Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

Mehr

Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern

  • Home
  • Aktuelles
  • Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
2. Mai 2025 5 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Hallo an alle Lesenden,

möglicherweise ist das Thema Altersdiskriminierung doch noch nicht für alle abgeschlossen. Wie mir eifrige Leser unserer Seite mitteilten, gibt es wohl (zumindest für manche) Tendenzen in der Behörde, die damals veröffentlichte Schadenssumme von maximal ca. 6.000,00 € doch noch für einen größeren Kreis von Anspruchsberechtigten auszuzahlen. Wie in dieser tollen Stadt vorauszusehen, scheint es aber je nach Behördenzweig unterschiedliche Maßgaben dafür zu geben.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Februar 2020 (Az.: C-773/18 bis C-775/18) scheint in dieser Angelegenheit für die Beamtenschaft ein gutes zu sein, so dass sich eventuell neue Ansprüche ableiten lassen.

Ob dem tatsächlich so ist, kann natürlich niemand so genau sagen … wie es in derlei Rechtsfragen so ist, bestehen sehr unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten. Aber ich hatte mal so ins Blaue hinein einen Widerspruch im Dezember 2024 dazu eingereicht und u.a. an den Gleichbehandlungsgrundsatz in einem Bundesland verwiesen. Tatsächlich habe ich jüngst Mitteilung erhalten, dass der Vorgang geprüft wird. Da ich aber nicht allzu große Hoffnungen habe, dass diese Prüfung positiv ausfällt, braucht es einen Rechtskundigen, der in der Lage und Willens wäre, eine Klage zu formulieren und einzureichen. DAS ist aber problematisch, da diese überaus komplexe Angelegenheit für eine Rechtsanwaltskanzlei wenig wirtschaftlich ist. Von daher hatte ich bei meiner Suche nach einer Kanzlei fast ausschließlich Absagen erhalten (keine freien Kapazitäten), wenn überhaupt Antworten kamen.

Nur eine Rechtsanwältin signalisierte Bereitschaft, mit Enthusiasmus in die Sache einzusteigen, sofern sich mehrere Gleichgesinnte finden, die bereit wären, sich gleichfalls vertreten zu lassen.

Sollte es derlei Streiter für Gerechtigkeit geben, die eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten sich diese gerne bei mir per E-Mail melden. Ich gebe dann gerne weitere Infos in dieser Sache.

Lieben Dank und bis dann, André Grashof

andregrashof@gmx.de

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles
Newsletterfunktion freigeschaltet
Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –

5 Kommentare

  1. Fragender
    3. Mai 2025    

    Hallo André, liebe Foristen,

    das Thema Altersdiskriminierung und insbesondere der scheinbar innerhalb von Berliner Behörden völlig unterschiedliche Umgang mit Widersprüchen wurmt auch mich.

    Ich hatte damals sogar geklagt, die Klage aber aufgrund der Verfristung und Entscheidung des BVerfG, Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BVerwG nicht anzunehmen, zurück genommen. Auf Anraten der Anwaltskanzlei, die mich in dieser Sache vertrat. In meinem Fall ist damit der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen.

    Natürlich habe ich die Anwaltskanzlei kontaktiert, nachdem ich von den Zahlungen an die Dienstkräfte der Justizverwaltung gehört hatte.

    Leider – so ist die klare Aussage der Kanzlei – in meinem Fall nichts mehr zu holen. Für alle, deren Klagen oder Widersprüche mit einem rechtswirksamen Bescheid abgeschlossen wurden, wird es nach Meinung des Anwalts keine Chance auf eine Entschädigungsleistung geben, sofern der Dienstherr, also Berlin, nicht freiwillig zahlt.

    Im Endeffekt hätte man damals nicht die Klagen zurücknehmen dürfen, sondern vor den EuGH ziehen müssen. Dann wäre das Verfahren laufend geblieben.

    Es fühlt sich ungerecht an. Das ist es auch. Allerdings subjektiv. Objektiv betrachtet ist die Rechtslage klar. Und darauf stellt auch das Schreiben von SenFin deutlich ab. Abgeschlossene Verfahren gelten weiterhin als abgeschlossen. Eine Wiedereröffnung ist nicht vorgesehen.

    Und angesichts der Haushaltslage wird kaum zu erwarten sein, dass Berlin freiwillig Zahlungen vornimmt.

    Reply
    • André Grashof
      4. Mai 2025    

      Hey Fragender, da gebe ich Dir absolut Recht … das ist total ungerecht. Wie leider so vieles bei uns. Schauen wir mal, was die Zukunft uns bringt in Sachen Besoldung. Vielleicht wird uns ja – irgendwann einmal – wenigstens hier Gerechtigkeit zuteil.
      Alles Gute, André

      Reply
    • Thomas Stein
      7. Mai 2025    

      Hallo und sorry lieber Fragender…. aber aufgrund von Aussagen deines Anwalts ergibst du dich vor diesem „Betrugsstaat“ und akzeptierst das so… hier wurden innerhalb eines Bundesland zwischen unterschiedlichen Resorts unterschiedliche Handlungen durchgeführt ! Denn letztlich sind Justiz- und Polizeibeamte am Ende dann doch Landesbeamte des Landes Berlin. Wie kann man auf diese Wahnsinnsidee kommen und sagen : „ach tut uns leid, dass Verfahren ist abgeschlossen, tut uns leid aber wir nehmen das Verfahren einfach nicht mehr auf !?!?“ Und wieder komme ich zu dem Entschluss : was bitte unternehmen die Gewerkschaften in dieser Hinsicht ? speziell für ihre Mitglieder, die monatliche Zahlungen leisten ?! Haben die den gleichen Anwalt wie du, der sich in seinem Schicksal ergibt ??? Auf der Seite der GdP heißt es : WIR haben uns für EUCH gekümmert, WIR haben für EUCH beim Senat angefragt ! WIR werden EUCH über weitere Ergebnisse informieren….. dies ist nun Monate her ! Man bekommt das Gefühl, dass das Thema totgeschwiegen werden solll…..

      Reply
  2. Tim1
    2. Mai 2025    

    Versicherung? Check!

    Altersdiskriminierung damals gerügt? Check!

    Allerdings habe ich keine Widerspruch in 2024 eingereicht. Kannst du (uns) das Schreiben mal zur Verfügung stellen? Denn dieses (bzw. der Bescheid auf den Widerspruch) wird ja für die Klage benötigt.

    Danke!

    Reply
    • André Grashof
      3. Mai 2025    

      Hey Tim,
      es würde hier etwas zum umfangreich werden, wenn ich alles erläutere und anfüge. Schicke ich Dir dann per E-Mail.
      Schauen wir mal, wie viele sich überhaupt melden – einige hatten bereits per Mail geantwortet.
      Alles Gute, André

      Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Mario zu Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –Auch in Brandenburg gibt es jetzt ein Gutachten für die Richterschaft. https://www.drb-brandenburg.de/fileadmin/Landesverband-Brandenburg/R-Besoldung_Bbg-_Gutachten.pdf
  • Hans zu Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –https://www.anwalt.de/rechtstipps/amtsangemessene-alimentation-von-beamten-und-richtern-im-land-nrw-im-jahr-2022-240316.html Zur Info ..
  • Thomas S zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istVielen Dank!

_______________________________

  • Mario bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Hans bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Thomas S bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
  • Mario bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
  • Thomas bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
  • Thomas Stein bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Väterchen Frost bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Markus F. bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Thomas Stein bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern

<p id=“copyright“><span class=“credits“><a href=“https://www.berliner-besoldung.de/“>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=“https://www.berliner-besoldung.de/impressum/“>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=“https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/“>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz