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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Petition für Wertschätzung und Rechtschaffenheit

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  • Petition für Wertschätzung und Rechtschaffenheit
28. April 2018 4 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Tage wurde von unserem Aktionsbündnis berliner-besoldung.de eine online-Petition eingereicht. Der Wortlaut ist der Anlage zu entnehmen. Dies erschien uns sinnvoll, nachdem wir Einblick gewinnen konnten in eine Antwort von Sen Fin nach einer kleinen Anfrage des Abgeordneten B. Dregger. Die Beantwortung der Fragen erscheint uns äußerst subjektiv und stellt Realitäten wohl kaum korrekt dar. Hierzu haben wir auf unserer Homepage eine Stellungnahme abgegeben.

Wichtig wäre uns, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen ihre Unterstützung der Petition zum Ausdruck bringen. Sofern Zustimmung vorliegt, füllt bitte die beiliegende Meinungsäußerung aus und sendet sie direkt an das Abgeordnetenhaus. So erkennt man eventuell dort, die Dringlichkeit einer Änderung des bestehenden Landesbesoldungsgesetzes, wie auch des Gesetzes zur Sonderzahlung. Das funktioniert aber nur, wenn auch möglichst viele Ihre Meinung kundtun und dieses Schreiben versenden! Bitte teilt diesen Aufruf privat mit möglichst vielen Betroffenen und Befürwortern auch aus anderen Behörden.

Ganz wundervoll wäre es natürlich, wenn die Gewerkschaften ihren Kampf untereinander kurzfristig vergessen könnten und sich auch an dieser Aktion beteiligen würden. Vielen Dank vorab dafür!

Uns ALLEN Alles Gute,

André Grashof

https://www.berliner-besoldung.de

Petition für Wertschätzung und Rechtschaffenheit

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Abgeordnetenhaus, Aktuelles
Stellungnahme zur Schriftlichen Anfrage
dbb-Berlin – Senatsbeschluss zur Besoldungsangleichung völlig unzureichend

4 Kommentare

  1. André Grashof
    29. Mai 2018    

    Vielen Dank für die aufmunternden Worte, Sascha. Hoffen wir mal, dass die Regierungskoalition zu einem Umdenken kommt. Aber nach derzeitigem Stand der Dinge ist es wohl nicht freiwillig zu erwarten. Schauen wir mal, welches Ergebnis von dem Petitionsausschuss kommt. Bis dahin sollte man sich aber noch die Ausführungen des Richters Stuttmann anschauen, welches unter „Beherzte Worte eines Vorsitzenden Richters“ auf unseren Seiten zu finden ist. Danke an alle Unterstützer und bitte nicht aufhören, für unsere Sache zu werben und ein paar Euro zu hinterlassen. Alles Gute, André Grashof

    Reply
  2. Sascha Hohner
    28. Mai 2018    

    Ich möchte mich hier einmal herzlich bei den Initiatoren bedanken. Es ist so toll zu sehen, welche Wege ihr geht, um uns Beamte endlich das Gehalt zukommen zu lassen, welches uns zusteht.
    Vielen Dank dafür und macht weiter so!

    Reply
  3. Steffen Glor
    1. Mai 2018    

    Sehr geehrte Kollegen,

    mein Name ist Steffen Glor. Ich bin Angehöriger der Berliner Polizei. Sehr gerne würde ich Eure (Online-) Petition unterstützen. Jedoch stellt sich mir die Frage: wenn es doch eine Online Petition ist, ginge dies dann nicht auch ohne klassischen Briefverkehr? Zwar kann ich das Schreiben zur Unterstützung der Petition einsehen, jedoch nicht bearbeiten und versenden. Ist es tatsächlich notwendig das Dokument auszudrucken und klassisch als Briefpost zu versenden? Einigen Kollegen, mit denen ich darüber sprach, geht es genauso, und sie stellen sich dieselbe Frage. Vielen Dank für Eure Arbeit.

    Reply
    • André Grashof
      2. Mai 2018    

      Hallo Kollege Glor,

      von Mirko Prinz hattest Du ja bereits eine Antwort bekommen. Nur ergänzend wollte ich ein wenig mehr dazu ausführen, um Dir Einblick zu geben, warum wir diesen Weg gewählt haben (kannst Du dann auch weitersenden, um die anderen Kolleginnen und Kollegen zu informieren). Bei unserer damaligen Volksinitiative hatten wir eine Unterschriftensammlung durchgeührt und diese dann gesammelt dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses übergeben, um dort Gehör zu erzwingen. Dazu musste innerhalb einer kurzen Frist eine bestimmte Menge an Unterschriften zusammen kommen. Das ist bei dem jetzigen Antrag auf Änderung des Besoldunggesetzes anders geregelt.

      Den Weg über die online-Versendung der neuen Petition hatten wir gewählt, weil er schneller beim Petitionsausschuss landet. Nur deshalb handelt es sich um eine online-Petition (die nur mit Rückbestätigung über eine E-Mail-Anschrift gestattet ist und mit einem Brief des Abgeordnetenhauses bestätigt wird). Auch jeder von unserem Aktionsbündnis muss zusätzlich ein Schreiben mit Unterschrift nachreichen.

      Politiker sind aber von Wählerstimmen abhängig, so dass es selbstverständlich beeindruckt, von möglichst vielen Wählern eine Aussage zu erhalten. Je mehr Briefe dort eingehen, desto eher sehen diese Politiker, wie stark des Volkes Wille ist, was ggf. zu einem Umdenken dort führt. Dabei ist es erforderlich, dass der Absender mit Namen und Anschrift erkennbar und auch eine Unterschrift vorhanden ist. Eine Flut von Briefen ist weitaus beeindruckender, als eine relativ annonyme Liste einer gesammelten Aktion z.B. über change.org, die hier nicht zielführend ist. Und der Verwaltungsaufwand liegt damit beim Abgeordnetenhaus. Also zeigt bitte zigtausendfach, dass auch IHR eine Änderung wollt und überflutet das Abgeordnetenhaus mit Euren Briefen!!!

      Das Unterstützungsschreiben ist bereits vorgefertigt im word-Format hinterlegt und kann von jedem befüllt werden. Den link hattest Du schon von Mirko bekommen. Für Fragen stehen wir natürlich immer zur Verfügung.

      Uns ALLEN alles Gute und bis dann,

      André

      Reply

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