Das zweite Antwortschreiben ist gestern eingetroffen – dieses Mal im Auftrag des Finanzsenators. Die Antwort ist wenig überraschend: Zwar beobachte man die „wirtschaftliche Entwicklung der Besoldung“, eine Korrektur der Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres sei jedoch nicht vorgesehen.
Kurzum: Die gewünschte Auskunft über die für das Jahr 2025 vorliegenden Tatsachengrundlagen zur Bemessung der Berliner Besoldung, die auch maßgeblich für das vergangene Haushaltsjahr sind, wurde nicht erteilt. Diese wurde meinerseits gewünscht, vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht auch eine rückblickende Analyse („ex-post-Betrachtung“) vergangener Jahre fordert, um zu ermitteln, ob die Besoldung im jeweiligen Zeitraum amtsangemessen war.
Dass diese Datenerhebung für jedes Haushaltsjahr vorliegt bzw. möglich ist, lässt sich in § 6 des Landesabgeordnetengesetzes nachlesen. Durch die fehlende Auskunft ist mir leider auch die Möglichkeit genommen, kurzfristig die aktuelle Besoldung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Mithin könnte mein Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG tangiert sein.
Aus diesem Grund:
Gesucht wird eine Rechtsanwaltanwältin, der*die sich pro bono der Thematik annimmt und das Verfahren durch die Instanzen begleitet. Die dafür notwendigen Schriftsätze sollen auf dieser Webseite für die Allgemeinheit zugänglich sein.
Interessenten melden sich bitte unter: info@berliner-besoldung.de
Im Rahmen des Verfahrens wäre insbesondere zu klären:
- Wie und wann der Besoldungsgesetzgeber seinen prozeduralen Pflichten nachzukommen hat, insbesondere im Hinblick auf die transparente und nachvollziehbare Herleitung der Besoldungshöhe.
- Welche Rechte Betroffene haben – insbesondere Auskunfts- und Einsichtsrechte – damit sie ihr Grundrecht auf amtsangemessene Alimentation im Rahmen eines effektiven Rechtsschutzes durchsetzen können und lange Verfahrensdauern vermieden werden.
- Ob und inwieweit sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können und müssen – etwa durch Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder anderen spezialgesetzlichen Anspruchsgrundlagen.
- Ziel des Verfahrens ist die schnelle Feststellung der Verfassungswidrigkeit der aktuellen Berliner Besoldung (Vorlageverfahren BVerfG) , auch im Hinblick auf:
- den lediglich auf Antrag zu gewährenden „Ergänzenden Familienzuschlag“ sowie
- das neue Modell der „Doppelverdienerfamilie“.
3 Jahre! Das ist ja garnichts 😉
https://www.bz-berlin.de/berlin/objektschuetzer-warten-3-jahre-gehalt
https://www.bz-berlin.de/berlin/nebenjob-rekord-bei-der-feuerwehr
Woran das wohl liegen könnte? 🤔