Zum Inhalt springen
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Daten und Fakten

17.06.2018 Besoldungsentwicklung und BVerfG Klagen – alle Bundesländer mit Bund

Tabelle Auswirkungen Abstandsgebot zur Sozialhilfe im Jahr 2016

A 4 Stufe 2 für 2014

Besoldungsvergleich Monatsbesoldung der Bundesbeamten zu Berliner Beamten

Kurze Auswertung der vergleichenden Tabellen Sozialhilfefamilie

NETTO-Fehlbeträge Statistik 2008 – 2016

Unrechtmaesige Besoldungssituation in Berlin

Besoldungsvergleich mit Versicherung IG Metall Banken

Stellungnahme DRB Berlin zu OVG-Urteil Besoldung

Jahresbruttobesoldungsentwicklung am Beispiel der Besoldungsgruppe A 12 über den Zeitraum von 2002 – 2017 ohne Berücksichtigung der Erfahrungsstufen

Berechnung der Besoldungsabsenkung in 2003

Besoldung Nominallohn 1991 bis heute

Vergleich Gehalts- und Besoldungsindex seit 1991 mit Vergleichsbranchen und NLI gem. Daten Stat. Bundesamt

 

Dokumente unserer Klageverfahren

Klagebegründung

Revisionsbegründung

Revisionsbegründungsvertiefung

Zusammenfassung des Vorlagebeschlusses des BVerwG vom 22.09.2017

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Andreas S zu Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Berlin (2008–2020): Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet.Hallo Mirko, Du schreibst: Zitat " Eine andere gesetzliche Regelung würde sich verbieten. Dies wäre aber abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung." Welche Rechtsprechung konkret meinst Du? zumindest das BVerfG hat in beiden Beschlüssen (Richter und A Besoldung) keine diesbezüglichen "Vorschriften" gemacht. Meines Wissens habe auch andere Bundesländer diese "Dauererklärung" bei einmaligem Widerspruch akzeptiert. Hier kann ich aber keine Quelle nennen, diese Aussage stammt von der ach so geliebten KI. Auch das OvG schreibt in dem von dir verlinkten Urteil von 2025: Zitat " Beamte müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine für zu niedrig gehaltene Besoldung gegenüber dem Dienstherrn zeitnah geltend machen. Ein solcher „Besoldungswiderspruch“ wirkt zwar für das jeweilige Jahr und u.U. auch für spätere Jahre. Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2011 entschieden hat, müssen Beamte den Widerspruch allerdings dann erneuern, wenn es zu gesetzgeberischen Aktivitäten gekommen ist, die das Alimentationsdefizit korrigieren sollen." Hier wird ja genau mein Einwand herausgearbeitet. Nämlich: dass dieser Widerspruch unter Umständen auch für spätere Jahre wirkt aber dann (wie das BverwG wohl offensichtlich mal geurteilt hat) erneuert werden muss, wenn der Gesetzgeber das Alimentationsdefizit korrigieren wollte. Und das ist ja bis 2020 bei keinem Besoldungsanpassungsgesetz in Berlin weder passiert noch wurde es darin thematisiert. Also ist das "Richterreparaturgesetz nicht entgegen dem BVerwG- Urteil und wäre analog auch bei der A-Besoldung okay! Schreib mal bitte deine Meinung zu meinen Überlegung, interessiert mich. Viele Grüße, Andreas
  • Römer zu BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?Interessant ist auch die Frage, wie mit der Inflation und den Zinsen umgegangen wird. M.E. haben 100 Euro von 2008 heute eine Kaufkraft von nicht einmal 70 Euro. Die Frage der Zinsen sollte auch nicht aus dem Augen verloren werden. Es bleibt nur zu wünschen das Berlin es wirklich ehrlich meint und an einer vernünftigen Lösung arbeitet. Alles andere verbietet sich.
  • Lutz zu BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?Hallo, was sollte bei den pensionierten Kollegen anders sein?
  • Lutz zu BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?Interessant wird auch die Tatsache, dass ja von den Personalstellen vor Jahren verkündet wurde, dass man von den Widersprüchen (Aussetzung der Widerrede) absehen solle, um die Arbeitsbelastung der Kollegen in den Personalstellen zu minimieren. Wenn ich mich richtig erinnere, gab’s damals auch entsprechende Rundmails. Hab’s selbst erlebt, ich wurde bei der persönlichen Abgabe des jährlichen Widerspruchs zunächst recht unwillig drauf hingewiesen, bestand aber auf der Entgegennahme. Nach einem kurzen, aber dann dennoch netten Gespräch mit den Personalverantwortlichen haben wir uns drauf geeinigt, dass das Problem nicht die widersprechenden Kollegen sind, sondern das Problem und dessen Lösung in Sichtweite der Personalstelle, also in einem großen roten Backsteingebäude, verborgen und zu finden ist. Interessant fand ich damals auch die Aussage der Personalstellenmitarbeiter, dass unser Problem durch den Senat für einige Dienststellen der Berliner Verwaltung (also nicht Feuerwehr und Polizei) bereits geräuschlos gelöst wurde. Genaue Angaben dazu wollte man aber auf Nachfrage nicht machen und es lies sich auch nicht weiter verifizieren. Es wird bestimmt noch verdammt interessant.
  • Stefan zu BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?Vielen Dank lieber Mirko für die unglaubliche Mühe und Zeit die Du und natürlich auch Andere investiert haben. Die Mitarbeiter der Gehaltsstellen haben mein Mitgefühl. Sie dürfen jetzt mit erheblichem Aufwand ausbaden, was der Senat verzapft hat. Lg Stefan

_______________________________

  • Andreas S bei Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Berlin (2008–2020): Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet.
  • Römer bei BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?
  • Lutz bei BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?
  • Lutz bei BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?
  • Stefan bei BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?
  • alfalfa bei Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Berlin (2008–2020): Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet.
  • Emkwadat bei Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Berlin (2008–2020): Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet.
  • Frank bei BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?
  • Mirko Prinz bei Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Berlin (2008–2020): Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet.
  • Tim1 bei Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Berlin (2008–2020): Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet.
© 2025 Berliner-Besoldung.de
Einwilligung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
  • {title}
  • {title}
  • {title}