Die Einigung zwischen der brandenburgischen Landesregierung und den Gewerkschaften vom 1. Juli 2026 markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Besoldungspolitik des Landes. Ausgelöst durch die verschärfte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, das die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation und die Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung neu definiert hat, vollzieht Brandenburg eine konsequente strukturelle und methodische Neuausrichtung. Kernstück der Vereinbarung ist die Abkehr von der einseitigen Orientierung an den Tarifergebnissen des öffentlichen Dienstes (TV-L). Künftig werden Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge regelmäßig an einem volkswirtschaftlichen Indexkorb gekoppelt, der den Tariflohnindex, den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex umfasst. Als mathematisches Basisjahr für diese Betrachtung dient das Jahr 1996. Negative wirtschaftliche Entwicklungen sollen dabei nicht zu Absenkungen führen, sondern lediglich mit künftigen Anpassungen verrechnet werden.
Um die verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen, hat sich das Land zu einer rückwirkenden Anpassung ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet. Dabei wird explizit anerkannt, dass die Besoldungsentwicklung in der Vergangenheit durch die Übertragung von Mindest- und Sockelbeträgen sowie durch Festbeträge strukturell verzerrt wurde. Diese Fehler der Vergangenheit sollen durch einmalige, gruppenabhängige Anpassungsbedarfe korrigiert werden, die in der A-Besoldung zwischen sieben und 17 Prozent und in der B-Besoldung bei etwa 18 Prozent liegen. Die neuen Grundgehaltstabellen, die im Referentenentwurf vorliegen, spiegeln diese Korrekturen wider. Zur Finanzierung der Mehrbelastungen greift das Land auf den Brandenburgischen Versorgungsfonds zurück und vereinbarte als strukturelle Gegenleistung eine befristete Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden ab dem 1. März 2027 bis zum 31. Juli 2032, wobei für besonders belastete Bereiche wie den Schicht- und Einsatzdienst Ausnahmen vorgesehen sind. Für den zurückliegenden, verfassungsrechtlich problematischen Zeitraum von 2004 bis 2025 plant Brandenburg ein Korrekturgesetz, sieht Nachzahlungen jedoch leider nur für jene Beamten vor, die den Rechtsweg bereits beschritten haben.
Betrachtet man diese klare, gesetzgeberische und strukturelle Antwort aus Potsdam, kontrastiert sie scharf mit der Passivität des Landes Berlin. Das Besondere an der Situation ist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Beschluss vom September 2025 explizit die A-Besoldung des Landes Berlin als verfassungswidrig gerügt und die strukturellen Mängel, etwa bei den Mindestbeträgen und der Entwicklung der Besoldung im Vergleich zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, detailliert offengelegt hat. Berlin war der eigentliche Auslöser und der primäre Adressat dieser verfassungsrechtlichen Diagnose. Während Brandenburg das Urteil nun als Blaupause nutzt, um das eigene Besoldungssystem proaktiv, transparent und mathematisch nachvollziehbar an die Vorgaben aus Karlsruhe anzupassen, verharrt Berlin in einer blockierten Haltung.
Es ist aus beamtenrechtlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive höchst kritisch zu bewerten, dass der Berliner Gesetzgeber trotz der unmissverständlichen Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts nicht in der Lage ist, eine zeitnahe Entscheidung für eine neue, verfassungskonforme Besoldungsstruktur zu finden. Anstatt wie Brandenburg einen objektiven Indexkorb einzuführen, strukturelle Verzerrungen einzugestehen und das System seit dem Basisjahr 1996 transparent nachzuvollziehen, fehlt in Berlin jede gesetzgeberische Perspektive. Die Berliner Verwaltung setzt weiterhin auf das Prinzip des Aussitzens und überlässt es den einzelnen Beamten, ihre verfassungsmäßigen Rechte im Wege des individuellen Widerspruchs und klageweisen Durchfechtens zu erstreiten. Diese Strategie erzeugt massive Rechtsunsicherheit und ignoriert den eigentlichen Kern der Karlsruher Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur individuelle Unteralimentation gerügt, sondern einen strukturellen Gestaltungsauftrag erteilt, der eine systematische und planvolle Anpassung der Besoldungssystematik erfordert.
Berlin hingegen nutzt den verfassungsrechtlichen Druck nicht als Chance für eine längst überfällige Modernisierung seines Besoldungsrechts, sondern zwingt seine Beamten weiterhin in einen jahrelangen, kraftzehrenden Justizmarathon. Das Versäumnis des Berliner Gesetzgebers, aus der eigenen, höchstrichterlich attestierten Fehlentwicklung die notwendigen strukturellen Konsequenzen zu ziehen, bleibt daher das wohl kritischste Defizit in der aktuellen besoldungspolitischen Landschaft der Hauptstadtregion.
Ein Blick nach Brandenburg zeigt: Die dortige Landesregierung hat die Herausforderungen auch ohne den Einsatz einer Task Force zügiger bewältigt. Die nach dem BVerfG-Urteil abgegebenen Versprechen einer raschen Umsetzung sind in Berlin indes verpufft. Die Gründe für diese Verzögerung dürften vielschichtig sein: Entweder sorgt die bevorstehende Wahl für politisches Verharren, oder es wird erneut auf Zeit gespielt, um den Berliner Haushalt nicht zusätzlich zu belasten.
Die gewerkschaftlichen Spitzenverbände Berlins sind auffallend ruhig und scheuen anscheinend die offene Kritik, welche eigentlich von ihren Mitgliedern erwartet wird.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/absturz-vom-ersten-auf-den-vierten-platz-in-der-berliner-cdu-herrschen-entsetzen-und-panik-15788765.html
Zitat:
„Baff und erstaunt gewesen seien viele über das Abstrafen der eigenen Partei, heißt es. Schließlich schienen die ganz großen Skandale, Stichwort Tennis-Affäre des Regierenden Bürgermeisters, einigermaßen schadlos überstanden. Warum also ausgerechnet jetzt der Absturz?“
Nun: ein Blick auf die möglichen Wähler und deren Prozentanteile im Bereich der Beamten und ö.D. erklären einiges, insbesondere dann, wenn man sieht, wie wenig Stimmen man pro Sitz im Abgeordnetenhaus braucht.
Also ich finde es ja schon abenteuerlich, der Tagesspiegel gibt an, dass es schon im Besitz des Entwurfes des Reparaturgesetzes ist, und Wir und die Gewerkschaften schauen in die Röhre.
Ich schätze, dass Wolfgang Schyrocki und sein Umfeld den Entwurf an den Tagesspiegel durchgesteckt haben. Schon diese Tatsache ist unerträglich. Das ist einfach nur noch kriminell und ich hoffe inständig, dass endlich mehr Beamte und Beamtinnen „aufstehen“ und protestieren.
Was im Land Berlin abgeht, kann man einfach nicht fassen.
👍
Woher kommt diese Erkenntnis, das der Tagesspiegel den fertigen Gesetzentwurf hat? Wenn dies so wäre, wäre eine (erneute) IFG-Anfrage hinsichtlich dieser Fragestellung von Erfolg gekrönt
Der wird sich anhand dessen, dass Brandenburg aufgrund des zu erwartenden weiteren Beschlusses des BVerfG vorgeprescht ist, garantiert nochmals ändern.
https://www.gdp.de/Berlin/Stories/2026/GdP-Info%2027-2026.pdf
ob es was bringt????
Glückwunsch nach Brandenburg!!!!!!! Dort sitzt aktuell (bezogen auf diese Thematik) die wohl engagierteste Landesregierung in ganz Deutschland. Hier wurde bewiesen, dass ein Problem, welches offiziell noch nicht als Urteil vorliegt, bereits VORHER angegangen worden ist. Proaktives Handeln von der Politik *selten und absolut genial*.
Unsere liebe CDU, für viele ein Hoffnungsträger, schaut leider nur zu…..Kurz vor der Wahl, man könnte Zeichen der WERTSCHÄTZUNG setzen und damit auch Wählerstimmen halten. Ich begreife es einfach nicht!!!!!!!
Und die lieben Gewerkschaften……………DPolG…..nach dem Urteil nie wieder was gehört Außer eine Audio per WhatsApp vom lieben Bodo Pfalzgraf….“…das wird so heftig werden….“………………………………………..*schaaaaaaaaaaaaaaaaaaarch*
Die liebe GDP hat gestern erst wieder auf ihrem WhatsApp-Kanal gepostet, dass man sich mit frau Spranger getroffen hat und ne Menge Gespräche geführt hat. Wie auch zuvor schon immer mit Evers und, und, und………Auch da…………………..*null Druck und keine Ergebnisse*………
Keiner der Gewerkschaften kann mir erzählen, dass die Nummer in BB nicht schon längst bekannt war (da sie ja in ihren Landesverbänden beteiligt waren). Man hätte vorher schon mal in Berlin ordentlich Druck erzeugen können.
Der Tagesspiegel (dafür gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz vielen lieben Dank) teasiert heute schon mal einen wichtigen Gedanken an (Artikel leider hinter Bezahlschranke, im Kern dennoch erkennbar:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-geld-und-mehr-arbeit-fur-beamte-brandenburger-modell-setzt-berlin-doppelt-unter-druck-15783738.html
Die KONKURRENZ Berlin-Brandenburg ist wieder da und zwar wie nie zuvor!!!!!!!
Streiken fällt flach, krankschreiben eine etwas kontroverse Variant…….., aber ein Versetzungswunsch nach BB………………., das wäre mal ein Zeichen in Richtung Politik und könnte man in Richtung Presse nicht verheimlichen…….Bei absehbar guten Konditionen, kann man ja dann „doch“ in Berlin bleiben und sein Gesuch zurückziehen 😉
Mehr Geld und mehr Arbeit für Beamte
Brandenburger Modell setzt Berlin doppelt unter Druck
Brandenburg zahlt seinen Beamten künftig deutlich mehr
Gehalt. Zieht die Hauptstadt nicht nach, droht Ärger.
Weil Brandenburg die Gehälter für seine rund 30.000 Landesbeamten
drastisch aufstockt, gerät die schwarz-rote Koalition in Berlin unter
Zugzwang. Reagiert sie nicht zeitnah und ähnlich großzügig auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung, könnten Berliner Beamte in das
Nachbarbundesland abwandern, warnen Experten. Die Personalmisere der
Hauptstadtverwaltung – bis 2030 verlassen Zehntausende den Landesdienst –
würde sich dann noch deutlich verschärfen.
Tatsächlich hatte die Brandenburger Landesregierung am Mittwoch eine
Gehaltsanpassung vorgestellt, die selbst Gewerkschaften und Personalvertretungen
positiv überraschte. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 sollen die Beamten des
Landes mit Gehaltsaufschlägen zwischen acht und 19 Prozent bedacht werden.
Polizisten dürfen demnach monatlich mit bis zu 700 Euro mehr rechnen, Lehrer
können sogar 1000 Euro im Monat mehr einplanen. Im Gegenzug sollen Beamte
künftig 41 und damit eine Stunde mehr als bislang pro Woche arbeiten.
Anlass für den deutlichen Gehaltssprung ist ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das ausgerechnet die Berliner Beamten erzwungen
hatten. Im November 2025 hatten die Richter entschieden, dass die
Beamtenbesoldung in der Hauptstadt über Jahre verfassungswidrig niedrig gewesen
war. Das Urteil hat Präzedenzwirkung für den Bund und die anderen Bundesländer.
Es fordert eine amtsangemessene Alimentation mit größerem Abstand zur
Grundsicherung und die Garantie einer Mindestbesoldung.
In Berlin sorgt der Brandenburger Vorstoß am Mittwoch für Unruhe – und deutliche
Forderungen in Richtung Politik. „Die Erwartung der Berliner Beamtinnen und
Beamten wird sein, dass Berlin den Brandenburgern folgt. Alles andere wäre
unlogisch, schließlich liegt Berlin erstens in der Mitte Brandenburgs und zweitens
hat das Bundesverfassungsgericht über Berliner Klagen entschieden“, sagte Daniela
Ortmann, Vorsitzende des Hauptpersonalrats.
Sie fügte hinzu: „Brandenburg ist das erste Bundesland, das den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts ohne Wenn und Aber umsetzt. Das kann man nur
begrüßen. Entweder sind wir ein Rechtsstaat oder wir sind keiner.“
Hellhörig dürfte Berlins auch für das Landespersonal zuständiger Finanzsenator
Stefan Evers (CDU) bei den folgenden Sätzen Ortmanns werden: „Das Risiko von
Abwanderungen ist riesig, sollte Berlin jetzt nicht nachziehen. Schon allein deshalb
muss die Berliner Politik jetzt schnell Lösungen finden.“
Tatsächlich fehlt der von Geldnot geplagten schwarz-roten Koalition in der
Hauptstadt zumindest bislang ein klarer Plan, wie sie auf das Karlsruher Urteil
reagieren will. Zwar verschickte die Finanzverwaltung am 21. Mai einen Entwurf für
ein sogenanntes Reparaturgesetz an die Fraktionsspitzen von CDU und SPD.
Öffentlich kommunizieren wollte die Inhalte des Entwurfs bislang aber keiner der
Koalitionspartner aus Senat und Parlament.
Senat plant „kleine Lösung“
Dem Tagesspiegel liegt der Entwurf sowie eine vorläufige Berechnung der sich aus
den Nachzahlungen ergebenden Finanzbelastung vor. Erkennbar ist, dass nach dem
Willen der Finanzverwaltung lediglich die Beamten entschädigt werden sollen, die
in jedem einzelnen der von den Karlsruher Richter beanstandeten Jahren
Widerspruch eingelegt hatten.
Allein die Umsetzung dieser in Koalitionskreisen als „kleine Lösung“ bezeichnete
Variante würde das Land laut Finanzverwaltung fast 900 Millionen Euro kosten. 3,72
Milliarden Euro würden fällig, wenn all jene Beamten Nachzahlungen erhielten, die
im beanstandeten Zeitraum zwischen 2008 und 2020 in mindestens einem Jahr
Widerspruch eingelegt hatten. 7,2 Milliarden Euro würde es kosten, würden alle
rund 60.000 Berliner Beamten entschädigt – unabhängig von der Frage, ob sie
Widerspruch eingelegt hatten oder nicht.
Vorsorge reicht für keine der drei Varianten
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage – nahezu alle Reserven sind aufgebraucht
und dennoch musste zuletzt gespart werden – gelten die beiden großzügigeren
Varianten als nicht finanzierbar. Selbst die kostengünstigste Variante würde die
vorhandene Vorsorge im Haushalt um mehrere hundert Millionen Euro übersteigen.
In dem Papier heißt es: „Die Entscheidung, welche Alternative (oder ggf.
Teilalternative) umgesetzt wird, ist vor allem (haushalts-) politisch zu verständigen.“
Offiziell äußerte sich die Finanzverwaltung am Mittwoch vage. „Für den Berliner
Senat hat derzeit die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2008 bis 2020 oberste Priorität“,
sagte ein Sprecher mit Blick auf die vom Gericht angeordneten Nachzahlungen. Die
Entscheidung darüber, wie die Besoldung in Zukunft verfassungskonform gestaltet
werden kann, soll unter Berücksichtigung der „eigenen rechtlichen, finanziellen
und personalpolitischen Rahmenbedingungen“ getroffen werden.
Für die Berliner Beamten sind das eher trübe Aussichten – schließlich sind genau
diese „Rahmenbedingungen“ aktuell so schlecht wie lange nicht mehr. Die
Karlsruher Richter haben festgelegt, dass die Erstattung bis Ende März 2027
erfolgen muss. Eine Entscheidung vor der Wahl am 20. September gilt als
unwahrscheinlich.
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/sprengkraft-furs-land-brandenburgs-regierung-erklart-das-satte-gehaltsplus-fur-ihre-beamten-15781957.html
Sprengkraft fürs Land
Brandenburgs Regierung
erklärt das satte Gehaltsplus für ihre Beamten
Die Summen sind immens – für die Beamten und für den Haushalt.
Die meisten Brandenburger können von solchen Erhöhungen ihres
Einkommens nur träumen. Wie Regierung und Gewerkschaften das erklären.
Die Anhebung der Bezüge aller Beamten in Brandenburg kostet
Milliardensummen und bedroht das gesellschaftliche Klima im Land. Das
erklärte Finanzminister Daniel Keller (SPD) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz
in der Staatskanzlei in Potsdam. Gemeinsam mit Innenminister Jan Redmann
(CDU) präsentierte er die Einigung mit den Gewerkschaften und den weiteren
Fahrplan, um als Konsequenz aus einem Karlsruhe-Urteil die über Jahrzehnte zu
geringe Bezahlung der Beamten im Land zu korrigieren. „Uns ist die Sprengkraft
bewusst“, sagte Keller.
Keller und Redmann baten um Verständnis für diese Anpassung, die nach dem
Karlsruhe-Urteil zwingend sei. „Wenn wir als Regierung anfangen würden,
Verfassungsgerichtsurteile nicht umzusetzen, würde das die Basis der Demokratie
berühren“, sagte Keller – und warnte auch mit Blick auf das schon anlaufende
Beamten-Bashing der AfD vor Stimmungsmache. „Beamte sind keine Aliens am Rande,
sondern Menschen in der Mitte der Gesellschaft. Sie sorgen dafür, dass der
Staat funktioniert“, sagte Keller.
Rückwirkend zum 1.1.2026 werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten um bis
zu ein Fünftel erhöht, um acht bis 19 Prozent. Die neue Besoldungstabelle liegt jetzt
vor. Dies hat die Landesregierung offiziell mit den Gewerkschaften des öffentlichen
Dienstes besiegelt. Allein der Beamtenbund verweigerte in letzter Minute seine
Unterschrift.
Mit diesem Vorgehen ist Brandenburg laut Landesregierung neben Schleswig-
Holstein bundesweit ein Vorreiter.
Für den Landeshaushalt werden mit dem jetzt auf den Weg gebrachten
Besoldungsgesetz und weiteren Vorhaben, für die am Donnerstag die Abstimmung
im Landeskabinett beginnt, ungeplante Milliardensummen fällig. In diesem Jahr
sind es laut Keller 400 bis 415 Millionen Euro Mehrausgaben, 2027 dann 515
Millionen, 2028 und in den Folgejahren jeweils rund 600 Millionen, also allein bis
2028 allein für die reguläre Anhebung 1,5 Milliarden Euro.
Die Ausgaben für Personal und Pensionen steigen damit auf über 30 Prozent des
Landeshaushaltes, sagte Keller. Brandenburgs Haushalt hat ein Volumen von rund
16 Milliarden Euro pro Jahr.
Hinzu kommen einmalig 600 Millionen Euro bis zu einer Milliarde Euro für die
rückwirkende Klärung von Altfällen. Da geht es um 200.000 Widersprüche, die
rund 20.000 Beamte gegen ihre Besoldung eingelegt hatten. Keller kündigte an, dass
im Zuge der Vereinbarung der vom Land angesparte und mit 940 Millionen Euro
gefüllte Versorgungsfonds, der den Haushalt bei Pensionen entlasten sollte, zur
Deckung der Besoldungskosten verwendet wird. Redmann stellte klar, dass für die
letzten Jahrzehnte nur jene Beamten Geld rückwirkend erhalten werden, die auch
Widerspruch einlegten. Es für alle zu tun, sei „schlichtweg nicht finanzierbar“, sagte
Redmann.
Keller räumte ein, dass das Ausmaß der Anhebung deshalb so groß ist, weil die
bisherigen Landesregierungen die Beamten in den vergangenen 20 Jahren
systematisch zu gering bezahlt haben. In Brandenburg regieren seit 1990
ununterbrochen SPD-geführte Regierungen, seit 2013 durch Ministerpräsident
Dietmar Woidke (SPD). Keller kündigte für die Altfälle und die Anpassung für die
Jahre vor 2026 „Korrekturgesetze“ an.
Allein das Plus bei der Besoldungsordnung A – darunter sind etwa Lehrerinnen und
Lehrer sowie Polizistinnen und Polizisten – macht 310 Millionen Euro zusätzlich pro
Jahr aus. Bei der Besoldungsordnung B, zu der politisch-administrative und
juristische Spitzenposten gehören, sind es laut Keller vier Millionen Euro zusätzlich.
Auch die Minister und der Ministerpräsident werden nach seinen Worten mehr
Geld erhalten, allerdings nicht in dem Umfang wie die Ministerialbeamten und
Staatssekretäre.
Im Gegenzug soll die Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 40 auf 41
Stunden steigen, vom März 2027 bis Juli 2032. Mit den Plänen ist Brandenburg laut
der Landesregierung nach Schleswig-Holstein ein bundesweiter Vorreiter. Mit dem
Karlsruhe-Urteil sei ein „Paradigmenwechsel“ bei der Besoldung verbunden, die nun
von den Tarifabschlüssen der Angestellten abgekoppelt und an die Entwicklung der
Nominallöhne gekoppelt wird, sagte Redmann.
Um die Belastungen für den Haushalt und die Akzeptanz im Land zu begrenzen, will
das Land laut Redmann nicht allein die 41-Stunden-Woche einführen, sondern auch
die Zahl der Beamten verringern. Zudem sollen weniger Mitarbeiter verbeamtet und
bei den Beförderungen zurückhaltender vorgegangen werden. Beamte sollen – etwa
im Schulsystem – auch an Schulen mit Lehrermangel versetzt werden. Denkbar
seien auch „Kaskaden-Versetzungen“ von Pädagogen wie in anderen Bundesländern,
um bei Stellenbesetzungen in entferntere Regionen Fahrtwege in Grenzen zu
halten.
Für die DGB-Gewerkschaften hob DGB-Landesbezirkschefin Katja Karger hervor,
dass mit der Vereinbarung ein ein Jahrzehnt andauernder Konflikt geklärt werde.
„Wir haben seit 20 Jahren darauf hingewiesen, dass die Besoldung in Brandenburg
rechtswidrig ist“, sagte Karger und zollte Keller und Redmann „Respekt“, die
Verantwortung mutig wahrzunehmen. „Der Schritt ist überfällig“, sagte sie. Die
Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem historischen Schritt und einem
Erfolg der Gewerkschaften.
Der Beamtenbund, der sich öffentlich am stärksten für eine solche Lösung
ausgesprochen hatte, scherte überraschend aus. Landeschef Ralf Roggenbuck
erklärte dies damit, dass der Vorstand die bisherige Vereinbarung ablehne. Er
forderte Nachbesserungen, etwa die generelle Wahlmöglichkeit, gegen Abschläge
bei der 40-Stunden-Woche zu bleiben. „Das ist für die Regierung nicht
verhandelbar“, stellte Redmann klar. „Beamte haben nicht nur Rechte. Mit dem
Status sind auch Pflichten verbunden.“
https://www.tagesspiegel.de/berlin/offentlicher-dienst-gdp-warnt-vor-weiterer-verzogerung-bei-beamtenbesoldung-15785437.html
Und wir kriegen den Senat am Ende doch in die Verantwortung. Enttäuschend ist die CDU. Da kommt verbale, aber nutzlose Unterstützung, wenn sie wieder absehbar in der Opposition sitzt
Danke mal wieder Mirko, Danke für das nimmermüde Darlegen der Fakten….
Wegner, Giffey, Saleh etc. verschließen sich immer noch der Problematik ! Solch ein Thema ist Chefsache. Punkt ! Die gestrige aktuelle Umfrage zur Abg. Haus Wahl im September spricht Bände… es scheint den Verantwortlichen egal zu sein ?! Okay dann wird es eben in Berlin Linke, Grüne, SPD in Zukunft richten… Den Namen Wegner werden wir dann hoffentlich nie wieder hören. Er und sein gesamtes Gefolge hat VERSAGT
UND ich hoffe inständig das jedem Betroffenen in den Dienststellen durch Mund zu Mund Propaganda die Augen geöffnet werden und diese Kollegen in ihrem Familien, Kollegen und Freundschaftskreis dafür Sorge tragen werden, dass Kreuz an der richtigen Stelle zu machen….
Thema Fürsorgepflicht : von Spranger und Slowik hört und sieht man NICHTS !!!
Und dein letzter Satz zum Thema Gewerkschaften sagt doch alles…. schaut man sich die Homepages von GdP und DPolG Berlin an sieht man WAS ? Richtig NICHTS, gähnende Leere zum wichtigsten Thema !!! Normalerweise müsste dies eine massive Austrittswelle nach sich ziehen, wann erwachen die zahlenden „Mägde und Knechte“ dieser doch so angeblich großen Gewerkschaften ??? Mit dem Pressesprecher der Berliner GdP hatte ich vor kurzem einen Austausch per E-Mail zum Thema Besoldung… Fazit : er wollte sich mit mir persönlich zu einem 4 Augen Gespräch treffen ! Als es dann um den Termin ging, hab ich nie wieder was von ihm gehört… Vermutlich weil ihm die Argumente ausgegangen sind. Mir egal, ich benötige diesen hochdotierten ( oder ist er nur freigestellt ? ) „feinen Herrn“ nicht, aber es zeigt mal wieder die Überheblichkeit solcher Typen. Hauptsache aber das Land Berlin schickt ab heute Hunderte von Polizisten nach Erfurt, die dort dann zusammen mit höher besoldeten Kollegen zusammen für Recht und Ordnung sorgen dürfen…. Armes Deutschland, armes Berlin….