Mindestbesoldungsrechner für die Jahre 2008-2024 für alle Bundesländer

Die Mindestbesoldung ist erreicht, wenn das Nettoeinkommen einer Beamtin oder eines Beamten mindestens 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie beträgt. Wird dieser Wert unterschritten, liegt eine Verletzung des Alimentationsprinzips aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) vor. Die Prüfung erfolgt anhand des Median-Äquivalenzeinkommens, das nach der modifizierten OECD-Äquivalenzskala auf Basis des Mikrozensus berechnet wird. Die Daten für die Berechnung der Prekaritätsschwelle können der Seite des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.

Quelle: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a., Leitsatz 7 zur Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens

Vorgehensweise:

Um seine individuelle Jahresnettobesoldung zu berechnen, kann z.B. ein Besoldungsrechner für das jeweilige Jahr und Bundesland unter öffentlicher-dienst.info genutzt werden. Der dort errechnete Betrag wird in den hier zur Verfügung gestellten Rechner eingetragen. Nach Auswahl des Bundeslandes und des betreffenden Jahres erfährt man, ob die vom BVerfG vorgegebene Mindestbesoldung erreicht wurde.

Beispielhaft sei hier die Berechnung der Mindestbesoldung eines Berliner Beamten in der Besoldungsgruppe A 5 (Stufe 1) für das Jahr 2023 dargelegt:

Einkommensbestandteile :

Grundgehalt:                                   2314.42 Euro
Familienzuschlag Ehe:                     142.92 Euro
Familienzuschlag 1. Kind:                128.39 Euro
Familienzuschlag 2. Kind:                128.39 Euro
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:          168.96 Euro
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:          180.60 Euro
Allg. Stellenzulage:                          23,36 Euro
Sonderzahlung (mtl.):                      129,17 Euro

Einkommen brutto monatlich:        3216,21 Euro
Jahresbruttoeinkommen (x12)        38594,52 Euro

–  Einkommenssteuer (Stkl. III)        2002,00 Euro
–  Private KV                                    6885,60 Euro
+ Kindergeld                                   6000,00 Euro

Jahresnettoalimentation              35707,52 Euro

 

Mindestbesoldung nach Bundesland
2005–2024

Dieser Rechner prüft, ob deine Jahresnettobesoldung die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17.09.2025(- 2 BvL 5/18 u.a. -, Rn. 65) vorgegebene Mindestbesoldung (sog. „Prekaritätsschwelle“) in dem jeweiligen Jahr erreicht hat. Vom Jahresbruttoeinkommen sind die Einkommenssteuer (Stkl. 3) und die Beiträge der PKV abzuziehen. Das Kindergeld wird aufgerechnet.