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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat

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9. Juni 2021 1 Kommentar Geschrieben von Torsten Schwan

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat heute bei Enthaltung der Fraktion der Linken eine entsprechende Beschlussempfehlung des Gesetzentwurfs vollzogen:

https://www.bundestag.de/presse/hib/846468-846468

Da neben der Vorsitzenden des Ausschusses jeweils mit Ausnahme der Fraktionsmitglieder der AfD die Sprecher und Obleute sowie die Berichterstatter der anderen Fraktionen mit inhaltlich weitgehend der identischen Mail am 01.06. wie folgt informiert worden sind, kann niemand von ihnen sagen, er oder sie habe von den Problematiken nichts gewusst:

 

Sehr geehrte/r …..,

in seiner 141. Sitzung hat der Ausschuss für Inneres und Heimat den im Betreff genannten Gesetzentwurf der Bundesregierung behandelt, dessen abschließende Beratung am 10. Juni durch den Deutschen Bundestag erfolgen soll.

Der Entwurf erfüllt allerdings weder die materiellen noch die prozeduralen Voraussetzungen, die erst seine Verabschiedung erlaubten, wie in der beigefügten Anlage 1 dargelegt wird (vgl. dort insbesondere den auf der Seite 8 getätigten Nachweis). Als Folge würden Bundesbeamtinnen und -beamte sowie ihre Familien noch bis weit in den mittleren Dienst hinein unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert werden (vgl. Anlage 2), was verfassungsrechtlich ebenfalls nicht statthaft ist.

Da die Materie auch wegen der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 aus dem letzten Jahr nicht einfach zu durchdringen ist, füge ich Ihnen als [Funktion des Adressaten] die beiden Anlagen bei. Auch lasse ich Ihnen gerne meinen unlängst in der Öffentlichen Verwaltung erschienenen Beitrag zukommen: „Neue bundesverfassungsgerichtliche Direktiven für die Besoldungsdogmatik und ihre Folgen für das künftige Alimentationsniveau – Zugleich Bemerkungen zu BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18 -“ (DÖV 9/2021). Darüber hinaus stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Die beiden Anhänge werden am 03. Juni auf der Website https://www.berliner-besoldung.de veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Schwan

 

Da sowohl dem Herrn Bundestagspräsidenten als auch der Frau Bundeskanzlerin in der vorherigen Woche neben einem sie über die Sachlage informierenden Schreiben zugleich der genannte DÖV-Beitrag zugesandt worden ist, sollte davon auszugehen sein, dass auch sie über die Problematiken ausreichend im Bilde sind.

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Demokratiegefährdende Verhaltensweise des Berliner Senats und der Politik! – Vergleichen Sie auch: Protestaktion des DGB, des dbb, des HPR und des DRB

1 Kommentar

  1. Fragender
    10. Juni 2021    

    Guten Morgen,
    Ich würde es nicht ausschließen wollen, dass man auf Bundesebene nun doch nochmal „drauflegt“. Glücklich können all Diejenigen sein, dass beim Bund oder in Bayern arbeiten.

    Reply

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