Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Rundschreiben IV Nr. 7/2026 konkrete Handlungsempfehlungen für Behörden veröffentlicht, wie mit offenen Widersprüchen zur Höhe der A-Besoldung umzugehen ist.
„Zeitnahe“ Rechtsbehelfe als Schlüsselkriterium
Entscheidend für die spätere Berücksichtigung im Reparaturgesetz ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein Kriterium: Betroffene mussten sich „zeitnah“ gegen die Höhe ihrer Besoldung gewehrt haben – konkret im jeweiligen Haushaltsjahr durch Widerspruch oder Klage. Wer erst rückwirkend für abgelaufene Jahre Rechtsmittel einlegt, hat nach derzeitiger Rechtslage keine Aussicht auf Nachzahlungen. Das Rundschreiben empfiehlt Behörden daher ausdrücklich, solche rückwirkend eingereichten Anträge abzulehnen.
Ruhendstellung bleibt bestehen
Bereits seit einem Senatsbeschluss vom Juli 2018 ruhen zahlreiche Widerspruchs- und Klageverfahren zur amtsangemessenen Besoldung. Die Senatsverwaltung für Finanzen empfiehlt nun, diese Ruhendstellung bis zum Inkrafttreten des Reparaturgesetzes beizubehalten. Gleichzeitig erklärt der Senat weiterhin den Verzicht auf die Einrede der Verjährung – allerdings nur soweit die Verjährungsfrist auf der Ruhendstellung beruht. Nach Verabschiedung des Reparaturgesetzes sollen die ruhend gestellten Verfahren, soweit sie den erfassten Zeitraum betreffen, als „abgegolten“ gelten.
Auch für die Jahre 2025 und 2026 eingelegte Rechtsbehelfe sollen vorerst ruhend gestellt werden, sofern sie zukunftsgerichtet oder im jeweiligen Jahr erhoben wurden.
Familienzuschlag: Wegfall wird für Rechtens erachtet
Separat befasst sich das Rundschreiben mit Widersprüchen gegen den Wegfall des Familienzuschlags der Stufe 1 (150,10 Euro) zum 1. November 2024. Nach Auffassung der Senatsverwaltung ist die Abschaffung des sogenannten „Ehegattenanteils“ verfassungskonform: Der Betrag habe stets nur eine ergänzende Funktion gehabt und sei für eine amtsangemessene Lebensführung nicht existenziell gewesen. Der Gesetzgeber verfüge bei der Ausgestaltung familienbezogener Besoldungselemente über einen weiten Gestaltungsspielraum.
Zur Besitzstandswahrung erhalten Berechtigte eine Ausgleichszulage nach § 87 BBesG BE. Diese wird bewusst abgeschmolzen, sobald das in das Grundgehalt übertragene 75,05-Euro-Paket an linearen Besoldungsanpassungen teilnimmt. Die Senatsverwaltung betont, diese dynamische Abschmelzung diene der Vermeidung langfristiger struktureller Ungleichheiten gegenüber anderen Beamtinnen und Beamten ohne entsprechenden Besitzstand. Widersprüche gegen diese Regelungen sollen als unbegründet zurückgewiesen werden.
Ausblick
Die Erarbeitung des Reparaturgesetzes hat nach Angaben der Senatsverwaltung bereits begonnen. Ob und in welchem Umfang Nachzahlungen letztlich fließen werden, hängt maßgeblich davon ab, ob Betroffene sich zum jeweiligen Zeitpunkt rechtzeitig zur Wehr gesetzt haben – eine Hürde, die viele Beamtinnen und Beamte in den Jahren 2008 bis 2020 vermutlich nicht genommen haben.
Mecklenburg-Vorpommern kündigt die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten an.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/pressemitteilung.mv.1.html
Der Richterbund M-V kritisiert das und fordert einen Paradigmenwechsel zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/pressemitteilung.mv.rb.1.html
Nicht weniger interessant sind die Verlautbarungen aus Bremen, wonach sich „rund 30.000 Bremer Beamte und Versorgungsempfänger womöglich bald auf eine Einmalzahlung freuen können.“
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremer-beamte-millionen-urteil-bundesverfassungsgericht-100.html
Im Artikel wird Bezug auf den Aufsatz des Verwaltungsrichters Martin Stuttmann genommen. „Besoldung ist keine Sozialleistung“ ist in NVwZ 2026, 8 erschienen und
bei beck-online abrufbar. Hierfür wird allerdings ein (kostenpflichter) Zugang benötigt.
Und was hören wir aus Berlin bisher???
Verdächtig still ist es geworden!
Ich dachte, dass Urteil für die Berliner Beamten wäre ein Urteil in erster Linie welches für UNS gesprochen wurde?
Freut mich wenn um uns herum alle davon profitieren aber sich bei uns irgendwie keiner so richtig in der Verantwortung sieht es auch umzusetzen!!
Wir müssen echt an die Presse gehen BALD, sonst bildet sich dieser Senat womöglich ein, er könne den Mantel des Schweigens darüber hüllen!
Aber nicht mit uns!!
Ich zitiere mal aus dem Aufsatz des Dr. Stuttmann:
„Im Jahr 2024 beträgt das Median-Äquivalenzeinkommen eines Erwachsenen in NRW 2.150 EUR im Monat. Hierzu sind für den Ehegatten und das Kind über 14 Jahre 2 x 0,5 x 2.150 EUR = 2.150 EUR und für das Kind unter 14 Jahre 0,3 x 2.150 EUR = 645 EUR zu addieren. Die Summe von 4.945 EUR wird mit 12 Monaten multipliziert und ergibt ein Median-Äquivalenzjahreseinkommen von 59.340 EUR (netto). Die Prekaritätsschwelle liegt bei 80 % davon, also bei 47.472 EUR. Dieser Wert bildet die Untergrenze der Jahres-Nettobesoldung, wenn man auf das gesamte Land NRW abstellt. Demnach muss dem Justizoberwachtmeister, der 2024 in die niedrigste Besoldungsgruppe A5 in NRW eingestuft ist, im Monat mindestens netto 3.956 EUR ausgezahlt werden.“
In Berlin liegt die Prekaritätsschwelle laut Tabelle aus dem Aufsatz bei 3929 € netto. Dabei eingerechnet ist fiktiv ein Kindergeld für zwei Kinder, wodurch sich nach meinem Verständnis eine Zahlung in Höhe von 3419 € ergeben müsste, die noch um den Betrag für die private KV erhöht werden muss.
Wenn das das Mindesteinkommen in der niedrigsten vorhandenen Besoldungsgruppe A5 mit niedrigster Erfahrungsstufe sein soll, dann gibt es aber eine erhebliche Differenz und ein riesiges Problem im Haushalt, denn laut Aufsatz wird die Prekaritätsschwelle in Berlin erst ab A10, Stufe 4 nicht mehr unterschritten. Auf dieses Niveau muss die Besoldungsgruppe A5 in niedrigster Stufe angehoben werden und in der Folge alle Besoldungsgruppen darüber mit entsprechendem Abstand.
Im Aufsatz heißt es zu den Konsequenzen:
„Die verfassungsrechtlich saubere Antwort auf den Beschluss des BVerfG bestünde darin, dass die Besoldungsgeber die Besoldungen über die gesamte A-Besoldungstabelle und in deren Gefolge auch für die B-, R- und W-Besoldung so anheben, dass der Betrag der ersten verfassungsmäßigen Besoldungsgruppe/Stufe dem niedrigsten vergebenem Amt in der untersten Erfahrungsstufe zugeordnet wird. Damit ist es jedoch nicht getan. Durch das strikt hierarchische Gefüge der aufsteigenden Besoldung, das aus der Pflicht zur amtsangemessenen Besoldung folgt (Leistungsprinzip, Abstandsgebot, s. Rn. 89), müssten sich die Tabellenwerte insgesamt nach oben verschieben. Denn die prozentualen Abstände der Einkommen müssen in etwa gewahrt bleiben.“
Wenn man das liest, begreift man erst einmal, um wie viel Geld man über Jahre betrogen wurde.
Vielen Dank.
Die Besoldungsgesetzgeber haben über viele Jahre auf unsere Kosten gespart. Obwohl das so nicht richtig ist. Denn das uns Beamten vorenthaltene Geld ist anderweitig ausgegebenen worden.
Die Haushalte sind letztlich nicht konsolidiert worden, auch wenn immer wieder betont wurde, dass die prekäre Haushaltslage zum „Sparen“ zwingen würde.
Die Besoldungsgesetzgeber haben mit ihrem Sparkurs irgendwann übertrieben, mit der Folge, dass der sonst so genüg- und folgsame Beamte begann, aufzubegehren. Die Beschlüsse aus Karlsruhe sind die Folge und schlagen nun – ach wie überraschend – voll in die Haushaltsplanungen ein.
Nun steht man vor dem selbst angehäuften Scherbenhaufen und sucht eine Lösung. Diese meint man im fiktiven Partnereinkommen gefunden zu haben. Wenn dieser Lösungsansatz jedoch vom BVerfG kassiert wird, ist man buchstäblich stehend K.O. Und dafür ist allein die desaströse Politik der letzten 25 bis 30 Jahre verantwortlich.
Hallo alfalfa,
Das Klagen des Senats über Nachzahlungen in Höhe von ca. 1,4 Mrd. € wirken wenig überzeugend. Die Beamtenbesoldung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Pflicht – ihre Einhaltung nun als finanzielle Belastung darzustellen, greift zu kurz. Und selbst die Entscheidung des BVerfG hat seit 2024 Verfassungsrang dank Art 94 Abs. 6 GG.
Schon vor der Föderalismusreform I 2006 wurde bei der Besoldung systematisch gespart. Die Beamtinnen und Beamten haben über Jahre hinweg ein „Sonderopfer“ erbracht, das dem Landeshaushalt Einsparungen von mehreren Milliarden verschafft hat.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die aktuellen Nachzahlungen weniger als unerwartete Mehrbelastung, sondern vielmehr als verspätete Korrektur einer langfristig unausgewogenen Besoldungspolitik.
BG Mirko
Ein weiterer interessanter Artikel für die, die mögen …, aber warum agieren und reagieren die anderen Bundesländer und von Berlin hört man dazu so gut wie nichts.
Karlsruhe zwingt Länder zu höherer Beamtenbesoldung – erstes Bundesland kündigt hohe Nachzahlungen an (bis zu 13.000 Euro)
https://www.news4teachers.de/2026/03/bundesverfassungsgericht-zwingt-laender-zu-hoeherer-beamtenbesoldung-erstes-bundesland-kuendigt-nachzahlungen-an-bis-zu-13-000-euro/?fbclid=IwY2xjawQcCDNleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZAwzNTA2ODU1MzE3MjgAAR6WvcXhJ_HnmoiGW2xz5qnb4lm0QAVI8GUl74NzHZ-XJqOkmWi6cWGAqVmnGg_aem_mhVm4c-Uk4GrVrlhCi6cgQ&=1
Hallo,
erstmal Danke an den Blog und die Betreiber. Allein schon, dass Ihr diese Plattform bietet, hilft sehr viel.
Eine Frage: Ich habe seit 2015 jedes Jahr Widerspruch eingelegt; auch bis 2025 und werde es auch dieses Jahr wieder tun. Ich bekomme jetzt jedes Jahr eine Mitteilung, dass mein Widerspruch eingegangen ist, mehr aber auch nicht. Wie geht Ihr mit den Widersprüchen für die die Jahre um, die bei der zuletzt erfolgten Gerichtsentscheidung des BVerfG nicht betrachtet wurden (also Jahre 2021 bis Gegenwart) ?
Vielen Dank für eure Meinungen.
Hallo und Gruß,
Wie auch die Einsprüche bzw. Widersprüche davor ist es wichtig diese zusammen mit den Bestätigungsschreiben sorgfältig aufzubewahren. Inwieweit das Land Berlin mit den massiven Widersprüchen die seit der Urteilsverkündung dazu gekommen sind, umgehen wird, bleibt abzuwarten.
Auf jeden Fall ist es ein wichtiges Signal der Berliner Landesbeamten auch den Zeitraum nach 2020 jährlich zu rügen, um entsprechend Druck auf SenFin auszuüben.
Ob der Senat von alleine den Zeitraum nach 2020 berücksichtigen wird oder uns wieder klagen lassen wird…. Mal schauen?
https://www.bild.de/politik/inland/wegen-gerichtsurteil-beamten-winkt-satter-lohn-nachschlag-69ab0a5fa8f886114c78c4ff
Leider wieder hinter der Bezahlschranke!
13000 Euro Nachzahlung?
Die 13.000 Euro stellen sich als maximaler Betrag für die Besoldungsgruppe B9 dar, für die A-Besoldungsgruppen sind Werte zwischen 3.000 Euro und 4.500 Euro im Gespräch. Das sind aber auch keine amtlichen Zahlen, sondern von der Zeitungsredaktion überschlagene Werte. Der Artikel betont ausdrücklich, dass die Zahlen nicht belastbar sind, weil zu viele Einzelparameter noch unklar sind.
Quelle: https://archive.is/20260305181828/https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/schleswig-holstein-beamte-erwarten-bis-zu-13-000-euro-besoldungsnachzahlung-5ZJLGWT4QBCAJM7QE4Q5ZLDVA4.html
So wie ich das verstehe bezieht sich die Nachzahlung nur für das Jahr 2025? 🤔
Wenn ich das für den Zeitraum 2008 bis 2020 ausrechnen würde…….. Naja man wird ja noch träumen dürfen.
Wenn das kleine Schleswig-Holstein schon 500 Millionen locker machen muss, dann werden die aktuellen 488 Millionen in Berlin (+ Zurückstellungen aus Doppelhaushalten 22/23, 23/24) bei weitem nicht reichen.
Da kommt eine schöne Lawine auf Evers zu.
Nebenbei ein paar interessante Links zum Thema Besoldung, Beamte und Finanzen:
https://www.ardmediathek.de/video/fakt-ist/pensionen-und-privilegien-wie-viele-beamte-koennen-wir-uns-noch-leisten/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC81NTM5MjItNTMyNTAw
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2026/20260305_Besoldungs_Versorgungsanpassung_25_bis_27?nn=93c40638-4d90-4e6d-8bf5-55be87cd1ff7
https://www.ardmediathek.de/video/thadeusz-und-die-beobachter/thadeusz-und-die-beobachter-03-03-2026-22-00/rbb/Y3JpZDovL3JiYl9kMjRhZDNiZi1iNjIwLTQxMjUtOGFlMS0wZmVkODkxMzFmOGFfcHVibGljYXRpb24
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-klagen-mehr-geld-besoldung-100.html
WENN sie die Zahlungen leisten und nicht
1. die zeitliche Vorgabe verstreichen lassen
2. mit neuen Taschenspielertricks so wenig wie möglich zahlen
3. das Gesetz fristgerecht erlassen, aber die konkreten Berechnungen leider Jahre dauern
Ist doch absurd, dass das Urteil für eine Berliner Klage gilt und andere Bundesländer schneller sind
https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/einige-beamte-verdienen-kaum-mehr-als-buergergeld-empfaenger-mv-drohen-mega-kosten-4416661
Auch in MeckPomm besteht Handlungsbedarf, wie der Finanzminister der SPD nun eingestehen musste.
Jahrelang gespart, kommt nun der Boomerang. Mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen.
Hallo in die Runde,
ich möchte euch auf die parlamentarischen Anfragen „Besoldungsgerechtigkeit“
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24843.pdf
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-25128.pdf
hinweisen. Ein Versuch, Licht ins Dunkle zu bringen und offensichtlich hatte die 1. Anfrage als Ausfluss dieses hier diskutierte Rundschreiben.
Mein Thema: Wer hat keinen Familienzuschlag trotz statthaftem Widerspruch (Aktenbestandteil Personalakte) bekommen? Ist euch der Grund bekannt? Es ist nämlich so, dass die fehlende Ruhestellung (Behördenfehler) zur Verjährung des Widerspruchs führt und der Anspruch entfällt. Ein Bescheid dazu gibt es (bis dato) nicht. Es wurden nämlich nur Bewilligungsbescheide mit den Nachzahlungen verschickt. Ich suche hier dringend Betroffene zum Austausch. Finde die Idee zum Stammtisch gut! Bei der Allimentation betrifft das nachher ALLE die keine Ruhestellung/Einrede der Verjährung innerhalb drei Jahre nach Widerspruch erhalten haben.
Zum Thema Anzahl der Widersprüche gibt es aus 2019 Zahlen, angefragt von Tom Schreiber. Da gab es zwar keine Pro Kopf-Aussage, aber die von Evers in den Raum geworfenen Zahlen lassen vermuten, dass er von allen Widersprüchen redet und nicht von Pro Kopf, was jedoch für die Bearbeitungszeit relevant ist. (eine Person=eine Personalakte)
Und was glaubt ihr… wird ein Beförderungsstopp als Sparmaßnahme zum „Ausgleich“ der Nachzahlungen folgen?
Kann jemand diesen Artikel im Gänze hier eventuell veröffentlichen?
https://www.tagesspiegel.de/berlin/manche-fragen-sich-ob-der-staatsdienst-noch-der-richtige-fur-sie-ist-berlins-beamtenvertreterin-kritisiert-finanzsenator-evers-15313980.html
Die mir bekannten Seiten haben die Seite noch nicht am Start. Ich habe das kostenlose Probeabo abgeschlossen:
Oberste Beamtenvertreterin über fehlerhafte Besoldung: „Viele empfinden das Verhalten der Politik als unfair, teilweise sogar schäbig“
Die über Jahre zu niedrige Besoldung und der Umgang des Senats damit sorgen für Frust bei vielen Beamten in Berlin. Hauptpersonalrätin Daniela Ortmann kritisiert fehlende Wertschätzung.
Von Daniel Böldt
Stand: heute, 05:00 Uhr
Es hat sich einiges angestaut bei Daniela Ortmann. Seit 2016 ist die Finanzbeamtin Vorsitzende des Hauptpersonalrats und damit oberste Interessenvertreterin der knapp über 60.000 Beamtinnen und Beamten in Berlin.
Ortmann hat um das Gespräch gebeten, nachdem Finanzsenator Stefan Evers im Tagesspiegel angekündigt hat, die Nachzahlungen aufgrund der fehlerhaften Beamtenbesoldung werden Jahre dauern. Die 59-Jährige sitzt in einem hellen, verglasten Büro in der Klosterstraße. Das Interview mit Evers habe für viel Aufruhr unter Berlins Beamten gesorgt, sagt sie.
Frau Ortmann, was hat Sie an den Aussagen von Stefan Evers am meisten irritiert?
Finanzsenator Evers ist zu sehr Haushälter und zu wenig Personaler, wie übrigens viele seiner Vorgänger. Bis heute gibt es von ihm kein Wort der Entschuldigung dafür, dass Zehntausende Beamtinnen und Beamte jahrelang vom Land Berlin rechtswidrig und zu niedrig alimentiert wurden. Ich glaube, der Senator hat die Dimension dieser Entscheidung noch nicht verinnerlicht. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat viele Beamtinnen und Beamte in ihrem Selbstverständnis erschüttert.
Viele empfinden das Verhalten der Politik der letzten 15 Jahre als unfair, teilweise sogar respektlos oder schäbig.
Daniela Ortmann, Vorsitzende des Hauptpersonalrats
Wie meinen Sie das?
Beamte stehen für den Rechtsstaat ein, wir alle kennen den Diensteid. Gleichzeitig erleben wir, dass uns gegenüber Recht und Gesetz jahrelang nicht eingehalten wurden. Manche sagen in Personalversammlungen nun: ‚Ich erkläre anderen täglich die Normen. Und mir gegenüber gelten sie nicht?‘ Das trifft viele in ihrem beruflichen Selbstverständnis.
Welche Folgen hat das?
Viele empfinden das Verhalten der Politik der letzten 15 Jahre als unfair, teilweise sogar respektlos oder schäbig. Man hat rechtswidrig alimentiert, wurde mehrfach von Gerichten gewarnt – und tut heute so, als sei das alles bedauerlich, aber irgendwie unvermeidbar gewesen. Das sorgt bei vielen für Frust. Manche fragen sich, ob der Staatsdienst noch der richtige für sie ist.
„Nachzahlung wird Jahre dauern“ Berlins Finanzsenator über den Umgang mit der fehlerhaften Beamtenbesoldung
Der Finanzsenator hat ausgeführt, dass die Berechnungen unglaublich komplex sind und das Reparaturgesetz wie vom Verfassungsgericht gefordert bis spätestens März 2027 vorliegen wird.
Es geht vor allem darum, was der Senator in dem Gespräch nicht gesagt hat. Das Gericht hat der Politik nicht zum ersten Mal deutlich gemacht, wie zentral das Berufsbeamtentum für unseren Rechtsstaat ist. Dazu sagt Herr Evers kein Wort, es gibt kein Wort der Wertschätzung. Viele Beamtinnen und Beamte haben deshalb das Gefühl: Die Politik hat immer noch nicht begriffen, worum es geht.
Die Frage, ob es für diejenigen Nachzahlungen gibt, die keinen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben, verneint der Finanzsenator de facto.
Er zitiert ja an der Stelle Bismarck: ‚Politik ist die Kunst des Möglichen‘. Kann man machen. Damit tut er allerdings so, als ob es nur darum gehe, ob das Land mehr Geld für Beamte ausgibt oder zum Beispiel für Bäume. Es geht hier aber nicht um eine politische Frage, sondern um eine Rechtsfrage. Hier gibt es kein Möglich oder Unmöglich, nur Recht oder Unrecht.
Allerdings hat das Gericht klargestellt: Anspruch haben nur diejenigen, die widersprochen haben.
Das stimmt. Dann bin ich aber wieder beim Selbstverständnis der Beamten: Viele dachten, sie müssten keinen Widerspruch einreichen, der Staat werde Fehler schon selbst korrigieren – so haben viele das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis verstanden. Offenbar ein Riesenirrtum. Nach dem Beschluss haben im Übrigen so viele Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt wie nie zuvor. Das zeigt das ganze Ausmaß des Vertrauensverlustes. Und es wird nach meiner Einschätzung für eine erhebliche Aufregung in der Beamtenschaft sorgen, wenn jetzt Zehntausende Beamtinnen und Beamte keine Nachzahlung erhalten.
Evers befürchtet, dass durch das Urteil, das „Verständnis für die Grundsätze der Beamtenbesoldung“ eher schwindet. Können Sie das nachvollziehen?
Für mich liest sich das wie eine Kritik am Bundesverfassungsgericht. Ich finde das gefährlich. Noch einmal: Das Verfassungsgericht hat seitenlang erläutert, welche Bedeutung der Staat seinen Beamtinnen und Beamten beimisst – und leitet das aus dem Grundgesetz ab. Das sollte ein für Landespersonal zuständiger Senator nicht relativieren.
Er sagt auch, ihm bereite die unterschiedliche Versorgung von Tarifbeschäftigten und Beamten mehr Sorgen als die mögliche Ungleichbehandlung zwischen den Beamten.
Damit lenkt er ab. Die Beamtenfrage ist eine Rechtsfrage. Die Rentenproblematik ist eine politische Frage – und zwar eine, die die Politik selbst geschaffen und jahrelang ignoriert hat. Dass man dann suggeriert, die Beamten seien das Problem, halte ich für fatal. Der eigentliche soziale Sprengstoff liegt woanders, zum Beispiel darin, dass in Deutschland Milliarden an Steuern nicht eingezogen werden und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter aufgeht.
Mehr zum Thema
„Nachzahlung wird Jahre dauern“ Berlins Finanzsenator über den Umgang mit der fehlerhaften Beamtenbesoldung
Privilegien für Beamte? Viele sind nur Stammtisch-Mythen Doch bei ihren Pensionen muss trotzdem nachjustiert werden
Besoldung über Jahre zu niedrig Was eine Rechtsanwältin Berliner Beamten jetzt rät
Inwiefern?
Wir lassen jedes Jahr gigantische Summen liegen – allein durch fehlenden Steuervollzug. Wir haben einen enormen Personalmangel in den Finanzämtern. Die Schenkungssteuer und die Erbschaftsteuer werden nicht konsequent erhoben, die Vermögensteuer wird bundesweit gar nicht erhoben. Gleichzeitig stemmen die Beschäftigten und Normalverdiener über Lohnsteuer und Sozialabgaben den Großteil der Staatsfinanzen. Das empfinden viele als zutiefst ungerecht.
Frau Ortmann trifft den Nagel quasi auf den Kopf. Gutes Interview.
Sollten durch den Krieg im Iran die (Energie-) Preise explodieren, ist der Besoldungsgesetzgeber – so hat es Karlsruhe im letzten Beschluss nochmals klar gestellt – verpflichtet, die Höhe der Besoldung neu zu justieren. Andernfalls droht hinsichtlich der Beamtenalimentation ein Manifestieren der Verfassungswidrigkeit.
Man darf gespannt sein, ob der Berliner Finanzsenator das auf dem Schirm hat. Das alleinige Übertragen des Tarifabschlusses auf die Beamten wird dann nicht ansatzweise genügen, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Mindestbesoldung hin oder her: die Fortschreibungspflichten müssen eben auch beachtet werden.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/pressemitteilung.ni.1.html
Wenigstens kommt Bewegung ins Thema, auch wenn es weiterhin ein Herumdoktorn zu sein scheint.
500 bzw. 800€, haha, wie lächerlich. Nach Steuer bleiben da um die 300 bzw. 500€ übrig….
Eine Frechheit ist das!
Ich gebe dir insofern recht, dass es sich bei solchen Maßnahmen allenfalls um einen Versuch des Linderns der Symptome handelt. Die Ursachen sind hingegen strukturell und gehören endlich wie von Karlsuhe verlangt angegangen.
Schaut man aber auch nach Schleswig-Holstein, wird dennoch klar. Einzelne Besoldungsgesetzgeber erkennen zumindest den Handlungsbedarf.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/pressemitteilung.sh.1.html
So wird die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten nicht nur auf den 1. Januar 2026 vorgezogen, sondern in Aussicht gestellt, rückwirkend für 2025 nachzubessern – für alle.
Bleiben wir gespannt, wie Berlin sich positionieren wird. Erneut den Geisterfahrer auf der Autobahn zu mimen, wird hoffentlich nicht passieren.
Schön, dass das BVerfG Urteil welches eigentlich für die berliner Beamten gesprochen wurde jetzt mehr Aufmerksamkeit und Reaktionen in anderen Bundesländern hervorruft, während Berlin sich verdächtig „ruhig“ diesbezüglich verhält.
Wird höchste Zeit, dass wir das Thema zu unseren Gunsten an die große Glocke hängen. Nicht dass sämtliche Bundesländer um Berlin herum agieren und wir wieder sehen können dass wir „gnädigerweise“ auch was von Kuchen abbekommen.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/pressemitteilung.sh.2.html
Das ist mal ne Ansage!!!
Finanzminister der Länder! Schaut auf Kiel!
Man beachte:
Niedersachen probiert sich aktuell an den Rettungsstrohhalm „fiktives Partnereinkommen“ zu klammern.
Wird erfolglos bleiben und demnächst kassiert. Vorlagen in dieser Hinsicht liegen ja von NRW, Bayern und Hessen(?) vor.
Hallo Tim1,
wann wird „demnächst“ sein?
Die Jahresvorschau 2026 dürfte auf der Homepage des BVerfG bald veröffentlicht werden. Hoffen wir, dass Karlsruhe dieser unsäglichen Praxis ganz schnell einen Riegel vorschiebt.
Die Besoldungsgesetzgeber haben das Dilemma, in welchem sie sich befinden, selbst zu verantworten. Ohne den Sparwahn zu Lasten der Beamten wäre wohl niemand so richtig auf die Idee gekommen, den Klageweg zu beschreiten. Das Geld, was jahrzehntelang bei den Beamten gespart wurde, ist aber nicht zur Haushaltskonsolidierung genutzt worden. Es wurde für Wahlgeschenke ausgegeben. Und nun fehlt den politisch Verantwortlichen die Phantasie, woher das Geld für die Nachzahlungen kommen soll.
wir sollten auf Bescheidung für 2021-2025 bestehen und klagen. alle!! oder zumindest möglichst viele.
von diesem Aktionsbündnis aus, bestehen die besten Chancen!!!, es -groß- ins Rollen zu bringen. also frage ich ganz konkret, Herr Prinz, Herr Grashof , -berliner-besoldung.de, was kann ich, was können wir tun, wieviel können wir spenden, damit Sie und wir uns ggf. ein letztes Mal aufschwingen, um mit den Rechtsanwälten einen Schlachtplan im Sinne einer Formulierung der notwendigen Muster-Klage etc. zu kreieren? Wir müssen mir noch eine Art Leitfaden entwerfen und das Ding läuft.
Sie haben meines Erachtens ein herausragendes Rechtsanwaltsteam und Herrn Torsten Schwan bereits an der Hand.
Hallo Jetzgehtslos,
„wir sollten auf Bescheidung für 2021-2025 bestehen und klagen“ … das wäre mal ein Anfang. Hier würde es ausreichen, wenn jeder regelmäßig im jeweiligen Haushaltsjahr einen Widerspruch einlegt und ggf. seine Rechtsschutzversicherung bemüht. Dann sind wir dem Ziel einer aA schon näher. Erst wenn sich das Modell „Spielen auf Zeit“ für den Dienstherrn nicht mehr rechnet, wird es eine Änderung geben. So einfach ist das 😉
BG Mirko
Die rechtliche Absurdität des fiktiven Partnereinkommens wird hier
https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015779.pdf
auf Seite 23 offenbar.
Wenn man linksseitig das fiktiv angenommene und behauptete Einkommen (unterste Zeile) abzieht, sieht die Rechnung ganz anders aus. Und dann sieht man auch, WIE viel für die aA aufgeholt werden muss.
Aufgrund dessen wird das fiktive Partnereinkommen aktuell auch noch so vehement verteidigt.
Kann das fiktive Partnereinkommen auch bei ledigen Beamten angerechnet werden? Ansonsten bestehen Unterschiede zwischen verheirateten und ledigen Beamten, zumindest kann ich mir das aktuell nicht anders erklären.
Hallo Tim,
also 12736 Euro Herdprämie für die Frau, die nicht arbeiten geht ;).
@Stiller Mitleser, na ja der Singlebeamte braucht ja keine Familie zu ernähren. So würde ich argumentieren. Aber das Konstrukt ist zum Scheitern verurteilt. Dauert halt wieder ein paar Jahre.
BG Mirko
Ich vermute, Stiller Mitleser zielt darauf ab, dass es ja ledige, also unverheiratete Beamte mit Partner und Kindern gibt.
In beiden Fällen wäre der Beamte analog zu einer Bedarfsgemeinschaft moralisch und rechtlich zur Versorgung der Familienmitglieder verpflichtet.
Und da gibt es noch die Doppelbeamtenfamilien mit verschiedenen Dienstherrn, eine spannende Konstellation;)
Stimmt. Da erkenne ich ein gewisses Einsparpotenzial.
Man könnte das großzügig bemessene Beamtensalär innerhalb einer Doppelbeamtenfamilie gegenseitig an- bzw. aufrechnen. 🙂
Hallo zusammen,
ich wollte mal kurz ein paar Gedanken mit euch teilen: Mir wurden ja inzwischen meine Widersprüche wenigstens seit 2016 bestätigt. Da die Verfahren aber alle nur ruhend gestellt sind und der Senat lediglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, statt wirklich zu handeln, kommt man doch ins Grübeln. Ich denke deshalb aktuell ernsthaft über eine Klage nach, um endlich Klarheit zu haben.
Ich sorge mich einfach, dass das Abstandsgebot bei der nächsten ‚Reparatur‘ wieder hinten runterfällt. Man sieht ja jetzt schon, wie die Tabellen durch höhere Sonderzahlungen unten gestaucht werden, während wir oben durch Beihilfe-Eigenanteile (Kostendämpfungspauschale) faktisch immer weniger in der Tasche hatten. Eine echte, faire Lösung scheint vom Senat leider nicht von alleine zu kommen.
Besonders hängen geblieben ist bei mir der Satz von Senator Evers: ‚Politik ist immer die Kunst des Möglichen. Natürlich würde ich mir andere Umstände wünschen.‘ Vielleicht können wir ja gemeinsam dabei helfen, diese ‚Umstände‘ ein bisschen zu korrigieren?
Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns zusammentun und ganz entspannt Infotische vor den Bewerbungsbüros aufbauen. Wenn wir dort nett und offen mit den neuen Bewerbern darüber sprechen, wie es aktuell wirklich um die Besoldung steht, wird der Senat vielleicht merken, dass er handeln muss, um attraktiv zu bleiben. Wenn wir das dann noch mit ein bisschen Presse-Unterstützung (vielleicht hat ja jemand einen Draht zu Axel Lier oder Alexander Fröhlich?) begleiten, hätte das sicher ein ganz anderes Gewicht.
Was meint ihr? Hätte jemand Lust, sich dazu mal ganz unverbindlich mit mir zu vernetzen oder hat einen Tipp für eine Kanzlei, die wirklich tief in diesem speziellen Besoldungsthema drinsteckt? Gemeinsam lässt sich da sicher mehr bewegen als allein.
Freue mich auf eure Rückmeldungen!“
Hallo Hartmut,
Auf jeden Fall müssen wir in den kommenden Monate unsere Ansprüche auch medial geltend machen. Ich würde das am Montag mal mit ein paar Leuten besprechen und dann melde ich mich noch einmal hier was möglich und vorallem zielführend wäre.
Gerade im Wahljahr 2026 sollten wir den Druck hoch halten.
Schönen Abend
H
Ich habe mir nochmal das Interview im Tagesspiegel mit Herrn Evers durchgelesen. Aber das mit den angeblichen 40000 Beamten ist totaler Quatsch! Niemals haben soviele geklagt oder widersprochen!
Klingt nach einer Ausrede um sich Zeit zu lassen.
Bis zur eigentlichen Urteilsverkündung BVerfG im letzten Jahr haben vielleicht maximal 15000 Beamte in Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 überhaupt geklagt oder widersprochen.
Ich vermute dass nach der Urteilsverkündung in der Presse viele Landesbeamte in Berlin nachträglich angefangen haben gegen ihre Besoldung zu widersprechen weil sie hoffen was vom Kuchen jetzt abzukriegen.
Definitiv spielt er auf Zeit und sucht nach Gründen sich Zeit zu lassen. Er kann und will sich nicht festlegen diesbezüglich.
Wer weiß vielleicht spielt er mit dem Gedanken uns eine Art pauschale Nachzahlung anzubieten natürlich nur mit dem schriftlichen Einverständnis zukünftig von weiteren Ansprüchen Abstand zu nehmen. Sowas gab es schon mal in Berlin.
Könnte man nicht mal eine parlamentarische Anfrage stellen an SenFin mit der Bitte die angeblichen 40000 anspruchsberechtigten Beamten aufzuzeigen?
Deine Ansicht teile ich – 40.000 Beamte haben sicher nicht Klage erhoben bzw. Widerspruch eingelegt. Bei einer Gesamtzahl von etwa 63.000 Berliner Landesbeamten wären das ja so um die 66%. Aber wir spekulieren… Ich denke, man muss gar nicht den Weg der parlamentarischen Anfrage gehen: gem. Informationsfreiheitsgesetz – IFG BE vom 19.10.1999 – dürfte das recht einfach sein, ich zitiere mal daraus:
§ 3
Informationsrecht
(1) Jeder Mensch hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten öffentlichen Stellen nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Die Rechte nach Satz 1 können auch von juristischen Personen geltend gemacht werden.
(2) Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen.
….
Am 24.11.2025 hatte SenFin ein Rundschreiben veröffentlicht, wonach Daten der Personalstellen zu den Widerspruchsführenden aufgeliefert werden sollten bis zum 19.12.2025. Angaben zu diesen Daten dürften dann ja die Zahl der tatsächlich Anspruchsberechtigten ergeben. Also zu dem Personenkreis, der Klage erhoben bzw. Widerspruch eingelegt hat.
Hanzen, ich denke, du hast mich auf das richtige Gleis gesetzt, ich werde mal gem. IFG nachfragen….. Kann ja auch jeder Mitlesende auch tun….
Danke!
Ich selbst habe heute früh schon eine Rückmeldung aus dem Abgeordnetenhaus von einer Dame erhalten. Die ist eifrig an dem Thema dran und wird das nächste Woche parlamentarisch anfragen. Sie trifft sich auch mit uns bzw. Kollegen um über das Thema zu sprechen.
Wir sollten alle jetzt das Thema hochhalten und klar machen dass wir nicht gewillt sind länger zu warten. Schönen Tag H
Hallo!
Ich weiß, dass es hier ein Muster für eine Klage gab. Ich finde den Link nicht. Kann mir jemand helfen?
Danke
Unter Service Daten und Fakten, kannst du aber auch von einer KI formulieren lassen. Entscheidung hochladen und entsprechenden Prompt formulieren.
Danke
Ich würde die Aussage von Herrn Evers nicht so überbewerten. Er weiß ganz genau dass tausende Beamte in Berlin auf die Rückzahlung warten und er sich und seiner Partei kein Gefallen tut es in die Länge zu ziehen. Sie müssen zahlen und das wissen sie auch! Es wird bei den Beamten die geklagt und widersprochen haben als erstes zu Rückzahlungen kommen. Dann folgen die Erben von den verstorbenen Beamten vermute ich. Ob es tatsächlich wirklich 40000 Beamte betrifft bezweifle ich stark.
Ganz im Gegenteil. Ich würde da als Beamter GENAU hinhören (lesen). Ab September kann es sein, dass sich ein neuer Finanzsenator um die Sache kümmern muss.
Artikel im Tagesspiegel vom 24.02.26
Ich hoffe, dass ihr den Link öffnen könnt. Wenn nicht, dann das kostenlose „30-Tage-Kennenlernangebot“ nutzen.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/nachzahlung-wird-jahre-dauern-berlins-finanzsenator-uber-den-umgang-mit-der-fehlerhaften-beamtenbesoldung-15272021.html
https://archive.md/2026.02.24-042035/https://www.tagesspiegel.de/berlin/nachzahlung-wird-jahre-dauern-berlins-finanzsenator-uber-den-umgang-mit-der-fehlerhaften-beamtenbesoldung-15272021.html
Der Artikel ist im Original viel, viel länger.
Ja, ist er. Aber er ist nicht wirklich informativ und strotzt vor nichtssagenden Worthülsen. Kostprobe:
Frage: Ist es nicht moralisch fragwürdig, wenn ein Land seinen Beschäftigten nicht die ihnen zustehende Besoldung zahlt und damit am Ende durchkommt?
Antwort Herr Senator Evers: „Politik ist immer die Kunst des Möglichen. Natürlich würde ich mir andere Umstände wünschen“.
Echt jetzt!?
geht es vielleicht noch platter?
Keine Rede davon, dass jahrelang wohlwissend Verfassungsbruch begangen worden ist. Ist fast wörtlich dem Beschluss des BVerfG vom 17.09.2025 zu entnehmen, wenn da Bezug darauf genommen wird, dass der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen der R-Besoldungsreparatur nicht die sehr sehr naheliegende, sich gewissermaßen aufdrängende A-Besoldung Reparatur in Angriff genommen hat. Man versteckte sich hinter der scheinheiligen Argumentation, man wolle aus Respekt dem Verfassungsgericht nicht vorgreifen. Und a spricht der Senator davon, dass das „völlig unvorhersehbar“ neue Maßstäbe entwickelt hat.
Kurz zusammengefasst: Politik ist die Kunst einen vorsätzlichen Verfassungsbruch zu begehen und dies jahrelang ohne schlechtes Gewissen auszusitzen. Hat schon jemand eine Entschuldigung wahrgenommen?
„Ist es nicht moralisch fragwürdig, wenn ein Land seinen Beschäftigten nicht die ihnen
zustehende Besoldung zahlt und damit am Ende durchkommt?“
Evers: „Politik ist immer die Kunst des Möglichen.“
Danke.
https://archive.md/2026.02.24-104618/https://www.morgenpost.de/berlin/article411296161/nachzahlungen-fuer-beamte-droht-berlin-neues-fiasko-evers-spricht-ueber-folgen.html
Man schiebt das Problem auf die folgenden Finanzsenatoren. Das Erbe Sarrazins. Bei Zinszahlungen auf die Besoldung würde das sicherlich schneller gehen.
Ich verweise mal auf meinen Kommentar, der sich leider bewahrheitet:
https://www.berliner-besoldung.de/rundschreiben-senfin-mit-konkreten-handlungsempfehlungen-fuer-widersprueche/#comment-60453
Hallo Mirko, gibt es Hinweise aus der Kanzlei Merkle & Rühmkorf, ob es jetzt angezeigt wäre, beim Senat/Landesverwaltungsamt auf (ablehnende) Bescheide zu unseren Widersprüchen für 2021-2025/2026 zu drängen?
Einen Ruhensgrund (das Warten auf den Beschluss zu 2 BvL 5/18 u.a.) für die Rechtsbehelfe gibt es ja nun nicht mehr, sodass wir m.E. für diese späteren Zeiträume „beschleunigte“ Verfahren am VG erwirken sollten.
Hallo Besoldungs-Gläubiger,
solche Hinweise sind mir nicht bekannt. Aber ich spiele selber mit dem Gedanken, den Widerspruch aus dem Jahre 2021 bescheiden zu lassen. Angesichts des aktuell veröffentlichten Rundschreibens und der heutigen Presse, zeichnet sich mE ab, dass der Senat nicht gewillt ist, schnell Nachzahlungen zu tätigen bzw. das Problem auf weiterer Amtsperioden zu verlagern möchte. Die neue Begründungspflicht des Gesetzgebers vor den VG sollte eigentlich eine schnelle Klärung herbeiführen, da schon die Vorabprüfung zur Mindestbesoldung schnell abgehandelt werden kann. Die Klage macht auch Sinn, da dann Prozesszinsen zu zahlen sind. Mit Verzugszinsen braucht ja der Haushaltsgesetzgeber nicht rechnen. Ich würde mir wünschen, dass viele dies ebenso machen und die 500 Euro für die 1. Instanz in die Hand nehmen. Nur durch massenweises Klagen kann der Druck erhöht werden. Zu Demos bekommt man ja erfahrungsgemäß niemanden motiviert, trotz vorsätzlichen Verfassungsbruch.
BG Mirko
Hallo! Ich habe sowas von die Schnauze voll. Leider macht mir meine konkrete Arbeit zuviel Spaß und ich kann mir nicht vorstellen dauerhaft zu Hause zu sein, sonst wüsste ich eine Lösung.
Kann ich immer noch Klage beim VG Berlin mit einem selbst verfassten Schriftstück erheben ? Ab 2017 habe ich regelmäßig Einspruch eingelegt. Davor zwar auch, hatte aber keine Eingangsbestätigung erhalten, mich nicht darum gekümmert und die Personalstelle hat angeblich keinen Posteingang von mir.
Die 500 sind es mir wert. Ich würde auch mit einer Mistgabel losziehen.
Hallo Thomas S.,
natürlich kann man dies so machen. Konkret macht das Sinn für die Folgejahre ab 2021. Insofern könnte die Bescheidung des Widerspruchs aus 2021 beantragt werden (Erzwingung einer behördlichen Entscheidung über den Antrag). Wenn die Personalstelle auf den Antrag nicht reagiert (3 Monate) könnte eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO erhoben werden. Sofern ein abschlägiger Bescheid kommt wäre Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu erheben. Da in der 1. Instanz kein Rechtsanwaltszwang besteht, könnte man dies auch selber machen und hätte erst einmal nur die Gerichtskosten zu tragen. Die Klage könnte man auf Grund der Entscheidung des BVerfG selber zusammenschreiben, ich glaube ein Muster gibt es sogar auf dieser Seite, müsste halt nur angepasst werden. Mit einer anwaltlichen Beratung wäre dies wahrscheinlich jedoch besser. Sofern man Rechtsschutz bekommen kann zB über die RV. Vor dem VG wäre der Gesetzgeber nach der aktuellen Entscheidung des BVerfG in der Pflicht, ein amtsangemessene Alimentation nachzuweisen. Und dass sollte für die Jahr 2021-26 schwer möglich sein.
BG Mirko
Hallo Mirko!
Dankeschön. Das werde ich tun. Wie geht man mit dem vom BVerfG entschiedenen Zeitraum um, wenn das Land Berlin tatsächlich beabsichtigt die Ansprüche konkret über Jahre ersteinmal auszurechnen? Danke
Zur Erinnerung
https://www.berliner-besoldung.de/antrag-der-afd-anpassung-der-berliner-besoldung-an-die-bundesbesoldung/
„mittlerweile vertreten die Fraktionen der CDU als auch der AfD, dass der Durchschnitt der Besoldungen der Länder für die Beamtenschaft der Hauptstadt nicht angemessen sei. Sie präferieren die Anpassung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung.“
Also man möge mich korrigieren, aber von der CDU fühle ich mich dahingehend verraten.
Ich würde mich gerne noch von was anderem überzeugen lassen, aber mir fehlt da jeglicher Glaube dran.
Die jüngsten Äußerungen von unserem Finanzsenator sind ja nun der Gipfel der Unverfrorenheit!
Vielleicht hofft er ja auch drauf nicht wiedergewählt zu werden, kann er den Schwarzen Peter schön weiterschieben.
Danke für die Bereitstellung der Artikel.
Mike64
Ganz ehrlich? Als ich bei der Polente angefangen hab, dachte ich nicht, dass mich das Land Berlin bescheißt. Spätestens als die Nachtruhe in Gorleben als Dienstunterbrechung deklariert wurde (EkDO und Kasernierung) war mir klar, hier läuft was falsch. Also habe ich dennoch irgendwann Widerspruch gegen meine Besoldung eingelegt. Mit einem unguten Gefühl und ehrlicherweise ohne Hoffnung auf Erfolg. Und was soll ich sagen….ich wurde nicht enttäuscht. Bis jetzt hat Berlin sich prima seit 2002 mit mir/ Euch saniert. 2 Ehen und 3 Kinder später kann ich nunmehr sagen….Danke Arbeitgeber für deinen ehrlichen und vertrauensvollen Umgang mit den Menschen, die versuchen mit Personalmangel, Uralttechnik und Missbilligung seitens der Politik, für Sicherheit in der Stadt zu sorgen. Ich sage Euch: es wird nie eine Entschuldigung geben. Nie ein ehrliches Wort. Es geht hier nur um Zahlen. Es ist erschreckend.
Aus dem Rundschreiben wird leider deutlich, daß es nur eine Lösung (von 2008) bis 2020 geben soll. 2021+2022+2023+2024+2024+2026 wird also mit ruhenden Widersprüchen ausgesessen in den nächsten 10 oder 20 Jahren. Daher „werbe“ ich bei allen Betroffenen für eine jeweilige Petition beim Abgeordnetenhaus, um hier die klare Forderung nach einer Lösung bis in die Gegenwart hinein zu artikulieren.
https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/niederschriften_ausschuesse/19_wp/afhuf/128_AfHuF_14.01.2026.pdf
https://www.news4teachers.de/2026/02/bundeslaender-ertrinken-in-flut-von-widerspruechen-beamte-auch-lehrkraefte-fordern-verfassungskonforme-besoldung-ein/
Ich will nochmal aus der Praxis darstellen, wie der Senat bei den Kinderzuschlägen gehandelt hat.
Ich habe nur zweimal Widerspruch eingelegt, und zwar 2017 und 2018, mein 3. Kind ist 2016 geboren.
Nachzahlungen habe ich komplett von 2016 bis 2019 erhalten. ab 2020 hat man den Familienschlag regulär erhöht.
LVWA sagte mir, dass ein Widerspruch ausreicht. Und das nehme ich stark an, dass bei dem geplanten Reparaturgesetz
ein Widerspruch ausreichen wird. Das wird der Kompromiss mit den Gewerkschaften sein, um einigermaßen
den Verwaltungsfrieden zu wahren.
Habe ich auch schon so gehört aus der Personalstelle. Zumal es für beide Seiten Vorteile hätte. Der Verwaltungsaufwand wäre schneller zu erledigen. Jeder anspruchsberechtigte Beamte erhält den vollen Zeitraum entschädigt. Es würde auch sicher weniger Nachfragen bzw. neue Widersprüche gegen die erhaltenen Rückzahlungen geben. Ich selbst habe alle Widersprüche archiviert und geordnet. Aber was ist wenn die Personalstellen sagen sie haben nicht alle Widersprüche mehr oder ähnliche Dinge? Natürlich hoffe ich von Seiten der Personalstellen auf Fairness aber wer kann schon Fehler ausschließen?
Mein Rat und Bitte an SenFin wäre folgender:
Entschädigen Sie alle Landesbeamten die minimum 1x widersprochen oder geklagt haben um die Personalstellen zu entlasten! Sonst werden diese mit Nachfragen und Widersprüchen geflutet! Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Das ist sehr interessant. Bei mir wurde ein Jahr nicht berechnet. Hierzu wurde kein Widerspruch gefunden. Hast du explizit gegen die Höhe des Familienzuschlags Widerspruch eingelegt oder gleichzeitig auch Besoldung allgemein?
Ich habe immer gegen die Besoldung mit allen Bestandteilen der Besoldung Widerspruch eingelegt! Damals gab es die Musterschreiben von den Gewerkschaften.
Hey alle zusammen. Da sich alle Bundesländer bei der Länderbesoldung absprechen, macht mich der aktuelle Entwurf aus Niedersachsen zur Besoldung ziemlich stutzig. Letztendlich kommt man nicht nur zu dem Schluss das NRW verfassungsgemäß besoldet, sondern sogar darauf, dass rund 6000 Euro im Jahr 2025 überbesoldet wurde. Der Grund ist die neue Berechnungsgrundlage durch das BVerfG (2 BvL 4/18 u.a.). Demnach erhöht sich ersteinmal der Bedarf für die 4K Musterfamilie und dementsprechend der Mindestbesoldung (Wechsel 15% Abstand Grundsicherung hin zum MÄE). Errechnet wurde das MÄE mit rund 49000 Euro für den 4K Bedarf. Soweit logisch. Jetzt die neue Auslegung zum fiktiven Partnereinkommen: Der momentane Hinzuverdienst der Ehegattin/ des Ehegatten in Höhe des 12-fachen eines sog. Minijobs von nominell
6.672 Euro wird an die neue Systematik des BVerfG angepasst.
Das Gericht hat in seiner Entscheidung die Familienmitglieder unterschiedlich gewichtet; Grundlage dieser Gewichtung
ist die modifizierte Äquivalenzskala der OECD. Sodann wird der ermittelte Faktor für die gesamte Familie von 2,3 auf
das 80% Median – Äquivalenzeinkommen angewendet, um die Mindestbesoldung zu errechnen. Dabei wird die
Ehegattin/ der Ehegatte mit einem Faktor von 0,5 gewichtet. Entsprechend der Systematik des neuen Rechenschemas
des BVerfG wird das Ehegatteneinkommen zukünftig anhand der Gewichtung der Ehegattin/ des Ehegatten mit dem
Faktor 0,5 ermittelt und in die Berechnung der Mindestbesoldung einbezogen. Dies entspricht einem Wert von netto
ca. 10.700 Euro.
Durch den gestiegenen Hinzuverdienst wird die Ehegattin/ der Ehegatte selbst sozial- und
krankenversicherungspflichtig, so dass in der Berechnung in diesem Bereich für die Ehegattin/ den Ehegatten keine
Kosten in Ansatz gebracht werden müssen. Es wird also das fiktive Einkommen auf ca. Netto 10700 Euro angehoben. Dadurch dass sich nun das MÄE durchschnittlich zwischen 2-3% erhöht, wird dies natürlich als Rechengröße zur Ermittlung der Mindestbesoldung hineingerechnet. Demnach erhöht sich wie durch Zauberhand die Besoldung jährlich. Aber eben nur fiktiv.
Hallo Martin,
auch diese Interpretation des BVerfG-Beschlusses wird keinen Bestand haben. Man ist gut beraten auch dagegen Rechtsbehelfe einzulegen. Spannend dürfte sein, wie begründet wird, dass zwar massive Nachzahlungen nach Alleinverdienermodell anstehen, man jedoch im Folgejahr nach Doppelverdienermodell 10K weniger in der Tasche hat. Alleine der Besitzstand spricht dagegen. Ganz unabhängig von der notwendigen Berechnung der Indizes. Gibt es dann bei Angestellten im ÖD im Rahmen der Gleichbehandlung auch einen fiktives Partnereinkommen? Für mich ist dieses Konstrukt eine „Totgeburt“! Dagegen hilft nur eine massive Klagewelle. Sonst hört die Besoldungsinnovation seitens des DH nie auf. BG Mirko
Die Kreativität der Besoldungsgesetzgeber scheint ungebrochen. Man hat in den politischen Ebenen den Schuss nicht gehört. Das BVerfG hat eindringlich dargelegt,
welche Relevanz das Berufsbeamtentum für das Fortbestehen der Demokratie hat.
Auf Zeit gewählte Entscheidungsträger stopfen sich die Taschen voll und gehen in Bezug auf jene, die den Saftladen am laufen halten, nun von einer Überbesoldung aus. Man will nicht verstehen, dass auf diese Weise unser Land in den Abgrund getrieben wird.
Vielleicht ließe sich demnächst auch noch der Wasserverbrauch in EUR – schließlich gehen wir im Dienst notgedrungen auf die Toilette und waschen uns die Hände – auf die Besoldung anrechnen. Im Dienst verbraucht, bedeutet ja, zu Hause gespart. Und da nicht gänzlich zu klären ist, wer wie oft im Dienst auf Toilette geht, werden einfach
fiktiv mindestens 5 Toilettengänge pro Dienst der Berechnung zu Grunde gelegt.
Warum das BVerfG zur Praxis des fiktiven Partnereinkommens nicht Stellung bezog, erschließt sich nicht. Damit ist der Politik die Möglichkeit geblieben, bis zur nächsten Karlsruher Entscheidung weiter zu wursteln. Es ist nur noch zum kotzen.
Norbert Gbur
Auch ich habe eine Frage an Euch Spezialisten.
Ich habe im Jahr 2015 Widerspruch gegen meine aktuelle Besoldung eingelegt und gleichzeitig den Antrag auf eine zukünftig amtsangemessene Besoldung gestellt.
Meine Personalstelle hat mir dann schriftlich bestätigt, dass beide Verfahren solange ruhend gestellt werden, bis eine höchstrichterliche Entscheidung zur amtsangemessenen Besoldung ergangen ist. Seit dem 1.1.2018 bin ich jetzt im Ruhestand und der Versorgungsservice vom LVwA ist jetzt für die Bearbeitung zuständig.
Da ja nun mehr als 10 Jahre in meinem Fall vergangen waren und seit der Entscheidung des BVerfG vom 17.9.2025 auch schon wieder einige Monate verstrichen sind, habe ich mal beim Versorgungsservice versucht, in Erfahrung zu bringen, ob man sich schon mal einen Überblick ruhend gestellter Widersprüche gegen die Besoldung unter den Pensionären verschafft hat und speziell mein Vorgang in der Personalakte vollständig enthalten ist. Naja nach 6 Wochen erhielt ich dann ein allgemein formuliertes Antwortschreiben. Darin stand, dass mit der Bearbeitung von diesen Widersprüchen erst begonnen wird, wenn das Reparaturgesetz in Kraft getreten ist.
Nach §75 VwGO ist m.W. über einen Widerspruch in angemessener Frist zu entscheiden. Ist es völlig abwegig, schon jetzt zumindest einen Grund-/Anerkennungsbescheid zu verlangen, in dem meinem Widerspruch gegen die Besoldung stattgegeben wird, meinem Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung dem Grunde nach anerkannt wird und demzufolge auch ein Anspruch auf eine Nachzahlung besteht? Zumindest könnte der Dienstherr schon mal zeigen, dass er sich zur gerichtlichen Entscheidung und einer amtsangemessenen Besoldung bekennt und verloren gegangenes Vertrauen in rechtsstaatliches verfassungskonformes Verhalten wieder herstellen möchte. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass keine Transparenz ( wie hoch ist die Anzahl der betroffenen Beamten / Pensionäre !?) vorliegt und eher auf eine zeitverzögernde Hinhaltetaktik gesetzt wird. Das die konkrete Berechnung der Nachzahlung und die Erteilung eines entsprechenden Auszahlungsbescheides erst erfolgen kann, wenn das Reparaturgesetz vorliegt ist klar.
mit freundlichen Grüßen
Ich vermute einerseits Hilflosigkeit andererseits aber auch Respekt der Berliner Behörde aufgrund des Ihnen so in Klarheit deutlichen Urteils des BVerfG. Auch ich bin auch seit Jahren pensioniert aber werde bewusst solche Anfragen nicht stellen weil ich mir denken kann dass die Personalstellen absolut überfordert sind mit der Situation.
Ich habe seit 2010 bis heute immer widersprochen auch beim LVwA widersprochen. Es ist definitiv davon auszugehen dass die Nachzahlungen mehr schlecht als recht sein werden und wir den da genau auf die Finger schauen müssen! Wie ein anderer hier schon geschrieben hatte wäre es das einfachste zu schauen welcher Beamte hat wenigstens einmal widersprochen und dann werden alle Jahre erstattet. Ich denke SenFin hat überhaupt kein Plan wie sie das Urteil umsetzen können. Aber das ist ehrlich gesagt nicht mein Problem. Sie hatten genug Zeit sich darauf vorzubereiten. Jetzt so zu tun als hätte man das Urteil so nicht erwartet ist schon ein Skandal!
Sie haben nicht nur keinen Plan, vor allem haben sie kein Geld, was ja der einzige Grund für den jahrelangen vorsätzlichen Verfassungsbruch ist.
Hallo Hanzen, den vorsätzlichen Verfassungsbruch haben wir auf dieser Webseite dokumentiert! Also da kommt definitiv nichts Überraschendes. Dafür wurden zu viele Schreiben und Anfragen an die Verantwortlichen gestellt. Der Vorsatz begründet mE auch ohne Widerspruch einen Schadensersatz- und Amtshaftungsanspruch. Sicherlich wird die noch die Gerichte beschäftigen. BG Mirko
Gibt es denn irgendwelche neuen Einschätzungen zu der Frage, ob auch bereits abgewiesene Widersprüche (bei mir zuerst 2011, auch der Widerspruch zur Ablehnung wurde danach abgewiesen, der nächste Widerspruch danach erst für 2017 und wurde seither ruhend gestellt) hinsichtlich der Ausführung bzw. Anmerkung aus dem vorherigen Thread:
„Unklar bleibt die Reichweite der Formulierung des Gerichts (Rn.161), wonach auch Beamte erfasst sein sollen, die sich „zeitnah“ gegen ihre Besoldung gewandt haben und deren Verfahren nicht mehr „schwebend“ sei. Hier wurde unter Bezugnahme auf Satz 2 die Auffassung vertreten, dass auch bereits abgeschlossene Widerspruchs– und Klageverfahren eine Anspruchsberechtigung für Nachzahlungen begründen könnten.“
Weiterhin vielen Dank für alles (und zweite ‚Spende‘ ging selbstverständlich raus)!
André hatte vor ein paar Jahren eher wenig Hoffnung, dass diese abgehnten Bescheide Bestand haben könnten, aber das hat sich ja offensichtlich vielleicht seit Urteil zum positiven verändert. (?)
Beste Grüße Marko
Hallo Marko,
im Rundschreiben wird die Rn. ja sinngemäß wiedergegeben. „Der erkennende Senat führt hierzu aus, dass angesichts der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses eine rückwirkende Behebung nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und hinsichtlich derjenigen beamteten Dienstkräfte erforderlich ist, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob ein förmliches Widerspruchs-oder Klageverfahren schwebt.“
Wie das genau in der Praxis bzw. bei der Bescheidung der Nachzahlungen umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Ein nicht schwebendes Widerspruchsverfahren ist für mich auch eine bereits beschiedenes Verfahren. Die Exekutive wird dies wahrscheinlich anders sehen. Kurzum, bei einer Nichtberücksichtigung würde ich persönlich gegen den Nachzahlungsbescheid in Widerspruch gehen.
Interessant wird auch wie das OVG Urteil (https://www.berliner-besoldung.de/die-bedeutung-der-rechtzeitigen-und-wiederholten-widerspruchserhebung-hier-ovg-berlin-brandenburg-ovg-4-b-4-24/) umgesetzt wird, welches ja auch Lücken bei der Widerspruchsführung zulässt. Berlin hat auch immer Doppelhaushalte verabschiedet, wäre eine zeitnaher Widerspruch auch für die beiden Haushaltsjahre zu akzeptieren? Wie lange wirkt der Widerspruch, der auch in die Zukunft gerichtet ist? Wie soll ich als Betroffener wissen, dass sich die Maßstäbe für die aA im September gravierend geändert haben?
Es ist noch einiges ungklärt, die Richtung wurde aber bei der Nachzahlung der Zuschläge für das 3. Kind bereits vorgegeben. Und da wurde jahresgenau geschaut, ob Widerspruch eingelegt wurde.
BG Mirko und Danke für die Spende!
Ich habe eine Frage an Euch Spezialisten.
Ich habe 2014 Widerspruch gegen die Berliner Besoldung eingelegt.
Folgender Bescheid kam von SenInn in 2015 mit folgenden Text zurück:
„Ihr Antrag / Widerspruch vom 12.12.2014 zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen
amtsangemessener/verfassungsmäßige Alimentation ist am 16.12.2014 eingegangen.
Sie haben Ihren Antrag / Widerspruch mit der Bitte versehen, diesen derzeit nicht zu
bescheiden und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. In Absprache mit Ihrer
Dienststelle komme ich dieser Bitte nach.
Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg oder einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der
Besoldungsordnung A ruhend gestellt und es wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Soweit Sie gebeten haben, Ihren Antrag / Widerspruch derzeit nicht zu bescheiden, weise ich
darauf hin, dass zur Sicherung evtl. Nachzahlungsansprüche eine verwaltungsgerichtliche
Klage und ggf. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich sein kann.
Weitergehende Ausführungen entnehmen Sie bitte dem o.g. Rundschreiben.
Ich bitte Sie von Nachfragen abzusehen und weise vorsorglich darauf hin, dass durch das
Landesverwaltungsamt Berlin keine rechtliche Beratung erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag“
Nun meine Frage? Hätte ich ab 2014 Anspruch auf Nachzahlung, oder schon ab 2008? Oder nur 1 Jahr für 2014?
Vielen Dank!
Rein rechtlich und theoretisch nur für das laufende Jahr welches Du gerügt hast. Also 2014. Höchstwahrscheinlich wird man darauf schauen wann wer im welchen Jahr widersprochen hat.
Schlussendlich müssen wir abwarten wie das Reparaturgesetz die Nachzahlung regelt. Obwohl in den Widerspruchsschreiben auch die zukünftigen Jahre gerügt werden, habe ich jedes Jahr aufs neue widersprochen.
Mal schauen wie kulant SenFin ist aber ich mache mir da wenig Hoffnung auf eine großzügige Lösung.
Gruß H
Danke für die Infos.
Inwieweit das für Betroffene gut oder schlecht sein wird, bleibt abzuwarten.
Schade das SenFin bis heute keine verlässliche Zahlen nennt um wieviel Landesbeamte es überhaupt geht. Ich tippe weiterhin auf maximal 10000 Beamte die überhaupt geklagt bzw. widersprochen haben.
Für mich absolut kein Problem auch zukünftig 2 mal im laufenden Jahr zu widersprechen wenn es gewünscht wird.
Schlussendlich klingt das für mich so, dass SenFin weiß dass die Sache auch nach 2020 weitergeht.
Grüße H
Ich tippe auf weit weniger Beamte in Gesamtberlin, die regelmäßig (!) und unterbrechungsfrei (!) widersprochen bzw. geklagt haben. Ich habe seit 2008 jedes Jahr im Dezember widersprochen bzw. Klagen eingebracht, dabei hatte ich den Vorteil, auch andere Besoldungsbestandteile bzw. -zahlungen beklagt zu haben und dies als Widerspruch zu meiner gesamten Besoldung zu werten war.
Die Anzahl derer, die ab und zu widersprochen haben bzw. einmalig, dürfte dagegen deutlich höher sein.
Es scheint sich aber abzuzeichnen, das nicht ALLE Beamten Nachzahlungen bekommen werden, auch wenn sie alle gleichermaßen nicht verfassungsgemäß alimentiert wurden.
Es wird dann aufgrund dessen darauf hinauslaufen, dass nunmehr und demnächst ALLE Dienstkräfte prophylaktisch Widerspruch einlegen werden. Sollten diese Bescheide negativ beschieden werden, werden sie beklagt werden.