 2012 zwischen dem Landesverband und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz abgeschlossen wurde und ist damit für Nichtmitglieder des Richterbundes nicht geeignet.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum es dem Richterbund bereits im Jahre 2012 möglich war eine Musterstreitvereinbarung abzuschließen. Eine ähnliche Regelung wurde in einem beamtenpolitischen Grundsatzgespräch am 09.11.17 von der Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

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Aktuelles
09.11.17 – Beamtenpolitisches Grundsatzgespräch ohne Ergebnis
Brief an die Berliner Gewerkschaften und Spitzenverbände – Familienzuschlag

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Neueste Kommentare

  • Mirko Prinz zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Thomas, ich kann deinen Frust verstehen, in einem Rechtsstaat sind so lange Verfahrenszeiten ein Unding. Genau betrachtet hat das BVerfG bereits 2020 im Rahmen der R-Besoldung auch über die A-Besoldung entschieden, nur der Berliner Besoldungsgesetzgeber will davon nichts mitbekommen haben. Das warten auf eine weitere Entscheidung hat wohl weiterhin fiskalische Beweggründe. Die Geldentwertung schreitet voran und so mancher wird auch entnervt aufgeben. Spannend ist, wie lange das noch ausgesessen wird. Letztendlich war der Deal Streikverbot gegen ordentliche Alimentation. Also abwarten und weiterhin Widersprüche schreiben. Wie André immer so schön sagt, uns allen alles Gute Mirko
  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Mirko, Danke für deine gestrige Information, sowie für die vom 16.05.25. Berlin wird ständig die wirtschaftliche Situation im Blick behalten... Mir wird übel wenn ich solch einen Schrott lese... lustig wird es bei dem letzten Satz des Antwortschreibens : Berlin habe Rücklagen gebildet falls das BVerfG ein entsprechendes Urteil spricht..... brauchen sie doch gar nicht !!! das BVerfG wird kein Urteil sprechen oder doch vielleicht ja in 2038 oder 2051 oder 2067 ????? wie geht`s eigentlich unserem zuständigen Richter, ist er wieder gesundet ? ich schreibe jetzt hier lieber nichts weiter zur Gesamtsituation von Berlin unter diesem RgB sonst werde ich noch gesperrt.....
  • Mario zu Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –Auch in Brandenburg gibt es jetzt ein Gutachten für die Richterschaft. https://www.drb-brandenburg.de/fileadmin/Landesverband-Brandenburg/R-Besoldung_Bbg-_Gutachten.pdf

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