Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

Mehr

Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort

  • Home
  • Aktuelles
  • Aus dem Abgeordnetenhaus
  • Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
16. Dezember 2020 44 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Der fraktionslose Abgeordnete Marcel Luthe versucht mit einer erneuten Schriftlichen Anfrage, Licht in das Wirrwarr der Besoldungsnachzahlung zu bringen.

Neu ist die Antwort auf Frage 11, in der dargelegt wird, dass ein Reparaturgesetz zur A-Besoldung erst in Aussicht gestellt wird, wenn auch die Entscheidung zur A-Besoldung beim BVerfG erfolgt ist.

Diese wurde für die zweite Hälfte des kommenden Jahres avisiert. In früheren Anfragen wurde ausgeführt, dass mit dem Reparaturgesetz (Nachzahlungsgesetz) alle Besoldungsordnungen berücksichtigt werden. Wird hier im Wahljahr auf Zeit gespielt?

Verfassungswidrige Besoldung Anfrage vom 18.11.2020

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles, Aus dem Abgeordnetenhaus
Die Besoldungsrevolution – Aufsatz Dr. Stuttmann
Gesetzgebung im Eilverfahren

44 Kommentare

  1. Thomas Stein
    22. Januar 2021    

    Sorry, stellt euch doch bitte auf irgendwelche Reparaturzahlungen für A auf frühestens Mitte bis Ende 2022 ein ! Letztes Jahr schrieb ich euch, dass dieser Senat weiterhin ( wie immer sehr wertschätzend ) auf ganz großem Niveau zockt und es ist den Entscheidungsträgern da oben aber so was von sch… egal wie jeder Einzelne denkt und fühlt !
    Diese Politiker dritter Klasse ( angefangen beim RGB ) welche die Entscheidungshoheit in der Hauptstadt Deutschlands inne haben, empfinden für ihren öffentlichen Dienst nun mal keine Wertschätzung ! Alles Gefasel vor den Medien, alle Dankesworte, alle Lügen in denen sie sich noch indirekt feiern, sind knallharter Wahlkampf !
    Da sind wir beim Thema : Wahlkampf, dass ist das Einizige, wo man die richtig bei den „Eiern“ von mir aus auch „Eierstöcken“ packen kann, sie müssen ständig und überall den heißen Atem ihrer „Knechte“ spüren…..
    Ach, übrigens mal zum Nachdenken : die, die jetzt da oben in Berlin das Sagen haben, die sind in 9 Monaten nicht mehr Ansprechpartner, die sind dann raus, dann gibt es neue Verhandlungspartner und alles wird neu auf den Prüfstand genommen und wir reden und reden und reden und reden….

    Reply
  2. Väterchen Frost
    21. Januar 2021    

    @Mario

    Dafür gibt’s das BVerfG. Die sollten das unbedingt erfahren, auch damit sie das Verhalten des Senats NACH dem Urteil bei der R-Besoldung ensprechend einkalkulieren, die Spielräume entsprechend streichen und am besten auch noch die Nachzahlung für alle, auch die ohne Widerspruch, anordnen. Dieser offene und absichtliche Rechtsbruch muss Konsequenzen haben. In einem Rechtsstaat wäre das so….

    Wenn uns nicht einmal die Verfassung schützt, was dann?

    Reply
    • Mario
      21. Januar 2021    

      Ich glaub du meinst die A-Besoldung. Der Gedanke ist gut, leider muss sich auch das BVerfG an bestimmte Grundsätze der Rechtsprechung halten.
      Ich gehe aber davon aus, dass Andre das über die Anwälte in geeigneter Form beim BVerfG anbringt.

      @Mirko
      Mich würde die Reaktion der betroffenen Richter interessieren. Gibt es schon eine Reaktion vom Richterbund oder andere Betroffene?
      Schließlich fordern ja auch die Richter die Berücksichtigung von allen Beamten.

      Reply
  3. Mario
    20. Januar 2021    

    Es muss doch mal irgendjemanden geben der den Senat von Amts wegen in die Schranken weist. So ein offener Rechtsbruch kann doch nicht geduldet werden.

    Reply
  4. Mario
    20. Januar 2021    

    Da fehlen einem echt die Worte. Der Senat pickt sich die Rosinen aus dem Kuchen (Urteil) raus und begreift einfach den Zusammenhang nicht. Nach meiner Meinung fängt eine verfassungsrechtliche Richterbesoldung mit der untersten Besoldungsgruppe der Beamten an.

    Reply
    • Mirko Prinz
      20. Januar 2021    

      Mario, sei dir gewiss, dass die die Zusammenhänge durchaus begreifen. Hier wird wiederum auf Zeit gespielt. Zeit ist Geld! Und je weniger Widersprüche gestellt werden, umso billiger kommt es dem Land Berlin. Deswegen wird man im Gegensatz zu anderen Bundesländern (z.B. Sachsen-Anhalt) weiterhin darauf bestehen, dass jede/r selbst Widerspruch einlegt. Der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetz 2021 wird nicht im Geringsten den Forderungen des BVerfG gerecht und wieder müsste man dies gerichtlich einfordern. Aber solange jeder das hinnimmt und der Masse dies egal ist, wird dieses Spiel weitergehen.

      Reply
    • Mirko Prinz
      20. Januar 2021    

      Und manche DGB-Gewerkschaften der „Besoldungsallianz“ feiern Zulagen, die bekanntermaßen nicht ruhegehaltsfähig sind als einen Erfolg, anstatt das verfasssungswidrige Vorgehen anzuprangern. https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Erschwerniszulagen-sollen-um-115-Prozent-erhoeht-werden?open&ccm=000

      Reply
      • Fragender
        20. Januar 2021    

        Ok… mit einer solchen Gewerkschaft wird man den Krieg, leider kann man es nicht mehr anders bezeichnen, nicht gewinnen.
        Ergo ist zu befürchten, dass die Besoldungsallianz mehr Schein als Sein ist.

        Reply
        • Mirko Prinz
          20. Januar 2021    

          Jup, da bringt jede brennende Tonne mehr. 😉

          Reply
        • Thomas Stein
          21. Januar 2021    

          Völlig korrekt ! Das rede ich hier seit Jahren ! Die Herrschaften geben vor, für uns da zu sein ! In Wirklichkeit versuchen sie ihren Allerwertesten an die Wand zu bekommen, vielleicht springt ja doch mal ein kleiner Posten in einem Büro dabei heraus ! Teilweise sind die doch gar nicht in der Lage bei Politikern mal richtig gegen zu halten, nein da wird Lächeln hier und Stößchen da gemacht, mir wird übel….

          Reply
  5. Mario
    20. Januar 2021    

    Rundschreibendatenbank Berlin: Rundschreiben IV Nr. 1/2021Auszug

    IV. Umgang mit auf amtsangemessene Besoldung gerichteten Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren in Folge des Beschlusses des BVerfG (Aktenzeichen: 2 BvL 4/18)
    Wie unter I. ausgeführt, werden für die Kläger im gegenständlichen Verfahren und etwaige weitere Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die sich mit einem statthaften Rechtsbehelf gewehrt haben und über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist, rückwirkend verfassungskonforme Regelungen mittels eines Reparaturgesetzes geschaffen.
    Das beabsichtigte Reparaturgesetz wird jedoch keine Fälle erfassen, auf die das BVerfG im bezeichneten Beschluss keinen Bezug nimmt. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen sich beamtete Dienstkräfte mit Rechtsbehelfen gegen eine behauptete verfassungswidrig zu niedrig bemessene Alimentation in der A-Besoldungsordnung wehren oder gewehrt haben. Hinsichtlich dieser Fälle gilt die bereits in dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 33/2018 dargestellte Empfehlung fort, die der Senat mit Senatsbeschluss Nr. S-1356/2018 vom 03.07.2018 gefasst hat.
    ————

    Reply
  6. Fragender
    20. Januar 2021    

    https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/senat-spielt-auf-zeit/

    Gem. Mitteilung plant der Senat lediglich ein Reparaturgesetz für die R-Besoldung.
    Trotz offenkundigem jahrelangen Rechtsbruchs betreffs der A-Besoldung, welcher aus der Begründung des Beschlusses des BVerfG zur R-Besoldung in Berlin deutlich wird, ignoriert der Senat die Fakten und führt die eigene Beamtenschaft an der Nase herum.
    Es muss wohl die für Herbst angekündigte Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung abgewartet werden.

    Bundesweit dürfte das Verhalten der verantwortlichen Politiker einmalig sein. Niederträchtig und verlogen… mehr fällt mir zu Kollatz und Co. nicht ein.

    Reply
  7. Thomas Stein
    12. Januar 2021    

    … was geschieht eigentlich mit Menschen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten ? richtig ! nur mal zum Nachdenken ! es hilft nur Eines : Abwahl der SPD ! tut mir leid, die Geduld ist am Ende seit fast 20 Jahren „müllen“ sie nun in unserem Leben rum, Ergebnis : Versagen auf der ganzen Linie ! deswegen startet bitte jetzt bereits damit, gedanklich Andere davon zu überzeugen, dass die Genossen ausgedient haben !!!

    Reply
    • Fragender
      12. Januar 2021    

      Prinzipiell sind Wahlen eins der demokratischen Mittel, mit welchem das Volk als Souverän seinen Willen zum Ausdruck bringt. Allerdings bezweifle ich, dass die SPD auf die Stimmen der Mitarbeiterin des öD angewiesen ist. Zumal viele Beamtinnen und Beamte mit ihren Familien im Umland wohnen und somit nicht wahlberechtigt sind.
      Wieso, und das ist doch der Kern, brennt keine Tonne vor dem Roten Rathaus. Weshalb nehmen zu wenige Betroffene an Aktionen/Demonstrationen der Gewerkschaften teil?
      Ja… Die Frustration ist groß und die großen Gewerkschaften haben jahrelang vielleicht zu wenig gegengehalten, um diesen Senat in seine Schranken zu weisen. Es gibt nur eine Chance und die darf nicht vertan werden. Mit der gebildeten Besoldungsallianz muss Druck aufgebaut werden. Einigkeit muss herrschen im Kampf für unsere Rechte. Dazu braucht es jede und jeden aus der Beamtenschaft, um klare Kante zu zeigen. Ich denke, die Vertretenden aus der Besoldungsallianz werden sich zeitnah zu diesem Gesetzesentwurf und zum hoffentlich baldigen Reparaturgesetz positionieren. Die Gewerkschaften haben jetzt die Möglichkeit, zumindest auf Basis der überragenden Vorarbeit der hiesigen Initiative verloren gegangenes Vertrauen wieder zurück zu gewinnen.

      Ansonsten kann man nur hoffen, dass es eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung geben wird.

      Reply
  8. Väterchen Frost
    11. Januar 2021    

    Ich hoffe nur, dass das BVerG angesichts des Verhaltens des Berliner Senats sieht, dass die bisherige Entscheidung nicht geeignet ist, das Land Berlin zur Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zu bewegen. Hier bedarf es ganz offensichtlich weiterer Konkretisierung und einer klaren und unmissverständlichen Handlungsanordnung, auch was die Nachzahlung angeht.

    Wie kann es sein, dass Berlin dem BVerfG derart auf der Nase herumtanzt, ohne dass das Konsequenzen hat? Und warum sollten sich dann die anderen Länder an die Urteile halten?

    Reply
  9. Tommy
    11. Januar 2021    

    Hallo ich nochmal. Aber das muss doch nun irgendwann mal endlich ein Ende finden. Es kann doch nicht sein, dass nun wieder gegen diesen Umstand geklagt werden muss und das dann wieder 10 Jahre dauert bis da eine Entscheidung getroffen ist. Das geht ja dann ewig so weiter. Der Berliner Senat hat ja dann schließlich jedes mal wieder mehrere Jahre Zeit sich was neues einfallen zu lassen. Dem Ganzen muss doch endlich mal ein Ende gesetzt werden.

    Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?! vor Allem für diejenigen, die jeden Tag auf der Straße ihren Kopf hinhalten um selbige zu schützen und zu verteidigen.

    Wie soll denn nun bezüglich der stark abweichenden Erhöhungsbeträge in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen vorgegangen werden? Wieder jedes Jahr Widersprüche gegen diesen Umstand einreichen, gleich Klagen? Oder ist das von den bisherigen Widersprüchen gedeckt?

    Reply
  10. Tommy
    9. Januar 2021    

    Vielen Dank für das Lesewerk. Ich habe das mal überflogen. Sehr interessant finde ich die Tabellen auf den Seiten 79 bis 82. ich kann den Zahlen dort nun folgendes entnehmen:

    Ein Beamter A 5 mit zwei Kindern erhält im Jahr 2021 nun 39.665,04 Euro. Ein Beamter A 8 mit zwei Kindern erhält im Jahr 2021 nun 39.914,28.

    Dies liegt an den ab dem Jahr 2021 neu eingeführten Erhöhungsbeiträgen die in den unteren Besoldungsgruppen wesentlich höher ausfallen als in den mittleren bzw. „höheren“ Besoldungsgruppen. Im Umkehrschluss hat nun also ein Beamter A 5 im Jahr 2021 nahezu das gleiche Jahreseinkommen wie ein Beamter A 8. Der Beamte A 9 bekommt entsprechend gar keinen Erhöhungsbeitrag mehr und reiht sich dann ebenfalls beim gleichen Jahreseinkommen ein?!

    Das kann doch so nicht richtig sein? Das muss man doch schon alleine beim Aufschreiben der Zahlen feststellen, dass das alles andere als gerecht ist und so auch nicht vom BVerfG gemeint sein konnte.

    Oder habe ich hier etwas falsch verstanden ich würde um Aufklärung bitten. Vielen Dank und schöne Grüße.

    Reply
    • André Grashof
      10. Januar 2021    

      Hey Tommy,
      Du hast absolut NICHTS falsch verstanden, sondern genau richtig gelesen. Dieser Gesetzentwurf ist erneut auf Täuschung und Manipulation erbaut. Nach wir vor handelt der Senat bewusst verfassungswidrig!!! Jede einzelne Position muss man sich anschauen und auseinandernehmen, um den Nachweis führen zu können, den DU bereits festgestellt hast. Dafür haben wir jemanden gefunden, der das erledigen wird. Es ist absurd, dass ein Mitarbeitender mit A 4 (jetzt A 5) und 2 Kindern in 2021 fast genauso viel verdient, wie ein A 8 oder A 9 er mit 2 Kindern. Das spiegelt weder die Wertigkeit der zugewiesenen Aufgaben wieder, noch hält sich dieser schlechte Senat an die Vorgaben des BVerfG oder achtet auf die vorgegebenen Abstandsregeln. Es fehlt auch ein Vergleich bei den Ledigen Mitarbeitenden, die z.B. in A 8 Eingangsamt etwa 8.400,00 € weniger verdienen, als die mit 2 Kindern und damit weitaus weniger, als die Vergleichsgruppen in der freien Wirtschaft. Auch der Quervergleich mit den Ländern dürfte als Absurd zu bezeichnen sein, da ganz offensichtlich nicht beachtet wurde, die Bundesländer aus der Berechnung zu nehmen, die dem BVerfG zur Entscheidung auf Verfassungswidrige Unteralimentation vorliegen. Das sind mittlerweile einige… So würde sich dann der Durchschnitt erheblich nach oben verschieben. Selbst Thüringen musste eingestehen, dass Sie noch zu wenig bezahlen. Also hast Du absolut Recht. Anstatt dieser verfassungsfeindlich agierende Senat diesen Beschluss des BVerfG als deutliche Schelte seiner Handlungen begreift, sieht er ihn nur als weitere Unannehmlichkeit durch neue Zahlentricksereien seine Haltung manifestieren zu müssen und uns weiterhin zu schädigen! Wertschätzung??? Rechtstreue??? Bei diesem Senat nicht vorhanden!

      Reply
      • Mario
        11. Januar 2021    

        Vor diesem Hintergrund gewinnen die Ausführungen von VR Dr. Stuttmann an Bedeutung.

        Im Übrigen: von der letzten (2021) Besoldungserhöhung sind Teile der Besoldung noch ausgenommen worden.
        Obwohl im Gesetz ausgewiesen wurden im Januar 2021 noch die alten Tabellenwerte aus 2020 zur Berechnung des Familienzuschlags herangezogen. Eine Nachberechnung findet mit Veröffentlichung im Gesetzblatt statt.

        Reply
    • Fragender
      10. Januar 2021    

      Nicht nur dir kommen die Ausführungen des Senats seltsam vor. Es wird alles so klein wie möglich gerechnet. Es darf und soll eben nur das Allernötigste kosten, die Vorgaben der Beschlüsse des BVerfG umzusetzen. Ob dies mit dem Gesetzesentwurf tatsächlich rechtskonform geschieht, müssen Volljuristen klären. Es wird spannend. Denn gerade spezialisierte, hochqualifizierte Kräfte im öD, und die braucht Berlin dringend, werden feststellen müssen, dass es sich nicht lohnt beim Berliner öD anzuheuern.

      Interessant ist auch ein Satz des Senats, mit welchem er auf die Stellungnahme der Beschäftigtenvertretungen erwidert… hier fällt bereits das Wort pandemiebedingte Kosten. Vermutlich wird die Politik nach den Abgeordnetenhauswahlen die Katze aus dem Sack lassen. Und ich bin mir sicher, der öD wird in puncto Sparmaßnahmen ganz weit oben auf der Liste stehen.

      Reply
  11. Fragender
    6. Januar 2021    

    https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/landesregierung-sagt-antragsunabhaengiges-handeln-zu/

    Auch in Schleswig-Holstein scheint die Landesregierung beamtenfreundlicher zu sein und wird aufgrund der vorhandenen Beschlüsse des BVerfG die Beamtenbesoldung wohl nachbessern, wobei es nicht erforderlich sein soll, entsprechende Anträge zu stellen.

    Schon traurig, wie der Berliner Senat auf Zeit spielt und seine eigene Beamtenschaft auflaufen lässt.

    Reply
    • Hans
      9. Januar 2021    

      Mal was zum lesen
      Gruß Hans 2
      https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-3285.pdf

      Reply
  12. alfalfa
    24. Dezember 2020    

    Nur noch mal kurz dazu, dass ich schrieb, der Berliner Senat könnte behaupten, er hätte sein Ziel der Angleichung an den Bundesdurchschnitt (nicht an den Bund, das war nie sein Ziel) erreicht: Ohne die Berücksichtigung freier Heilfürsorge ist dem so, wenn man sich die reinen Zahlen im Besoldungsrechner ansieht.
    Und genau das werden sie bei ihrer Argumentation heranziehen.

    Klar wäre es schöner, nicht jeden Monat 200 € für die private KV zahlen zu müssen (Frauen noch mehr), aber freie Heilsfürsorge bekommen in der Hälfte der Bundesländer eh fast nur Polizisten und Vollzugsbeamte und außer beim Bund wird dafür 1,5 % von der Besoldung als Sachbezug abgezogen.
    In den anderen Bundesländern und für die meisten Beamten außerhalb von Polizei und Vollzug gibt es Beihilfe wie bei uns.
    Wenn man das alles in die Vergleichsberechnung einfließen lässt, wird es kompliziert, aber sicherlich würde sich das Gefüge dadurch zuungunsten Berlins leicht verschieben.

    Ist die Frage, ob das Gericht sich damit beschäftigen wird, genauso wie mit den Zulagen die es in manchen Ländern gibt und in manchen nicht und ob diese als Besoldung zu berücksichtigen sind, oder nicht.

    Wir werden vielleicht nächstes Jahr mehr wissen.
    Bis dahin wünsche ich allen ein frohes Fest. Bleibt, oder werdet gesund!

    Reply
  13. Mario
    23. Dezember 2020    

    Noch ein kleiner Nachtrag. Es geht nicht um das alleinige Vergleichen von Besoldungstabellen. Es geht meiner Meinung nach um eine Neuordnung der Besoldung von Beamten. Für alle die sich da mal informieren möchten empfehle ich folgenden Link:

    https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552

    Ich wünsche uns allen schöne Feiertage.

    Reply
  14. Mario
    23. Dezember 2020    

    Also, ich denke der Senat hat die falschen (für ihn günstigeren Zahlen) zugrunde gelegt. Wenn die dann auch noch ins neue Besoldungsgesetz einfließen werden sie beim unkritischen Lesen umso glaubwürdiger. Dem ist aber nicht so. Also sieh dir doch mal die Grundlage der Zahlen an. Schaut man genauer hin, so erkennt man doch viele Ungereimtheiten. Nur weil ich mich im Gesetz auf das Urteil des BVerfG beziehe, macht das die Richtigkeit des Inhalts nicht zur Wahrheit. Es bedarf hier einer genauen Überprüfung durch die Besoldungsallianz im Sinne des BVerfG. Hier denke ich speziell an die beteiligten Richter. Beispiel: Warum wird bei der Berechnung des Mindestabstands die Endstufe der untersten Besoldungsgruppe herangezogen? Man fängt ja in der untersten Besoldungsgruppe nicht mit der höchsten Erfahrungsstufe an. Für mein Verständnis kann das nur ein Fehler von vielen sein. Ich kann nur hoffen das sich die Besoldungsallianz mit ihrem Fachverstand für eine einwandfreie Berechnung einsetzt und die Ergebnisse transparent korrespondiert.
    Ihr wisst ja, wer ein mal lügt………..

    Reply
  15. alfalfa
    22. Dezember 2020    

    @ Fragender
    Wieso? 1,6%, 2,4%, 3,1, wenn alle Altersklassen äh Erfahrungsstufen berücksichtigt sind, also im Schnitt um die 2%, wie ich schrieb.
    Natürlich sind zwei einzelne Bundesländer + Bund deutlich vorn, aber der Durchschnitt eben nicht.
    Und 2020 kamen 4,5% und die Zulage und dadurch ist Berlin nun tatsächlich an den Durchschnitt angeglichen.
    Wie ich schon schrieb – gegenüber dem Bund fehlen mir ab Januar nur noch 10 € netto, rechnet es doch mal selber aus.

    André, deinen Einsatz und die unermüdliche Arbeit in allen Ehren, vor allem, was Gerechtigkeit für die Vergangenheit angeht, aber Stand aktuell wurde erreicht, was versprochen wurde – Angleichung der Berliner Besoldung an den Bundesdurchschnitt bis Ende der Legislaturperiode, wenn man die Zulage einrechnet, ganz ungeachtet dessen, dass andere Bundesländer auch verfassungswidrig zu niedrig besolden – die Frage ist, ob das Gericht genau das in die eigene Urteilsfindung einbezieht.

    Vom Wortlaut her hat R2G es einfach mal geschafft, die Versprechungen einzuhalten, wenn auch mit Tricks und anderen Gaunerbundesländern, die ihnen in die Karten spielen. Da kann man theoretisch nach Gutdünken ausrechnen, wie es sein müsste, aber es ist eben nicht so und an diesen „Fakten“ orientiert sich unsere Landesregierung.

    Die vergangenen Jahre werden dadurch nicht gut gemacht, ganz klar und da hoffe ich auf Gerechtigkeit.
    Aber was die aktuelle Besoldung angeht, muss ich zugeben, dass ich in der Geldbörse und auf dem Lohnzettel in Zahlen deutlich spüre und sehe, dass etwas getan wurde und ich keinen Vorteil mehr sehe, dem Land den Rücken zu kehren und beim Bund anzufangen, wo man auch noch 41 (oder 42?) statt 40 Stunden arbeiten muss (ist doch noch so, oder?) und zumindest theoretisch damit rechnen muss, seinen Wohnort verlassen zu müssen, wenn man von denen über einem nicht gemocht wird.

    Reply
    • Hans2
      22. Dezember 2020    

      Der Einsatz von André hat sich jedenfalls gelohnt.Dem Senat werden für die Zukunft Grenzen gesetzt Die letzten 10 Jahre wurde auf Kosten der Beamten gespart und man musste sich daran gewöhnen.Klar ist jetzt eine Verbesserung eingetreten aber nur auf Druck.Wertschätzung sieht anders aus.Die Berlin Zulage hätte man doch in der Besoldung integrieren können. So wird gespart bei den Pensionären ,zumal eigentlich Rücklagen gebildet werden sollten .
      Und die Beamten die kein Widerspruch geleistet haben, schauen in die Röhre weil sie den Dienstherren vertraut haben .
      Von daher hat André alles richtig gemacht 👍

      Reply
    • FA
      23. Dezember 2020    

      Ich persönlich bin als A9er auch sehr zufrieden mit den Steigerungen, auch wenn es für ein Studium ein Witzgehalt ist. Aber man schätzt die weiteren Sachen sehr

      Du vergisst aber, dass der Bund größtenteils eine freie Heilfürsorge hat und etliche Zulagen/Extras, die einige Länderbeamten nicht erhalten. Und genau sowas muss berücksichtigt werden.
      Ich zahle mehr KV als manche meiner älteren Kollegen, obwohl ich nach Schule direkt studiert habe und nicht eine einzige Vorerkrankung oder sonst was habe.
      Alleine die KV sind doch gut und gern 200 € bis 300 € netto, auf Jahrs gerechnet einiges an Kohle, die bei deiner Rechnung einfach nicht auftauchen, aber doch extrem ausschlaggebend sind.
      Das gilt nicht nur für den Bund, sondern einige Länder zahlen freie Heilfürsorge. Ist natürlich bei den Standardrechner ausm Netz nicht ersichtlich.

      Daher stimmen deine Prozentzahlen nicht. Außer du kannst sämtliche Länderbesoldungsgesetze und weiteres ausm Kopf – dann aber bitte eine Grundlage für deine Berechnungen posten. Mir persönlich fehlen als Vergleich als A9er Einstieg an die ~ 3.000 € (oder 4.000 € ?) netto. Weit entfernt von deinen 2 % netto

      Reply
  16. Simon
    21. Dezember 2020    

    Hallo,

    VIELEN VIELEN Dank erstmal für das ganze Engagement, das Ihr hier in die Arbeit reinsteckt. Das ist wirklich super!

    Weil die Berechnungen im Urteil des BVerfG zur R-Besoldung für die Jahre 2009-2015 für mich kaum nachvollziehbar sind, wollte ich mal fragen, ob man ganz grob sagen kann, was da ungefähr bei einer R1 Besoldung monatlich mehr rauskommen müsste.

    Kann man da eine ganz grobe Hausnummer nennen?

    Das würde mich wirklich mal brennend interessieren.

    Viele liebe Grüße
    und allen schöne Feiertage
    Simon

    Reply
  17. Hanzen
    21. Dezember 2020    

    Mit dem Unterschied, dass auch Pensionäre beim Bund davon profitieren. Die Zulage in Berlin ist weder ruhegehaltsfähig noch bekommen Pensionäre die Zulage. Ich wünsche uns allen ein gerechtes Jahr 2021.

    Reply
  18. Schöneberger
    19. Dezember 2020    

    https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/beamtenbesoldung-wie-viel-verdienen-eigentlich-polizisten/26278010.html?ticket=ST-12962555-0BF9Xxwr5UFTN6vpqrAK-ap4

    Sind die Zahlen da korrekt oder veraltet?

    Reply
    • Mirko Prinz
      19. Dezember 2020    

      hier sind die aktuellen Zahlen

      https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/

      Reply
      • Matthias K.
        20. Dezember 2020    

        Das sind ja leider die Zahlen vom Dezember 2019. Da wird es sicher bald eine Aktualisierung geben

        Hat denn zufällig jemand den Entwurf zum neuen Laufbahngesetz zur Hand? Das verspricht auch interessant zu werden….

        Reply
        • alfalfa
          21. Dezember 2020    

          Wenn man sich die 2019er Zahlen anschaut, liegt Berlin im Schnitt ja nur 2 % zurück gegenüber Bund.
          Dann kam die Erhöhung und die Zulage (die jederzeit wieder gestrichen werden kann) und die nächste Erhöhung kommt in ein paar Tagen.

          Habe mir auf der Seite mal zum Spaß mit dem Beta-2021-Rechner ausgerechnet, wie viel ich ab Januar beim Bund mehr hätte.
          Es sind netto nur noch 10 € bis 31.03.2021, wenn beim Bund die nächste Erhöhung kommt.

          Ich hoffe, das Gericht lässt sich nicht davon beeindrucken, dass da eine Zulage mit drin ist, die nach der Wahl vielleicht wieder weg ist und sorgt für Gerechtigkeit für die Vergangenheit.
          Aber so gesehen kann sich die Regierung jetzt zurücklehnen und behaupten, das Ziel einer Angleichung der Besoldung an den Durchschnitt wurde erreicht…

          Reply
          • Fragender
            21. Dezember 2020    

            https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/be/a_11.html

            Die Tabelle offenbart aber andere Zahlen. Der Bund, Ba-Wü und Bayern liegen deutlich vor Berlin…

          • André Grashof
            21. Dezember 2020    

            Hey Alfalfa,
            schaue doch bitte einmal in den link: https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/durchschnittsberechnung-nach-eigenem-gutduenken/
            Die Zahlen des Senats sind – wie immer – nicht an der Realität ausgerichtet und auch nicht gemäß der Intention des BVerfG berechnet!
            Zusätzlich hat jetzt auch das VG des Landes Hamburg eine Direktvorlage an das BVerfG gesandt. Das nächste Bundesland mit verfassungswidriger Besoldung, welches aus einer Abstandsberechnung herauszurechnen wäre… Bleiben nicht mehr viele übrig. Und der Bund muss natürlich mit eingerechnet werden… Wie immer Lug und Trug.
            Trotzdem besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2021 für alle.
            André

  19. Andreas K.
    18. Dezember 2020    

    https://filehorst.de/d/dGnsyJhs

    Reply
  20. anonymous
    17. Dezember 2020    

    hab ich hier gefunden

    https://smallpdf.com/shared#st=89a3b710-5375-4655-8ef7-2151c6ede8c7&fn=Entwurf.pdf&ct=1608235955600&tl=share-document&rf=link

    Reply
    • Klaus
      18. Dezember 2020    

      Leider funktioniert der Link nicht (mehr) 🙁

      Reply
    • Matthias K.
      18. Dezember 2020    

      Ist schon gelöscht. Scheint ja schrecklich geheim zu sein!

      Reply
      • HighTower
        18. Dezember 2020    

        Hab es gestern noch gezogen.
        Und abgespeichert.
        Ist zum großen Teil identisch mit der Pressemitteilung vom 15.12.2020

        Reply
  21. Bente Prahmer
    17. Dezember 2020    

    Interessant wäre ja mal, einen Blick in den aktuellen Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes für das Land Berlin 2021 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) zu werfen. Er ist aber nirgends zu finden. Hat jemand eine Idee bzw. einen Link?

    Reply
  22. Fragender
    16. Dezember 2020    

    Besoldungsallianz… mehr ist nicht zu sagen…
    Wenn jetzt der Senat nicht zum Handeln gezwungen wird, dann kann ich selbst als Gewerkschaftsmitglied jede Kollegin/jeden Kollegen verstehen, die/der meint, Gewerkschaften sind zahnlose Tiger.

    Reply
    • Thomas Hacker
      17. Dezember 2020    

      Zwingen? Wie zwingen?

      Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Hans zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteSo sieht’s beim Bund aus . https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-besoldungsanpassung-bund/
  • Lutz zu Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –... einfach mal so zu genießen: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/preisexplosion-fuer-alle-gehaltserhoehung-fuer-wenige-politiker-goennen-sich-606-euro-diaetenplus-li.2330968
  • Hanzen zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteZur Info https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Es-geht-ums-Gehalt-Zaehneknirschen-bei-Niedersachsens-Beamten,beamte218.html Gruß H

_______________________________

  • Hans bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Lutz bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Hanzen bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mirko Prinz bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Lothar bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mirko Prinz bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Thomas Stein bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mario bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Hans bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Thomas S bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist

Berliner Besoldung.de   unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung   Impressum / Disclaimer    Datenschutz