Viele Berliner Beamtinnen und Beamte haben derzeit Schreiben vom Dienstherrn erhalten, in denen die Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2020, gestützt auf das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien (BerlBVAnpG 2024–2026) beschieden werden. Doch viele der Bescheide sind unvollständig oder zu niedrig bemessen.
Um betroffenen Familien zu helfen, stellt die auf Besoldungsrecht spezialisierte Kanzlei Leonhardt einen kostenlosen Musterwiderspruch zum Download bereit. Damit können Sie Ihre Ansprüche schnell, sicher und fristgerecht geltend machen.
Wichtig: Die Monatsfrist läuft ab Zustellung!
- Mit dem Zugang des Nachzahlungsbescheids beginnt eine Frist von einem Monat, innerhalb derer Widerspruch eingelegt werden muss. Wer diese Frist versäumt, verliert dauerhaft seine Ansprüche – selbst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht später höhere Nachzahlungen verlangt. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend.
Warum der Widerspruch notwendig ist?
Viele Berliner Nachzahlungsbescheide verstoßen gegen grundlegende verfassungsrechtliche Vorgaben:
- Die Nachzahlungsbeträge sind zu niedrig. Der tatsächliche Mehrbedarf kinderreicher Familien wird nicht ausreichend berücksichtigt.
- Nicht alle Jahre sind einbezogen. Manche Bescheide decken nur Teilzeiträume ab, obwohl der Anspruch seit 2008 besteht.
- Keine Verzinsung der Nachzahlungen. Das Land Berlin verzinst die Nachzahlungen nicht, die verstößt vermutlich gegen höherrangiges Europarecht.
Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 2 BvL 5/18 in Kürze klärt, ob die A-Besoldung seit 2008 überhaupt verfassungsgemäß war. Von dieser Entscheidung hängt ab, ob die aktuellen Nachzahlungen Bestand haben oder nachträglich erhöht werden müssen.
So nutzen Sie den Musterwiderspruch
- Bescheid prüfen: Datum der Zustellung notieren – ab diesem Tag läuft die Monatsfrist.
- Musterwiderspruch herunterladen: Der Vordruck steht hier kostenlos zur Verfügung,
- Mandat erteilen oder Text des Musterwiderspruches in eigenem Namen nutzen
- Angaben ergänzen: Ihre persönlichen Daten und das Datum eintragen.
- Einreichen: Den unterschriebenen Widerspruch beweissicher an die im Bescheid genannte Personalstelle.
- Akteneinsicht nehmen und ggf. rechtlichen Rat einholen
Der Musterwiderspruch enthält bereits den Antrag auf Ruhendstellung des Verfahrens, die Beantragung der Akteneinsicht und die Ankündigung einer späteren Begründung. Sie müssen nichts weiter hinzufügen.
Download Musterwiderspruch Kanzlei Leonhardt
Hallo Mirko. Vielen Dank für deine Veröffentlichung. Worin genau besteht der Unterschied zum Wiederspruch der GdP? Also welcher ist
zielführender?
Hallo Mario, der Widerspruch von der Kanzlei Leonhardt ist mE weitergehender, da er auch Zinsansprüche geltend macht. Auch wird die aktuelle Rechtssprechung des VG Berlin zur zeitnahen Geltendmachung beachtet, womit ggf. Lücken in der Widerspruchsstellung geschlossen werden können. Wichtig ist aber, dass überhaupt Widerspruch eingelegt und dies auch ggf. auch nachträglich weiter begründet wird.
BG Mirko