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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"Allen Beamten und Richtern kann nur dringend ans Herz gelegt werden, weiterhin jährlich Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um die zu erwartenden rückwirkenden Besoldungserhöhungen nicht zu verpassen."

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Abendschau 28.11.2017 – Bald mehr Geld für Beamte?

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  • Abendschau 28.11.2017 – Bald mehr Geld für Beamte?
28. November 2017 2 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Die Abendschau vom 28.11.2017  hat sich u.a. auch dem Thema Besoldung gewidmet.

Während in Brandenburg die Gewerkschaften und Spitzenverbände mit den Arbeitgebern / Dienstherrn erfolgreich wegweisende Vereinbarungen zur höheren Attraktivität des öffentlichen Dienstes verabschieden, tut sich anscheinend in Berlin zu dieser Problematik wenig.

Das von den Regierungsparteien in Aussicht gestellte Vorziehen der Besoldungsanpassung auf den 01.06.2018 dürfte jedoch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht werden.

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Aktuelles
8. Offener Brief – Modellrechnung für Besoldungsanpassung bis 2021 von SenFin und Kritik
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2 Kommentare

  1. Andreas Veith
    30. November 2017    

    Der Senat setzt halt Prioritäten. Und diese liegen nicht in der verfassungsgemäßen Alimentation der seit nunmehr gut 15 Jahren gebeutelten Beamten. Für mich ist es ein Hohn, was im Doppelhaushalt 2018-19 hinsichtlich der Besoldung vorgesehen ist. Weiterhin ist nichts von einer spürbaren Angleichung an den Bundesdurchschnitt zu merken. Wieder erfolgt die Besoldungserhöhung in 2018 mit deutlichem Verzug zu anderen Bundesländern. Berlin wird so nicht konkurrenzfähig zum Bund oder zum unmittelbaren Nachbarn Brandenburg werden.
    Den jüngsten Gerichtsentscheidungen zum Thema Alimentation mag man augenscheinlich auch keine Beachtung schenken.

    Aber dafür kann Berlin sich den Luxus leisten, jetzt auch kostenlose Hortplätze anzubieten.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-landeshaushalt-2018-19-in-diese-bereiche-will-rot-rot-gruen-investieren/20648184.html

    Und was machen die Gewerkschaften?

    Reply
  2. Oliver K.
    30. November 2017    

    Die Forderungen der Gewerkschaften sind schnell gestellt:
    https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Brandenburg-legt-im-Kampf-um-junge-Talente-nach-Unser-Senat-spielt-mit-der-Sicherheit?open&ccm=000
    Aber wie diese Forderungen an den Mann oder die Frau gebracht werden, ist noch nicht so klar. Monatelange Demos, wie in Brandenburg, werden wohl nicht stattfinden. Schwerpunktthema dieser Gewerkschaft ist derzeit ja auch das Trinkwasser.

    Reply

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Neueste Kommentare

  • Mario zu Sie wussten, was sie taten.Still ruht der See. So siehts aus. Da im Moment weder politischer noch gewerkschaftlicher Druck zu erkennen ist, gebe ich die Hoffnung auf eine schnelle außergerichtliche Lösung auf. Der Senat hatte ja die Chance mit einem verfassungsgemäßen Gesetz die Besoldung verfassungskonform für alle zu regeln. Von daher setze ich auf den Rechtsweg. Auch wenn w.o. geschrieben die Chance vertan ist, so sehe ich in dem ganzen Verfahren auch Vorteile für alle die gegen die A-Besoldung klagen. Es wird sich zeigen wie der Senat das Reperaturgesetz für die Richter ausgestaltet und wir können mit ähnlichem auch für die A-Besoldung rechnen. So wissen unsere Anwälte schon mal im Voraus was auf sie zukommt. Abhängig von der Rechtsprechung des BVerfG zur A-Besoldung (ich rechne mit einem ähnlichen Urteil) habe ich meinen Anwalt mit der Prüfung beauftragt, die grad ruhende Klage auch um das jetzige Besoldungsgesetz zu erweitern. So könnte es schon vor dem VG scheitern. Es dauert halt leider länger. Angesichts bevorstehender Wahlen halten sowieso alle, in allen Bereichen, die Füße still. Beste Grüße und Kopf hoch.
  • WTF zu Sie wussten, was sie taten.Still ruht der see.... Keine Stellungnahme der Gewerkschaften..; auch nichts Neues vom Richterbund?? Unglaublich.
  • Brinker Frank zu Sie wussten, was sie taten.Das macht nur noch sprachlos. Sollten vor den Wahlen wieder Dienststellenbesuche von Abgeordneten stattfinden, bekommen wir wieder die höchste Wertschätzung versichert.

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  • Mario bei Sie wussten, was sie taten.
  • WTF bei Sie wussten, was sie taten.
  • Brinker Frank bei Sie wussten, was sie taten.
  • ernüchtert bei Sie wussten, was sie taten.
  • Fragender bei Sie wussten, was sie taten.
  • Mario bei Sie wussten, was sie taten.
  • Mario bei Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten
  • André Grashof bei Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten
  • André Grashof bei Sie wussten, was sie taten.
  • Väterchen Frost bei Sie wussten, was sie taten.

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