Mit einer Entscheidung zur Berliner A-Besoldung ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Dies teilte nunmehr die Geschäftsstelle des 2. Senates des BVerfG mit. Der Kläger hatte erstmals die Höhe seiner Besoldung im Jahre 2008 gerügt. Die Tatsache, dass ein Berliner Staatsdiener 15 Jahre (!) lang sein Grundrecht auf amtsangemessene Besoldung einklagen muss, spricht für sich und nicht für einen effektiven Rechtsschutz im Sinne unserer Verfassung.
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Neueste Kommentare
- Thomas Stein zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHallo und sorry lieber Fragender.... aber aufgrund von Aussagen deines Anwalts ergibst du dich vor diesem "Betrugsstaat" und akzeptierst das so... hier wurden innerhalb eines Bundesland zwischen unterschiedlichen Resorts unterschiedliche Handlungen durchgeführt ! Denn letztlich sind Justiz- und Polizeibeamte am Ende dann doch Landesbeamte des Landes Berlin. Wie kann man auf diese Wahnsinnsidee kommen und sagen : "ach tut uns leid, dass Verfahren ist abgeschlossen, tut uns leid aber wir nehmen das Verfahren einfach nicht mehr auf !?!?" Und wieder komme ich zu dem Entschluss : was bitte unternehmen die Gewerkschaften in dieser Hinsicht ? speziell für ihre Mitglieder, die monatliche Zahlungen leisten ?! Haben die den gleichen Anwalt wie du, der sich in seinem Schicksal ergibt ??? Auf der Seite der GdP heißt es : WIR haben uns für EUCH gekümmert, WIR haben für EUCH beim Senat angefragt ! WIR werden EUCH über weitere Ergebnisse informieren..... dies ist nun Monate her ! Man bekommt das Gefühl, dass das Thema totgeschwiegen werden solll.....
- André Grashof zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHey Fragender, da gebe ich Dir absolut Recht ... das ist total ungerecht. Wie leider so vieles bei uns. Schauen wir mal, was die Zukunft uns bringt in Sachen Besoldung. Vielleicht wird uns ja - irgendwann einmal - wenigstens hier Gerechtigkeit zuteil. Alles Gute, André
- Fragender zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHallo André, liebe Foristen, das Thema Altersdiskriminierung und insbesondere der scheinbar innerhalb von Berliner Behörden völlig unterschiedliche Umgang mit Widersprüchen wurmt auch mich. Ich hatte damals sogar geklagt, die Klage aber aufgrund der Verfristung und Entscheidung des BVerfG, Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BVerwG nicht anzunehmen, zurück genommen. Auf Anraten der Anwaltskanzlei, die mich in dieser Sache vertrat. In meinem Fall ist damit der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen. Natürlich habe ich die Anwaltskanzlei kontaktiert, nachdem ich von den Zahlungen an die Dienstkräfte der Justizverwaltung gehört hatte. Leider - so ist die klare Aussage der Kanzlei - in meinem Fall nichts mehr zu holen. Für alle, deren Klagen oder Widersprüche mit einem rechtswirksamen Bescheid abgeschlossen wurden, wird es nach Meinung des Anwalts keine Chance auf eine Entschädigungsleistung geben, sofern der Dienstherr, also Berlin, nicht freiwillig zahlt. Im Endeffekt hätte man damals nicht die Klagen zurücknehmen dürfen, sondern vor den EuGH ziehen müssen. Dann wäre das Verfahren laufend geblieben. Es fühlt sich ungerecht an. Das ist es auch. Allerdings subjektiv. Objektiv betrachtet ist die Rechtslage klar. Und darauf stellt auch das Schreiben von SenFin deutlich ab. Abgeschlossene Verfahren gelten weiterhin als abgeschlossen. Eine Wiedereröffnung ist nicht vorgesehen. Und angesichts der Haushaltslage wird kaum zu erwarten sein, dass Berlin freiwillig Zahlungen vornimmt.
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- Thomas Stein bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
- André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
- Fragender bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
- André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
- Tim1 bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
- Hanzen bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
- Thomas Stein bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Mike64 bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Markus F. bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Thomas Stein bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
Eigentlich hätten die Richter auf den Beschluss der R-Besoldung nur eine Blaupause rauflegen müssen.
Ich vermute ganz stark, dass das BuVerfGE von diesen Verfahren die Nase voll hat und irgendwie mal
grundsätzliche Regularien definiert werden, damit die Verfahrensflut gestoppt wird
Auch ich glaube so langsam an eine Verfahrensverschleppung.
Wie lange schon schreiben wir diese vmtl. sinnlosen Widersprüche.
So langsam wird es für einige Pensionäre ein wenig eng mit der Zeit.
Der Hauptschuldige an dieser Gehaltsmisere, lebt heute immer noch in Berlin von seiner
sehr stattlichen Pension.
Auch seine Nachfolger wussten was der „Ehemalige“ angerichtet hat, und schweigen.
War 44 Jahre in Berlin als Polizeibeamter tätig. Nun bin ich seit 5 Jahren Pensionär.
Habe wie auch die anderen Kollegen unter dem Herrn Wowereit Gehaltseinbußen gehabt.
Auch der NEUE SENAT benimmt sich unanständig.
Hat man sich doch eine satte Diätenerhöhung rückwirken zum Jahresanfang 2022 gegönnt.
Auch die Helden der Gewerkschaften klatschten sich nach dem letzten Tarifabschluss
kräftig gegenseitig auf die Schultern.
Dabei haben sie die Pensionäre einfach VERGESSEN.
NULLRUNDE 2022 für die Pesionäre.
Diese Helden sollten sich schämen.
Nicht vergessen. Ignoriert. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Die Helden der Gewerkschaften klopfen sich gegenseitig auf die Schulter für den Tarifabschluss, wobei sie die Pensionäre übersehen haben. 2022 NULLRUNDE für Pensionäre. Habe 44 Jahre als Polizeibeamter in Berlin meinen Dienstversehen. Habe unter Wowereit auch die Gehaltseinbußen erfahren dürfen. Dann der Tarifabschluss wo sich unsere HELDEN der Gewerkschaft sich gegenseitig feiern lassen, auf Kosten der Pensionäre. Und als BONBON erlaubt sich der Senat auch noch rückwirkend zum Januar 2022 eine satte Diätenerhöhung.
Ob ich durch diese Verfahrensverschleppungng noch irgendwann mal Gerechtigkeit erfahren werde ?
Hey „HighTower“, Mirko, Andre,
das Reparaturgesetz für Richter und Staatsanwälte wurde ja nun seitens des Berliner Senats bereits im Juli letzten Jahres verabschiedet ! Sprich die R-Besoldung wurde entsprechend angepasst und von dortiger Seite gibt es keine Forderungen mehr ?
Neun Monate später gibt es für den Bereich der A-Besoldung aber auch nicht den geringsten zeitlichen Silberstreif am Horizont ! Ich behaupte einfach mal ganz dezent : „Das stinkt extrem zum Himmel“ , da läuft hinter den Kulissen ein Deal zwischen den Beteiligten und es gibt für mich nur einen erklärlichen Grund !
Senat Berlin zum BVerfG : Liebes BVerfG, bitte tut uns einen Gefallen, bitte entscheidet nur für eure Kameraden, die Richter und Staatsanwälte, dass können wir uns gerade noch finanziell leisten !!! Aber in Gottes Namen bitte bitte entscheidet in den nächsten 10 Jahren nichts für die A-Besoldung dann gehen wir hier pleite….
BVerfG zum Senat Berlin : Au ja, lieber Senat, tolle Idee, dann haben wir wenigstens unsere „Leidensgefährten“ aus der Judikatur „beglückt“, A-Besoldung, was ist das ? Geht uns am „Allerwertesten“ vorbei…. man liest sich in 10 Jahren…..
Sorry dieser Staat ist zum k…..
btw : Wie lange klagt der Feuerwehrmann bereits ?
Wo sind die „Helden“ von GdP, DPolG, DBB ??? wo verstecken sie sich anstatt Kreuz zu zeigen ? Pfui Teufel, ein Hoch auf diese korrupte Gesellschaft !!!
Ich als Laie bekomme das Wort „Verfahrensverschleppung“ in den Kopf.
Könnte da nicht das EuGH für mehr Ansporn sorgen ?
Prekär und besorgniserregend empfinde ich die Ignoranz der Politik, insbesondere wenn man bedenkt, dass es angesichts des aktuellen Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Flüchtlingswelle sowie der explodierenden Energiepreise und steigenden Lebensmittelpreise langsam der deutschen Wohlstandsgesellschaft an den Kragen geht.
Wer Erdgas beziehen muss, um daheim die Heizung betreiben zu können und warmes Wasser zu haben, sollte einfach mal einen Preisvergleich auf den einschlägigen Portalen im Internet machen. Da kommen Mehrkosten von monatlich 150 bis 300 EUR auf durchschnittliche Verbraucher zu.
Und die Beamtenschaft, respektive der gesamte öffentliche Dienst wird dann aber dafür Sorge tragen müssen, dass der ganze Verwaltungsapparat trotzdem funktioniert und die öffentliche Sicherheit gewährleistet bleibt.
Habe auch Antwort erhalten (per Mail am 23.02.2022 angeschrieben). Darin teilt man mir mit (längere Antwort als bei André), dass…..
„Wie Sie der Jahresvorschau 2022, welche auf der Homepage…….., könnten ggf. die Vorlageverfahren aus dem Jahr 2016 zur Entscheidung anstehen. Ob der jeweilige Verfahrensablkauf jedoch tatsächlich zu einer Entscheidung führt, ist derzeit noch nicht absehabr. Ergänzend wird daruf hingewiesen, dass Normkontrollverfahren auch ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege entschieden werden können. Ob es zu einer konkreten Terminierung von Normenkontrollverfahren zum Thema Beamtenbesoldung kommen wird, entscheidet der Senat in seiner Beratung. Ein eventueller Verhandlungstermin würde ca. 6-8 Wochen vor dem Termin bekannt gegeben werden“.