16 Gedanken zu „BVerfG – Entscheidung bis Ende Juli erwartet“

    • Ich habe letztens meinen Anwalt angeschrieben, da ich nicht sicher war, ob ich noch weiterhin Widerspruch einlegen muss. Er meinte, für dieses Jahr ist meine Erneuerung ausreichend. Bis Ende 2021 sollte ich dann aber erneut Widerspruch einlegen. Er geht zwar nicht davon aus, dass es so lange dauert, aber…
      Das sagt ja einiges aus! Schockierend, wie hier offensichtlich weiter auf Zeit gespielt wird. Ist das überhaupt rechtens, Monate bzw. Jahre verstreichen zu lassen? Gibt’s da keine Frist? In der Zwischenzeit sterben wir Alten weg… naja, auch ne Lösung.

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      • Hey Ihr,
        ja, auch meine Geduld wird enorm strapaziert. Und ja, es gäbe eine Möglichkeit beim BVerfG zu intervenieren. Aber wollen wir das wirklich? Die Richter unter Druck setzen, die für uns ein Urteil fällen sollen? Gegen die Richter vorzugehen, von denen wir abhängig sind, halte ich für wenig zielführend. Sollte es tatsächlich bis Ende des Monats noch kein Urteil geben, würde ich mir kurze Zeit später erlauben, etwas eindringlicher nachzufragen. Schauen wir mal…
        Beste Grüße, André Grashof

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  1. Gar nichts passiert.
    Aber wenn was passiert, oder ich dadurch etwas beschleunigen kann, dann opfere ich mich und trinke freiwillig nen Kasten Berliner. Dass ich mal so tief sinke…
    Über wie viele Jahre sich das jetzt schon zieht!

    Sollte man sich daran ein Beispiel nehmen und Anträge so bearbeiten?

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  2. Hallo.
    Laut Schreiben HPR will der Senat die A4-Besoldung nach A5 überführen. Hat das irgendwelche Auswirkungen bzgl der Berechnung? Der Abstand zu Transferleistungen ist damit ja größer.

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    • Tach auch…..
      Nach meiner Denke kann das nur eine Auswirkung für die Zukunft haben.
      Das, wenn es wirklich zu einer Abschaffung von A4 kommen sollte, keine Widersprüche mehr Sinn machen könnten.

      Für die bisherigen Widersprüche und Klagen kann das eigentlich keine Auswirkung haben, da es ja um die vergangenen Jahre geht.

      Für mich fühlt es sich eher so an, dass das Land Berlin seine Schuld eingesteht wenn es wirklich zur Abschaffung von A4 kommt.

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      • Hey Ihr,

        diese erst einmal nur geplanten Veränderungen bei A 4 werden sich nur zukünftig auswirken. Ob es ausreicht, die verfassungsrechtlich geforderten Abstände zu Hartz IV damit einzuhalten, bleibt abzuwarten. Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass sich Prof. Dr. Dr. Voßkuhle bereits soweit in die Formulierungen zum Urteil der Richterbesoldung eingebracht hat, dass auch der jetzige Wechsel nichts an einem gerechten Urteil ändern wird. Da auch andere Bundesländer ihre Besoldungen erhöht haben und insbesondere die schlechtest bezahlenden Bundesländer ordentlich nachziehen müssen (sofern das Urteil so wird, wie ich es mir erhoffe), ist es möglicherweise auch zukünftig noch erforderlich, Widerspruch einzulegen. Alles steht und fällt mit der (hoffentlich) im Urteil vorgegebenen Art und Weise der Berechnung. Nicht nur im Abstand zu Hartz IV, sondern auch im Abstand innerhalb der Besoldungsgruppen und zu den Besoldungen in anderen Bundesländern. Vielleicht geht der zweite Senat des BVerfG ja auch auf das von uns angeführte Prinzip der Bundestreue ein. Dann könnte der direkte Vergleich mit der Bundesbesoldung eine weitere wichtige Rolle spielen. Hoffen wir mal das Beste für die Beamtenschaft. Nicht nur im Land Berlin, sondern bundesweit! Alles Gute,
        André

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    • Tach in die Runde,
      schön, dass ihr daran glaubt… es wird geschoben und geschoben – immer weiter nach hinten! Man wartet und hofft – Monate – Jahre… Prof. Dr. Voßkuhle verabschiedet sich inzwischen in den Ruhestand.
      Sollte das BVerfG wirklich zu unseren Gunsten entscheiden, zuckt der Senat die Schultern – Berlin hat ja jetzt erst recht kein Geld – leider, leider kam der Virus dazwischen. Dann heißt es wieder warten. Ich bin dann alt und grau…
      Wir sollten froh sein, wenn dieses Jahr noch das Weihnachtsgeld bleibt.

      Aber gut, ich habe geklagt, mehr kann ich nicht tun.

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  3. Sehr schön! Dann dauert es ja nicht mehr lange. Die Terminierung der Folgeverfahren werden dann noch interessant. Ich nehme an, hier sind wenige Richter aktiv 😉

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