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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite

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2. Juni 2025 12 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Nunmehr der zweite Anlauf, um die Berechnungen für das aktuelle Haushaltsjahr zu erhalten.

Antwort an SenFin auf Schreiben vom 13.05.2025

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Aktuelles
Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –

12 Kommentare

  1. Hanzen
    2. Juli 2025    

    Pünktlich zum Jahresbericht der Berliner Feuerwehr bei Twitter X nochmal das Thema amtsangemessene Besoldung als Erinnerung gepostet 😉

    https://x.com/Hanzen1970/status/1940336398034485338?t=NSSJIEpcx3lI1rpz9UHVYg&s=19

    Reply
  2. Marc
    1. Juli 2025    

    Gibt es eigentlich Erkenntnisse, ob es dieses Jahr noch was wird mit der Rechtssprechung zur Alimentation der Beamten in Berlin?

    Reply
    • Thomas Stein
      4. Juli 2025    

      Ja es gibt etwas Neues : in Kürze wird diese Ultra-Linke Dame der SPD mit den Stimmen der Linken und Grünen zu einer der drei neuen Bundesverfassungsrichtern gewählt…. läuft D

      https://www.welt.de/politik/deutschland/article256340864/Bundesverfassungsgericht-Niemals-waehlbar-Abgeordnete-der-Union-kritisieren-SPD-Kandidatin-Brosius-Gersdorf.html

      Reply
  3. Thomas Stein
    26. Juni 2025    

    Hallo Mirko, gibt es denn bereits eine Antwort auf dein Schreiben vom 02.06.25 ? Ich vermute mal NEIN !?!?!? Vielleicht ergeht es dir ja genau so, wie den Herrschaften der GdP ?!?!?! In folgendem Artikel VOM 14. Januar 2025 teilten sie ihren Mitgliedern mit, dass sie nun eine Antwort bezüglich der altersdiskriminierenden Besoldung von Herrn Evers erwarten und diese Antwort dann ihren Mitgliedern mitteilen werden….

    https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250114-altersdiskriminierende-besoldung-2006-2011

    Nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder haben sie wirklich nie eine Antwort erhalten oder aber es gibt ein „Gentlemen agreement“ dieses Thema ganz einfach „totzuschweigen“ ! Alternative Zwei ist mein Favorit, ist ja heutzutage Gang und Gebe !

    Apropos Agreement : Herr Maidowski, dem ja unser Fall am BVerfG zugeteilt wurde, geht im September in Ruhestand. Ob er sich überhaupt noch im Dienst befindet, wissen wohl nur Insider des BVerfG. Wie viele der Mitstreiter hier, hatten noch zu Jahresbeginn die große Hoffnung auf ein Urteil in diesem Jahr. „Pustekuchen“ mit System….. So ist es, wenn Mägde und Knechte des Staates verarscht werden.
    Aber oh Wunder es keimt Hoffnung auf !!! Noch in diesem Jahr sollen drei neue Richter am BVerfG installiert werden ! Alle drei von der SPD vorgeschlagen und von den „Linken“ toleriert…. was für ein krankes Land, was für ein krankes System ( das nennt man dann strikte Trennung von Legislatur und Judikatur )

    https://www.vorwaerts.de/inland/wahl-der-verfassungsrichter-warum-spd-kandidaten-stimmen-der-linken-brauchen

    Reply
    • Mirko Prinz
      26. Juni 2025    

      Hallo Thomas,

      eine Antwort liegt noch nicht vor. Ob die GdP was bekommen hat, weiß ich leider auch nicht. Die sind ja nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Ein „Gentlemen agreement“ mit mir gab es auch nicht (die gebotene Summe war zu niedrig ;)). Vermutlich prüfen sie gerade, ob das 2. Schreiben als Widerspruch zu werten ist. Ich bleibe weiter am Ball.

      BG Mirko

      Reply
    • Alex
      27. Juni 2025    

      Hallo allerseits,

      in einem anderen Forum wurde Folgendes gepostet (allerdings ohne die Herkunft dieser Information näher zu verifizieren):

      „Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.“

      In Anbetracht des drohenden Ruhestands des Hrn. Maidowski könnte dies jedoch u.U. realistisch klingen.

      Beste Grüße

      Alex

      Reply
  4. Hans
    15. Juni 2025    

    So sieht’s beim Bund aus .

    https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-besoldungsanpassung-bund/

    Reply
  5. Hanzen
    4. Juni 2025    

    Zur Info

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Es-geht-ums-Gehalt-Zaehneknirschen-bei-Niedersachsens-Beamten,beamte218.html

    Gruß H

    Reply
  6. Lothar
    4. Juni 2025    

    Du hast einen Antrag gestellt und für diesen einen Bescheid erhalten. Du könntest dagegen jetzt Widerspruch einlegen, dann auf den Widerspruchsbescheid warten und dagegen klagen. Es wäre sehr interessant was die Gerichte dazu sagen.

    Reply
    • Mirko Prinz
      4. Juni 2025    

      Hallo Lothar,
      in die Richtung wird es gehen. Eine Untätigkeitsklage wäre auch zu prüfen.

      BG Mirko

      Reply
  7. Thomas Stein
    3. Juni 2025    

    Hallo Mirko, Danke für deine gestrige Information, sowie für die vom 16.05.25. Berlin wird ständig die wirtschaftliche Situation im Blick behalten… Mir wird übel wenn ich solch einen Schrott lese… lustig wird es bei dem letzten Satz des Antwortschreibens : Berlin habe Rücklagen gebildet falls das BVerfG ein entsprechendes Urteil spricht….. brauchen sie doch gar nicht !!! das BVerfG wird kein Urteil sprechen oder doch vielleicht ja in 2038 oder 2051 oder 2067 ????? wie geht`s eigentlich unserem zuständigen Richter, ist er wieder gesundet ? ich schreibe jetzt hier lieber nichts weiter zur Gesamtsituation von Berlin unter diesem RgB sonst werde ich noch gesperrt…..

    Reply
    • Mirko Prinz
      3. Juni 2025    

      Hallo Thomas,
      ich kann deinen Frust verstehen, in einem Rechtsstaat sind so lange Verfahrenszeiten ein Unding. Genau betrachtet hat das BVerfG bereits 2020 im Rahmen der R-Besoldung auch über die A-Besoldung entschieden, nur der Berliner Besoldungsgesetzgeber will davon nichts mitbekommen haben. Das warten auf eine weitere Entscheidung hat wohl weiterhin fiskalische Beweggründe. Die Geldentwertung schreitet voran und so mancher wird auch entnervt aufgeben. Spannend ist, wie lange das noch ausgesessen wird. Letztendlich war der Deal Streikverbot gegen ordentliche Alimentation. Also abwarten und weiterhin Widersprüche schreiben.

      Wie André immer so schön sagt, uns allen alles Gute

      Mirko

      Reply

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