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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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DGB-Besoldungsreport 2021 veröffentlicht

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  • DGB-Besoldungsreport 2021 veröffentlicht
24. Juni 2021 2 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Der DGB hat den aktuellen Besoldungsreport veröffentlicht. Bayern führt mit großem Abstand, Berlin hat aufgeholt und befindet sich im Mittelfeld und das Saarland hat jetzt die rote Laterne. Letztendlich wird weiter nach Kassenlage bezahlt. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat bisher noch keine Wirkung entfaltet.

Interessant ist das Interview des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle auf Seite 12 des Reportes. Eine Kernaussage ist:

„Dass Beamten, die nicht streiken dürfen, klagen müssen, ist im System angelegt, die Verfahrensdauer vor Gericht ist aber zu lang.“

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Aktuelles
Hamburg bildet Rückstellungen für Nachzahlung
BBVAnpÄndG 2021/2022 am gestrigen Tage vom Bundesrat verabschiedet

2 Kommentare

  1. Fragender
    25. Juni 2021    

    „Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat bisher noch keine Wirkung entfaltet.“

    Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung des Beschlusses des BVerfG zur R-Besoldung in Berlin haben es die Parlamente nicht geschafft, besser gesagt für nötig erachtet, verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Das ist sehr bezeichnend, wobei die Verwerflichkeit der politischen Ignoranz umso schlimmer ist, da es diejenigen betrifft, welche garantieren sollen, dass die in den Parlamenten verabschiedeten Gesetze auch umgesetzt und deren Einhaltung überwacht werden.

    Ein Staat, der seinen eigenen öffentlichen Dienst über Jahre hinweg derart schlecht behandelt, geht zu Grunde.

    Reply
    • André Grashof
      26. Juni 2021    

      …dem ist nichts weiteres hinzuzufügen! Unglaubliche Situation in einem „Rechtsstaat“…
      Wir klagen weiter – in der Hoffnung, dass das BVerfG im zukünftigen Beschluss zur A-Besoldung noch wesentlich konkreter wird, als im Beschluss zur R-Besoldung im Land Berlin.

      Reply

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