Mit der Entscheidung des BVerfG (2 BvL 5/18 u. a.) wurden die Modalitäten zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation grundlegend geändert. Die bisherigen Kriterien zur Mindestalimentation – gemessen an der Grundsicherung – sind entfallen. Nunmehr muss die Mindestbesoldung mindestens 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Prekaritätsschwelle) einer vierköpfigen Familie erreichen. Wird dieser Wert unterschritten, liegt bereits ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip vor – eine weitere Prüfung ist dann entbehrlich.
Wird die Mindestbesoldung erreicht, erfolgt im Rahmen der Fortschreibungsprüfung eine zweistufige Prüfung, ob die Besoldung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung folgt. In der ersten Stufe der Fortschreibungsprüfung erfolgt ein Vergleich anhand von vier Parametern:
- Abweichung vom Tariflohnindex (öffentlich-rechtliche Tarifverträge)
- Abweichung vom Nominallohnindex
- Abweichung vom Verbraucherpreisindex
- Verstoß gegen das Abstandsgebot (systeminterner Besoldungsvergleich)
→ Eine Abweichung von mindestens 5 % bei den ersten drei Parametern gilt jeweils als Indiz.
→ Sind mindestens zwei Parameter erfüllt, begründet dies eine Vermutung der Unterbesoldung.
In der zweiten Stufe der Fortschreibungsprüfung erfolgt eine wertende Gesamtbetrachtung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien (z. B. Ausbildung, Verantwortung, Attraktivität des Beamtenverhältnisses, Beihilfe, Versorgung). Die in der ersten Stufe begründete Vermutung kann hierbei erhärtet oder widerlegt werden.
Das folgende Tool prüft die kontinuierliche Anpassung der Besoldung an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung anhand der ersten drei Parameter der ersten Prüfungsstufe der Fortschreibungsprüfung. Hierzu wird der Besoldungsindex der jeweiligen Besoldungsgruppe mit dem entsprechenden Tariflohnindex, dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex verglichen.
Als Referenz wird auch der „Diätenindex“, d. h. die Aufwandsentschädigung der Berliner Abgeordneten, im Chart visualisiert. In das Tool sind die offiziellen Zahlen aus der Entscheidung des BVerfG eingearbeitet. Fehlende Daten bis 2024 wurden aus offiziellen Quellen ergänzt.
Euch allen noch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 🎉
Frage:
Ist diese neue 80 Prozent Regel kurzgefasst besser oder schlechter für uns Beamte in Berlin?
Falls man meine Frage so pauschal und kurz beantworten kann.
Grüße H