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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Beherzte Worte eines Vorsitzenden Richters

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29. Mai 2018 2 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

In dem Aufsatz „BVerwG: Alle Besoldungsgruppen erheblich anheben“ kommentiert der  Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Dr. Martin Stuttmann, in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ die Gerichtsentscheidung des BVerwG in Sachen Berliner Besoldung.

Unter anderem stellt er auf Grundlage der Entscheidung des BVerwG fest, dass die Besoldung eines Berliner Beamten in der Besoldungsgruppe A 4 seit 2009 ca. 3000 Euro unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Minimums lag.  Dementsprechend wäre es zwangsläufig notwendig, dass die niedrigste Besoldungsgruppe A4 um vier Beförderungsstufen angehoben werden müsste!

Dr. Stuttmann vertritt weiterhin die Auffassung, dass das  im Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Abstandsgebots unweigerlich dazu führt, dass alle Besoldungsgruppen ebenfalls angehoben werden müssen.

Entscheidend ist jedoch die Empfehlung des Autors zum Ende des Artikels.  Der Vorsitzende Richter  legt allen Beamten und Richtern nahe, weiterhin jährlich Widerspruch zu erheben, um das Anrecht auf rückwirkende Nachzahlungen zu wahren.

Quelle: „BVerwG: Alle Besoldungsgruppen erheblich anheben“ von VorsRiVG Dr. Martin Stuttmann, original erschienen in: NVwZ 2018 Heft 8, 552 – 554.

 

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DIE LINKE Berlin – gelebte Intransparenz

2 Kommentare

  1. Felix Lotha
    29. Juni 2019    

    Sehr geehrter Herr Dr. Stuttmann,
    liebe Leser,

    dem Autor beipflichtend sind Besoldungen von Beamten, gerade im vermutlich ehemals mittleren Dienst alles aber nicht üppig.

    Wenn man diese mit den R-Besoldungstabellen vergleicht, jammern Richter hier aber m.E. auf etwas hohem Niveau.

    Zugegebener Weise ist der Alltag eines Richters in der BRD vermutlich nicht bloß unbeschwerlich.

    In Anbetracht des Grundgesetzes und der Gerichtsverfassung als auch der grundlegenden Voraussetzungen, ein Amt zu bekleiden, ist es vermutlich schwer, als Richter tätig zu sein.
    Insbesondere, wenn man dann auch noch Recht zu sprechen hat.

    Die Auffassung des Autors Dr. Stuttmann in allen Ehren aber ist es nicht viel eher so, dass hier ein Richter seine Kollegen anstachelt, den Staat und Steuerzahler zu plündern?
    Nein, im juristischen Sinne vermutlich nicht.

    Wenn nun ein Richter seine Besoldung moniert, käme dann ein Richter der über den Widerspruch entscheidet nicht gleich mit auf „dumme Gedanken“?
    Insbesondere wenn die dann Entscheidungsträger ebenso Widerspruch einlegten, entscheidet ein Richter dann m.E. der Wertigkeit nach in eigener Sache.

    Von der jeweiligen vermutlich Kostentragung dürfte dann auch wiederum der Steuerzahler beschwert sein.

    Die Wartezeiten an einem deutschen Gericht werden so also offenbar auch nicht verkürzt, viel eher scheinen sie hausgemacht oder gewollt um anderweitig zu entlasten.

    Sinnvoll wäre m.E. viel eher, zumindest hinzu zu schreiben, was den Steuerzahler dies denn insgesamt zusätzlich kostet.

    Nun ist es anders herum auch nicht so, dass man behaupten könnte, bei Gericht wären nur Nichtsnutze tätig – im Gegenteil.

    Meines Erachtens sind dort mitunter sogar höchst befähigte Juristen, dennoch erweckt die bundesdeutsche Rechtssprechung mitunter den Eindruck, sie sei von einem anderen Stern.

    Ein mindest Maß an Intellelt traue ich jedem Richter zu, eine Besoldung nach R-Tabelle jedoch zu benörgeln deutet ggf. darauf hin, den jenigen fehle es an irgendetwas Anderem. Dies aber vermag ich vermutlich nicht zu bewerten, wenn es vielleicht auch lediglich zu viel Freizeit ist, so empfielt sich vielleicht ein Besuch im Bordell.

    Der promovierte Autor – um hier einmal Tacheles zu schreiben – hielt seine Disputatuon womöglich zum Thema „Wie man als Richter noch etwas mehr bekommt“. Wundern würde es mich jedenfalls vermutlich nicht.

    Wenn nun Verwaltungsjuristen bezüglich ihrer Amtskollegen der Verwaltung genüge getan haben, ist dies m.E. grundsätzlich zu begrüßen.

    Zwar vermag ich nicht in die Zukunft zu blicken, jedoch würde es mich nicht wundern wenn Richter ihren Dienst quittieren, womöglich weil schlecht bezahlt wurde.

    Dem Autor Dr. Stuttmann möchte ich keines Weges zu nahe treten – ich achte und schätze ihn – jedoch ist die Besoldung eines Richters z. Zt. bei Gott nicht mein eigener Fokus.

    Fährt man nicht grundsätzlich am Besten, wenn das Beamtenrecht aus dem Alltag weg ist und man sich eigenen Belangen widmen kann anstatt auch noch dem Geld hinterher zu rennen?

    N.m.E. eindeutig, wenn nun Richter auch der Auffassung sind sie seien unterbezahlt mag das individuell grundsätzlich zutreffend sein, dies möchte ich generell ja garnicht abstreiten.

    Viel eher möchte ich mit diesem Kommentar etwas ganz anderes sagen;

    Grundsätzlich bin ich umfassend im Bilde, auch wenn es primär so aussieht als wären Richter Jammerlappen, leisten mitunter auch Beamte zwischendurch mal etwas. Meistens bekommt es nur keiner mit.

    Hier zu kommentieren ist mir eine kleine Ehre, auch wenn ich nicht sagen könnte, wer das hier liest.

    Hunger habe ich obendrein, zunächst müsste aber vermutlich etwas umgewandelt werden. Ob es Aminosäuren sind oder die Trägheit der Masse in Bewegungsenergie – ich könnte bloß vermuten – ich bin weder Biochemiker noch Physiker.

    Somit kommentiere ich einfach weiter, nachdem ich mir eine Scheibe selbst gebackenes Brot und echt leckere Tomate gegönnt habe.

    Zunächst verfasse ich aber noch einen Absatz, um meinen Vorredner nicht unberücksichtigt zu lassen und bitte für die persönliche, formlose, ggf. ironisch klingende Ansprache um Verzeihung: „Helft André!“

    Es wurde nur ein Apfel und spontan änderte ich meine Auffassung: „Helft André nicht.“

    Zur Heilung von Verwaltungsakten könnte ich auch anfangen, Kommentare zu verfassen, hier halte ich mich aber in so fern zurück, als dass die Applikation von Heilendem nicht Intention des hiesigen Kommentars ist.

    Zurück zum Text bzw. zum Autor:

    Herrn Dr. Stuttmann dankte ich bis heute nicht und habe dies an für sich auch grundsätzlich nicht.
    In beratender Tätigkeit – dies ist das m.E. mindeste, dass man von einem Richter m.E. erwarten kann – schätzte ich seine fachliche Kompetenz, auch wenn grundsätzlich ein, zwei Themenbereiche bislang offen blieben. Man sollte sich vermutlich schlicht mit dem bisschen zufrieden geben, dessen Rechtsanspruch man begründen kann.

    Für den Fall, Herrn Dr. Stuttmann wieder zu sehen, sehe ich einem vermutlich erquickenden Gedankenaustausch entgegen.

    Somit eine gute Nacht und ein angenehmes Wochenende.

    Herzliche Grüße,
    Felix Lotha
    -Rettungsassistent-

    Reply
  2. Andreas Veith
    30. Mai 2018    

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

    Insbesondere durch die Bemühungen von André und seinen Mitstreitern, welchen wir unendlichen Dank entgegen bringen sollten, wissen wir, dass Berlin verfassungswidrig alimentiert.

    Bisher helfen uns dieses Wissen, die bisher unsere Auffassung bestätigenden Urteile der Verwaltungsgerichte und sämtliche juristischen Einschätzungen nicht weiter, damit die Besoldung auf unseren Konten landet, welche uns zusteht.

    Die teils abenteuerlichen Ausführungen eines Dr. Kollatz-Ahnen, welcher nunmehr von einer „überdurchschnittlichen“ Besoldung in Berlin ab dem kommenden Jahr sinniert, zeigen, dass wir nur gemeinsam den Senat in die Knie zwingen können, um zu unserem Recht zu kommen.

    André braucht unsere Unterstützung!!!

    Reply

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