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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Besoldung unter Sozialhilfeniveau!

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  • Besoldung unter Sozialhilfeniveau!
30. November 2023 3 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Das Verwaltungsgericht Berlin beschäftigte sich in der heutigen Verhandlung (VG 26 K 251.16) mit der Besoldung einer Polizeibeschäftigten (BesGr. A 4), die 2016 eine Klage zur Feststellung einer verfassungswidrigen Besoldung eingereicht hatte.

Nachdem die Klägerin im Jahre 2018 per Gesetz in die Besoldungsgruppe A 5 angehoben wurde, konnte nach den umfangreichen Berechnungen des Gerichtes die Mindestalimentation (15 % über Sozialhilfeniveau) für die vierköpfige Familie nicht erreicht werden. Vielmehr stellte sich sogar heraus, dass in den Jahren 2016-2019 nicht einmal der für eine vierköpfige Familie zu gewährende Sozialhilfesatz (!) erreicht wurde.

In der Verhandlung wurde ebenfalls die zeitnahe Geltendmachung von „statthaften Rechtsbehelfen“ thematisiert, wobei der Vorsitzende Richter durchblicken ließ, dass Widersprüche, die auch die zukünftige Alimentierung angreifen, nicht unendliche Wirksamkeit entfalten. Allenfalls sollte eine Wirksamkeit bis zum nächsten Besoldungsanpassungsgesetz vorliegen. Die Klägerin hatte zwar Klage im Jahr 2016 eingelegt, jedoch versäumt für die folgenden Jahre zeitnah Ansprüche geltend zu machen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, reicht also jährlich einen Widerspruch ein!

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„Hauptstadtzulage“ für Beamte – Terminankündigung 04.12.2023

3 Kommentare

  1. Scholli
    1. Dezember 2023    

    Hallo Mirko.

    Kann man über dieses Verfahren irgendwo mehr lesen? Ich komme mit dem Aktenzeichen im Netz nicht weiter.. Muss man eine spezielle Rechtsdatenbank in Anspruch nehmen? Oder hast Du evtl. einen link?
    Danke vorab

    Reply
    • Mirko Prinz
      1. Dezember 2023    

      Eine Veröffentlichung ist mir nicht bekannt, obwohl dies sicher eine Pressemeldung wert wäre. Der Bericht beruht auf der mündlichen Verhandlung von gestern. Sicherlich kann man den Beschluss über das VG anfordern, sofern er schon geschrieben ist.

      Reply
    • Nordwest
      5. Dezember 2023    

      Das schriftliche Urteil kommt ja üblicherweise erst eingie Wochen später, dann sollte es öffntlich sein.

      Reply

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