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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Update: BVerfG erhält keine weitere Post

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  • Update: BVerfG erhält keine weitere Post
13. Februar 2024 53 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Ob dies im Sinne der Berliner „Beamte*innen“ ist?

Dies kann wohl nach der heutigen Beschlussfassung im HPR bezweifelt werden!

In der heutigen Sitzung des HPR wurde die Weiterleitung der Stellungnahme von Dr. Schwan an das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. (wir berichteten in unserem Beitrag vom 30.01.24)

Damit ist klar, dass lediglich der in der HPR aktuell vom 05.02.2024 stichpunktartig angedeutete „retrograde Tätigkeitsbericht“ an das BVerfG übersandt wurde.

Die Chance, als höchste Personalvertretung des Landes Berlin im Sinne der verbeamteten Beschäftigten die evident unzureichende Alimentation auch rechnerisch darzulegen, wurde damit vertan. Dies vermutlich aus rein gewerkschaftspolitischen Erwägungen.

Eine Begründung für die Ablehnung war u.a., dass das BVerfG angeblich eine weitere rechtliche Stellungnahme nicht benötige und die Rechtslage bereits ausreichend selbst durch das Gericht gewürdigt wurde.

Diese Bewertung – das sagt einem der normale Menschenverstand – hätte auch das BVerfG selber vornehmen können. Dies setzt jedoch voraus, dass das Gutachten dem Gericht vorliegt. Dazu kommt es nunmehr nicht.

Warum ist die Stellungnahme für das BVerfG so wichtig?

Dr. Schwan hat dafür folgende Antwort (Hervorhebungen durch Dr. Schwan):

„Hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG muss plausibel dargelegt werden, wer in Bezug auf wen in welcher Weise benachteiligt wird. Die Verfassungsbeschwerde muss erkennen lassen, worin konkret ein individueller Nachteil liegt. Richtet sich der Angriff gegen eine Regelung, muss vorgetragen werden, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine auch individuell nachteilig wirkende Ungleichbehandlung bestehen soll […]. Dabei ist auch auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen[…]. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen komplexe Regelungen, genügt es nicht, nachteilige Ungleichbehandlungen durch einzelne Faktoren in einer Leistungsberechnung zu rügen. Es bedarf vielmehr auch einer Auseinandersetzung mit ihrem Zusammenwirken und dem Gesamtergebnis. Dazu sind erforderlichenfalls Alternativberechnungen, wenn nötig unter Zuhilfenahme Dritter vorzulegen; ist dies ausnahmsweise unzumutbar, müssen jedenfalls die konkreten tatsächlichen Grundlagen für eine Alternativberechnung vorgetragen werden. Eine entscheidungserhebliche Ungleichbehandlung auch durch Einzelregelungen in komplexen Berechnungssystemen ist zudem nur dann hinreichend dargelegt, wenn die Verfassungsbeschwerde die Auswirkungen des behaupteten Nachteils auf die Leistungshöhe aufzeigt.“ (BVerfGE 131, 66, 82 f. – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/05/rs20120508_1bvr106503.html Rn. 48 f.).“

Die Initiative „Berliner-Besoldung.de“ hat sich dazu entschlossen, die Stellungnahme nunmehr im Sinne der Betroffenen selber an das BVerfG zu übersenden.

Beschwerden über die Beschlussfassung des HPR bitte an den geschäftsführenden Vorstand richten.  hpr@hpr.berlin.de

 

 

 

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Aktuelles
BVerfG fordert Stellungnahmen ein – HPR kann liefern
Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin

53 Kommentare

  1. XXX
    8. April 2024    

    Streit um Beamtengehälter in Berlin – Jetzt droht eine Klage
    08.04.2024, 06:00 Uhr
    Berlin. Die Koalition hat versprochen, die Beamtengehälter auf Bundesniveau anzuheben. Warum die Beamten aber langsam die Geduld verlieren.

    Schlagzeile von heute, Berliner Morgenpost + , komme aber leider nicht an den Artikel….

    Reply
    • Dun87
      8. April 2024    

      Bitte sehr:

      https://archive.is/ceZU3

      Ist nur das typische Gewerkschafts-Standard-Blabla…

      Reply
    • Hanzen
      8. April 2024    

      https://www.morgenpost.de/berlin/article242042246/Streit-um-Beamtengehaelter-Jetzt-droht-eine-Klage.html

      Reply
      • Thomas Stein
        9. April 2024    

        Das hilft ja nun nicht weiter, da der Artikel ja weiterhin bezahlbar bleibt…. okay, hat denn irgendjemand dazu weitere Erkenntnisse ?

        Reply
        • xyz
          9. April 2024    

          https://archive.is/gZSl3

          Reply
  2. Fragender
    28. März 2024    

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article250782196/Bundesverfassungsgericht-Regierung-und-Union-wollen-Grundgesetz-Aenderung.html

    „Ein Passus soll zudem beinhalten, dass alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden binden.“

    Kaum zum aushalten. Und ich ich dachte immer, die Entscheidungen des BVerfG hat bereits jetzt schon eine bindende Wirkung auf die Legislative, Exekutive und Rechtssprechung.

    Wobei…. Die Besoldungsthematik war davon ausgenommen. Dieses wird sich ja nun ändern, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt.
    (Ironie off)

    Allen Frohe Ostern

    Reply
    • Thomas Stein
      28. März 2024    

      Hallo Fragender, genau über diese Meldung bin ich heute auch bereits gestolpert…. War erstaunt und verärgert, unfassbar ! Frohe Ostern

      Reply
  3. Inkog Nito
    28. März 2024    

    Hallo in die Runde,

    erhalten die Prozessbeteiligten eigentlich eine Auskunft, wann in etwa mit dem Urteilsspruch zu rechnen ist?

    Reply
  4. HighTower
    19. März 2024    

    Auch wenn eine Entscheidung in diesem Jahr erfolgen sollte…..stellt sich die Frage wie Berlin es dann vielleicht versucht zu vertrödeln.

    Denn es ist ja schon von der Masse her ein Unterschied zwischen der erfolgten Umsetzung der R-Besoldung und der dann folgenden A-Besoldung.

    Und wenn ich das hier lese, ist der Bund ein „gutes“ Beispiel zum anschauen für Berlin…

    https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-ampel-regierung-streit-besoldungserhoehung/

    Reply
    • Thomas Stein
      20. März 2024    

      Jahrelanger Streit von unfähigen Politikern auf dem Rücken derer, die dieses Land am laufen halten, da kann man mal sehen wie kaputt unser System ist…. sorry tut mir leid, ich muss dies so krass sagen ! So lange im Bereich Inneres und Finanzen, nicht Personen das Zepter übernehmen, welche den klaren Durchblick haben, so lange wird sich gar nichts ändern. Es ist und bleibt eine ständige Hin- und Her- Schieberei…. Ich weiß gar nicht ob es so etwas überhaupt in einem anderen Land auf der Welt gibt ? Die „vermeintlich“ oberste Schützerin der Verfassung unseres Staates, missachtet wissentlich und vorsätzlich Urteile des obersten Gerichtshofes unseres Landes !!!! UNFASSBAR, normalerweise gehört solch ein Verhalten sogar unter Strafe gestellt….. Frau Faser

      Reply
  5. Tristan
    14. März 2024    

    BVerfG, Auszug aus dem Jahresbericht 2023, S.102:

    Zu entscheiden 2024

    Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern in verschiedenen Bundesländern

    Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundesländern
    gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen und
    Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgruppen
    nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet
    demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein.

    Reply
  6. Interessierter
    13. März 2024    

    2. Senat Nr. 5!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Reply
    • Thomas Stein
      13. März 2024    

      Danke Interessierter ! Ein Datum scheint es aber wohl nicht zu geben ?? Lustig finde ich auch deb Begriff „Jahresvorschau“ welche dann dann doch bereits Mitte März herausgegeben wird, oh Gott, würden die alle in der freien Marktwirtschaft arbeiten, so wären die alle bereits ihren Job los….

      Reply
      • Interessierter
        13. März 2024    

        das wird ja wieder davon abhängen, wie sich das Jahr entwickelt (mögliche „Eilt-Fälle etc.)……. Bremen sollte ja auch 2023 verhandelt werden und ist in 2024 gerutscht. ohne ne Glaskugel zu haben………………….ich glaube, es dürfte recht fix gehen 😉

        Reply
    • Fragender
      13. März 2024    

      Sehr gut…

      Mich wundert allerdings, dass die für 2023 angekündigten Entscheidungen zur Besoldung in Niedersachsen und Schleswig-Holstein in der Jahresvorschau für 2024 nicht mehr Erwähnung finden.

      Gibt es da weiter Infos, weshalb dem so ist?

      Und… wird Karlsruhe wirklich nur bis einschließlich 2015 urteilen oder kommt es möglicherweise gleich dazu, über die Folgejahre auch zu entscheiden?

      Reply
    • Andreas
      13. März 2024    

      https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/entscheidung-des-bundesverfassungsgericht-ueber-berliner-besoldung-fuer-2024-angekuendigt/

      Reply
  7. Interessierter
    13. März 2024    

    Da Isse ja

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024.html

    Reply
  8. Interessierter
    13. März 2024    

    Wo bleibt denn nun die Vorschau???

    Reply
  9. Hanzen
    12. März 2024    

    Ohne Worte

    https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/wegen-haushalts-not-erstes-bundesland-pluendert-beamten-ruecklage-87417892.bild.html

    Reply
    • Hanzen
      12. März 2024    

      https://www.nius.de/politik/millionen-nachzahlungen-beamte-bekommen-gehaltserhoehung-weil-das-buergergeld-steigt/e12cd6c1-2142-41f1-bc0e-64d0cc81f718

      Gerade entdeckt!

      Reply
      • Thomas Stein
        13. März 2024    

        Ist schon lustig in einem föderalistischem Flickenteppich zu leben…. Es will mir absolut nicht in den Kopf, markante Berufe, in Deutschland nicht einheitlich zu besolden / entlohnen ! Das werde ich nie verstehen oder bin aber einfach zu blöd dafür…. Freue mich jetzt bereits auf die nächste Bundesregierung : Schwarz / Grün oder Jamaika ! Unfassbar

        Reply
    • HighTower
      13. März 2024    

      Das hat doch Schleswig-Holstein schonmal gemacht.
      Ende der 90’er müsste das gewesen sein.
      Geld, welches bei Gehaltserhöhungen nicht ausgezahlt wurde, sondern in die Rücklagen, wurde da einfach ausgegeben.

      Und diese Rücklagen werden von der Presse nie erwähnt, wenn die Stammtisch-Politiker gern die Parole ausgeben „Beamte in die RV“.

      Reply
  10. Der Niedersachse
    8. März 2024    

    Hallo an alle Mitstreiter,
    die den Glauben an das BverfG noch nicht gänzlich verloren haben. Von den Politikern und den 17 Besoldungsgesetzgebern rede ich hier ausdrücklich nicht.
    Mein Gefühl sagt mir, daß ein Blick auf die Jahresvorschau des BverfG vom 13.- 15.03.24 interessant sein könnte.
    Ich hoffe, daß gerade die Berliner dann schlauer sein könnten.

    Reply
    • Hanzen
      8. März 2024    

      Hast Du da ein Link? Ich selbst habe da noch nichts entdeckt auf der offiziellen Homepage.
      Danke

      Reply
      • Der Niedersachse
        8. März 2024    

        Hallo Hanzen,
        keinen Link- BverfG -Jahresvorschau – ab 13.03.

        Reply
      • Mario
        9. März 2024    

        Jahresvorschau BVerfG 2. Senat Nummer 20-22. Betrifft Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

        Reply
        • Fragender
          9. März 2024    

          Aktuell, Stand: 09.03.2024, ist noch die Jahresvorschau für 2023 auf der Homepage des BVerfG veröffentlicht.

          Das dürfte sich nächste Woche ändern und es werden die voraussichtlich im laufenden Jahr zur Entscheidung anstehenden Verfahren publiziert.

          Dass Karlsruhe Ende letzten Jahres das Land Berlin zur Stellungnahme aufforderte, sollte ein klares Zeichen für eine zeitnahe Entscheidung sein.
          Wobei Karlsruhe über die Berliner Besoldung bereits 2020 im Rahmen des Beschlusses zur Richterbesoldung entschieden hatte. Die politisch Verantwortlichen haben dies aber schlicht ignoriert und spielen auf Zeit. Schwer vorstellbar, dass das BVerfG mit dieser Ignoranz nicht ins Gericht gehen wird.

          Reply
  11. Hanzen
    6. März 2024    

    Nur zur Info
    Berlin ändert die Beamtenlaufbahn!

    https://www.bz-berlin.de/berlin/azubi-start-in-behorden-ohne-deutschen-pass-moglich

    Gruß H

    Reply
    • HighTower
      6. März 2024    

      Ich bin noch immer am überlegen ob ich lachen oder weinen soll.

      Reply
    • Martin
      7. März 2024    

      Dann muss aber auch der Einstellungstest leichter werden. Gibt es noch das Diktat?

      Reply
      • Inkog Nito
        7. März 2024    

        das ist eine irreführende Überschrift der „Zeitung“. Es ist schon ewig möglich ohne deutschen Pass Beamter zu werden. So schreibt das Land Berlin auf ihrer Website : „Sie verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Lichtenstein und Norwegen) oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben (z. B. Schweiz).“

        Also kann man die fremdenfeindliche Keule wegstecken 🙂

        Reply
  12. Fragender
    29. Februar 2024    

    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

    Nicht nur Sachsen und Brandenburg planen eine Erhöhung der Beamtenbesoldung, die über das vereinbarte Tarifergebnis hinausgeht.

    Schleswig-Holstein zieht die ursprünglich für Februar 2025 avisierte lineare Erhöhung von 5,5 Prozentpunkten auf November 2024 vor. Darüber hinaus gibt es noch weitere, wenn auch marginale und auf die unteren Besoldungsgruppen sowie erste Erfahrungsstufe beschränkte Anpassungen.

    Insgesamt lässt sich aber feststellen: das Ganze nimmt an Fahrt auf.

    Reply
    • Martin
      1. März 2024    

      Leider wird hier auch ein familienergänzungszuschlag eingeführt.

      „Es wird abermals auf zusätzliche familienbezogene Besoldungsbestandteile gesetzt, die teilweise auch noch von der Höhe der Partnereinkommen abhängig sind. Das bedeutet: Anstatt die Besoldungstabelle nachzubessern, um Leistung und Verantwortung zu honorieren, gibt es zusätzliche Boni für Kinder. Das Motiv liegt auf der Hand: Das ist billiger, weil die Anzahl der Anspruchsberechtigten begrenzt ist, die Ansprüche befristet sind und keine Ruhegehaltsfähigkeit besteht.“

      Reply
  13. Hanzen
    27. Februar 2024    

    Na bitte geht doch.

    https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/so-viel-kriegt-unsere-regierung-mehr-geldregen-fuer-kanzler-und-minister-87310298.bild.html

    Reply
    • Markus F.
      27. Februar 2024    

      Über 6 Prozent, nicht schlecht. Und das bei den an sich schon hohen Gehältern. Das scheppert in der Portokasse…

      Reply
  14. Martin
    22. Februar 2024    

    Uli, Thüngingen hat sich was Neues einfallen lassen, hier ein Auszug:
    Die sogenannten „Alimentative Ergänzungszulage“ gilt nur für verheiratete Beamte oder Richter. Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften oder Alleinstehende etc. pp. werden hiervon nicht erfasst. Verdient der Ehepartner weniger als 538 Euro kann der Beamte oder Richter die dann beim TLF beantragen. In dem Zusammenhang muss der Ehepartner sämtliche Einkünfte offenlegen und ggf. an Eides statt versichern, dass das alles auch richtig ist (Aufpassen: strafbewehrt). Ist doch ein Fehler unterlaufen kann der Ehepartner, wenn eine Versicherung an Eides statt erfolgte, ggf. strafrechtlich belangt werden und ansonsten gilt ggü. dem Beamten oder Richter eine Rückforderung unter verschärfter Haftung iSd. § 819 Abs. 1 BGB.

    Reply
    • Fragender
      22. Februar 2024    

      Das dürfte verfassungsrechtlich mehr als bedenklich sein.

      Abgesehen davon, dass es unfassbar ist, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Sanktionen für Bürgergelddempfangende gibt es quasi keine. Vom Beamten bzw. der Lebenspartnerin / dem Lebenspartner verlangt man eine eidesstattliche Versicherung. Unfassbar.

      Und das kommt von einer Regierung mit einem Ministerpräsidenten von der Linkspartei, die ja so sehr auf sozial macht.

      Reply
      • Thomas Stein
        23. Februar 2024    

        Unfassbar !!! Deutschland der föderalistische Flickenteppich steht vor einem Scherbenhaufen….

        Reply
  15. Frank Brinker
    15. Februar 2024    

    Spannend wird die Einlassung des Senats zu der Frage, warum Berlin nicht den Beschluß der R-Besoldung auf die A-Besoldung adaptiert hat.

    Reply
    • guckstu
      20. Februar 2024    

      währenddessen in Brandenburg:
      „Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

      Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

      Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht. “

      https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/treffen-der-landesbundvorsitzenden-des-dbb-und-gespraech-mit-dem-thueringischen-ministerpraesidenten/

      Reply
      • Maledicti
        21. Februar 2024    

        Familienzuschlag in Brandenburg von 290 € jetzt auf 357 €. Berlin bleibt da mal bei 128€, warum auch anpassen? Das alleine wäre für mich als Unterhaltspflichtiger eine enorme Hilfe!
        Warum handelt der Berliner Senat nicht? Bin ich allein mit meiner Empörung und alle anderen sind zufrieden?
        Gesetzentwurf im 2. oder 3. Quartal (wenn überhaupt)?
        Wer hat bestimmt, dass die Berliner Landesbeamten immer an letzter Stelle kommen?
        Tut mir leid, aber mein Frust kennt momentan keine Grenzen. Vielleicht sollte ich vom Senat am Besten nichts mehr erwarten…

        Reply
        • Mirko Prinz
          21. Februar 2024    

          Hallo Maledicti,
          ich glaube hier regt sich keiner mehr auf. Die Aufregung ist der Frustration gewichen. Es wird gespannt auf ein Zeichen aus Karlsruhe gewartet und der Senat muss auch irgendwie die versprochene Anpassung an das Bundesgrundniveau hinbekommen. Dies auch in Hinblick auf die Berliner Haushaltslage. Aber vielleicht gibt es ja nach dem Sonderopfer der Beamten nun ein Sondervermögen;)
          Mit den angekündigten Anpassungsschritten ist die Konkurrenzfähigkeit wohl nicht mehr gegeben.

          Reply
          • Thomas Stein
            21. Februar 2024    

            Der HPR und der Senat…. Auf der einen Seite sehe ich nur rechthaberische Gewerkschaftsmitglieder der „Grünen“ und der „Blauen“ welche sich nun gekränkt auf ihrer Homepage zeigen ! Dabei sind das doch alles feine Herrschaften, welche ihre fetten Posten inne haben…. Seit wieviel Jahren warten wir auf Gerechtigkeit ???? Wo waren denn da die Herrschaften vom H PERSONAL R ???? wo bitte schön haben sie Druck auf den Senat erzeugt ???? Immer nur dieses Gesülze und Gelaber und ja, bitteschön, wenn ihr hier mitlest, dann bewegt euch endlich mit euren „Allerwertesten“ aus euren gepolsterten Sesseln und macht dem Senat Druck !!!! und nochmal Druck !!!! Es ist „EUER“ Personal für die ihr da zu sein habt…. denn bedenkt auch hier stehen die nächsten Wahlen ( wie übrigens in der Politik…. ) an und eure Pöstchen sind massiv in Gefahr, dann wird nicht mehr nur Milka Schokolade verteilt man man man

        • Schöneberger
          21. Februar 2024    

          Ich glaube hier liegt zumindest hinsichtlich der Zulage für das erste Kind auch ein nicht passender Vergleich vor. In Brandenburg gibt es meines Erachtens keine Zulage, wenn man verheiratet ist, aber keine Kinder hat. Das sind ja in Berlin glaube knapp 100€. Dafür gibt es in Berlin für das erste Kind nur 128€, in Brandenburg die höhere Summe, da nun die in Berlin bereits gezahlten knapp 100€, quasi als Familienzulage erfasst sind. (Ich hoffe, dass man das versteht, so wie ich es schnell geschrieben haben)
          Ansonsten ist es natürlich für das 2.Kind in Brandenburg schon ein erheblicher Sprung, der zumindest in die richtige Richtung geht. Aber vermutlich, wie beim Einstiegsamt A8 im mD bei der Pol, wird Berlin hier auch wieder keine Parallelen ziehen.

          Reply
          • Maledicti
            21. Februar 2024    

            Nicht verheiratet und 1 Kind bedeutet in Berlin 128€ und in Brandenburg 357€. Warum solch eine Diskrepanz? Selbst als verheirateter käme lediglich Stufe 1 (150€) dazu, also bei weitem immer noch schlechter als in Brandenburg. Und überhaupt, was hat das eine mit dem anderen zu tun? Sollten nicht alle Kinder gleich beurteilt werden, egal ob der Empfänger des Familienzuschlags verheiratet ist oder nicht? Wozu überhaupt Stufe 1…man könnte fast eine Strategie dahinter vermuten.😁

      • Fragender
        22. Februar 2024    

        https://berlin-brandenburg.dgb.de/bereiche/oeffentlicher-dienst/rund-ums-geld/++co++c7f3c4ae-cfde-11ee-87bc-49b2841371cf

        Das Übliche in Berlin.

        Ich stelle mal fest,

        – dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig ist und wohl bleibt, sofern keine zusätzlichen Anpassungen nach oben vorgenommen werden,

        – dass Berlin so mitnichten mit dem Bund, Brandenburg und Sachsen konkurrieren kann.

        Zwar stehen in Brandenburg und Sachsen die Landtagswahlen an. Berlin wählt aber im kommenden Jahr auch und es dürfte zu erwarten sein, dass Karlsruhe mit dem bevorstehenden Beschluss zur Berliner Besoldung den Besoldungsgesetzgeber heftigst abwatschen wird.

        Reply
        • Thomas Stein
          22. Februar 2024    

          …und so verstirbt ein Berechtigter nach dem Nächsten, sie spielen einfach „das Spiel mit dem Tod“ pfui Teufel, egal ob rot, gelb, grün schwarz, blau orange, lila….

          aus dem Gespräch :

          „Demnach soll dem DGB der entsprechende Gesetzentwurf im April vorgelegt werden. Nach der Sommerpause soll der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus beraten und beschlossen werden. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist zum November 2024 vorgesehen, so dass die nächste tabellenwirksame Erhöhungen der Besoldung zeit- und wirkungsgleich mit dem Tarifbereich vollzogen werden kann.“

          Reply
          • Maledicti
            22. Februar 2024    

            Hehe…ich tippe mal auf 0.5 % Erhöhung und so etwas, was man sich in Thüringen zur amtsangemessenen Alimentation hat einfallen lassen.
            Wenn der Ehegatte kein Einkommen hat, gibt es auf Antrag 538€ als „alimentativen Ergänzungszuschlag“.
            Natürlich nur, wenn der Beamte sich vorher „nackig“ gemacht und an Eides statt geschworen hat.
            Da muss man auch erstmal drauf kommen.

  16. alfalfa
    13. Februar 2024    

    Auch ich bedanke mich, dass ihr die Übermittlung nun selbst in die Hand nehmt und hoffe, dass das Gericht das auch berücksichtigen wird.

    Das Verhalten des HPR zeigt mal wieder, wie wenig man sich auf Personalräte verlassen kann, wenn es um die Interessen der Beschäftigten geht.
    Ich muss mich auch gerade sehr zusammenreißen, nicht mit Beschimpfungen um mich zu werfen.

    HPR… Hochverräterisches Pack ohne Reue.

    Reply
  17. Geschädigter
    13. Februar 2024    

    Man sollte unbedingt die offensichtliche Unfähigkeit der Mitglieder des HPR bei Wahlen angemessen würdigen.

    Reply
  18. Interessierter
    13. Februar 2024    

    Lieber HPR (ich denke,dass ihr mitlest),

    ich bin sehr konstatiert über die Ausführungen und angesäuert. Die Sache zeigt, aus meiner Sicht, ein weiteres Mal, dass Ihr Grabenkämpfe ausführt, die der Sache im Ganzen nicht dienlich sind!!!!!!!! Akzeptanz gegenüber einem Berufsverband scheint nach wie vor ein Problem darzustellen. Im Ergebnis sehr schade……., geht es doch am Ende um die Interessen Aller…..

    Vielleicht wird ja Euer nächster Newsletter dazu „ergänzend aufhellender“

    Reply
  19. Thomas Stein
    13. Februar 2024    

    Danke Mirko ! Und ich möchte mich den Worten von Hanzen anschließen…. eine Farce dieses Land, eine einzige Farce ! Okay, ja ich werde definitiv eine Beschwerde abschicken aber ich muss wirklich erst ein mal drüber schlafen… würde ich jetzt gerade schreiben, so müsste ich verdammt aufpassen die richtigen Worte zu finden….

    Reply
  20. Hanzen
    13. Februar 2024    

    Danke dass Ihr es selbst in die Hand nehmen werdet und alles zur Vorlage schickt. Ist eh der zuverlässigste Weg. Ein Beweis mehr dafür wie Politik und Verbände (Gewerkschaften) zusammen agieren. Danke und Gruß H

    Reply

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