Am 19. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Beschluss veröffentlicht, der die Berliner Beamtenbesoldung der Besoldungsordnung A für die Jahre 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für verfassungswidrig erklärt. Damit wird eines der umfangreichsten Verfahren zur Beamtenbesoldung in der jüngeren Geschichte abgeschlossen – mit weitreichenden Folgen für Berlin und möglicherweise auch für andere Bundesländer.
Mehrere Berliner Beamtinnen und Beamte hatten geklagt, weil sie ihre Besoldung für nicht amtsangemessen hielten. Ihre Klagen blieben zunächst erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Bundesverwaltungsgericht legten daraufhin dem BVerfG die Frage vor, ob die Besoldung in bestimmten Jahren und Besoldungsgruppen mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht erweiterte die Prüfung jedoch deutlich: Statt nur einzelner Besoldungsgruppen und Jahre untersuchte es alle Besoldungsordnungen A und den gesamten Zeitraum 2008–2020.
Das Ergebnis ist eindeutig:
- Rund 95 % der geprüften Besoldungsfälle waren verfassungswidrig.
- Besonders betroffen: Die Jahre 2008–2020 in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 11, teilweise sogar bis A 16.
- Berlin muss bis spätestens 31. März 2027 neue, verfassungskonforme Regelungen schaffen.
Das Bundesverfassungsgericht prüfte die Besoldung anhand eines dreistufigen Modells:
Mindestbesoldung
Die Besoldung darf nicht unter das Niveau fallen, das ein Leben oberhalb der Prekaritätsschwelle ermöglicht. Diese Schwelle liegt bei 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens. In vielen Jahren unterschritten Berliner A-Besoldungen diese Grenze – vor allem in den Gruppen A 4–A 11.
Fortschreibungsprüfung
Der Gesetzgeber muss die Besoldung regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung anpassen. Dazu vergleicht das Gericht die Besoldungsentwicklung mit:
- Tariflohnindex
- Nominallohnindex
- Verbraucherpreisindex
dem Abstandsgebot (Abstände zwischen den Besoldungsgruppen). In vielen Fällen wich die Besoldung deutlich von diesen Vergleichsgrößen ab, was eine „evidente Unteralimentation“ vermuten lässt.
Rechtfertigung
Eine verfassungswidrig niedrige Besoldung kann nur in Ausnahmefällen durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt sein.
- Allein leere Haushaltskassen genügen nicht.
- Das BVerfG fand keine ausreichenden Rechtfertigungsgründe.
Besonders kritisch sieht das Gericht Berlins Politik nach 2006:
- 2004–2010: faktische „Versteinerung“ der Grundgehälter, kaum Anpassungen
- Erste Erhöhungen nach 2010 wurden durch Streichung der Sonderzahlung kompensiert
- Trotz späterer Korrekturen blieb die Besoldung hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zurück
Das führte zu einer dauerhaften Abkopplung der Beamtenbesoldung vom gesellschaftlichen Wohlstand.
Für Berlin bedeutet dies , dass die Besoldung rückwirkend neu bewertet und ab 2027 verfassungskonform gestaltet werden muss.
Haushalterisch wird das ein Milliardenprojekt!
Viele Beamte haben Anspruch auf eine Neuberechnung und möglicherweise Nachzahlungen, wenn sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Laufende Verfahren werden auf Grundlage des neuen Maßstabs beurteilt.
Das BVerfG betont, dass die Entscheidung Signalwirkung hat. Viele Länder hatten ähnliche Pausen bei ihren Besoldungsanpassungen – vergleichbare Verfahren könnten folgen.
Mit seinem Beschluss setzt das Bundesverfassungsgericht ein deutliches Zeichen: Beamtenbesoldung ist nicht beliebig kürzbar und muss der wirtschaftlichen Entwicklung folgen. Die Berliner Besoldungspolitik der Jahre 2008–2020 war in großen Teilen verfassungswidrig, weil sie Beamte einem nicht akzeptablen Armutsrisiko aussetzte und das Abstandsgebot verletzte.
Für Berlin beginnt nun eine Phase intensiver Neuregelungen – und Beamte in ganz Deutschland werden die Entscheidung aufmerksam verfolgen. Das Aktionsbündnis wird in den kommenden Tagen die Entscheidung intensiv studieren und für euch hier bewerten.
Das Urteil diesbezüglich ist gesprochen; jedoch mit der Einschränkung des Anspruchberechtigtenkreises.
Dies verblüfft mich aber nicht, denn das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen; jedoch m.E. nicht das Verwaltungshandeln im Kern
M.E. stellt die Besoldung von Beamten/Beamtinnen einen Verwaltungsakt dar. Verwaltungsakte sind nichtig (ein Widerspruch müsste nicht erfolgen), wenn die gegen die „Guten Sitten“ verstoßen würden. Somit hätten alle Bea. Anspruch auf Nachzahlung, was auch gerecht wäre (Gleichheitsgrundsatz). Vor allem, wenn, wie das Urteil klar darlegt, Berlin eklatant über Jahre bewusst hatte alles schleifen lassen.
Daher könnte man nun neu ansetzen und verwaltungsgerichtlich mal prüfen/beschließen lassen …; denn die Verfassungswidrigkeit ist ja nun bestätigt worden.
Verfassungswidrigkeit: Eine Besoldung kann als sittenwidrig eingestuft werden, wenn sie gegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation.
Abstandsgebot: Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass die Mindestbesoldung eines Beamten mit Familie mindestens 15 % über dem Niveau der sozialen Grundsicherung liegen muss. Wenn diese Grenze unterschritten wird, ist die Besoldung verfassungswidrig und damit auch sittenwidrig.
… meine bescheidene Meinung dazu
Nun habe ich so viel geschrieben; aber zu vorschnell.
Kein Verwaltungsakt – ich liege da falsch
Eigentlich sollten sich alle bei den entsprechenden Erstklägern und Initiatoren der amtsangemessen Besoldung mit Speis, Wein und Gesang (oder etwas anderen) Erkenntlich zeigen. Wir profitieren so umfassend davon.
Ich wurde mich erkenntlich zeigen und Danke! sagen 🙂
Dem kann ich mich nur anschließen! Sollten Ort und Zeit für die Dankesparty feststehen, bin ich auf jeden Fall dabei und werde meinen Anteil beitragen…
Danke Andre, Danke Mirko, Danke allen Helfenden!!!
+1
Guten Abend, aus welchem Passus des Urteils kann ich denn die Höhe der Nachzahlungen ableiten. Ich kann mich erinnern, dass im Urteil bezüglich der Richter konkrete Prozentwerte für jedes Jahr aufgeführt waren.
Lg Stefan
Hallo Stefan,
das geht nur indirekt, der Gesetzgeber muss erst ein Nachzahlungsgesetz entwerfen. In diesem stehen die genauen Prozente drin und theoretisch auch die zugrundeliegenden Berechnungen, die der Entscheidung gerecht werden. Aber wir wissen ja, der Gesetzgeber kann durchaus kreativ sein.
Mit der Vorgabe, dass das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht, wurde die ursprüngliche Berechnungsgrundlage zur Mindestbesoldung fortentwickelt. Das ist die Basis, von der die neue A-Besoldungstabelle mit Berücksichtigung des Abstandsgebotes entwickelt werden muss.
Sicherlich gibt es in Kürze eine Schätzung zu den Prozentwerten.
BG Mirko
https://www.bz-berlin.de/berlin/urteil-beamten-nachzahlungen
Es werden wohl viele Beamte leer ausgehen
Hallo,
egal wie es nun weitergeht und kommt, nochmals einen Riesendank an das Team hier.
Ich hoffe ehrlich, dass das Land Berlin und die Politik das Urteil als Chance zu sehen und die lauwarm seichten Versprechen usw. der letzten Jahre endlich mal dazu nutzt, um auf der einen Seite das geschehene Unrecht wenigstens ansatzweise wieder gut zu machen und gleichzeitig ein wirklich rechtskomformes Besoldungs und Versorgungsgesetz auf die Beine zu stellen, ohne Taschenspielertricks und bewusst falschen Auslegungen und kreativer Berechnungen. Was hindert Berlin daran, wenn man denn ehrlich wirklich will, mal ein vernünftiges und ehrliches Gesetz machen, ohne jahrelange Rechtsgutachten und Klagen usw., was von beiden Seiten bedingungslos akzeptiert wird und vielleicht als positives Beispiel für ganz Deutschland gilt? So was könnte ausnahmsweise auch mal Berlin.
Einmal was mit Hand und Fuß, was die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sauber abdeckt. Naiv, ich weiß.
Das Urteil war im Prinzip absehbar, mit Abstrichen. Klug wäre es meiner Meinung nach, wenn unser Senat einen entsprechenden und sauberen und ehrlichen Gesetzentwurf schon der der „Schublade“ hätte.
Vielleicht sollte man sich mal beim Gesetzentwurf, Diskussion, Verabschiedung und nachher Umsetzung vor Augen führen, wie man es sehen würde, wenn man selbst und seine Familie betroffen wäre. Die letzten Jahre haben doch immer wieder mehr als deutlich gezeigt, dass die Politik dazu (wenn es sie selbst betrifft) sehr, sehr gut in der Lage dazu ist.
Keiner will hier raffgierig etwas abgreifen, oder stumpf schnorren, es sollen nur die vielfältigen gesetzlichen Reglungen und Urteile eingehalten und bedingungslos endlich umgesetzt werden. Nicht mehr, oder weniger und das für ALLE Kollegen.
Ganz ehrlich, in dieser turbulenten Zeit ist und es wird absehbar auch absolut nicht besser werden, u.a. Feuerwehr, Rettungskräfte und Polizei noch weiter hinzuhalten und kräftig zu „verarschen“ ist absolut kein besonders intelligentes Denken und Handeln, nicht mal ansatzweise!
Ich bin da eher der Optimist mit Praxiserfahrung, also Pessimist und wir werden die Seite hier noch lange brauchen, leider!
Zunächst ist es zu begrüßen, dass das BVerfG endlich festgestellt hat, dass Berlin seit 2008, also fast zwei Jahrzehnten, verfassungswidrig besoldet und dies mit voller Absicht.
Dennoch ist das Urteil geeignet, die Beamtenschaft zutiefst zu spalten, und zwar in diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, und diejenigen, die im Vertrauen darauf, dass das Land Berlin als Dienstherr verfassungsgemäß besoldet, darauf verzichtet haben oder schlicht nicht richtig informiert waren. Diese deutliche Diskriminierung dürfte einen konkreten Anreiz für alle Beamten darstellen, künftig eher zu klagen, als zu vertrauen.
Beamte mit Nachzahlung werden gegenüber den anderen privilegiert dastehen, da sie einen signifikanten Vorteil gegenüber den Kollegen haben, die exakt dieselbe Arbeit erledigen und damit die gleiche Leistung vollbringen. Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG wird so deutlich ignoriert.
Beamte ohne Nachzahlungen (passiv Gebliebene) werden sich fundamental ungerecht behandelt fühlen und das zu Recht. Dadurch dürfte es zu Ressentiments und Konflikten innerhalb der Beamtenschaft kommen, die eine positive und kollegiale Zusammenarbeit erschweren und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung schwächen dürften.
Auch der nicht aufgeführte Ausgleich für den Kaufkraftverlust durch die verspätete Zahlung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation, sowie den steuerlichen Verlust durch die Nachzahlung und der nicht gewährte Zinsausgleich dürften das bereits bestehende Gefühl der Ungerechtigkeit weiter verstärken.
Das Land Berlin wird durch dieses Urteil in die Lage versetzt, sich einen Teil der Nachzahlung über die Steuer zurückzuholen und hat damit fast zwei Jahrzehnte auf Kosten seiner Beamten ein zinsloses Darlehn erhalten, seine Projekte finanziert und dann auch nur einen kleinen Teil der ursprünglichen Kreditsumme zurückgezahlt. Seit wann ist es legitim, dass ein Rechtsbrecher dem Opfer mit der Rückgabe eines kleinen Teils seiner rechtswidrig erlangten Beute Schadenersatz und Wiedergutmachung leistet? Das alles ist zutiefst verachtenswert und sollte jeden Bewerber für ein Amt in Berlin zu denken geben.
Dieses Urteil verbietet Berlin einerseits, die defizitäre Besoldung fortzusetzen, beschränkt aber die Nachzahlungsverpflichtung auf Beamte, die sich rechtlich gewehrt haben.
Das bedeutet: Beamte, die vertrauen (passiv bleiben) werden bestraft und Beamte, die misstrauen (klagen) werden belohnt. Das belohnt zukünftig Misstrauen statt Vertrauen in staatliche Institutionen und schädigt die Demokratie zunehmend.
Echte Gerechtigkeit würde erfordern:
-Universelle Nachzahlungen für ALLE betroffenen Beamten
-Zinsausgleich für den zeitlichen Verzug
-Inflationsausgleich für die Kaufkrafterosion
-Steuervergünstigung auf die Nachzahlungen
Allem voran…………….
DAAAAAAANKE André und den vielen anderen Helferlei für eure herausragende Arbeit/Leistung!!!!!
Am Ende wollen natürlich Alle gern etwas von dem Kuchen abhaben, auch die zuvor ewig „Anti-Eingestellten“, die euch oft für „bekloppt, dämlich, etc“ gehalten haben…
Persönliche Meinung:
Geht mich gern „verbal“ an, aber eine Nachzahlung für Alle (auch Passive) finde ich völlig ungerechtfertigt. Jeder wusste um diesen Umstand und hatte zu jeder Zeit Gelegenheit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Und dann kann mir wirklich „KEINER“ erzählen, dass er/sie/es von der ganzen Nummer noch nie etwas gehört hat. ich definiere dies klar als „persönliches/eigenes/Pech“ und der Gewinner dabei ist ganz klar = der Finanzsenator.
Beste Grüße
Also das sehe ich nicht so.
Bin Dank meiner regelmäßigen Widersprüche zwar teils angenommen auf der Seite der ‚Glücklichen‘ (wenn vielleicht auch nicht über den gesamten Zeitraum, da vor 2017 nicht ruhend gestellt), aber ‚dass es jemand nicht verdient hätte‘ die zu wenig gezahlten Besoldungen dennoch nicht nachgezahlt zu bekommen, das finde ich schon ziemlich krass formuliert!
Derjenige der seinen Dienst all die Jahre für dieses Bundesland geleistet hatte sollte ein Anrecht haben auch verfassungsgemäß besoldet zu werden und nicht leer ausgehen, weil man sehenden Auges es jahrelang dreist vor sich hingeschoben hatte es zu befrieden.
Die Auswirkungen einer solchen Ungleichbehandlung möchte ich mir gar nicht ausmalen…aber auch das kann man natürlich wieder ausblenden.
Hallo, zunächst einmal machen einige Kommentierung heute schon mal einiges deutlich:
Vollständiger Ausfall der Gestaltungsverantwortung – das hebt lto hervor.
Beschähmend ist im Beschluss des Gerichtes unter Punkt 153 alles Wichtige hervorgehoben, was hier auch schon im Forum benannt wurde: Schlicht der Vorsatz!
153
„Anzuerkennen ist zwar, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip in den folgenden Gesetzgebungsverfahren der Jahre 2016 bis 2020 zur Kenntnis genommen wurde (vgl. etwa Abghs.-Drucks. 18/0390, S. 17 ff.; 18/2028, S. 16 ff.). Aber die Anstrengungen sind – insbesondere in Ansehung der faktischen Versteinerung der Grundgehaltssätze in den Jahren 2004 bis 2010 –unzureichend, um die feststellbare evidente Abkoppelung der Besoldung von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung wirksam zu korrigieren und damit dem Gewährleistungsgehalt von Art. 33 Abs. 5 GG zu entsprechen. Aus den vorerwähnten Gesetzgebungsmaterialien lässt sich im Übrigen ablesen, dass es dem Gesetzgeber bewusst war, dass er das verfassungsrechtlich gebotene Niveau der amtsangemessenen Besoldung über einen langen Zeitraum hinweg nicht erreichte und dass er Jahre einer überdurchschnittlich positiven Besoldungsentwicklung benötigen würde, um die aufgelaufenen Defizite zu beseitigen. Die Stellungnahme des Senats von Berlin vom 19. August 2025 setzt sich mit dieser Problematik nicht auseinander.“
Eine mehr als deutliche Ohrfeige!!
Hallo Stern111.
unabhängig von bereits gestellten Widersprüchen wäre die Rn. 153 für mich die Grundlage für eine Schadensersatzklage, hier Verstoß gegen Treu und Glauben. Der Vorsatz ist nachweisbar. Weiterhin ist definitiv bei einer Verfahrensdauer von fast zwei Jahrzehnten ein effektiver Rechtsschutz nicht gegeben. Viele Ansatzpunkte die – ähnlich wie ein notwendige Verzinsung – europarechtlich geklärt werden müssen. Das Spiel geht weiter …
BG Mirko
es gab fortwährend Informationen der Gewerkschaften und Aufforderunge, Widerspruch einzulegen. meiner Meinung nach dürfen die, die passiv geblieben sind, sich nicht beschweren.
Das ist nicht nur im Beamtenverhältnis so. Wenn ich mich nicht kümmere, darf ich auch nicht hoffen. Das war auch bei der unrechtmäßigen Zuvielarbeit bei den Feuerwehrbeamten in Berlin so. Auch in andern Bundeländern hätte man sehen können, wie der Hase läuft, und spätestens bei der Klage der Richter hätte man aufwachen müssen. Nicht zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht schon (ich glaube es war) 2011 geurteil, wer denkt er bekommt zu wenig muss Widerspruch einlegen und erst in dem Kalenderjahr in dem der Widerspruch eingereicht wir entsteht ein möglicher Anspruch erstmalig, aber nicht Rückwirkend für die Jahre davor.
Und das mit den Steuer sehe ich gar nicht. Auch wenn die Besoldung amtsangemessen gewesen wäre hätten entsprechend Steuern gezahlt werden müssen. Im Falle der jetzt hoffentlich bald kommenden Nachzahlung dürfte der Betrag nach der „Fünftelregelung“ berechnet werden und dadurch im Rahmen bleiben.
Meinen ersten Widerspruch habe ich (wie viele andere Kollegen wohl ebenso) im Jahre 2010 bzw 2011 eingelegt. Dieser wurde zunächst negativ beschieden, wogegen ich wiederum einen Widerspruch verfasste. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine unrechtmäßige Besoldung unbegründet sei, oder ähnlicher Wortlaut.
Darf man jetzt hoffen, dass der bereits für erste Ansprüche auf Nachzahlung genügen könnte?
(Erst die Widersprüche ab 2017 wurde seitens der Behörde ruhend gestellt, welche damit unstrittig wirksam sein sollten)
Bei mir war es ganz genauso 👍
Ich denke aber dass es entscheidend ist als Betroffener den Widerspruch eingelegt zu haben egal ob das Land Berlin es anerkannt hat oder nicht.
Ich denke da wird es in der Zeit jede Menge Diskussionen geben bezüglich Anspruch auf Nachzahlung.
Hallo Marko,
die Rn. 161 aus der Entscheidung gibt dazu Auskunft. Die Widersprüche dürfen noch nicht beschieden sein.
„Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat eine verfassungskonforme Regelung innerhalb der aus dem Tenor ersichtlichen Frist zu treffen. Angesichts der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses ist eine rückwirkende Behebung nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und hinsichtlich derjenigen Beamten erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 155, 1 <76 Rn. 183>).“
wichtig wäre hier noch anzumerken, wenn jemand nur einmalig widerspruch eingelegt hat, dann ist es wichtig das der widerspruch eine deutliche Dauerwirkung beinhaltet. Also es mus deutlich enthalen sein dass er auch für die Folgejahre gelten soll.
Das reparaturgesetz der Richterbesoldung beinhaltet genau diesen Passus. Nämlich dass Beamte eine Nachzahlung für den entsprechenden Zeitraum ab Stellung des Widerspruchs erhalten, wenn dem Widerspruch erkennbar hervorgeht, dass er auch für die Folgejahre gelten soll (sinngemäß!)
Ich denke, dass es bei der A Besoldung auch so lauten wird.
Man wird sich auf diese Entscheidung berufen https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1616664.php
deine Verlinkung zu dem Urteil des OvG Berlin aus dem Jahr 2025hilft hier nicht richtig weiter bzw. nur zum Teil. Dieses Urteil bezieht sich auf Besoldungserhöhung nach 2019. Hier hat der Gesetzgeber in das Besoldungsanpassungsgesetz im Artikel 6 ausdrückglich geschrieben, dass die Besoldung ab 2021 dazu dienen soll, den Durchschnitt aller Bundesländer zu erreichen und Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation des BVerfG zu erfüllen. Diese expliziet eingebaute Erklärung im Gesetz unterscheidet dieses Besoldungsanpassungsgesetz von allen Vorherigen, die diesen Passus nicht hatten und (mehr oder weniger) nur dem Inflationsausgleich dienten. Ausschließlich aus diesem Grund urteilten die Richter, dass die Klägerin in diesem besonderen Fall erneut hätte Widersprucheinlegen müssen, mit einer Begründung, dass auch dann die Besoldung immer noch nicht amtsangemessen ist.
Auch ist Folgendes zu bedenken: im Reparaturgesetz zur Richterbesoldung steht
Zitat: „sowie den Richterinnen (…) gewährt, die (…) mit einem statthaften Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr gesetzt haben; (…) Sofern ein statthafter Rechtsbehelf sich erkennbar auch auf Folgejahre bezogen hat, reicht dieser aus, um auch für die Folgejahre anspruchsberechtigt zu sein, (…)“
Das Land Berlin als Arbeitgeber kann nicht die einen Beamten anders behandeln als die anderen. Der entsprechende Passus im Beschluss des BVerfG zu dem grundsätzlich anspruchsberechtigten Personenkreis ist sowohl bei den Richtern als bei den Beamten der A Besoldung gleich. Das BVerfG hat bei den Beamten der A Besoldung keine höheren Anforderungen für die Anspruchsberechtigung gesetzt. Würde das Land Berlin in dem Reparaturgesetz die Hürden höher legen (etwa mit jährlicher Erneuerung des Widerspruchs, könnte man einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG unterstellen.
Hallo Andreas,
danke für den Hinweis. In der Tat ist im Artikel 1, § 1 des besagten Gesetzes ausgeführt, dass „Sofern ein statthafter Rechtsbehelf sich erkennbar auch auf Folgejahre bezogen hat, reicht dieser aus, um auch für die Folgejahre anspruchsberechtigt zu sein, sofern ein diesen Anspruch betreffendes Vorverfahren nicht bestandskräftig oder ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden ist.“ (Quelle: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/gvbl/g21500678.pdf) Insofern müsste man von einer Gleichbehandlung ausgehen. Eine andere gesetzliche Regelung würde sich verbieten. Dies wäre aber abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Für wie viele Folgejahre wäre ein solcher Widerspruch gültig? Ich denke, das wird ein Streitpunkt im laufenden Verfahren. Auch wie welche Widersprüche ausgelegt werden müssen.
BG Mirko
Hallo Mirko, Du schreibst: Zitat “ Eine andere gesetzliche Regelung würde sich verbieten. Dies wäre aber abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung.“
Welche Rechtsprechung konkret meinst Du? zumindest das BVerfG hat in beiden Beschlüssen (Richter und A Besoldung) keine diesbezüglichen „Vorschriften“ gemacht. Meines Wissens habe auch andere Bundesländer diese „Dauererklärung“ bei einmaligem Widerspruch akzeptiert. Hier kann ich aber keine Quelle nennen, diese Aussage stammt von der ach so geliebten KI.
Auch das OvG schreibt in dem von dir verlinkten Urteil von 2025: Zitat “ Beamte müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine für zu niedrig gehaltene Besoldung gegenüber dem Dienstherrn zeitnah geltend machen. Ein solcher „Besoldungswiderspruch“ wirkt zwar für das jeweilige Jahr und u.U. auch für spätere Jahre. Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2011 entschieden hat, müssen Beamte den Widerspruch allerdings dann erneuern, wenn es zu gesetzgeberischen Aktivitäten gekommen ist, die das Alimentationsdefizit korrigieren sollen.“
Hier wird ja genau mein Einwand herausgearbeitet. Nämlich: dass dieser Widerspruch unter Umständen auch für spätere Jahre wirkt aber dann (wie das BverwG wohl offensichtlich mal geurteilt hat) erneuert werden muss, wenn der Gesetzgeber das Alimentationsdefizit korrigieren wollte.
Und das ist ja bis 2020 bei keinem Besoldungsanpassungsgesetz in Berlin weder passiert noch wurde es darin thematisiert. Also ist das „Richterreparaturgesetz nicht entgegen dem BVerwG- Urteil und wäre analog auch bei der A-Besoldung okay!
Schreib mal bitte deine Meinung zu meinen Überlegung, interessiert mich. Viele Grüße, Andreas
ich befürchte nicht. In den Antworten auf die Widersprüche steht, wenn auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, immer die Belehrung „sofern die Ansprüche nicht bereits verjährt sind (sinngemäß!)
Wenn ein Widerspruch deinerseits auch in der Überprüfung von deiner Personalstelle endgültig zurückgewiesen wird, dann gilt das, was in der Rechtsbehelfbelehrung steht, nämlich (wieder sinngemäß) innerhalb von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Ich bin kein Jurist und das hier ist nur meine Meinung, aber das von 2010 und 11 dürfte verloren sein. Aber lass dich unbedingt dazu juristisch beraten. Du kannst als erstes deinen Personalrat fragen, wie damit umzugehen ist. Oder aber du investierst etwas Geld in eine Erstberatung beim Rechtsanwalt (vielleicht hast du ja sogar eine Rechtschutzversicherung). Dann hast du eine konkrete Antwort und weißt was los ist.
Ich werde gleich morgen ein RA beauftragen mich in der Sache juristisch zu begleiten. Mal schauen ob die Rechtsschutzversicherung das deckt. Mir ist wohler wenn ein Fachanwalt da genau hinschaut.
Es ist schon eine ziemliche Sauerei, dass es wohl nichts gebracht haben wird, dass man (in meinem Fall) 2012 schon Widersprüche eingelegt hat.
Man musste die Widersprüche ja begründen, weil sie sonst als unbegründet zurückgewiesen worden wären. Damals hat man es mit Altersdiskriminierung und in dem Zusammenhang mit einem weiteren Widerspruch wegen der Überführung in die neuen Erfahrungsstufen begründet, aber der Kern war ja, dass man der Meinung war, eine zu niedrige Besoldung erhalten zu haben.
Ich erhielt 2016 einen Bescheid, dass mein Widerspruch wegen Altersdiskriminierung nicht innerhalb der Zweimonatsfrist lag und 2018 erhielt ich den Bescheid, dass an der Überleitung allles korrekt war.
Nun stellt das höchste deutsche Gericht fest, dass die Besoldung seit 2008 verfassungswidrig war und wenn man sich darauf beruft, ja schon 2012 Widersprüche eingelegt zu haben, wird es heißen: „Kann ja sein, aber diese Widersprüche erfolgten aus anderen Gründen und diese Verfahren sind durch Bescheide vom… abgeschlossen.“
Ich hatte mich zwar mit Widersprüchen gegen eine zu niedrige Besoldung gewehrt, aber ich konnte mich 2012 ja noch nicht auf ein Urteil aus 2025 beziehen… Somit gilt bei mir dann wohl 2015 als das erste Jahr, indem ich den Grund „verfassungswidrige Unteralimentation“ angab.
Hallo,
aus welchem Grund soll derjenige, der nicht aktiv regelmäßig Widerspruch eingelegt oder sich am Klageverfahren beteiligt hat jetzt alle Vorteile ziehen.
Hätten alle nur Widerspruch eingereicht oder nur gehofft, dass es schon was wird, dann wäre das Verfahren nie zum BVerfG gegangen und man hätte bis heute keine Entscheidung.
Dass, das Vertrauen in den Arbeitgeber verloren ist kann man nachvollziehen. Auch das man in Berlin immer sein Recht einklagen muss. Aber sich zurücklehnen, andere machen lassen und dann die Gewinne abschöpfen finde ich auch nicht richtig.
-Verbraucherpreisindex
Das müsste für 2021-2025 nochmal zu einem ordentlichen Plus führen. Sehe schon die nächste Klagewelle kommen 😂
Ich bin gespannt wie sie die Nachzahlungen berechnen wollen. Schaffen die doch niemals bis Ende März 2027
Was ich mich jetzt frage ist, ob ich bis zur Umsetzung weiterhin jährlich einen Widerspruch einreichen muss.
Kann mir das jemand beantworten?
Ups, jetzt ist meine Frage doppelt drin, sorry.
Die Erfahrung sagt klar „ja“, zumal ja nur bis 2020 betrachtet wurde.
Danke schön, dann werde ich das machen.
Ich persönlich werde dabei bleiben jedes Jahr Widerspruch einzulegen. Die Jahre 2021-2025 sind noch nicht geprüft, hoffe mein Anwalt macht das, das neue Besoldungsgesetz ist noch nicht mal entworfen. Wer weiß was sich Berlin da noch einfallen lässt.
Müssten denn dann jetzt trotzdem noch jährlich Widersprüche eingereicht werden, bis 2027?
Danke für eure Antworten, Meinungen und Informationen…
Von der Seite eines Berliner Anwaltbüros
„Fazit:
Die Beschlüsse des BVerfG müssen durch den Berliner Gesetzgeber erst noch durch ein „Reparaturgesetz“ umgesetzt werden, wie auch bei der Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte, über die das BVerfG bereits früher entschieden hatte. Für dieses Gesetz hat das BVerfG dem Land Berlin eine Frist bis zum 31.03.2027 gesetzt.
Erst wenn dieses Gesetz erlassen ist, werden die jeweils zuständigen Besoldungsstellen Nachberechnungen und Nachzahlungen vornehmen, wodurch sich dann die laufenden Verfahren erledigen werden. Demnach müssen die betroffenen Beamten weiterhin Geduld haben.“
18 Monate Zeit für den Berliner Senat um ein Reparaturgesetz zu verabschieden… bin gespannt !
@ Fragender : wie können wir zusammenkommen damit ich meine Schuld begleichen kann ?!
Spätestens jetzt müssten die Gewerkschaften etc. politischen Druck ausüben für eine zügige und unbürokratische Auszahlung. Gerade im Hinblick der Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin nächstes Jahr. Das sollten die Bewerber im Hinterkopf behalten und daran erinnert werden!
Hallo Thomas,
schicke deine Daten gerne André zu.
Vielleicht erweitern wir die Runde auch einfach.
Prima, würde mich freuen…. ich schau mal ob ich noch die Mail Adresse finde ?!
Dank an alle hier aktiv Mitwirkenden besonders André Grashof für das unermüdliche Nachfragen, Nachtragen von Daten und Fakten. Was die Presse angeht, so habe ich da meine eigene nicht gerade gut sprechende Meinung.
Jetzt bin ich mal auf die Reaktion des Senates gespannt und wie dieser damit umgeht. Immer die Verfassung zitieren und sich selbst nicht daran halten.
Jetzt ist ein Beschluss gefertigt, jetzt müssen sie (Senat) reagieren.
Also wünschen wir uns viel Glück und vielen Dank nochmal.
Einen außerordentlichen Dank an all die, die sich mit größten Einsatz unabhängig und mit besonders langen Atem für uns Alle eingesetzt haben.
Als Lohn bleibt Ihnen wahrscheinlich nur die Gewissheit des Obsiegens vor dem höchsten deutschen Gericht und die Dankbarkeit der vielen Betroffenen.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/11/berlin-beamte-besoldung-nachzahlung.html
„Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht.“
Hallo Mirko, folgende Passage in dem Text des rbb irritiert mich leicht…. Gibt es bereits Tendenzen / Informationen, ob man nun geklagt haben muss oder ob der übliche Widerspruch ausreichend war ? Danke, Gruß Thomas
Aus dem letzten Absatz ganz am Ende des Beschlusses:
„Angesichts der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses ist eine rückwirkende Behebung nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und hinsichtlich derjenigen Beamten erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird“
Heißt für mich: Jeder, der einmal im Jahr seinen Widerspruch eingereicht hat, ist safe, denn über diese Ansprüche wurde ja noch nicht entschieden, da die Widersprüche ruhend gestellt sind.
Sehe ich auch so!
In meinem Beamtenumfeld kenne ich viele Kollegen die nie ein Widerspruch eingelegt haben aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen. Ich schätze mal das vielleicht die Hälfte aller Landesbeamten in Berlin widersprochen bzw. geklagt haben.
Im Beschluss steht, dass in etwa 100.000 Widerspruchsverfahren anhängig sind.
Passt irgendwie nicht dazu, dass es laut berlin.de nur 56.000 Beamte geben soll und deutet für mich darauf hin, dass die Widersprüche scheinbar einzeln gezählt wurden und somit ein ziemlich großer Teil nie Widerspruch eingelegt zu haben scheint.
Mir war die Sache mit der Altersdiskriminierung und der rechtzeitigen Geltendmachung damals eine Lehre…
Ein spannendes Urteil und mit Spannung dürfte es weitergehen. Hier könnte Berlin wiederum viel viel falsch machen. Sollten nur Kollegen berücksichtigt werden die rechtzeitig und wiederholt einen Wiederspruch eingelegt haben, und es geht ja um ne Menge Geld, dann bin ich fest der Überzeugung das ein nicht kleiner Teil der Beamtenschaft endgültig fertig hat. Was immer dies bedeuten mag?!
Dann hat Berlin die letzte Chance vertan, das Prinzip von Fürsorge und Treue neu zu beleben und am Leben zu halten.
Ich bin gespannt wie es weitergeht.
Gruß Thomas
Zumindest dürfte es so sein, dass der Widerspruch erst in dem Kalenderjahr wirksam ist, in dem er erstmalig eingelegt wurde. Auch wenn ich schreibe „rückwirkend“ dürfte das nicht anders sein. Meiner Meinung nach hat das BVerwG schon vor vielen Jahren so geurteilt
Beispiel: ich lege im Jahr 2013 erstmalig Widerspruch ein rückwirkend ab 2010 und für die Folgejahre, dann kann ich wohl nur auf eine Korrektur bzw. Nachzahlung ab dem Kalenderjahr 2013 hoffen (sofern natürlich auf die EInrede der Verjährung verzichtet wurde). Ob bzw. dass dieser einmalige Widerspruch dann wirklich bis 2020 ausreicht scheint möglich, ganz sicher bin ich mir jedoch nicht.
Berlin hatte Ende 2024 ca. 56000 Landesbeamte.
Laut Aussage vom Finanzsenator hat Berlin 200 Millionen Euro sich für Nachzahlungen zurückgelegt.
Ich bezweifle aber stark dass dieser Betrag reicht.
Das hätten sie mal jährlich tun sollen.
3500 € pro Nase werden nicht reichen.
Ich füchte, dass diese Rechnung so pauschal nicht aufgeht: 200 Mio. verteilt auf 56.000 Beamte. Denn erstens haben sicher nicht alle beamteten Dienstkräfte überhaupt Widerspruch eingelegt. Dazu kommt noch, dass nicht alle von Beginn an, also ab 2008, Widerspruch erhoben haben im jeweils aktuellen Haushaltsjahr.
Ich habe ab 2008 für alle folgenden Jahre erstmalig aA begehrt, danach jedes Jahr im Dezember erneut. Ich gehe jetzt mal in meine Ablage im Dachgeschoss alle Schreiben und Sendungsnachweise (Fax, Email, Einschreiben, persönliche Abgabe mit Stempel) suchen. Ich wette, dass es darüber auch noch Diskussionen geben wird.
Es waren 200 Millionen in diesem Haushalt. In den Haushalten davor wurde auch Geld für Nachzahlungen einkalkuliert.
Hallo Thomas,
Widerspruch reicht, solange nicht beschieden. Ggf. können Zeiträume durch einen Widerspruch auch bis zum nächsten Besoldungsanpassungsgesetz überbrückt werden. (Siehe jüngste OVG-Entscheidung)
BG Mirko
Herzlichen Glückwunsch an Alle Beteiligten!
In meinen Augen sind die ganzen rot angemalten Berliner Politiker wie Wowereit, Müller und Saleh usw. Kriminelle!
Ich hoffe, dass alle Beamte bzw. Beamtinnen des Landes Berlin nun Nachzahlungen erhalten, egal ob ein Widerspruch da ist oder nicht.
Gerade in den unteren Besoldungsgruppen mussten die Kolleginnen und Kollegen jahrelang bluten.
Und die oberen Parteibonzen haben sich jahrelang die Taschen voll gemacht und ihre Stellen Stück für Stück immer höher bewertet,
so dass sie regelmäßig befördert worden sind. Und jede Partei hat sich hier bedient.
Das ist euer Erfolg! Danke für eure Geduld und Beharrlichkeit! Dadurch, dass ihr nicht aufgegeben habt sind euch viele Berliner Beamte zu Dank verpflichtet.
Ich sag aus tiefer Überzeugung: DANKE !
Auch ich schließe mich den Anderen hier an. Ihr habt hier Großes bewirkt, durch eure Kompetenz, Hartnäckigkeit, aber auch Geduld. Herzlichen Dank euch Allen und hoffen wir, dass der Senat nicht wieder versucht (siehe Reparaturgesetz Richter, Staatsanwälte etc.), rechtliche Lücken auszunutzen, um es dann doch womöglich wieder anders darstellen zu wollen! Wir müssen konsequent, geeint und Willens sein, weiter zu gehen!
Auch von meiner Seite vielen Dank an alle, die hier und im Hintergrund aktiv waren und zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Eine Frage stellt sich für mich (und wahrscheinlich auch für viele andere) hierbei. Wie sieht es eigentlich mit den Versorgungsbezügen für die Kollegen aus, die in der Zwischenzeit (in meinem Fall 2024) in Pension gegangen sind ? Da die Versorgungsbezüge ja auf dem letzten Grundgehalt beruhen, müsste doch dann auch eine Neuberechnung erfolgen. oder ?
Falls jemand dazu Infos hat, wäre es schön, mehr darüber zu erfahren.
Ich mag mir garnicht vorstellen wie die das für jeden einzelnen Anspruchsberechtigten berechnen wollen egal ob Beamter oder Versorgungsempfänger! Berlin würde gut dran tun wirklich JEDEN Landesbeamten auch rückwirkend zu entschädigen anstatt mühsam den anderen Weg zu gehen. Wir dürfen gespannt sein.
Sofern jemand in dem „abgeurteilten“ Zeitraum bereits im Ruhstand war, bekommt er eine Nachzahlung auf der Basis seines Ruhegelalts.
So war es jedenfalls beim „Richterbesoldungsreparaturgesetz“ Beispielrechnung für 2015 bei rund 7 % Nachzahlung vom Jahresbrutto 60.000 EUR bei 71,75 % Ruhegehaltssatz:
macht 60000 x 0,7175 x 0,07 = 3013,50 EUR Bruttonachzahlung für 2015.
Sofern Du 2024 in den Ruhestand gegangen bist ist der Ruhstand belanglos für die Berechnung, denn du bekommst ja eine Nachzahlung für deine Aktive Zeit.
Also für jedes Jahr für das du einen Anspruch hast den im kommenden Gesetz dann genannten Betrag. Da das Urteil des BVerfG sich ja nur bis 2020 erstreckt hat dein Ruhestand 2024 keine Auwirkung bzw Kürzung zur Folge. Allerdings dürften sich Elternzeit, Sabbaticel und Teilzeit mindernd auswirken
(Achtung, ich bin kein Jurist, ich gebe hier nur meinen „gesunden Menschverstand“ und meine persönliche Einschätzung wieder!)
Ich denke, dass das „Richterbesoldungsreparaturgesetz“ Berlin eine wichtiger Anhaltspunkt ist, wie das kommende Gesetz zur Reparatur der A- Besoldung aussehen wird
Glückwunsch zu diesem wahnsinnigen Erfolg, der vielen in der Politik und den Verbänden nur noch die Schamesröte ins Gesichz zaubern muss. Das genaue Lesen zeigt noch mehr, auch was das für alle Beamten bedeutet: Das Urteil klärt deutlich, dass fiktives Partnereinkommen, Kostendämpfungspauschalen , Einschnitte bei Pension und Beihilfe eigentlich der Vergangenheit angehören muss.
Was mich persönlich freut ist die doch gewaltige Berichterstattung seit heute früh in den Medien! Alle berichten darüber und jeder sieht was über viele Jahre hier in Berlin für Unrecht in Sachen Beamtenbesoldung passiert ist.
Ich denke das Ding ist durch und es ist so gewaltig dass es nicht mehr unterm Radar gehalten werden kann. Ich wünsche uns allen ein hochverdienten schönen Abschluss in der Sache. H
Danke für Euer langes Kämpfen und Informieren.
Mal sehen, was Berlin nun macht und ob unsere Widersprüche ausreichen…..
Bin gespannt, ob der Senat sich dazu in nächster Zeit äußern wird.
Danke euch allen für diese Leistung. Für das jahrelange Kämpfen…
Danke von uns allen zurück!