Seit dem 1. November 2024 haben Berliner Beamtinnen und Beamte Anspruch auf den ergänzenden Familienzuschlag nach § 40a BBesG BE, wenn sie schwerbehinderte oder pflegebedürftige Angehörige versorgen. Doch seit Februar 2025 geschieht das Gegenteil: Zahlungen im Bereich des Justizvollzuges werden um bis zu 60 % gekürzt oder gar nicht ausgezahlt.
Die offizielle Begründung – angebliche Doppelanrechnung oder Lohnanpassungen – hält einer rechtlichen Prüfung kaum stand. Der Zuschlag ist zweckgebunden und darf nicht verrechnet oder „abgeschmolzen“ werden. Für die Betroffenen bedeutet das: monatelanges Warten, jährliche Neuanträge und im schlimmsten Fall gar keine Unterstützung, obwohl sie rechtlich Anspruch hätten.
Gerade im Justizvollzug verschärft diese Praxis die ohnehin enorme Belastung. Viele Bedienstete stemmen neben Schichtdienst und Personalmangel zusätzlich bis zu 28 Stunden Pflege pro Woche. Die Folgen der Kürzungen: finanzielle Engpässe, psychischer Druck und eine unhaltbare Doppelbelastung für ganze Familien.
Eine Petition an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin fordert deshalb:
-
sofortige Aufhebung der Kürzungen,
-
rückwirkende Auszahlung seit Februar 2025,
-
verlässliche Koppelung an Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis,
-
gesetzliche Klarstellung zugunsten der Betroffenen.
Die aktuelle Verwaltungspraxis verstößt gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, das Sozialstaatsprinzip und den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation. Statt Respekt und Unterstützung erfahren pflegende Beamtinnen und Beamte Misstrauen und Blockade.
Die Petition macht deutlich: Hier geht es nicht um Sonderrechte, sondern um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze – und um die Würde der Menschen, die sich im Dienst und zu Hause für die Gesellschaft einsetzen.
Die Petition „Sofortige Aufhebung der ungerechtfertigten Kürzung und Nichtauszahlung des ergänzenden Familienzuschlags nach § 40a BBesG BE“ wurde heute beim Abgeordnetenhaus eingereicht.
Dienstherr und Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ist zu einem Widerspruch in sich geworden.
Es wird Zeit, dass das BuVerfGe in der A Besoldung endlich entscheidet