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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Verfahrensstand beim BVerfG – nicht Neues

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25. Oktober 2019 17 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

 

Anfrage an das BVerfG

2 BvL 4/18 – Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die Besoldung von Richterinnen und Richtern in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG amtsangemessen war („Richterbesoldung II“).       

Sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich gibt es nach wie vor noch keine Terminierung für eine Entscheidung zu o.g. Thema.

In unserem Aktionsbündnis befinden sich auch Kläger mit A-Besoldung zu o.g. Thema. Stellvertretend liegt Ihnen auch bereits die Klage des Feuerwehrmannes Herrn XXX vor.

Nach wie vor handeln die Berliner Politiker entgegen der Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg und des BVerwG. Beispielsweise ist auch das neue Besoldungsgesetz Berlins für die Jahre 2019 und 2020 in keiner einzigen Passage mit Berechnungen belegt. Nach wie vor wird ausschließlich behauptet, man erfülle schon die Vorschriften des BVerfG, wohl wissend, dass hier gegen prozedurale Anforderungen an ein Besoldungsgesetz verstoßen wird, was bereits überdeutlich auch das BVerwG feststellte. Dieser Berliner Senat verfährt aber weiterhin rechts-verneinend und beachtet die Entscheidungen der Gerichte in keiner Weise. Andere Bundesländer und der Bund beachten die Vorgaben bei den jeweiligen Besoldungsgesetzen, aber auch das ist dem Berliner Senat vollkommen egal!

Was sagt es aber über einen Rechtsstaat aus, wenn der Gesetzgeber vorsätzlich die Verfassung bricht, zu Lasten der gesamten Exekutive im Land? Wie soll die Exekutive mit einem solchen Machtmissbrauch über mittlerweile 11 Jahre umgehen?

Korruption wird Tür und Tor geöffnet, denn der Werteverfall wird durch die Politik vorgelebt. Resignation der Mitarbeitenden ist die logische Folge, die aber für die öffentliche Sicherheit Sorge tragen sollen. Der Rechtsstaat wird dem Verfall durch die Politiker preisgegeben, die sich gerade selbst die Diäten verdoppelt haben…

Wir benötigen DRINGEND IHRE Hilfe. Bislang behaupten die Politiker schlicht und einfach, dass sich auch die Richter des BVerwG irren und das BVerfG dem Land Berlin Recht geben wird. So lange keine Entscheidung vom BVerfG getroffen ist, wird also in der Bundeshauptstadt weiterhin das Recht gebrochen, da die Verstöße – wie auch bereits durch das BVerwG festgestellt – absolut offensichtlich sind!

Uns ist bewusst, dass das Thema äußerst komplex ist, für ganz Deutschland eine wichtige Rolle spielt und Sie mit Ihrer Entscheidung Rechtsgeschichte schreiben werden. Aber wir benötigen dringend eine Entscheidung, die endlich für Gerechtigkeit sorgt und den Rechtsfrieden wiederherstellt.

In der Hoffnung auf eine baldige Antwort verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

André Grashof

www.Berliner-Besoldung.de

 

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Aktuelles
Dank für die Unterstützung – Quorum leider nicht erreicht
Klagenotwendigkeit und Termin BVerfG – Aktuelle Mitgliederinfo des DRB

17 Kommentare

  1. Hanzenbanzen
    12. Dezember 2019    

    Der Berliner Senat hat heute die Berlin Zulage für Beschäftigte des öffentlichen Dienst und Beamte beschlossen.
    Weiß jemand ob die Versorgungsempfänger bzw. Pensionäre diese Zulage auch erhalten. Was ist eigentlich aus dem ÖPNV Ticket geworden? Gruß

    Reply
    • Martin
      15. Dezember 2019    

      Man kann sich entscheiden zwischen 150 euro brutto zulage oder öpnv ticket für den tarifbereich AB. Das ticket gibts wohl für den preis ohne steuern. Da das ticket nicht 150 euro kostet gibts die Differenz als brutto ausbezahlt. Die zulage gibts nur für aktive beamte.

      Reply
  2. Thomas Stein
    3. Dezember 2019    

    … du sorry, ich bin da raus aus der Materie ! habe aufgehört, mir dieses undurchschaubare Teil jedesmal anzusehen, bin sowieso der Meinung das all dies für uns schwer nachvollziehbar ist, schon in Bezug auf diese ewigen Nachberechnungen ! bei uns auf der Dienststelle hatte eine Kollegin 800 Euro Abzug, bei mir waren es 230, beim nächsten Kollegen wiederum 390 Euro …
    das was ich mir gemerkt habe ist aber – auch für die Jüngeren bemerkenswert – wie sehr man uns auch insbesondere mit Einführung des Euro beschissen hat ! 1999 bekam ich als PHM mein letztes Weihnachtsgeld, es waren 4200 ,– DM ; heute 20 Jahre später und die ein- oder andere Beförderung hinzu, habe ich doch sage und schreibe fast auf den Kopf den gleichen Betrag in Euro erhalten ! Armes Deutschland, Armes Berlin, trotz allem euch schon mal ein frohes Weihnachtsfest !
    PS : wie ist eigentlich der Stand bzgl Richterbesoldung beim BVerfG ? sollte doch dieses Jahr entschieden werden !!!
    ( meine Vermutung ist langsam der Kollatz hat sehr gute Verbindungen nach Karlsruhe und plädiert auf eine Entscheidung von dort, na sagen wir Tendenz „neue Legislaturperiode“ Berlin…. )

    Reply
    • Tim Drage
      3. Dezember 2019    

      Der Euro hat damit wenig zu tun. Das war der liebe Senat, der das Weihnachtsgeld beschnitten hat, vom Urlaubsgeld gar nicht zu reden.

      Reply
  3. Matthias K.
    1. Dezember 2019    

    Guten Morgen,

    ist jemand aufgefallen das mit dem Besoldungsnachweis für Dezember etwas nicht stimmt? Wir haben für ein Jahr die Erschwerniszulage nachgezahlt bekommen (bei mir eigentlich um die 840 Euro), aber im Zusammenhang mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes sind die 840 Euro so gut wie komplett von der Steuer „verschlungen“ worden.

    Letztlich hatte ich nicht mehr viel Nettoverdienst wie die Jahre zuvor im Dezember. Mehrere Kollegen haben auch dieses Problem. Weiß jemand was da schief gelaufen ist?

    Gruß
    Matthias

    Reply
    • Tim Drage
      3. Dezember 2019    

      Weihnachtszuwendung und Nachberechnung sind Sonderzahlungen und unterliegen damit einer höheren Besteuerung (bei mir so ca 45%). Das hat dann zur Folge, dass trotz Nachzahlung dwz ein Minus rum kommt (bei mir -188€ bei 250 Nachberechnung plus Weihnachtsgeld, Weihnachtsgeld dann natürlich brutto drauf). Alleine, um sich das zurück zu holen, lohnt sich eine Steuererklärung, wo ja auf alle Einkünfte der persönliche Steuersatz angerechnet wird.

      Reply
  4. Markus F.
    28. November 2019    

    Viel besser finde ich ja die Begründung, dass die Zulage auf Grund Anpassung im TdL erst später kommt.
    Das wäre mal die Gelegenheit gewesen, den Beamten VOR den Angestellten die Zulage zu zahlen. Aber uns gönnen sie gar nichts….

    Reply
  5. alfalfa
    27. November 2019    

    Und dann wird diese Zulage noch klammheimlich von ursprünglich August auf November verschoben.
    Ein Jahr noch darauf warten und den anderen dabei zusehen, wie sie weiter mit höherer Bezahlung für gleiche Arbeit davonziehen.

    Reply
    • Matthias
      27. November 2019    

      ….und im Dezrmber haben wahrscheinlich nicht wenige mehr als 5.000 Euro Bruttoverdienst und dann greift die Zulage auch nicht.

      Reply
  6. Thomas Stein
    26. November 2019    

    … und wieder greifen die Herrschaften in die Trickkiste …

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/11/berlin-politik-rot-rot-gruene-koalition-beschliesst-doppel-haushalt-2020-2021.html

    Es ist davon auszugehen, dass diese Zulage nicht ruhegehaltfähig ist, insofern werden alle, die jetzt 30-40 Jahre den Buckel krumm gemacht haben und in 2018 – 2020 in Pension gehen bzw. gegangen sind, vor den „Koffer gesch… “ Anstatt eine ordentliche, zeitgemäße Besoldungserhöhung für Beamte durchzuführen, nehmen sie Angestellte mit ins Boot, die Herrschaften, die zu 90% hinter ihrem Schreibtisch „verfaulen“ sind sowieso bereits besser gestellt ! Ich sag nur 13. Monatsgehalt, 38,5 Stunden-Woche, Streikrecht etc.
    Armes Deutschland, arme Hauptstadt, armseelige Politiker…..

    Reply
    • Tim Drage
      26. November 2019    

      Moin. Tut mir Leid, aber „besser gestellt“ kann ich nicht sehen. Ich lebe mit einer Frau, die als Angestellte auf einer Stelle war, die einem Beamten mit A11 besoldet würde. Sie jedoch bekam E10. Unterschied fast 1000 € netto. Und ich kenne auch genug Beamte, die mit A11 oder A12 auch nichts anderes tun, als zu „verfaulen“… Es bringt nichts, wenn sich Landesbeschäftigte, ob Beamte oder Angestellte, gegenseitig nicht das Schwarze unter den Nägeln gönnen.

      Reply
  7. Markus F.
    15. November 2019    

    @Thomas:
    Diese Wunschgedanken pflege ich bereits seit Jahren….
    Gerade diesen Monat mit 5 AHu-Anforderungen im Zeitraum des genehmigten Planes.

    Reply
  8. Thomas H.
    14. November 2019    

    Ich hörte, dass eine Grippewelle im Vormarsch ist, die recht aggressiv ist. Ich mag mir nicht vorstellen, wenn diese die Verwaltung und die Polizei erfasst.😳

    Reply
    • Maik S.
      22. November 2019    

      *Hust*… Ja ich spür’s beim Lesen auch schon wieder ganz übel im Hals… Glaube das wird in den nächsten drei Tagen nichts xD

      Reply
  9. A
    29. Oktober 2019    

    Danke für das Engagement deinerseits!
    Ich stimme den Aussagen von Mario zu. Es ist schade, dass es sich so hinzieht aber in absehbarer Zeit wird eine Entscheidung gefällt werden und dann wissen wir mehr.

    Reply
  10. Mario
    26. Oktober 2019    

    Die Mühlen mahlen tatsächlich sehr langsam….aber das beinhaltet auch die Möglichkeit, dass die aktuellen Entscheidungen auf Bundesebene mit in das Urteil einfließen können. Ich hoffe das die Anwälte das BVerfG auf die gestern beschlossenen Veränderungen im Bundesbesoldungsgesetz und auch die neuen Erhöhungen im Bereich Harz IV hinweisen. Ich denke, ein Ende ist so langsam in Sicht. Auch wenn es dann ein oder zwei Monate länger dauert.

    Reply
  11. Tim Drage
    25. Oktober 2019    

    Die Mühlen mahlen langsam… Vielen Dank für Deine Hartnäckigkeit.

    Reply

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