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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Pressemitteilung SenFin … es wird noch „eruiert“.

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6. März 2019 45 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Tarifabschluss der TdL mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes: Gesamtvolumen für Berlin liegt bei rund 822 Mio. Euro für 2019 bis 2021

Pressemitteilung Nr. 19-006 vom 06.03.2019

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Laufzeit beträgt 33 Monate und endet am 30. September 2021. Die Gesamtkosten für die Länder betragen während der Laufzeit von 2019 bis 2021 rund 7,3 Mrd. Euro. Das Gesamtvolumen für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin beträgt für diesen Zeitraum rund 822 Mio. Euro.

Die Entgelte der Landesbeschäftigten werden 2019 rückwirkend zum 1. Januar erhöht. Die lineare Erhöhung beträgt 3,01 Prozent, mindestens aber 100 Euro. Zum 1. Januar 2020 wird linear um 3,12 Prozent erhöht, mindestens aber um 90 Euro. Die lineare Erhöhung zum 1. Januar 2021 beläuft sich auf 1,29 Prozent, mindestens aber auf 50 Euro. Außerdem sind eine Reihe struktureller Verbesserungen vorgesehen, insbesondere für die Beschäftigten in der Pflege, im Sozial- und Erziehungsdienst und der IT.

Finanzsenator Dr. Kollatz: “Im Tarifabschluss sind viele für Berlin wichtige strukturelle Verbesserungen verabredet worden. Das Ergebnis ist auch ein Signal an die Beschäftigten des Landes Berlin, dass wir unsere Rolle als verantwortungsvoller Arbeitgeber ernst nehmen. Die signifikanten linearen Erhöhungen und strukturellen Verbesserungen sind ein finanzieller Kraftakt. Denn wir müssen gleichzeitig dafür Sorge tragen, den Personalbestand zügig aufzustocken, den Investitionsrückstau abzubauen und unseren Schuldenberg abzutragen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem Tarifergebnis die richtige Balance gefunden haben und dessen Übertragung für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten abgesichert ist. Angesichts der Konkurrenzsituation auf dem Berliner Arbeitsmarkt wird das Ergebnis dazu beitragen, die Attraktivität des Berliner Landesverwaltungsdienstes in den nächsten Jahren deutlich zu steigern.”

Die Einigung der Tarifparteien wird das Land Berlin für die Tarifbeschäftigten in den Jahren 2019 bis 2021 rund 822 Mio. Euro kosten. Davon entfallen allein auf die Sozial- und Erziehungsdienste für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt rund 150 Mio. Euro. Die jährlichen Kosten für die Änderung der Entgeltordnung für den Pflegebereich liegen beispielsweise bei 2,9 Mio. Euro. Für die Pflegezulage in Höhe von 120 Euro fallen weitere Kosten von rund 900.000 Euro pro Jahr an. Außerdem bekommen Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) rückwirkend zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils 50 Euro mehr. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten (TVA-L Gesundheit) erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2019 45,50 Euro und zum 1. Januar 2020 50 Euro. Die dauerhaften jährlichen Kosten hierfür summieren sich auf rund 2,5 Mio. Euro.

Die Modalitäten für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten werden derzeit eruiert. Die Gesamtkosten betragen bei einer Übertragung für die Jahre 2019 bis 2021 rund 790 Mio. Euro. Der Senat hatte am 15. Mai 2018 das Ziel formuliert, die Besoldung an den Länderdurchschnitt bis 2021 anzugleichen. Dabei sollen die Besoldungsanpassungen des Landes Berlin jeweils 1,1 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der übrigen Bundesländer liegen. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. 301 Mio. Euro für die Jahre 2019 bis 2021. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Entgelte der freien Träger wird auf Basis der jeweiligen Rahmenvereinbarungen rund 555 Mio. Euro für die Laufzeit von 2019 bis 2021 kosten. Das Land Berlin wird bis 2021 insgesamt rund 2,3 Mrd. Euro investieren, um das Tarifergebnis für die Angestellten, die Übertragung des Tarifs auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorger sowie die freien Träger umzusetzen.

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Aktuelles
DGB Besoldungsreport 2019 veröffentlicht
Nichts Neues – Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamte/innen

45 Kommentare

  1. Thomas Stein
    26. März 2019    

    … als hätten Sie mitgelesen …

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/03/ein-jahr-berlin-brennt-zwischenbilanz.html

    Reply
  2. Bezirkshandstempel
    26. März 2019    

    Man muss die „Verantwortlichen“ klar benennen.
    Und das sind Herr Müller, Herr Saleh, Herr Geisel und Herr Kollatz.
    Wir müssten in Berlin auch ein Protest wie in Frankreich mobilisieren, natürlich nicht mit Gewalt aber mit klaren Ansagen.
    Für mich ist der ganze Senat kriminell, erst vor 10 Jahren tausende Wohnungen verkaufen und jetzt völlig überteuert das
    Kosmonautenviertel kaufen und dann noch mit Enteignungen liebäugeln.
    Ich habe für diese 4 Herren überhaupt kein Verständnis mehr, in anderen Ländern wären die schon längst auf der Anklagebank!
    Und dann gibt es noch den moralischen Aspekt, wie kann man nur solche gefakten Zahlen als Berechnungsgrundlage
    vorweisen und seine eigenen Mitarbeiter so täuschen. Herr Geisel müsste sich schämen, wenn er vor die Kollegen und Kolleginnen tritt!

    Reply
  3. Nell
    25. März 2019    

    Hallo Thomas Stein & Co.,
    ich verfolge mittlerweile auch mit steigendem Interesse die wertvollen Beiträge dieser Seite. Kann dir nur beipflichten, genauso empfinde ich das auch. Es kann doch nicht sein, dass man ohnmächtig zuschaut, was hier über die Jahre passiert – bzw. NICHT passiert! Gerade in unserem Job, wo wir für Einhaltung von Recht und Gesetz stehen, werden wir selber sowas von verarscht – welch ein Hohn.
    Die Aktion „Berlin brennt“ ist meiner Meinung nach ne gute Sache. Ich glaube, wenn das mal richtig ins Rollen kommt, machen viele mit. Es ist doch immer so, einer muss das Ruder übernehmen und nachher wird das ein Selbstläufer.
    So denn, vielleicht sehen wir uns am Ende des Jahres alle an der Feuertonne 🙂
    Es wäre eine gute Sache!

    Reply
    • Thomas Stein
      25. März 2019    

      Hallo Nell,
      Dank für deinen Zuspruch. Zunächst einmal möchte ich aber um Verständnis bei den Verantwortlichen dieser Site bitten, seid bitte nicht sauer, dass ich hier diese Plattform, für eine eventuell ungewöhnliche Maßnahme gewählt habe.

      @ Nell : Eigentlich ist es recht simpel, es Bedarf einer Anmeldung, schlagfertiger Transparente, zwei/drei Feuertonnen, und Zeit + Engagement !

      Ich persönlich würde bei solch einer Aktion auch null Gewerkschaften mit ins Boot nehmen wollen. Letztlich kassieren die riesige Summen an Geldern und für ihre Beamten haben sie es bis jetzt auch nicht geschafft eine gerechte Besoldung herbeizuführen.

      Wie dem auch sei, haben wir zunächst noch etwas Geduld…..
      Bleibt stark, Gruß vom Tom

      Reply
      • Mirko Prinz
        25. März 2019    

        @Tom, dafür ist die Seite da! Dann auch gerne als Aktionsseite.

        Reply
        • Thomas Stein
          25. März 2019    

          Danke Mirko !
          Die Zeit wird es zeigen und eines verspreche ich : ich werde mich nicht aus der Verantwortung stehlen….

          Einen hab ich aber noch zu den Einblendungen auf eurer Startseite :
          es gab mal einen Innensenator Heckelmann ( CDU ) ; der versprach 1992 folgendes : innerhalb der nächsten 5 Jahre haben wir bei der Berliner Schutzpolizei die zweigeteilte Laufbahn eingeführt……… smile

          und nun gute Nacht, es grüßt der Tom

          Reply
  4. Thomas Stein
    25. März 2019    

    Hallo liebe Mitstreiter, man spürt in vielen Beiträgen, dass es immer mehr brodelt, dass das berühmte „Faß bald überlauft“ ! Auf den Dienststellen wird immer mehr über die Besoldungssituation diskutiert. Kollegen sind unzufrieden, Kollegen reichen Widersprüche ein, Kollegen klagen. Insbesondere ältere Kollegen, die bereits seit fast zwanzig Jahren belogen und betrogen werden, haben die „Faxen dicke“ !
    Im letzten Winter starteten die Kollegen der Feuerwehr, die mit uns in einem Boot sitzen, die Aktion „Berlin brennt“ ! Eine Dauermahnwache auf dem Alexanderplatz. Eine hervorragende Idee endlich medial aus dem Schattendasein hervorzutreten. Der Senat ( Herr Geisel ) konnte sich solch eine, gegen ihn gerichtete Aktion nicht leisten und so haben sie mit teils bis heute nicht eingehaltenen Versprechungen die Kollegen von der Straße bekommen.
    Sollte bis Ende Oktober diesen Jahres keine klare Linie mit uns gefahren werden, sollte man sich ernsthaft überlegen, solch eine Aktion neu zu starten. Polizisten, Feuerwehrleute und alle weiteren Beamten dieser Stadt sollten zusammenstehen, denn nur gemeinsam kann die herrschenden Politiker bloßstellen und in die Knie zwingen.
    Seit weit über 30 Jahren diene ich dieser Stadt treu, bin auch bestimmt ein geduldiger Mensch, nun aber ist der Zeitpunkt gekommen wo wir alle gemeinsam aufstehen sollten ! Wer Wind sät…….
    Denkt drüber nach liebe Kollegen und notfalls kann man ja wirklich zum Jahresende nochmals zusammenkommen um Detailpunkte zu besprechen.
    Bleibt stark und lasst euch ( schon im Interesse eurer Familien ) nicht unterkriegen.
    Gruß Thomas Stein

    Reply
  5. Tim
    25. März 2019    

    Guten Tag, weiß jemand wann endlich über die Berliner Besoldung der Beamten offiziell entschieden wird. Der 01.04. steht quasi vor der Tür und es gibt nichts offizielles!?

    Reply
    • Thomas K.
      25. März 2019    

      Das wird wohl noch dauern…bevor die anderen Bundesländer nicht ihre Zahlen vorlegen kann Berlin ja nicht den Bundesdurchschnitt errechnen…wird halt wieder Abschläge und/oder Nachzahlungen geben…

      Reply
  6. Bezirkshandstempel
    25. März 2019    

    Weil gerade der Link von Becker und Saleh hier reingestellt wurde.
    Herr Saleh muss endlich zur Rechenschaft gezogen werden, dieser Mann ist wohl verantwortlich für diese Situation!

    Reply
  7. Bezirkshandstempel
    25. März 2019    

    Sehr geehrter Herr Grashof,

    das ist doch kein Rechtsstaat mehr, gerade in Berlin wo man die Beamten nach Strich und Faden belügt und betrügt!
    Vor allen Dingen haben ja andere Bundesländer massiv nach gezogen in der Besoldung.
    Hier ist jetzt auch der höhere Dienst und die Richterschaft der Stadt gefordert, so kann es ja nicht mehr weitergehen!

    Reply
  8. LB
    24. März 2019    

    Sehr geehrter Herr Prinz, sehr geehrter Herr Grashof,

    zunächst möchte ich mich auf diesem Wege für Ihren Einsatz und Ihren unermüdlichen Eifer bedanken, Abhilfe für die schlecht bezahlten Berliner Landesbeamten zu schaffen. Die Seite ist sehr informativ und wirklich ein gelungenes Gegenstück zu dem sonst so grassierendem gefährlichen Halbwissen.

    Eine Frage sei mir gestattet: Es hieß in einer vergangenen Pressemeldung, dass man bis 2021 an den sagenumwobenen Bundesdurchschnitt angleichen will. Wie errechnet sich denn dieser Durchschnitt, gibt es Referenzwerte und aus welchem Jahr stammen diese – kann man das irgendwo nachlesen bzw. nachrechnen? Wenn ich beispielsweise die letzte Stufe der Besoldungsgruppe A11 in anderen Bundesländern mit den Berliner Werten so vergleiche, habe ich beim besten Willen nicht den Eindruck, dass man dieses ambitionierte Ziel mit „1,1% über den durchschnittlichen Erhöhungen der anderen Bundesländer“ in den nächsten drei Jahren schaffen kann. Da sollte Diplom-Physikingenieur Kollatz vielleicht doch noch mal nachrechnen, ob das wirklich ausreichen kann.

    Zudem halte ich es für äußerst fragwürdig, die Besoldungsanpassung in diesem Jahr erst zum April vorzunehmen, während andere Bundesländer rückwirkend zum Januar erhöhen. Ausgehend von 3,2 % Erhöhung sind die zusätzlichen 1,1% auf das Jahr betrachtet schon wieder nahezu gänzlich aufgebraucht…

    Zum 01.01.: (12 x 3,2%) / 12 = 3,2%
    Berlin zum 01.04.: (9x 4,3%) / 12 = 3,225%

    Aber gut, wenn man ohnehin erst mal abwarten muss, was die 15 anderen Bundesländer so beschließen, um überhaupt zu wissen, worauf man die 1,1% packen soll, wird wahrscheinlich schon die Sommerpause des Senats in gefährliche Nähe rücken. Bis dahin wird weiter „eruiert“ und die Plebejer werden weiter vertröstet.

    Am Ende bleibt wohl nur die Hoffnung auf ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, anders wird sich die Berliner Form der Wertschätzung – das Wort sollte man in diesem Fall eigentlich lieber klein schreiben – nicht korrigieren lassen.

    Beste Grüße

    Reply
    • Mirko Prinz
      24. März 2019    

      Hallo LB,
      die Durchschnittsberechnung bleibt wohl ein Geheimnis des Senats.

      Es gab in der Vergangenheit in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 – 2 BvL 17/09 u.a. einen Bericht zu den Auswirkungen des Urteils auf die Verfassungskonformität der R-Besoldung. Ergebnis war, dass kein Handlungsbedarf besteht.

      https://www.parlament-berlin.de/ados/17/UAPHPW/vorgang/uph17-0217-v.pdf

      Ich persönlich vermute fast, dass der Senat im Schulterschluss mit dem DGB den Besoldungsreport als Grundlage für die Durchschnittsberechnung nimmt.
      https://www.dgb.de/themen/++co++148bbcb2-3da0-11e9-85ac-52540088cada

      Auf jeden Fall mangelt es in diesem Punkt an Transparenz seitens des Dienstherrn.

      mfG
      Mirko Prinz

      Reply
    • André Grashof
      25. März 2019    

      Vielen Dank für die netten Worte. Wir versuchen die reale Situation mit Transparenz und Ehrlichkeit darzustellen. Jede/r kann sehen und selbst nachrechnen, wenn wir Berechnungen darstellen. Die Zahlen des Senats beruhen offenbar auf Zuarbeiten von Sen Fin. In einer früheren Gegenüberstellung dieser Senatsberechnungen hatten wir bereits nachgewiesen, dass falsche Basiswerte herangezogen werden, die Besoldung imaginär mit einer Januar-Anhebung berechnet wird (anstatt die reale Anhebung im August/Juni…zu nehmen) und auch die Besoldung des Bundes herausgerechnet wird. Unterschiedliche Verweildauer in den Besoldungsgruppen anderer Bundesländer wird nicht berücksichtigt und natürlich auch nicht die Existenz der freien Heilfürsorge, genauso wie Nachzahlungen in anderen Bundesländern aufgrund der dort bereits erkannten verfassungswidrigen Unteralimentation. Wenn man das alles vorsätzlich unberücksichtigt lässt (mit weiteren zufällig unberücksichtigten Parametern), kommt man auf die Phantasiezahlen von Sen Fin. Seit über einem Jahrzehnt werden wir belogen und aus meiner Sicht auch betrogen. Da aber keine Konsequenzen für die Verbreiter dieser Unwahrheiten folgen, macht man einfach so weiter.Seriosität und Anstand und die Beachtung von gesetzlichen Normen und gesellschaftlichen Werten wurden von denen seit langem über Bord geworfen. Aus meiner Sicht ist das eine mehr als besorgniserregende Entwicklung in einem Rechtsstaat. Wir können nur hoffen, dass das BVerfG diesen Senat zur Gerechtigkeit zurück zwingt. Uns Allen alles Gute, André Grashof

      Reply
    • Mirko Prinz
      25. März 2019    

      https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/schluss-mit-den-rechentricks/

      Reply
  9. AV
    23. März 2019    

    In Berlin eruiert man noch und möchte erst im Mai sich festlegen, während in anderen Bundesländern bereits erste Gesetzesentwürfe zur Änderung der Besoldungsgesetze auf den Weg gebracht wurden.
    Die Bayrischen Kollegen werden wohl mit der Juni-Besoldung die (rückwirkende) Anpassung ausgezahlt bekommen.
    Be Berlin…

    Reply
  10. Christian
    22. März 2019    

    In NRW geht es ja auch… siehe hier:

    https://rp-online.de/37625785

    Für uns in Berlin hab ich leider die Hoffnung auf ein Einlenken unseres Senats verloren…

    Reply
  11. AV
    20. März 2019    

    Der Senat orientiert sich weiterhin ausschließlich am Prinzip „Sparen zu Lasten der Beamtenschaft“.

    Weder verrechnet sich der Senat, noch legt er falsche Vergleichszahlen zu Grunde… Es geht schlichtweg darum, so wenig wie möglich an finanziellen Mitteln aufbringen zu müssen. Die Anpassung der Beamtenbesoldung in den letzten 15 Jahren geschah stets bewusst und wissentlich. Kollatz und Geisel trauen sich dies aber nicht öffentlich zu sagen. Dies wäre aber ehrlich und würde von Rückgrat zeugen.

    Daher hilft nur ein Urteil des BVerfG und der Kampf für eine Wiedereinführung einer bundeseinheitlichen Beamtenbesoldung.

    Reply
  12. alfalfa
    19. März 2019    

    Interessant auch, dass Kollatz in dem DGB-Interview nur noch von „3,01 Prozent in 2019, 3,12 Prozent in 2020 sowie 1,29 Prozent für neun Monate im Jahr 2021“ spricht.

    Was wurde aus 3,2 + 3,2 + 1,4 ?
    Orientiert er sich jetzt an Schleswig-Holstein, die das auch so machen (dafür aber jeweils ab 01.01. + 100 € Sonderzahlung)?

    Keine Rede mehr vom „Durchschnitt der Länder“ (+1,1 %) ?

    Wie soll das Ziel der Angleichung bis 2021 so jemals erreicht werden?

    Reply
    • Schöneberger
      19. März 2019    

      Nein, 3,2 Prozent ist, so wie ich es verstanden habe, der Durchschnitt aus der Tariferhöhung. Es wurde nur die erste (Erfahrungs-)Stufe um knapp 4,x Prozent erhöht, die weiteren Stufen haben nur die knapp 3,x Prozent erhalten. Es ergibt sich hieraus ein Durchschnitt von 3,2 Prozent. Das wurde teils in den Medien unzureichend erläutert verbreitet, so dass viele von 3,2 % für alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen ausgehen. Manche Medien haben zumindest geschrieben, dass die Gehälter um „durchschnittlich“ 3,2 % erhöht wurden.

      Reply
      • alfalfa
        20. März 2019    

        Also die meisten Bundesländer machen die Schritte 3,2 + 3,2 + 1,4
        https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/

        Nicht durchschnittlich, sondern bezogen auf alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen (kann man in den Rechnern dort nachrechnen).
        Sachsen und Schleswig-Holstein erhöhen nur um 3,01 + 3,01 + 1,29, Meck-Pomm zieht 0,2 % für die Versorgungsrücklage ab.

        Für mich macht es auf die 3 Jahre betrachtet schon einen Unterschied, ob es nun 3,2 + 3,2 +1,4 oder nur 3,01 +3,01+ 1,29 sind.
        Kollatz scheint sich wohl an den niedrigeren Erhöhungen zu orientieren.

        Reply
  13. AV
    16. März 2019    

    Interessant ist doch, die Art und Weise der Interviewführung… kein Nachhaken, kein Legen des Fingers in die Wunde. Dieses Wohlfühlinterview zeigt mir, dass der DGB im Schulterschluss mit den Genossen steht.
    Wie soll sich da was in Berlin für die Beamtenschsft ändern?

    Reply
  14. Zorro
    16. März 2019    

    https://www.dgb.de/themen/++co++e7743a32-4700-11e9-a49f-52540088cada

    Bei Herrn Kollatz ist halt 1+1 nicht 2, sondern 4

    Reply
  15. AV
    15. März 2019    

    Ich kann nicht so viel essen, wie ich k… möchte.

    Diese Dilettanten sind zur Rechenschaft zu ziehen.

    Reply
  16. Väterchen Frost
    15. März 2019    

    Falls sich jemand fragt, warum 2016 und 2017 insgesamt 115 Mio € für neue Stellen bei Polizei und Feuerwehr nicht genutzt wurden, und insgesamt 74 Mio. € in den beiden Jahren bei der Polizei an nichtverausgabten Personalmitteln liegengeblieben sind, kann hier nachlesen, was mit dem Geld passiert ist:

    https://www.bz-berlin.de/berlin/senat-gab-115-mio-euro-nicht-fuer-neue-stellen-bei-polizei-und-feuerwehr-aus

    2016 gingen demnach sogar über 30 Mio. € von der Polizei an den Senat zurück. Aber für eine verfassungsgemäße Besoldung ist kein Geld übrig.
    Möglicher Weise sind die Details der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe interessant.

    Reply
  17. Zorro
    14. März 2019    

    Diese Berechnungen können wir uns inzwischen komplett sparen.
    Innensenator Erhart Körting (SPD) im Jahr 2011 anlässlich einer Demo von Feuerwehrleuten vor seinem Amtssitz: „Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“
    Innensenator Frank Henkel (CDU) am 23.04.2012 im Tagesspiegel: „Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen.“
    Diese Aussagen, egal ob im Koalitionsvertrag geschrieben oder nicht, sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
    Von der SPD ist man das inzwischen gewöhnt. Ich sage das aber auch ausdrücklich in Bezug auf die CDU, die vor ein paar Monaten aus der bequemen Opposition heraus über eine Anhebung auf das Niveau des Bundes schwadroniert hat, in der Zeit als Regierungspartei aber nichts bewegt hat.

    Es wird zumindest dieses Jahr für die Richterbesoldung in Berlin ein Urteil geben, „welches die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder bindet“.

    Spätestens dann werden wir sehen, wer richtig rechnet.

    Reply
  18. alfalfa
    11. März 2019    

    Herr Kollatz will bei dem Fahrplan 01.04.2019, 01.02.2020 und 01.01.2021 bleiben.

    https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/dbb-beamtenbund-und-tarifunion-berlin-trifft-politik/

    Damit erfolgt keine Angleichung an die anderen Bundesländer und schon gar nicht den Bund.
    Die zusätzlichen 1,1 % gleichen die verzögerte Übernahme des Tarifergebnisses einfach nur aus, der Rückstand besteht weiterhin.

    Reply
  19. Kerstin B.
    10. März 2019    

    Sicher richtig.
    Ich meine ja auch nur, dass es halt einen Unterschied macht, ob der letzte Anpassungsschritt bereits zum 01.01.19 vollzogen worden wäre und nun der neue Tarifabschluss zu einer weiteren Erhöhung führen könnte, oder ob der letzte Schritt aus der vorherigen Erhöhung einfach wegfällt weil er so spät angesetzt war, dass er sich jetzt überholt. Es kann doch weiterhin niemand ernsthaft behaupten, dass man so aufholen will.

    Reply
    • Mirko Prinz
      10. März 2019    

      Der Wille den Durchschnitt der Bundesländer zu erreichen wird wohl erst Wirklichkeit, wenn das BVerfG ein Urteil gesprochen hat. Bis dahin werden sich Absichtserklärungen, die mehrfach durch die Tagespresse gehen, mit halbherzigen Umsetzungen abwechseln. So, wie dies schon seit Jahren passiert. Das seit 2006 anhaltende Sonderopfer der Beamtenschaft im Verhältnis zum Tarifbereich ist rechtlich nicht begründbar und war auch nie Bestandteil bei den Begründungen in den Gesetzentwürfen zur Besoldungsanpassung. Schon alleine dieser Fakt spricht für ein verfassungswidriges Gesetzgebungsverfahren.

      Reply
      • André Grashof
        10. März 2019    

        Hallo Kerstin,
        Du hast absolut Recht. Natürlich sparen die Politiker mit der absolut willkürlichen Entscheidung der Festsetzung des Anpassungszeitpunktes weiterhin Geld zu unseren Lasten. Und Sie werden damit mehrheitlich durchkommen, denn im Verhältnis haben viel zu wenig Beamte zeitgerecht Widerspruch eingelegt. In früheren Berechnungen hatten wir bereits nachgewiesen, dass es für die Beamtenschaft nachteilig ist und eine Abkopplung stattfindet, denn es handelt sich halt nicht um eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse. Eine angebliche Angleichung wird also frühestens im Jahr 2021 erfolgen (sofern die Politiker in diesem Wahljahr dann eine heftige Steigerung beschließen sollten) oder nicht schon vorher eine Entscheidung des BVerfG ergeht. ABER: All das Geld, was uns in all den Jahren vorsätzlich hinterzogen wurde, wird allenfalls diejenigen nachgezahlt, die zeitgerecht Widerspruch eingelegt haben. Aus meiner Sicht ist das vorsätzliche Verhalten der Politiker in einem Rechtsstaat durchaus als bedenklich zu bezeichnen. Sie fühlen sich sicher, da bislang niemand dieser Politiker für seine Fehlhandlungen belangt werden konnte. Und wir sind diesen Willkürakten solange ausgeliefert, bis das BVerfG eine Entscheidung trifft. Hoffen wir das Beste! André

        Reply
  20. Kerstin B,
    9. März 2019    

    Sicher richtig.
    Ich meine ja auch nur, dass es halt einen Unterschied macht, ob der letzte Anpassungsschritt bereits zum 01.01.19 vollzogen worden wäre und nun der neue Tarifabschluss zu einer weiteren Erhöhung führen könnte, oder ob der letzte Schritt aus der vorherigen Erhöhung einfach wegfällt weil er so spät angesetzt war, dass er sich jetzt überholt. Es kann doch weiterhin niemand ernsthaft behaupten, dass man so aufholen will.

    Reply
  21. Väterchen Frost
    7. März 2019    

    Ich denke auch, dass das wichtig ist und kann mir vorstellen, dass das auch in den Schriftsätzen irgendwo erwähnt wird. Schließlich hat André das Zahlenmaterial prima aufbereitet.

    Es gibt ja so viel mehr, was unseren Dienst belastet bzw. unnötig erschwert, und die langjährige Einstellung des Senats zu seinen Staatsdienern, sowie die bestenfalls mangelehafte Fürsorge aufzeigt. Da wird wissentlich auf „Verschleiß“ gefahren, nur um Geld für Wohltaten abzuzweigen, damit man wiedergewählt wird. Da spielt es auch keine Rolle, wenn die Kollegen auf den Schießständen krank werden und sterben.

    Der Laden läuft doch nur noch, weil wir klag- und wehrlos die Kohlen aus dem Feuer holen, und zwar ohne echte Anerkennung, wie auch die Kollegen bei der Feuerwehr. Wenn man die Arbeitsbedinungen in Berlin berücksichtigt, hätten wir deutlich mehr verdient, als sogar der Bund zahlt. Dass die Gebäude marode und gesundheitsbedenklich sind, und auf vielen Dienststellen nicht einmal Mindestanforderungen für die Beleuchtung am Arbeitsplatz erfüllt werden, weil weder die Beleuchtung der Arbeitsstättenverordnung entspricht, noch die Wände die geforderten Reflektionseigenschaften haben, ist ein weiteres Indiz dafür, dass der Senat gar nicht die Absicht hat, etwas anderes zu tun, als Absichtserklärungen zu verbreiten.

    Wenn sich die Strafverteidiger schon darüber lustig machen, dass sie viele Verfahren nur deshalb gewinnen, weil unsere Austattung so schlecht ist, dann ist möglicher Weise etwas nicht so ganz in Ordnung, oder es ist so gewollt.

    Das passiert alles nur, damit Geld gespart und umverteilt werden kann. Es werden auch nicht ausreichend Handys und Tablets für die Kollegen kommen, weil der Senat festgestellt hat, dass es einfach viel Geld kostet, wenn in jedem Gerät auch noch eine SIM-Karte steckt.

    Also zeigt sich auch hier, dass der Senat nicht im Mindesten die Absicht hat, eine faire und verfassungsgemäße Besoldung einzuführen. Denn es hapert schon an den Basics, nämlich an der funktionsfähigen Minimalausstattung. Damit der Senat Geld für seine Wohltaten hat, zweigt er es in großem Maß bei der Feuerwehr und der Polizei ab, und setzt die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung und derer, die für ihren Schutz zuständig sind, absichtlich aufs Spiel. Und trauriger Weise spielt es auch keine Rolle, ob dabei sogar Menschenleben zu beklagen sind, wie durch die Schießstände oder zu langen Reaktionszeiten der RTW bei der Feuerwehr.

    Früher haben die linken Politiker mal den Slogan „Gutes Geld für gute Arbeit!“ unterstützt. Das ist wohl Geschichte.

    Reply
    • Kerstin B.
      8. März 2019    

      Wohl wahr!
      Aber was ich bei der ganzen Geschichte auch noch nicht verstehe: was wird denn eigentlich aus der noch immer ausstehenden Anpassung aus der letzten Erhöhung?
      Wenn die gestrichen wird, stimmen die tollen Berechnungen doch sowieso von vorn bis hinten nicht….

      Reply
      • Mirko Prinz
        9. März 2019    

        Könnte Sie, Kerstin B., die Frage bitte konkretisieren?

        Reply
        • Kerstin B.
          9. März 2019    

          Na aus der letzten Erhöhung steht ja noch immer die restliche Anpassung aus, die so großzügig vom 01.08. auf den 01.04. vorgezogen wurde. Gut 3% soweit ich mich erinnere.
          Also das, womit wir sowieso noch allen anderen hinterher hängen.
          Was passiert jetzt damit in Hinblick auf den neuen Abschluss?
          Ich persönlich gehe ja davon aus, dass die alte Vereinbarung damit hinfällig wird.

          Reply
          • Mirko Prinz
            9. März 2019    

            Hallo Kerstin,

            für die Anpassungsschritte gibt es einen Senatsbeschluss https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.751025.php So lange die Abgeordneten der Berliner Parlamentes keine Ambitionen zeigen dieser Salamitaktik entgegenzutreten wird wahrscheinlich weiter so verfahren. Fairerweise müsste die Besoldung zeitgleich mit dem Tarifabschluss umgesetzt werden, aber es ist zu verlockend das Sonderopfer bei den Beamten weiter einzufordern um andere Projekte zu finanzieren. Berlin bleibt diesbezüglich einzigartig.

  22. Hanzenbanzen
    7. März 2019    

    Frage an André…..
    Ist im aktuellen Verfahren Berliner Besoldung BVerfG der Umstand eigentlich mit berücksichtigt, dass Berlin immer erst Monate später die Erhöhung umsetzt bzw. ist es für das Verfahren nicht von Bedeutung?
    Gruß Hanzenbanzen

    Reply
    • André Grashof
      8. März 2019    

      Bei meinen Berechnungen bin ich auch auf diesen Umstand der enorm zeitversetzten Besoldungsangleichung im Land Berlin eingegangen. Die Rechtsanwälte des Landes Berlin versuchen jedoch, diese Spitzberechnung zu umgehen. In den ehemaligen Vorgaben des BVerfG findet sich hierfür kein so eindeutiger Hinweis, dass dies in der ersten Prüfstufe zu berücksichtigen sein muss. In der Gesamtbetrachtung aber dann schon. DIESE Gesamtbetrachtung der Situation in Berlin führte auch das BVerwG zu seiner überaus deutlichen Aussage, dass die Situation in Berlin weitaus schlimmer ist, als damals in Sachsen, wo ja auch schon auf Verfassungswidrigkeit erkannt wurde. Deswegen versucht das Land Berlin ja auch alles, um nachzuweisen, dass zeitgleich nur zwei Parameter auf der ersten Prüfstufe gerissen werden und daher die Gesamtbetrachtung NICHT durchzuführen wäre. Die wissen – aus meiner Sicht – sehr genau, dass alles verfassungswidrig ist, sofern die Gesamtbetrachtung erfolgt. Aus meiner Sicht und auch aufgrund meiner Berechnungen sind mindestens vier Parameter der ersten Prüfstufe gerissen. Kommt halt immer darauf an, wie man rechnet, welche Basiswerte man heranzieht und welche Vergleichswerte eine Rolle spielen. Für das Land Berlin äußerst kompliziert, gerade auch wegen des weit zurückreichenden Zeitraums, der zu berücksichtigen ist, der zum Teil bis zur Wiedervereinigung reicht. Weiterhin auch schwierig, weil wir in Berlin den direkten Vergleich mit einer Vielzahl von Bundesbehörden haben usw…..Auch bei den heranzuziehenden Grundlagen der Berechnungen gibt es seitens des Landes Berlins und uns bzw. dem Deutschen Richterbund in Berlin extreme Differenzen. All das können nur die Richter am BVerfG klären. Die Richter des BVerwG hatten wir mit UNSEREN Berechnungen in fast allen Punkten überzeugen können. Hoffen wir das Beste für uns alle und die Zukunft dieser Stadt. Alles Gute, André

      Reply
  23. André Grashof
    7. März 2019    

    Der rot-rot-grüne Senat wird uns bescheinigen, dass WIR alle vollkommen falsch rechnen. Sen Fin wird wieder eine Phantasieberechnung erstellen und die Öffentlichkeit damit täuschen. Bereits im 8. offenen Brief vom 28.11.17 und auch später (z.B. am 17. und 22.05.18) konnten wir mehr als eindeutig nachweisen, dass hier bewusst falsche Ausgangs-, Basiswerte benutzt werden, um zu den irrealen Zahlen zu kommen, die uns der Senat präsentiert. Das ist aus meiner Sicht absoluter Vorsatz, der hoffentlich auch vom BVerfG entsprechend gewertet wird. Dass all dies über ein Jahrzehnt in einem Rechtsstaat möglich ist, empfinde ich als vollkommen unglaublich. Selbst der Deutsche Richterbund in Berlin hat diesen Umstand ggü. dem BVerfG entsprechend kritisch dargestellt. Leider sind wir als Beamte tatsächlich diesen Willkürakten der Politiker ausgeliefert, die nur das BVerfG beenden kann. Hoffen wir also auf eine gerechte Entscheidung durch Prof. Dr. Dr. hc Voßkuhle in diesem Jahr!!! Schön aber, dass endlich auch die großen Gewerkschaften DGB und dbb UNSERE Sichtweise gegenüber dem Berliner Senat vertreten und ihn auffordern rückwirkend zum Januar 2019 zeit und wirkungsgleich die Tariferhöhungen auf die Beamten zu übertragen, um ihr Angleichungsversprechen für 2021 zu halten. Wir werden in Kürze sehen, was daraus wird…Uns ALLEN alles Gute, André

    Reply
  24. AV
    7. März 2019    

    Genau so sieht es aus… Das ist doch jahrelange Methode der Augenwischerei, welche der Öffentlichkeit immer wieder verkauft wird.

    Zumindest in 2019 spart der Senat in den ersten drei Monaten jeweils 3,2 % Tariferhöhung. Kumuliert sind das 9,6 %. Die 1,1 % ab April, also 9,9 %, egalisieren letztlich nur den Verlust der ersten drei Monate. Ergo… es erfolgt keine Annäherung an den Durchschnitt der Bundesländer.

    Reply
  25. Väterchen Frost
    7. März 2019    

    Laut Morgenpost steht schon fest, dass die Erhöhung erst zum 1. April kommt:

    https://www.morgenpost.de/berlin/article216603987/Auch-die-Erzieherinnen-bei-freien-Kitas-bekommen-mehr-Geld.html

    Es soll noch 1,1 % draufgelegt werden. Doch was bedeutet das für die bis 2021 beabsichtigte Angleichung? Wieder auf 100 € bezogen fur das Jahr 2019 bei 12 Gehältern ganz einfach folgendes:

    a) Erhöhung ab 01.01. (3,01 % + 1,1 % Angleichung):
    100 x 1,0411 x 12 = 1249,32 €

    b) Erhöhung ab 01.04. (3,01 % + 1,1 % Angleichung):
    100 x 3 + 100 x 1,0411 x 9 = 1236,99 €

    c) Erhöhung ab 01.01. (3,01 %, keine Angleichung) :
    100 x 1,0301 x 12 = 1236,12 €

    Wie man hier schön sehen kann, findet faktisch keine Angleichung statt, weil das Gehalt unter a), also dem, was der Senat umsetzt, ziemlich genau dem entspricht, was man ab dem 01.01. ohne Angleichung bekäme. Defakto spart sich der Senat weiterhin die Angleichung, die 2021 vollzogen sein soll. Oder deutlicher formuliert gibt’s weiter keine Wertschätzung oder eine Rückkehr zur verfassungsgemäßen Besoldung. Eine Angleichung von 0,87 € pro 100 € Gehalt (aufs ganze Jahr gerechnet) entsprechen 0,07 € im Monat. Das ist es, was unsere tagliche Leistung Wert ist, und auch der Verzicht,den man uns verfassungswidrig aufgezwungen hat.

    Reply
    • Väterchen Frost
      7. März 2019    

      Sorry, vertippt… muss natürlich oben „… weil das Gehalt unter b), also dem…“ heißen.

      Die Rechnung unter a) dient nur zur Verdeutlichung, was zeit- und wirkungsgleich inklusive Angleichung bedeutet hätte.

      Reply
  26. AV
    7. März 2019    

    Die Pressemitteilung von SenFin kann man auch so lesen, dass angesichts der dort genannten Zahlen sich der Senat sehr wohl bewusst ist, dass er den Tarifabschluss auf die Beamtenschaft übertragen muss. Das Versprechen, 1,1 % draufzulegen, wird zudem schwerlich zu revidieren sein.
    Schaut man sich die anderen Bundesländer an, so wird klar, dass Berlin in der Pflicht ist, zu liefern.
    Fakt ist aber auch, dass die Erhöhung sicherlich erst ab 01.04.2019 wirksam werden wird. Und die seitens der SPD beabsichtigte Einführung einer Berlinzulage von 150 € ab 2020 sind auch nicht fix und könnten angesichts des Tarifabschlusses platzen.

    Der Senat agiert weiter in Salamitaktik und tut nur das Nötigste. Das ist und bleibt so.

    Reply
  27. Bezirkshandstempel
    6. März 2019    

    Toll nicht!
    Wird das Ergebnis nun eins zu eins übertragen oder nicht?
    Man forscht noch an der richtigen Entscheidung!

    Reply
    • Väterchen Frost
      6. März 2019    

      Man forscht nicht an der richtigen Entscheidung, sondern an der Begründung, warum es nun wieder nicht möglich ist, Berliner Beamte für bereits geleistete gute Arbeit, wie der Senat nicht müde wird zu bestätigen, fair zu bezahlen.

      Wie Bsirke schon in der Abendschau sagte, wollte die andere Seite (also Kollatz) unbedingt, dass die Erhöhung kostenneutral ist. Das bedeutet in der Denkweise des Senats nichts anderes, als Umverteilung, also einigen etwas nehmen (oder vorenthalten), damit andere etwas bekommen, also fremdes Geld.

      Das Problem mit den astronomischen Summen, die immer in irgendwelchen Pressemitteilungen genannt werden, entsteht doch erst, wenn der Senat nicht vorhat, seine Ankündigung der Angleichung der Besoldung an die Bundesländer, wie versprochen, bis zum Ablauf der Legislaturperiode durchzuführen. Denn die Lücke in der Besoldung kann bei der Strategie nicht geschlossen werden (soll sie ja auch nicht wirklich).

      Dabei könnte man ja schon jetzt ausrechnen, wie die Erhöhungen tatsächlich sein müssen, damit die Besoldung insgesamt im als „Absichtserklärung“ angestrebten Bereich landet, also eine ernsthafte Alternative zur Besoldung des Bundes darstellt. Besonders bei der langen Laufzeit, die fast bis zum Angleichungszeitpunkt reicht. Da dürfte die Lücke am Ende der Laufzeit unter der Berücksichtigung der 1,1 %, die der Senat drauflegen will, nur noch minimalst sein.

      Also ist weit und breit nicht zu erkennen, dass der Senat ernsthaft davon abrückt, verfassungwidrig zu besolden und nun ernsthaft eine Wende einleitet. Dieses Kalkül sollte jedoch im laufenden Verfahren interessant für das BVerfG sein. Angesichts der neueren Entscheidungen des BVerfG kann der Senat nicht mehr damit rechnen, das Verfahren zu gewinnen, sondern versucht nun, mit allen Mitteln noch soviel Geld umzuleiten, wie es eben geht. Sozial kann man diese Politik nicht nennen, eher diskriminierend.

      Wenn es dem Senat wirklich darum ginge, fähigen Nachwuchs anzuwerben, bliebe nur die sofortige Angleichung mindestens an den Bundesdurchschnitt. Aber angeblich will Berlin ja mit dem Bund in der Besoldung gleichziehen, damit fähige Leute beim Land Berlin arbeiten, anstatt bei den Bundesbehörden, wo bei besserer Ausstattung besser bezahlt wird.

      Stattdessen werden einige Gruppierungen unterschiedlich stark bevorzugt, und zwar je nachdem, wie sie sich wehren können. Zum Beispiel haben die Lehrer schon sehr viel erreicht, unter anderem die Anhebung der Einstiegsgehälter der Grundschullehrer auf A 13. Die Lehrer hatten vor allem deshalb Erfolg damit, weil eben ein zunehmender Anteil der Lehrer nicht verbeamtet war, also streiken durfte.

      Bei Polizei und Feuerwehr sieht das ganz anders aus, die mehr oder weniger klaglos ihren Dienst versehen, auch wenn der Krankenstand aufgrund der Überbelastung sehr hoch ist und zu wenig Personal existiert. Da hat der Senat keinen ernsthaften Widerstand zu erwarten, weil diese beiden Gruppen faktisch wehrlos sind, und sowieso viel zu viel klaglos hinnehmen.

      Das Verfahren vor dem BVerfG scheint den Senat erst einmal nicht weiter zu interessieren, denn er rechnet zwar damit, dass er nicht durch kommt, strebt aber bis dahin die maximale Umverteilung zu unseren Lasten an. Wenn im Haushalt nicht ausreichend Mittel für die Besoldungserhöhungen berücksichtigt wurden, liegt das vielleicht daran, dass von vorne herein nie beabsichtigt war, zeit- und wirkungsgleich zu besolden.

      Gerade der Verhandlungsführer Kollatz, und damit der Senat, muss aber an der Umsetzung des von ihm verhandelten Ergebnis gemessen werden. Die gesamte Strategie des Senats ist aber seit über einem Jahrzehnt auf Umverteilung angelegt. Also wird es nichts mit „zeit- und wirkungsgleich“ im Sinne des verhandelten Ergebnisses.

      Reply

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