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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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SenFin – Anpassung der Beamtenbesoldung im Land Berlin zum 01.04.2019

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  • SenFin – Anpassung der Beamtenbesoldung im Land Berlin zum 01.04.2019
2. April 2019 46 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Quelle: https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/besoldung/artikel.620281.php

Zur aktuellen Berichterstattung über das Thema Beamtenbesoldung im Land Berlin informiert die Senatsverwaltung für Finanzen:

Der Senat hatte am 15.05.2018 die vollständige Anpassung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer bis zum Jahr 2021 beschlossen. Die dafür erforderlichen Besoldungsanpassungen sollen jährlich 1,1 Prozentpunkte über dem Anpassungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer erfolgen. Der Zeitpunkt der jährlichen Anpassung soll sukzessive bis 2021 auf den 1. Januar vorgezogen werden. Die nächste Anpassung erfolgt zum 01.04.2019.

Sie berücksichtigt neben den 1,1 Prozentpunkten auch die Erhöhungen, die in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes der Länder für die Tarifbeschäftigten am 02.03.2019 in Potsdam vereinbart wurden

Die Mitglieder der Gewerkschaften haben nun noch bis 30.04.2019 Zeit, um sich mit dem Tarifabschluss einverstanden zu erklären.

Für die Beamtinnen und Beamten im Land Berlin bedeutet das eine Erhöhung um insgesamt 4,3 Prozentpunkte rückwirkend zum 01.04.2019. Ebenfalls um insgesamt 4,3 Prozentpunkte wird die Besoldung im Jahr 2020 erhöht, dann bereits zum 01.02.2020. Eine weitere Erhöhung wird schließlich zum 01.01.2021 erfolgen.

Zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie zur daraus folgenden Anpassung der Besoldung ist ein Gesetz erforderlich (Besoldungsanpassungsgesetz).

Das Gesetzgebungsverfahren läuft.

Sobald es abgeschlossen ist, wird die Erhöhung um 4,3 Prozentpunkte rückwirkend zum 01.04.2019 wirksam. Die nächste Erhöhung (wieder um 4,3 Prozentpunkte) erfolgt dann automatisch zum 01.02.2020.

 

 

 

 

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Aktuelles
15. Offener Brief – und jährlich grüßt das Murmeltier!
Petitionsaussschuss schließt ab – Gesetzesinitiative bleibt aus!

46 Kommentare

  1. Hartmut Lentz
    29. Juli 2019    

    Vielen Dank vorab an Andre`, für die hier geleisteten Vorlagen, den politisch Verantwortlichen zu zeigen, dass man unter Wertschätzung und amtsangemessener Alimentation etwas anderes zu verstehen hat.

    Nachdem der R2Go-Senat alles mögliche versucht, nur die Klagenden im gerichtlichen Entscheidungsfall zu berücksichtigen, bin ich nunmehr selbst im Klageverfahren gegen das Land Berlin und sehe der gerichtlichen Entscheidung mit einem tiefenentspannten Lächeln entgegen.
    Meine Beweggründe zur Klage sind rückblickend meiner 36 Dienstjahre gerschehen und dem Abgleich, um ein wie vel Besseres wir es mal hatten und andere Bundesländer es noch oder wieder haben!

    Uns allen alles Gute,

    beste Grüße
    Lendl

    Reply
  2. Hans-Stefan HUDAK
    16. Mai 2019    

    Der Senat spielt eh auf Zeit, da ja in der Zwischenzeit etliche Kollegen in Pension gehen und auch wegsterben. So kann man erheblich Kosten sparen. Ich hoffe doch, daß die Nachzahlungen allen Kollegen zugute kommen und nicht nur die, die Klage erhoben haben. Ich hatte Widerspruch gegen die Besoldung der letzten Jahre erhoben.

    Reply
    • André Grashof
      17. Mai 2019    

      Hallo Hans-Stefan HUDAK,
      genau dieser Umstand wurde sowohl vom Deutschen Richterbund in Berlin, als auch unserem Rechtsanwalt gegenüber dem BVerfG vorgetragen – dem Land Berlin sehr deutlich zu erklären, dass selbstverständlich auch die Widersprüche anzuerkennen sind!
      Auch wenn dieser Senat schon wieder Möglichkeiten sucht, dies zu umgehen, was einzigartig in der Geschichte Deutschlands wäre (soweit uns bekannt ist). Hoffen wir das Beste für uns ALLE.
      NICHT VERGESSEN: Unser Muster für den Widerspruch ab JUNI 2019 ist auf dieser Homepage eingestellt – egal, welches Widerspruchs-Muster genutzt wird, Hauptsache ist, weiterhin Widerspruch einzulegen!
      Uns ALLEN alles Gute, André

      Reply
  3. alfalfa
    15. Mai 2019    

    Das Jahr ist bald zur Hälfte rum und noch immer ist kein Verhandlungstermin beim BVerfG bekannt.
    Ich hoffe, dass das dieses Jahr überhaupt noch was wird.

    Dass der Senat sich um uns keine Gedanken macht, ist ja hinlänglich bekannt.
    Stattdessen beschäftigt er sich nach außen hin damit, die Verwaltung für die Bürger zu verbessern und führt eine (weitere) Verwaltungsreform ein.
    https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/5770549-958092-koalition-einigt-sich-auf-kompromiss-bei.html

    Bei der Zusammenlegung der Bezirke war damals eines der Hauptargumente, dass Kosten gespart werden, weil es unter anderem weniger hochbezahlte Stadträte gibt.
    Nun wird jedem Bezirk ein weiterer Stadtrat zugeteilt (B4-B6 Besoldung). Es werden Umstrukturierungen, Umverteilungen und Umzüge erfolgen. Was damit wieder für Kosten verbunden sind – neue Briefköpfe, neue Stempel und es gibt noch viel mehr, was bei solchen Umorganisationen mit Aufwand und Kosten verbunden ist.
    Es soll mehr digitalisiert werden und es wird den Bürgern so verkauft, dass ihre Anliegen schneller bearbeitet werden können, wenn die Bearbeiter künftig auf elektronischem Weg schneller Anträge und Dokumente erhalten.
    Als wenn Rückstände bei der Antragsbearbeitung dadurch entstehen, dass der Bearbeiter nicht schnell genug noch mehr Post bekommt…
    Diese Verwaltungsreform wird ordentlich Geld kosten, aber dafür sind die Mittel scheinbar kein Problem.

    Dass das wahre Problem der Berliner Verwaltung darin besteht, dass allein in den Bezirken 1800 Stellen unbesetzt sind, weil sich keine (geeigneten) Bewerber finden, wird einfach verschwiegen und in dem Zusammenhang gar nicht erwähnt.
    Dass sich keine Bewerber finden, weil die geeigneten sich lieber bei einer besser zahlenden Behörde des Bundes oder im Umland beschäftigen lassen, scheint egal zu sein oder wird vom Senat einfach nicht verstanden.
    Der verbleibenden Beschäftigten des Landes Berlin werden doppelt bestraft, weil sie dadurch eine höhere Arbeitsbelastung haben und trotzdem am schlechtesten bezahlt werden.

    Reply
    • André Grashof
      17. Mai 2019    

      Hey alfalfa,
      aus verlässlicher Quelle ist mir bekannt, dass das BVerfG sehr eifrig ist im Zusammenhang mit unserer Besoldung. Es werden derzeit eine Vielzahl von Daten erhoben, die benötigt werden, um eine allgemeingültige (evtl. nicht nur für Berlin, sondern bundesweite) Berechnungsmöglichkeit zu finden für den Vergleich Beamtenfamilie zur Sozialhilfefamilie. Die Auswertung nimmt Zeit in Anspruch und wir können nur hoffen, dass sich die Richter des BVerfG für einen gerechten Vergleich entscheiden. Nach wie vor steht der Termin für die Entscheidung der Richterbesoldung im Land Berlin im Jahresplaner 2019 des BVerf-Richters Prof. Dr. Dr. h.c. Voßkuhle. Das wird schon noch…
      Alles Gute, André

      Reply
  4. Thomas Stein
    13. Mai 2019    

    So liebe Mitstreiter, Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ist eingereicht, habe zwar keinen Deckungsschutz über eine Versicherung, aber egal, dass Risiko bin ich jetzt einfach eingegangen…… aus meinem dienstlichem Umfeld und aus dem Freundeskreis, weiss ich von ca. 10 Kollegen, die ebenfalls Klage eingereicht haben……
    „Lasset die Spiele beginnen, liebe Genossen von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“

    Reply
    • Martin S
      13. Mai 2019    

      Schade dass es immer so bürokratisch sein muss. Sonst würde ich es auch tun. Bei uns auf der Einsatzhundertschaft kenne ich niemanden der klagt, geschweige denn Widerspruch eingelegt hat.

      Reply
      • André Grashof
        13. Mai 2019    

        Sorry, aber warum man keinen Widerspruch einlegt, kann ich nicht verstehen. Wir bereiten ja nun schon alles vor und stellen Muster zur Verfügung. Mehr können wir nicht tun, um die Sache zu vereinfachen. Leider erreichen wir zu wenig Leute. Klar, dass der Dienstherr kein Interesse an einer Unterstützung von uns hat und mir ja auch verboten hatte, den Dienstweg zu wählen. Frau Koppers hatte ebenfalls eine Unterstützung abgelehnt. Zeitungen wollten da auch nicht mitziehen. Und sogar manch Gewerkschaft und einige Personalräte leiten unsere Mitteilung nicht an die Kollegenschaft weiter. Wir sind also auf Mundpropaganda angewiesen. Von jeder und jedem Einzelnen. Es werden wohl nur diejenigen eine Rückzahlung erhalten, die zeitgerecht Widerspruch eingelegt haben. Durch diese Widerspruchszurückhaltung spart dieser miese Senat aber jeden Monat aufgrund seines – meiner Ansicht nach – vorsätzlichen Rechtsbruchs. Jede/r die/der keinen Widerspruch einlegt, verschenkt das ihr/ihm zustehende Geld an diesen schlechten Senat. Sehr schade!!! Für Juni haben wir erneut ein Muster des Widerspruchs auf unsere Seite gestellt. Bis dann, André

        Reply
        • Martin S
          14. Mai 2019    

          Ich schätze wirklich sehr was ihr für uns macht. Und Ihr macht das sehr sehr gut. Ich fühle mich übrigens sehr wohl dabei, wenn ich an das zukünftige Urteil vom BVerfG denke, ihr habt mich jedenfalls als Multiplikator für diese Internetseite. Hoffentlich reichen dann dadurch viel mehr meiner kollegen auf der EHu widerspruch ein. Ihr macht es uns doch schon so einfach:-) ich wünsche euch und uns allen viel erfolg

          Reply
  5. HighTower
    13. Mai 2019    

    Hallo André

    Wird es für den Juni wieder einen gesonderten Widerspruch von euch geben ?
    Bisher ist ja der für Ende 2019 eingestellt.
    Oder sollen wir den schon jetzt im Juni benutzen ?

    Reply
    • André Grashof
      18. Mai 2019    

      Hallo High Tower,
      auf unserer Homepage ist der Widerspruch, der ab 01. Juni 2019 verwendet werden kann, bereits unter dem blauen link eingestellt. Bitte jeweils auswählen zwischen Besoldung für aktive Beamte und Versorgung für Pensionäre. Das jeweils unzutreffende Wort aus dem Text löschen. VOR dem 01.12.2019 werden wir den derzeitigen Text durch eine leicht geänderte Variante ersetzen. Diejenigen, die nicht halbjährlich widersprechen möchten, sondern nur einmal im Jahr, können dann auch das Muster nehmen, welches wir für den 01.12.19 einstellen werden.
      Beste Grüße, André

      Reply
  6. Martin S.
    10. Mai 2019    

    Wie die GDP nun ausgerechnet hat ist der Durchschnitt der diesjährigen Erhöhungen bei 3,33%. Wenn sich Berlin immer an seine Beschlüsse hält :-), wie u.a. der festgelegte Zeitpunkt der Erhöhung im April, warum liegt unsere Erhöhung nur bei 4,3 %? Wollte Berlin nicht 1,1% durch einen Beschluss draufpacken? Ich bin zwar nicht wegen meiner Mathefähigkeit Schutzpolizist, aber 3,3% + 1,1%= 4,4%! Gibt es da schon Äußerungen warum davon abgewichen wird? Geht das so einfach, dass man an einem Beschluss festhält und an den anderen nicht?

    Reply
    • Mirko Prinz
      10. Mai 2019    

      Hallo Martin,

      es ist kein Rechenfehler, trotz vorliegender Ankündigungen der Länder nimmt der Senat nur den Tarifabschluss in Höhe von 3,2 % als Grundlage. Dies ist im Gesetzentwurf so vorgesehen, da angeblich die Abschlüsse der anderen Länder noch nicht vorliegen. Deswegen 3,2 % + 1,1 % = 4,3 %. 2020 soll im Rahmen einer Evaluation eine „Feinsteuerung“ stattfinden. Ich hoffe es gibt nach dem BVerfG-Urteil eine „Grobsteuerung“!

      Gruß Mirko

      Reply
      • Martin S.
        10. Mai 2019    

        Danke für die schnelle Antwort. 🙂

        Reply
    • André Grashof
      10. Mai 2019    

      Hallo Martin S., generell ist mit diesem Senat alles möglich. Er wählt die Grundlagen der Berechnungen so, wie es ihm gerade passt und unterdrückt durchaus dabei auch anerkannte statistische und mathematische Grundlagen. Es ist ihm schlichtweg schnuppe, was wir dazu sagen und auch was das OVG Berlin-Brandenburg und das BVerwG dazu sagte. Solange das BVerfG nicht geurteilt hat, sind wir den Willkürakten dieses Senats weiterhin schutzlos ausgeliefert. Sehr bedenklich – aus meiner Sicht. Nicht nur die GdP hat den Mittelwert aller Bundesländer gebildet, auch in der neuesten GPR-Äußerung zum neuen Besoldungsgesetzentwurf ist dieser Wert berechnet worden. Und JA, eigentlich müsste der Senat eine Erhöhung um 4,43 % ab Januar durchführen, macht er aber nicht. In einer Ankündigung letztes Jahr wurde mitgeteilt, dass sie willkürlich erst ab April die Erhöhung übernehmen und daran halten sie sich. ABER: Von den Vorgaben des BVerfG müsste diese Maßnahme rechtlich begründet werden…aber auch das machen sie einfach nicht. Wie sagte damals einer dieser Volksvertreter während unseres Vortrages der Volksinitiative: Solange wir nicht vom BVerfG verurteilt wurden, werden wir nichts ändern (keine wortgleiche Wiedergabe). Da wir nicht streiken dürfen und rot-rot-grün die Mehrheit besitzt wird also fröhlich weiter gegen die Verfassung verstoßen… Wir können nur auf ein gerechtes Urteil des BVerfG hoffen. Und wichtig: Im Juni wieder Widerspruch einlegen!!! Uns Allen alles Gute, André

      Reply
  7. Matthias K.
    10. Mai 2019    

    Wir werden garantiert wieder das Sparopfer sein. Da habe ich ja gar keine Zweifel. Aber in einer Stadt/Land wo die Politiker es in Erwägung ziehen Polizisten ohne Schusswaffe herumlaufen zu lassen, wundert mich gar nichts mehr.

    Es muss langsam mal was passieren!!

    Reply
  8. Väterchen Frost
    10. Mai 2019    

    Nicht nur, dass es die „Erhöhung“ nach dem Willen der rot-rot-grünen Volksvertreter, so es nach deren Planung geht, erst frühestens ab Oktober geben soll… Wenn es nach denen geht, kann es gerne noch ein ganzes Stück so weiter gehen, wie in der Morgenpost von heute zu lesen ist:

    https://www.morgenpost.de/berlin/article217164701/Finanzsenator-Kollatz-Steuerschaetzung-ist-ein-Warnschuss.html

    Und wieder wird die Wehrlosigkeit der treuen Beamten weiter ausgenutzt, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das mit den althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums ist wohl ein ziemlicher Witz…. Wie auch die Angleichung der Gehälter. Immerhin kann man sehr schön die Absichten erkennen, den Haushalt weiterhin auf unsere Kosten zu sanieren und das Geld umzuverteilen.

    Reply
  9. Thomas Stein
    9. Mai 2019    

    … nichts anderes war zu erwarten, alles Lügner und Betrüger …

    Reply
  10. Matthias K.
    9. Mai 2019    

    Na. Geht doch (nicht).

    https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/dbb-berlin-spitzengespraech-mit-dem-regierenden-buergermeister/

    Reply
  11. AV
    24. April 2019    

    https://oeffentlicher-dienst-news.de/finanzverwaltung-berlin-auszahlung-gehaltserhoehung-tvl-juni-juli-2019/

    Die Finanzverwaltung plant die erstmalige Auszahlung der erhöhten Bezüge mit der Besoldung für September.
    Von Abschlagszahlungen spricht man nicht bzw. werden diese nicht einmal in Erwägung gezogen. So spart das Land Berlin mindestens 5 Monate Zinsen und die Kolleginnen und Kollegen dürfen auf die erhöhte Besoldung insbesondere in der Urlaubszeit verzichten.
    Wertschätzung 2.0 … oder einfach nur Be Berlin

    Reply
    • André Grashof
      29. April 2019    

      …wir können Hauptstadt… wohl eher:
      wir können die Verfassung brechen, ganz wie es uns beliebt…und das ist auch gut so…
      ZUM KOTZEN!!!

      Reply
  12. Matthias K.
    23. April 2019    

    Wie ich gerade gelesen habe, ist die „Berlin-Zulage“ von 150,00 Euro ab 2021 wohl bei der SPD kein Thema mehr…

    https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/beamtenpolitisches-grundsatzgespraech-mit-dem-finanzsenator/

    Reply
  13. Zorro
    22. April 2019    

    Hallo,
    zwei Fragen an André bzw. Mirko:

    1. Kann es sein, dass die Besoldungserhöhung ganz gezielt in den Herbst verschleppt wird, weil man jetzt erst einmal das Urteil zur R-Besoldung abwartet ? Ich meine, wenn man so wie der Richterbund davon ausgeht, dass für die gerügten Jahre in bestimmten Konstellationen für untere Besoldungsgruppen (A 4) in Berlin der Abstand zum Sozialhilfeniveau gerade mal noch 3 % betragen hat (laut bisheriger Rechtsprechung des BVerfG aber 10 % nicht unterschreiten darf), dann sind Besoldungserhöhungen um 4 % nicht mal ansatzweise geeignet, diesen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.

    2. Wie groß ist eigentlich die Gefahr, dass das BVerfG nur hinsichtlich der einzelnen, mit Klage gerügten Besoldungsgruppen entscheidet? Oder steht das gesamte Besoldungsgefüge Berlin in Karlsruhe auf dem Prüfstand? Im ersteren Fall wäre ja zu befürchten, dass nur punktuell nachgebessert wird.

    Danke

    Gruß

    Reply
    • Martin
      22. April 2019    

      So wie ich es verstehe besteht ein Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Deswegen kann niemals nur eine Gruppe angehoben werden. Nicht dass A7 besser besoldet wird als A8.

      Reply
      • André Grashof
        23. April 2019    

        Hallo Zorro und Martin,
        1. aus meiner persönlichen Sicht hängt die Entscheidung der rückwirkenden Erhöhung zum April nicht mit dem Termin beim BVerfG zusammen. Noch haben nicht alle Bundesländer erklärt, wie sie die Erhöhungen praktizieren wollen. Auf diesen Durchschnitt aber wollte das Land Berlin die plus 1,1 % drauf packen. Man hätte durchaus Abschlagszahlungen beschließen können, aber daran bestand offensichtlich kein Interesse. Da aber auch die 1,1 % erst im April gezahlt werden, verpuffen die auf das Kalenderjahr betrachtet.
        2. Das BVerwG hatte festgestellt, dass durchschnittlich etwa 12 % an Steigerung bei der Berliner Besoldung nötig wären, um den Mindestabstand zur Sozialhilfe-Vergleichsfamilie einzuhalten – dieser Beschluss und die dort vorgenommenen Berechnungen werden vom Land Berlin aber ignoriert. Die Abgeordneten von Rot-Rot-Grün beschließen die Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) in den unteren Gruppen weitaus höher anzuheben, als in den höheren, um damit die Abstandsgrenze zur Sozialhilfe gemäß ihrer eigenen Berechnung irgendwie zu erfüllen, die höheren Besoldungsgruppen daran aber nicht teilhaben zu lassen. Das verstößt – nicht nur nach unserer Meinung – gegen das Abstandsgebot innerhalb der Besoldungsgruppen
        3. dieser Abstand zwischen den Besoldungsgruppen ist aber ebenfalls ein verfassungsrechtlich vorgegebener, den man eben nicht einfach aufheben darf, was die Abgeordneten wissen, sich aber darum ebenfalls nicht scheren. Hierzu gibt es derzeit noch keine 100% sichere Aussage des BVerfG. Interpretiert wird, dass keinesfalls mehr als 10 % im Zeitraum von fünf Jahren innerhalb der Gruppen abgeschmolzen werden dürfen es gibt aber auch Auffassungen, dass auch diese 10 Prozent schon viel zu hoch gegriffen sind.
        4. All dies haben wir gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund in Berlin berechnet und auch dem BVerfG vorgetragen. Unser Rechtsanwalt versucht zu erreichen, dass eine Aussage des BVerfG für das gesamte Besoldungsgefüge getroffen wird. Aber wir müssen sehen, wie weit die Richter am BVerfG entscheiden. Eigentlich müssen sie nur das entscheiden, was ihnen vorgelegt wird. Eventuell sind neue Klagen erforderlich gegen die jetzige Sonderzahlungsregelung, was die „Volksvertreter“ von rot-rot-grün wohl auch erhoffen, damit sie mit ihrer illegalen Praxis fortfahren können. Uns bleibt nur zu hoffen, dass die Richter beim BVerfG die Faxen dicke haben und möglichst detailliert vorgeben, wie der Besoldungsgesetzgeber eines Landes mit Recht und Gesetz umzugehen hat, um nicht weiterhin offenen Verfassungsbruch zu begehen! Bis dahin sind wir der Willkür dieses Senats weiterhin ausgeliefert – und daher nicht vergessen, im Juni erneut Widerspruch einzulegen.
        Uns ALLEN alles Gute, André

        Reply
      • Zorro
        23. April 2019    

        Hallo Martin,

        Danke. Macht Sinn. Also ist davon auszugehen, dass, bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit auch nur einer A-Besoldungsgruppe, das gesamte A-Besoldungsgefüge für Berlin zu reformieren ist.

        Reply
  14. AV
    17. April 2019    

    @Hanzenbanzen:
    Eigentlich dürfte der Sinn einer verspäteten Auszahlung der Besoldungserhöhung evident sein.
    Ungeachtet dessen, dass es für die Besoldungsanspassung eine gesetzliche Regelung benötigt und das Gesetz zunächst auf den Weg und letztlich verabschiedet werden muss, spart der Senat doch Zinsen. Berlin hat weiterhin Schulden und zahlt dafür Zinsen.
    Die Besoldungserhöhung in Summe für die gesamte Beamtenschaft entspricht monatlich mindestens einem siebenstelligen EUR-Betrag. Das Geld kann der Senat auf dem Konto liegen lassen oder woanders Löcher stopfen. Dementsprechend kann er im Zeitraum der verzögerten Auszahlung über Geld verfügen, welches eigentlich uns bereits zusteht. Wie solches Geld gewinnbringend oder verlustmindernd verwendet werden kann, ist sicherlich von einem Bankkaufmann besser darstellbar.

    Aber vielleicht gibt es ja Abschlagszahlungen…

    Zu bedenken gebe ich jedoch, wie hier bereits thematisiert, dass für die Anhebung der Abgeordnetenentschädigungen vom Gesetzesentwurf bis zu dessen Verabschiedung gerade einmal 11!!! Tage benötigt wurden.

    Reply
  15. Andreas
    17. April 2019    

    Hallo, als erstes einmal vielen Dank für diesen Einsatz. Ich weiß das sehr zu schätzen. Ich habe nur eine kurze Frage zu meinem Verständnis. Ab April 2019 war sowieso eine Ehöhung von rund 2,1 %, siehe https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.701181.php

    Davon spricht niemand. Vielleicht habe ich etwas überlesen?

    Ich wünsche allen eine bessere Zeit, Viele Grüße Andreas

    Reply
    • Schöneberger
      17. April 2019    

      Hallo, da steht, dass aufgrund der zusätzlichen Erhöhung der Rückstand zum Bundesdurchschnitt 2019 nur noch 2,1 Prozent betragen soll. Keine Erhöhung um 2,1 Prozent.

      Reply
      • André Grashof
        17. April 2019    

        das ist richtig – diese Angabe bezieht sich auf den ANGEBLICH immer kleiner werdenden Abstand der Berliner Besoldung zum Durchschnitt der Länder. ABER – wie einjede/r selbst nachrechnen kann werden wir tatsächlich nur veralbert. 2 % auf 200 € sind halt mehr als 3 % auf 100 €. Da alle Bundesländer eine höhere Besoldung aufweisen, als im Land Berlin müsste Berlin demzufolge umso höher greifen in der prozentualen Erhöhung, um zumindest gleichzuziehen. Das hatten die Politiker für sich selbst ja festgestellt und entsprechend gehandelt. Nur für uns stellen diese Volksvertreter halt andere Kriterien auf. Der Versatz der Erhöhungen (früher August, letztes Jahr Juni, dieses Jahr April) im Land Berlin führt ganz konkret dazu, dass sich die propagierte Anhebung um 1,1 % im NICHTS verläuft. Deswegen verdient der bayerische Kollege, immer noch mehr, als wir, obwohl seine Besoldung nur um 3,2, % angehoben wurde, dies aber schon ab Januar. DAZU KOMMT NOCH, dass der angebliche Durchschnitt der Länder durch Sen Fin manipulativ berechnet wurde, was wir in früheren Berechnungen bereits eindeutig dokumentiert hatten.
        Es ist also absolut unglaublich, aber leider Realität, dass wir seit dem Jahr 2008 durch die Politik (meine eigene Meinung) nur belogen und betrogen werden. Nachweise dazu haben wir mit unserer Homepage zu genüge aufgeliefert (zum Teil wird das auch durch Gewerkschaften mitgetragen). Hoffen wir für uns alle das BESTE durch das Urteil des BVerfG!!!

        Reply
  16. Hanzenbanzen
    16. April 2019    

    Irgendwie erschließt sich mir nicht der Sinn darin, erst ab Oktober rückwirkend die Erhöhung zu leisten?? Welchen Vorteil hat der Senat eigentlich gegenüber einer sofortigen Anhebung?
    Gruß H

    Reply
    • Hanzenbanzen
      16. April 2019    

      Höhere Besteuerung durch das erhöhte Monatsgehalt wenn die Nachzahlung mit drauf ist??

      Reply
      • Nell
        16. April 2019    

        Na klar, die warten ab bis die Sonderzahlung im Dezember dran ist und packen alles zusammen – schöne fette Besteuerung – aber ich hab Monat für Monat das Nachsehen, weil die Kredite etc. laufen weiter…. Leute, was hier läuft, ist nur noch eine riesige Verarsche. Ich habe keine Lust mehr.

        Reply
  17. Hanzenbanzen
    5. April 2019    

    Herzlichen Glückwunsch an die BVG Beschäftigten!!
    8 Prozent mehr Lohn und das rückwirkend zum Januar! Ich bin bin neidisch aber Ihr habt es euch echt verdient……..!! Gruß H

    Reply
  18. Thomas Stein
    4. April 2019    

    … was soll man bitte jetzt wieder von solch einer Information halten … es wird immer verrückter !

    https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/sachstand-amtsangemessene-besoldung/

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  19. Matthias K.
    3. April 2019    

    Das mit der Wochenarbeitszeit verstehe ich nicht. In Niedersachsen müssen die Beamten nach meiner Recherche 40 Stunden pro Woche Dienst versehen.

    Reply
    • Anna Altland
      3. April 2019    

      Ich beziehe mich auf die Wochenarbeitszeit für Lehrer. Diese beträgt am Gymnasium in Niedersachsen 23,5 Stunden und in Berlin 26 Stunden Unterrichtsstunden. Diese sollen mit Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elterngesprächen einer 40-Stunde-Woche eines Beamten entsprechen. Bezahlt wird man nach den Unterrichtsstunden. In Berlin entsprächen 23,5 Stunden einer 90,38 Prozent-Stelle und dementsprechend ca. 10 Prozent weniger Gehalt.

      Reply
  20. Anna Altland
    2. April 2019    

    Mit 26 Stunden wird man bewusst in die Teilzeit getrieben und verzichtet Monat für Monat auf ein faires und angemessenes Gehalt.

    Reply
  21. Anna Altland
    2. April 2019    

    Hinzu kommt, dass andere Bundesländer, wie z.B. Niedersachsen dieses Gehalt für 23,5 Wochenstunden zahlen. Damit wird der Abstand hinsichtlich der Besoldung im Vergleich zu Berlin noch größer.

    Reply
  22. Matthias K.
    2. April 2019    

    Ich finde das vom Senat auch richtig schlecht. Zuerst die Erhöhung aber dem 01.04. und dann ist die Durchschnittsberechnung schon jetzt falsch. Es müssten ja bisher mindestens 4,6 Prozent mehr sein (Durchschnitt bis jetzt liegt bei 3,6 Prozent).

    In Rheinland-Pfalz wird ja zum 01.07.2019 und 01.07.2020 nochmals um 2 Prozent erhöht. Im Schleswig-Holstein ist für den 01.10.2019 eine Einmalzahlung von 100 Euro zusätzlich geplant. Das lässt sich ja für den Senat sicherlich schwer berechnen, deswegen lassen sie es wahrscheinlich lieber weg. Sicher ist halt sicher! Das kann man schon nachvollziehen.

    2021 werden wir wieder unter den letzten Plätzen bei der Besoldung sein. Immerhin sagte gestern unsere Polizeipräsidentin bei der Veranstaltung mit Herrn Geisel das man bei der Besoldung ja auf einem gute Wege sei, aber es besser wäre wenn es eine bundeseinheitliche Regelung für die Besoldung geben würde.

    Am 08.04. ist nochmal eine Runde mit dem DGB und dem DBB – ich bin gespannt…

    Bei der Erschwerniszulagen tut sich ja anscheinend auch Gutes. Im Innenausschuss wurde durch die SPD, Linke und die Grünen die Ehu-Zulage (+ 80 Euro), die Ahu-Zulage (+ 20 Euro je Einsatz) und noch einiger andere Sachen beschlossen.

    Das ist sicherlich ein Anfang. Wünschenswert wären ja richtige Feiertagszuschläge oder auch eine Zulage für Beamte auf dem Abschnitt. Da ist noch viel Luft nach oben…

    Ich weiß gar nicht wann die zweite Lesung im Plenum stattfindet. Sicherlich erst im Mai. Wenn es schlecht läuft kommt es noch zu einer dritten Lesung, dann sind wir schon in der Sommerpause und die Neuregelung wird dann erst im September im Gesetzblatt verkündet…

    Reply
    • alfalfa
      15. April 2019    

      Eben mal kurz anhand der Tabelle nachgerechnet.
      https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/

      11 Bundesländer haben die 3,2 % übernommen. Davon 8 zum 01.01.2019, Niedersachsen und Hessen zum 01.03. und beim Saarland ist der Termin noch offen.

      Mecklenburg-Vorpommern nimmt 0,2 % für die Versorgungsrücklage weg und erhöht um 3,0 % zum 01.01.2019.
      Schleswig-Holstein erhöht um 3,01 % zum 01.01.2019.
      Brandenburg erhöht um 3,7 % zum 01.01.2019
      Rheinland-Pfalz erhöht zum 01.01.2019 und 01.07.2019 um insgesamt 5,26 %.

      Rechne ich all diese Prozentwerte zusammen, komme ich auf 50,17 und wenn ich das durch 15 Bundesländer teile, erhalte ich eine durchschnittliche Erhöhung um 3,3446 – also rund 3,4 %.

      Auf diesen Wert hätten die 1,1 % aufgeschlagen werden, wodurch Berlin in den nächsten beiden Jahren jeweils um mindestens 4,5 % erhöhen müsste, denn die Zeitverzögerung müsste ebenso wie die Einmalzahlung Schleswig-Holstein in eine faire Berechnung auch mit einfließen.
      Von der Zeitverzögerung mal ganz abgesehen, sieht man umso deutlicher, wie man hier veralbert wird und wie sich Politiker nicht daran halten, was sie versprochen und schriftlich festgehalten haben.

      Leider ist schon Mitte April und es gibt immer noch keinen Termin beim Bundesverfassungsgericht, um dieses Ärgernis endlich zu beseitigen.

      Reply
      • Mirko Prinz
        15. April 2019    

        Wie heißt es so schön im Senatsbeschluss: „Die jährlichen Anpassungen im Land Berlin werden sich an den durchschnittlichen Besoldungserhöhungen der übrigen Bundesländer orientieren und diese jeweils um 1,1 Prozentpunkte übertreffen.“ Wobei „orientieren“ frei interpretierbar ist.
        https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.701181.php

        Reply
        • Thomas Stein
          16. April 2019    

          https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_43-Prozent-werden-Berlin-nicht-reichen-Rheinland-Pfalz-plant-Besoldungsplus-von-52-Prozent?open&ccm=000

          Gemäß Veröffentlichung News GdP von gestern, sprechen die feinen Herren Geisel und Kollatz davon, dass eine Nachzahlung nicht vor Oktober 2019 realisierbar ist…….

          Reply
  23. Rudi
    2. April 2019    

    Lieber RRG Senat von Berlin *SCHÄMT IHR EUCH DENN GAR NICHT?*

    So sieht also WERTSCHÄTZUNG aus…:-(

    Ihr gebt doch „nur“ Tarifabschluß + 1,1% gegenfinanzierte Schummelprozent wegen der zeitverzögerten Übernahme von 3 Monaten.

    3,2% ist auch jetzt schon nicht mehr der Durchschnitt der Länder, da Brandenburg mit 3,7% / 3,7% und Rheinland-Pfalz legt sogar noch mal 2 x 2% drauf! *RESPEKT* sieht genau so aus!!!
    Es hat zu keinem Zeitpunkt einen ernsthaften Versuch seitens des RRG regierten Berliner Senats gegeben, in irgendeiner Art und Weise in die Nähe eines Angleichung-Durchschnitts bis 2021 zu gelangen.
    Berlin spart ja bekanntlich schon bezüglich der Klagen, auch wegen „verfassungswidriger Beamtenbesoldung“ Selbst das konnte schon der Kollatz Ahnen…
    Die nächste Wahl kommt ja bald, danke für den Wink mit dem Zaunpfahl.

    Reply
  24. alfalfa
    2. April 2019    

    War ja klar, dass man bei dem beschlossenen Fahrplan 01.04., 01.02. und 01.01. bleibt.

    Wenigstens wurden die Prozentwerte 1:1 von den Angestellten übernommen und um 1,1 erhöht.

    Dennoch wird mit der verzögerten Übernahme keine Lücke geschlossen und der Besoldungsrückstand gegenüber anderen Bundesländern in diesem Jahr nicht aufgeholt.
    Die (meisten) anderen Bundesländer erhöhen ebenfalls um 3,2 %, 3,2 % und 1,4 %, das aber schon rückwirkend ab dem 01.01.2019 und in 2020 auch zum 01.01.
    Die 1,1 %, die draufgelegt werden, gleichen das im Jahr 2019 also nur aus und in 2020 wird 1 % aufgeholt, in 2021 weitere 1,1 %.
    Der Besoldungsrückstand gegenüber den anderen Bundesländern ist aber wesentlich höher!
    Nicht einmal die vom Senat selbst mit Tricksereien errechneten 4,3 % Besoldungsrückstand werden damit erreicht!

    Danke lieber Senat, für diese tolle Wertschätzung meiner Arbeit, die ich tagtäglich für das von euch regierte Land erbringe!

    Ich hoffe, es gibt bald einen Termin beim BVerfG und hoffentlich noch in diesem Jahr!

    Reply
    • alfalfa
      2. April 2019    

      Muss mich kurz korrigieren: In 2021 wird vermutlich um weitere 1,1 % aufgeholt.
      Nur vermutlich, weil SenFin gar keinen Wert für 2021 genannt hat, sondern nur ein Datum.

      Ist das der nächste Taschenspielertrick?

      Reply

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