Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

Mehr

8,34% sind notwendig um Koalitionsvertrag zu erfüllen!

  • Home
  • Aktuelles
  • 8,34% sind notwendig um Koalitionsvertrag zu erfüllen!
14. November 2020 14 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Die Regierungskoalition hält mit der für Januar 2021 angekündigten Besoldungserhöhung um 2,5 Prozent ihre eigene Koalitionsvereinbarung nicht ein. Hehres Ziel war es, die Berliner Besoldung an den Länderdurchschnitt anzupassen. Warum dies nur mit einer Erhöhung im 8,34 Prozent (!) gelingt, hat André in einer groben Berechnung dargelegt . Er stellt fest, dass die Berliner Besoldung noch weit weg vom Länderdurchschnitt ist. Die Zahlen wurden dem Abgeordnetenhaus übersandt und keine/r kann sich damit herausreden, dass er/sie dies nicht wusste.

(Berechnung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des BVerfG und mittels hypothetischer Beträge im Bereich der Heilfürsorge – hier müsste sicherlich konkret in den Ländern recherchiert werden, welche Beträge im Durchschnitt anzusetzen sind. Der von mir gewählte Betrag orientiert sich an der Realität im Land Berlin für mein Alter)

Tatsächlich wären 8,34 % Besoldungserhöhung im Land Berlin im Jahr 2021 erforderlich, um den Durchschnitt zu erreichen.

Und dass OHNE die erforderliche Nachberechnung der Länderbesoldungen aufgrund des BVerfG-Beschlusses zu 2 BvL 4/18!

Nachfolgend die Begründung dazu:

Mir liegt der Quervergleich der Beamtenbesoldung der Länder für das Jahr 2018 von SenFin IV D 12 vor, der mutmaßlich als Anlage für deren Berechnungen benutzt wurde.

Das Land Berlin wurde bereits als verfassungswidrig bei der Besoldungsberechnung überführt. Die Länder Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt liegen zur Entscheidung bereits dem BVerfG vor und sind aus einem Vergleich herauszurechnen. Die Bundesbesoldung hingegen, ist in einem Vergleich aufzunehmen! 11 Länder (inkl. Bund) werden demzufolge in den Vergleich einbezogen.

ZUSÄTZLICH ist zu berücksichtigen, dass es in mehreren Bundesländern freie Heilfürsorge gibt, die das Nettoeinkommen erheblich erhöhen. Bei mir wäre das eine Ersparnis von etwa 350,00 € monatlich.

Von den in einen Besoldungs-Vergleich aufzunehmenden Bundesländern weisen folgende freie Heilfürsorge auf: Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und der Bund (andere haben zu einen gewissen Anteil bzw. unter bestimmten Voraussetzungen die freie Heilfürsorge, bleiben jedoch zur Einfachheit der Berechnungen und zugunsten des Landes Berlin unbeachtet – gem. Daten „beihilferatgeber.de“).

Unter Berücksichtigung all dieser vom BVerfG vorgegebenen Parameter ergab sich zu Beginn des Jahres 2019 das vorläufige Ergebnis: 8,86 % fehlten im Land Berlin, um sich dem Durchschnitt anzupassen. Auch die Erhöhungen der Berliner Besoldung im Jahr 2019 und 2020 relativieren sich, da auch die anderen Bundesländer nicht unerhebliche Besoldungssteigerungen aufwiesen. Um sich dem Durchschnitt der Besoldung der Länder inkl. Bund anzupassen ist im Jahr 2021 eine Erhöhung um 8,34 % erforderlich (Berechnungsweg s.u.).

Rechenweg:

Diese o.g. 11 Länder (inkl Bund) weisen ein durchschnittliches Jahreseinkommen bei meiner Besoldungsgruppe A 13 auf in Höhe von 62.883,74 € – ohne Einbeziehung der freien Heilfürsorge – bedeutet einen Abstand in Höhe von 3.015,27 € zum Land Berlin Anfang des Jahres 2019

Überschlägige Berechnung: jeweils 350,00 € monatliche Ersparnis bei 6 Ländern mit freier Heilfürsorge geteilt durch 11 Länder, die in einem Vergleich betrachtet werden – mal 12 Monate für das Jahresergebnis = 2.290,91 € die im Länderdurchschnitt bei der Besoldungshöhe berücksichtigt werden müssen.

3.015,27 € plus 2.290,91 € = 5.306,18 € tatsächlicher Fehlbetrag zur Berliner Besoldung im Verhältnis zur durchschnittlichen Länderbesoldung – ergibt einen prozentualen Fehlbetrag in Höhe von 8,86%!

Im Jahr 2019 und 2020 erhöhte das Land Berlin die Besoldung um jeweils 4,3 % – das klingt erst einmal sehr viel, relativiert sich aber, da auch die anderen Bundesländer die Besoldung erhöhten – im Jahr 2019 um durchschnittlich 3,33 % und im Jahr 2020 um durchschnittlich 3,35 %. Bedeutet, dass sich das Land Berlin im Jahr 2019 um 0,97 % und im Jahr 2020 um 0,95 % an den Durchschnitt der Länder herantastete (hier wurde zugunsten des Landes Berlin NICHT berücksichtigt, dass die Besoldungserhöhung erst zum 01.04. bzw. 01.02. eines Jahres vollzogen wurde. Weiterhin wurden die voraussichtlich verfassungswidrigen Besoldungen verschiedener Länder mit inkludiert). Voraussichtlich wird es im Jahr 2021 einen durchschnittlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 1,4 % bei den anderen Bundesländern geben (OHNE die erforderlichen Erhöhungen aufgrund des BVerfG-Beschlusses).

Bedeutet, dass von den oben errechneten 8,86 % Unterschiedsbetrag zum Länderdurchschnitt für das Jahr 2018 in den Jahren 2019 und 2020 nur 1,92 % im Land Berlin abgebaut wurden und damit 6,94 % als Fehlbetrag übrigbleiben. Diese 6,94 % müssen im Jahr 2021 zur durchschnittlichen Besoldungserhöhung der Länder um 1,4 % hinzuaddiert werden = 8,34 % sind erforderlich, um den Durchschnitt der Länder zu erreichen!

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles
Aufruf zu einer gemeinsamen Aktion!
Durchschnittsberechnung nach eigenem Gutdünken

14 Kommentare

  1. Bernd
    17. November 2020    

    In der ersten Instanz kann man die Klage auch ohne Anwalt selbst einreichen (habe ich so gemacht). Weil der genaue Streitwert (noch) nicht bezifferbar ist, wird ein fiktiver Streitwert von 5.000 € angesetzt, wofür 438 € an Gerichtskosten/-gebühren anfallen.
    Falls man die Klage zurückzieht (z. B. weil das Land Berlin auch ohne jeweils zu erstreitendes Klageurteil zahlen sollte – wer’s glaubt) würde man 2/3 der vorausbezahlten Kosten wiederbekommen. 146 € wären dann futsch. Wenn man die Klage gewinnt, bekommt man die vorausbezahlten Kosten komplett wieder.
    Aufpassen muss man bei einem Vergleich. Da kommt es i.d.R. auf das Verhandlungsgeschick an, auf welchen Kosten man sitzen bleibt.

    PS: Bin kein Anwalt und meine Ausführungen stellen auch keine Rechtsberatung dar.

    Reply
    • Hotte peng
      15. Dezember 2020    

      Det senat feiert sich

      https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030546.php

      Reply
  2. Andreas
    17. November 2020    

    Hallo,
    erst einmal danke für den unermüdlichen Einsatz. Fall jemand eine Klage sende ich einen LINK. Der Rechtsanwalt General hat Erfahrungen mit diesen Klagen.

    https://www.kanzlei-general.com/details/amtsangemessene-alimentation-land-berlin-klagen-oder-widerspruch.html

    Reply
  3. Thomas Stein
    16. November 2020    

    Hallo, Klage auf Freie Heilfürsorge einreichen ? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies was bringen soll ! Hoch lebe unser Föderalismus ! Gruß Thomas

    Reply
    • Tim Drage
      16. November 2020    

      Nee, Klage gegen zu niedrige Besoldung

      Reply
      • Thomas Stein
        16. November 2020    

        Hallo Tim, dass haben doch bereits viele Kollegen erledigt ! Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, einfach Kontakt aufnehmen und klären ob sie die Kosten übernehmen, wenn ja alles gut ! Wenn sie verneinen oder du keine Versicherung hast, dann wirst du dir ca. 500,– Eur ans Bein binden müssen um die Aktion zu starten.
        Gruß Thomas

        Reply
        • Hans2
          16. November 2020    

          Hallo …
          Ich denke viele werden noch warten auf das Urteil zur A-Besoldung.Hab meine Widersprüche seit 2010 fleißig abgegeben und natürlich viele meiner Kollegen das auch empfohlen.
          Von daher finde ich die Frage schon berechtigt ab wann es Sinn macht Klage einzureichen .
          Gruß Hans 2

          Reply
          • Hans2
            16. November 2020    

            Hier ist nochmal der Hans 2…🤗Eine Frage hätte ich noch.:Macht es Sinn eventuell 1 Anwalt zu Beauftragen und auf eine Sammelklage hinzuarbeiten (wie bei VW)???Denke Verdi wird sich weigern Aber ein Anwalt wird sich da schon finden .Was meint ihr ?.
            Würde meinen Anwalt auch mal fragen ..

          • Hans
            16. November 2020    

            Und das Reparaturgesetz wird eh eine Lachnummer, da bin ich mir sicher !!!

      • André Grashof
        16. November 2020    

        Hey Tim,
        schau mal in die FAQ-Seite bei uns. Da haben wir einiges zusammen gestellt. Aber falls Du jeweils Widerspruch eingereicht hast, könnte es reichen. Außer, dass Du das schon viele Jahre lang machst, dann wäre eventuell eine Klage sinnvoll/nötig… was Dir aber niemand zu 100% sicher sagen kann. Alles Gute,

        André

        Reply
      • HighTower
        16. November 2020    

        Hallo Tim,

        meine Versicherung deckt bisher meinen Start der Klage.
        Liegt aber auch daran, dass ich die Versicherung schon lange habe und den Zeitraum meiner Widersprüche abdeckt.

        Wenn du erst seit 1 oder 2 Jahren eine Versicherung haben solltest, wird diese sicherlich eine Übernahme ablehnen und du den „Start“ zunächst selber zahlen musst.
        Die genannten 500 Euro sind richtig, diese müssen bei Gericht gezahlt werden, wenn die Klage eingereicht wird.

        MfG

        Reply
        • Tim Drage
          18. November 2020    

          Wir haben unseren Rechtsschutz schon lange. Es sind bestimmt 10 Jahre. Ich hatte auch schon mal einen Schadensfall ausgelöst, dann aber nicht weiter verfolgt, weil die Widersprüche ja ruhen. Ich werde dann wohl doch meine Unterlagen zusammen suchen, diesem Senat traue ich nicht weiter, als ich ihn werfen könnte.

          Reply
  4. Tim Drage
    16. November 2020    

    Die Freie Heilfürsorge ist natürlich ein Faktor. Steht irgendwo geschrieben, welchen „Wert“ die hat? Die persönlichen Kosten sind ja doch sehr variabel, dementsprechend können die angesetzten 350€ nur grob geschätzt sein. Ich persönlich zahle mit (noch) 2 Kindern nur 200€/Monat, Kinder sind in der Gesetzlichen KV. Vermutlich müsste auch berücksichtigt werden, welche Kosten die Freie Heilfürsorge übernimmt.
    Wie ist denn der allgemeine Tenor hier? Klage einreichen trotz ruhender Widersprüche? Hat da schon jemand Erfahrung mit, auch, ob die Rechtsschutzversicherung sowas übernimmt?

    Reply
  5. Mario
    14. November 2020    

    Diese Beispielrechnung sollte vielleicht jeder seiner Mail an die Abgeordneten hinzufügen.
    Was haltet ihr davon?

    Gruß Mario

    Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Hans zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteSo sieht’s beim Bund aus . https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-besoldungsanpassung-bund/
  • Lutz zu Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –... einfach mal so zu genießen: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/preisexplosion-fuer-alle-gehaltserhoehung-fuer-wenige-politiker-goennen-sich-606-euro-diaetenplus-li.2330968
  • Hanzen zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteZur Info https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Es-geht-ums-Gehalt-Zaehneknirschen-bei-Niedersachsens-Beamten,beamte218.html Gruß H

_______________________________

  • Hans bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Lutz bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Hanzen bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mirko Prinz bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Lothar bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mirko Prinz bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Thomas Stein bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mario bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Hans bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Thomas S bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist

Berliner Besoldung.de   unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung   Impressum / Disclaimer    Datenschutz