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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Vorfälle an der Berliner Polizeiakademie auch Ausfluss einer verfehlten Besoldungspolitik!

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  • Vorfälle an der Berliner Polizeiakademie auch Ausfluss einer verfehlten Besoldungspolitik!
3. November 2017 1 Kommentar Geschrieben von Mirko Prinz

Die gegenwärtige Entwicklung der „Besoldungskleinstaaterei“ ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht neu. Bereits Ende der 60er Jahre wurde die Notwendigkeit gesehen „die Überwindung dieses allgemein als untragbar angesehenen Besoldungsunterschiedes“, der damals zwischen Bund und Ländern etwa 5 Prozent! betrug, zu beseitigen. Die einzige Lösung war die bundeseinheitliche Besoldung, die bis 2006 Bestand hatte und durch die Föderalismusreform I wieder abgeschafft wurde.

Die Folgen der reföderalisierten besoldungs- und laufbahnrechtlichen Kleinstaaterei treten auch heute deutlich wieder ans Tageslicht und dies bei Besoldungsunterschieden von über 10 Prozent.

Qualifiziertes Personal wandert zu Dienstherren ab, die besser bezahlen und obendrein noch bessere Arbeitsbedingungen bieten können. Raubernennungen sorgen für einen problemlosen Wechsel und Landesbeamte, denen diese Möglichkeit verwehrt wird, nehmen das Wagnis einer Kündigung auf sich, um sich von ihrem unattraktiven Dienstherrn zu trennen.

Diese Entwicklungen kommen besonders drastisch in Berlin zum Vorschein, einem Standort bei dem Bundes- und Landesbehörden in direkter Konkurrenz zueinander stehen.

Der Berliner Politik ist die Problematik bekannt!

Auszug aus der Rede der Volksinitiative vor dem Innen- und Hauptausschuss Ende 2015:

„Qualifizierte Nachwuchskräfte bewerben sich eher in anderen Bundesländern und beim Bund, wo wesentlich besser besoldet wird als in Berlin. Die Aussicht auf Hilfe aus der Politik schwindet, da schon zu viel versprochen wurde, was in der Umsetzung ausblieb bzw. zu lange in der Umsetzung dauert. Der Frust bei den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst sitzt tief und schwankt zwischen Resignation und steigender Wut.

Möglicherweise ist es noch nicht allen Abgeordneten dieser Stadt aufgefallen, dass hier ein Vulkan kurz vor dem Ausbruch steht und diese explosive Kraft kaum noch eingedämmt werden kann.

Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen und für eine mindestens rechtlich einwandfreie und verfassungsgemäße Alimentation der Beamtenschaft zu sorgen. Dies ist kein Selbstzweck. Würde es entsprechende Zeichen und eine tatsächlich angemessene Besoldungsentwicklung geben, könnte nach Überzeugung der Initiative die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt gesteigert, qualifizierte Bewerber, die derzeit in andere Bundesländer und zum Bund abwandern, zurückgewonnen und damit ein drohender Kollaps des öffentlichen Dienstes – mit den stetig neuen und wachsenden Aufgabenbereichen – verhindert werden.“

Im 4. Offenen Brief an die Abgeordneten in Berlin wurde nochmals auf diese grundsätzliche Problematik hingewiesen: „Vollkommen unbeeindruckt von zunehmenden Korruptionsfällen, katastrophalen Zuständen in den Behörden, mangelnder qualifizierter Bewerberzahlen und den diversen Brandbriefen der Kollegenschaft entschließt sich der Berliner Senat, die Beamtenschaft weiterhin zu demotivieren und die Leistungen nicht in angemessener Weise zu würdigen.“

Z.B.: Zahl der Korruptionsfälle in Berlin gestiegen und  Der Rekord sind sieben Wochen – ohne einen freien Tag

In zahllosen Medienberichten wurde dokumentiert, dass offene Stellen in den verschiedensten Behörden nicht mehr besetzt werden können, trotzdem die Einstellungsvoraussetzungen teilweise inflationär vereinfacht wurden. Zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte sind bereit, sich im Land Berlin mit der deutschlandweit schlechtesten Besoldung zu bewerben. Denn die Arbeit in der Hauptstadt ist erheblich umfangreicher und gefährlicher als in anderen Ländern, wofür man dann aber etwa 500 Euro MONATLICH NETTO weniger Lohn erhält als beispielsweise beim Bund oder in manchen Flächenländern. Damit ist Berlin nicht konkurrenzfähig, was der Berliner Senat selbst feststellte.

„Es zeigt sich nämlich in letzter Zeit zunehmend, dass vor allem hochqualifiziertes Personal von Bundesbehörden abgeworben wird.“ (Pressemitteilung vom 14.01.2016 Die Wachsende Stadt weiter voranbringen pdf Personalentwicklung S.16)

Diese schädigenden Auswirkungen für die Bundeshauptstadt und die Bevölkerung dürfen nicht länger toleriert werden! Denn noch mehr als die Beamtenschaft, ist die Berliner Bevölkerung selbst betroffen, wenn Korruption weiter um sich greift, die Behörden Anträge und Anzeigen nicht zeitnah bearbeiten können, die Justiz in der Aktenflut zu ertrinken droht, Hab und Gut und vor allen Dingen körperliche Unversehrtheit nicht mehr wie gewohnt geschützt werden kann, da die Handlungsfähigkeit des gesamten öffentlichen Dienstes in Berlin „auf dem Spiel steht“!

FAZIT:

Nur durch einen Handlungszwang durch das Bundesverfassungsgericht wird sich die Situation in Berlin verändern, da die Politiker FREIWILLIG NICHT Adäquat handeln. Daher appellieren wir erneut an Euch, uns zu unterstützen.

https://www.leetchi.com/c/noch-ohne

 

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Kritik am Vorlagebeschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.10.2017

1 Kommentar

  1. Michael Ambros
    6. November 2017    

    Ich bin seit über vierzig Jahren Polizeibeamter in Berlin und das bis heute mit Leidenschaft. Allerdings hatte ich das große Glück, dass ich in den vier Jahrzehnten meine Tätigkeit immer dass tun durfte, von dem überzeugt war, dass es für mich richtig ist. Ich genoss dass Vertrauen der Vorgesetzten, erlebte Wertschätzung und konnte mich persönlich entwickeln, woraus sich für mich ein hohe Berufszufriedenheit entwickelte, die bis heute andauert. Ich sehe aber auch die anderen negativen Beispiele in der Kollegenschaft. Überstunden ohne Ende, freie Tage werden wie selbstverständlich nicht gewährt, Wertschätzung durch Vorgesetzte findet nicht statt, da diese ebenfalls stark unter Druck stehen und die Arbeitsbelastung, die insbesondere auch durch fehlende Mitarbeiter entsteht, irgendwie kompensieren sollen. Wenn man dann noch zur Kenntnis nehmen muss, dass man in der Besoldung im Bundesvergleich ganz hinten steht dafür aber in der Arbeitsbelastung ganz vorn, muss sich niemand wundern, wenn die Krankenstände entsprechend hoch und die Motivation dementsprechend niedrig ist. Wenn dann Politiker fragen warum sich nicht genügend geeignete Bewerber für die Polizei finden, fühlt man sich von diesen nicht nur allein gelassen, sondern empfindet darüber hinaus solch eine Frage als zynisch. Dann muss man sich selbst fragen, wie weit weg sind solche Politiker von der Lebenwirklichkeit.

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